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Rückstufung SF Klasse nach Unfall, kann das so korrekt sein ??????


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Geschrieben

Hallo,

hatte letztes Jahr einen kleinen Parkrempler verursacht.

Wollte selber zahlen, aber die Gegenpartei hat es natürlich so gedreht, dass ein

kleiner Kratzer an der Stoßstange eines Corsas 2400 Euro gekostet hat.

Nun hat mich die Versicherung von SF 25 auf SF 11 zurückgestuft.

Erste Frage, ist solch ein großer Sprung normal oder von Vers. zu Vers. unterschiedlich ?

Da ich eh demnächst anderes Auto kaufe werde ich die Versicherung wechseln, übernimmt

die neue Vers. dann einfach die übermittelte SF Klasse oder habe ich die Möglichkeit zu sagen,

"es war SF25" abzüglich eines Schadens ? (falls die neue Versicherung keine solch großen

Sprünge macht)

Sehe ich das richtig, dass ich volle 14 Jahre brauche, um wieder in SF25 zu sein ???

Anbei ein Screen des Schreibens der Vers.

Haftpflicht bisher bei 30% 263,55 Jahresbeitrag

Haftpflicht neu bei 45% 450,40 Jahresbeitrag

Vielleicht bin ich zu dumm zum Rechnen, aber zwischen 263 und 450 Euro liegen mehr als

nur 15% Differenz ?

Ist ein Versicherungsmensch hier der mich aufklären kann ?

Zur Info, ist ein Xantia HDI 1999, ich bin 50 Jahre alt, angemeldet LU Stadt, der genannte Beitrag ist der

Jahresbeitrag.

Wäre dankbar um ein paar Infos

Viele Grüße

Gerd

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Geschrieben

Hi, Sprung ist normal, wechseln bringt nichts da der neue Versicherer die SFK beim alten Versicherer abfragt.

zu den 15%: Die Typklasse hat sich dazu von 22 auf 23 geändert, siehe Vergleichsbeitrag.

Geschrieben

Deswegen hauen so Viele inzwischen ab, wenn sie einen anrempeln

Geschrieben
Deswegen hauen so Viele inzwischen ab, wenn sie einen anrempeln

yep; so isses.

So sehr ich die Unfallflüchtigen hasse und verachte - aber ich denke auch, das genau da die Ursache zu suchen ist.

Geschrieben
Hi, Sprung ist normal, wechseln bringt nichts da der neue Versicherer die SFK beim alten Versicherer abfragt.

Das muss nicht stimmen, vergleichen lohnt sich immer. Ich bin wegen Fahrzeugwechsel von der HUK24 zur HUK gewechselt, war vorher auf 85% und da es diese SF bei der HUK nicht gab bin ich in 65% gerutscht, es wurde also günstiger obwohl die HUK einige Euro im Jahr mehr gekostet hätte bei gleicher Klasse.

Geschrieben

Da lohnt es sich für einige Euro im Jahr einen "Rabattretter" abzuschliessen, der einem in solchen Fällen die SF Klasse erhält. Aber hinterher ist man immer schlauer, tut mir leid.

Ciao, Daniel

Geschrieben
Das muss nicht stimmen, vergleichen lohnt sich immer. Ich bin wegen Fahrzeugwechsel von der HUK24 zur HUK gewechselt, war vorher auf 85% und da es diese SF bei der HUK nicht gab bin ich in 65% gerutscht, es wurde also günstiger obwohl die HUK einige Euro im Jahr mehr gekostet hätte bei gleicher Klasse.

Ich meinte unabhängig vom Betrag nur die SFK und auch nur diesen speziellen Fall. Er würde die 11 behalten, wenn auch ggf mit (marginal) anderen Prozenten. Das dabei trotzdem ein völlig anderer Betrag rauskommen kann ist richtig.

Geschrieben

@Heitmann

es werden keine SF-Klassen oder % weitergegeben. In der Haftpflicht nur die schadenfreien Jahre.

@Sascha

hat dich dein HUK-ler (2012/2013?) übern Tisch gezogen. In 07/2012 wurden die SF-Klassen und % Beitragssätze neu rabattiert. Bis dahin entsprachen 2 schadenfreie Jahre SF-Klasse 2 und 85%. Ab 2013 ist die SF-Klasse 2 noch 55%! Auch bei der HUK und HUK24 (s. links). 65% gibt es gar nicht mehr und 85% ist Malusklasse!

http://www.schadenfreiheitsklassen.org/cms/tabelle/axa-ergo-generali-vhv.php

http://www.schadenfreiheitsklassen.org/cms/tabelle.php

hier zum Vergleich die alten Klassen bis 2012:

http://www.kfz-versicherungen.com/tarife-in-der-kfz-versicherung/das-schadenfreiheitsklassensystem/

Geschrieben

nee, hast recht, bin sogar auf 55% gerutscht, mea culpa.

Geschrieben

Die Rückstufung im Schadenfall wird bei den Versicherungen unterschiedlich gehandhabt. Viele "Billig-Versicherer" stufen deutlich mehr zurück als andere, weil sie wissen, dass im allgemeinen Versicherungswechselhype zum Jahresende viele in den Internetportalen nur die vermeintliche Ersparnis von 2,50 € sehen, aber nicht in die Bedingungen schauen. Und es gibt nur mehr Leistungseinbußen, wie z.B. Wildunfälle. Bei manchen nur Haarwild, bei anderen alle Tiere.

Ein Rabattretter kann interessant sein, aber man muss wissen, dass zwar nach einem Unfall nicht zurückgestuft wird, das gilt aber nur bei dieser Versicherung. Wenn ich die Versicherung wechsele, bekomme ich nur den echten SF-Rabatt, wie er ohne Rabattretter gewesen wäre.

mike

Geschrieben

Guten Morgen,

da ich den Schaden ursprünglich selber begleichen wollte, habe ich mir natürlich das Gutachten zusenden lassen.

In einem Schreiben an die Versicherung habe ich detailliert dargelegt, wieso ich mit einer Regulierung des Schadens

auf Basis dieses Gutachtens nicht einverstanden bin.

Keine Reaktion.

Es ist unfassbar, wie der "Schaden" aufgebläht wurde. Kosten in einer Fachwerkstatt, noch keine 500 Euro. (angemerkt sei noch,

dass ich schon aus dem KFZ Bereich komme und mehrere Lackierereien befragt habe, darunter auch

Vertragsbetriebe der Versicherungen)

Die Versicherung hat anstandslos 2500 Euro bezahlt.

Kleines Beispiel, für die reine Demontage des hinteren rechten Rades wurden 45 Euro berechnet.

Wohlgemerkt, nur das Rad abnehmen.

Ich bin extra in die ausführende Werkstatt gefahren und hab nochmal nachgefragt, was das soll.

Der Gutachter wäre hierfür zuständig, und ich solle bitte gehen.

Dann habe ich noch herausgefunden, dass der amtlich vereidigte Gutachter", oder wie man das nennt,

über Facebook und verschiedene gemeinsame Freizeittätigkeiten mit dem Opel Händler verkumpelt ist.

Intressiert die Versicherung alles nicht.

Ich habe daraus meine Schlüsse gezogen.

Grüße

Geschrieben

Ja, da hat man leider selber keine Handhabe, wenn Deine Versicherung meint das ist Ok dann zahlt die. Müsstest gegen Deine Versicherung klagen.

Geschrieben (bearbeitet)
Die Rückstufung im Schadenfall wird bei den Versicherungen unterschiedlich gehandhabt. Viele "Billig-Versicherer" stufen deutlich mehr zurück als andere, weil sie wissen, dass im allgemeinen Versicherungswechselhype zum Jahresende viele in den Internetportalen nur die vermeintliche Ersparnis von 2,50 € sehen, aber nicht in die Bedingungen schauen. Und es gibt nur mehr Leistungseinbußen, wie z.B. Wildunfälle. Bei manchen nur Haarwild, bei anderen alle Tiere.

Kann man auch online alles rechnen. Grundsätzlich wähle ich da "grobe Fahrlässigkeit", "Marderschäden mit Folgeschäden" und "Tiere aller Art" aus. Man kann die Tarife da mit weiteren Mitteln individuell anpassen. Dieses Jahr wollte mein Versicherer 440 Euro pro Halbjahr sehen, die günstigste Versicherung mit den gleichen Bedingungen wollte 290 Euro pro Halbjahr. 150 Euro pro Halbjahr sind ein sehr gutes Argument für einen Versicherungswechsel. Also hab ich bei meiner Versicherung angerufen und das erste Mal in meinem Leben keinen Sachbearbeiter dran gehabt, dem alles egal ist. Dem hab ich das geschildert, er hat für mich gerechnet, schließlich bin ich in den Neukunden-Tarif gekommen, meine Verlobte wurde mit eingetragen und von den ursprünglich geforderten 440 Euro pro Halbjahr blieben noch 307,58 Euro übrig. Wegen 17,58 Europro Halbjahr die das immer noch teurer als der günstigste Versicherer war, wechsel ich wirklich nicht. :)

Guten Morgen,

da ich den Schaden ursprünglich selber begleichen wollte, habe ich mir natürlich das Gutachten zusenden lassen.

In einem Schreiben an die Versicherung habe ich detailliert dargelegt, wieso ich mit einer Regulierung des Schadens

auf Basis dieses Gutachtens nicht einverstanden bin.

Keine Reaktion.

Es ist unfassbar, wie der "Schaden" aufgebläht wurde. Kosten in einer Fachwerkstatt, noch keine 500 Euro. (angemerkt sei noch,

dass ich schon aus dem KFZ Bereich komme und mehrere Lackierereien befragt habe, darunter auch

Vertragsbetriebe der Versicherungen)

Die Versicherung hat anstandslos 2500 Euro bezahlt.

Kleines Beispiel, für die reine Demontage des hinteren rechten Rades wurden 45 Euro berechnet.

Wohlgemerkt, nur das Rad abnehmen.

Ich bin extra in die ausführende Werkstatt gefahren und hab nochmal nachgefragt, was das soll.

Der Gutachter wäre hierfür zuständig, und ich solle bitte gehen.

Dann habe ich noch herausgefunden, dass der amtlich vereidigte Gutachter", oder wie man das nennt,

über Facebook und verschiedene gemeinsame Freizeittätigkeiten mit dem Opel Händler verkumpelt ist.

Intressiert die Versicherung alles nicht.

Ich habe daraus meine Schlüsse gezogen.

Grüße

Du kannst doch auf einen eigenen Gutachter bestehen, oder täusche ich mich da? Wenn Zweifel an der Richtigkeit des Gutachtens bestehen, kann man das doch machen. Wäre die Schiedsstelle der Kfz-Innung etwas für den Fall?

Viele Grüße

Fred :)

Bearbeitet von Kugelblitz
Geschrieben
Du kannst doch auf einen eigenen Gutachter bestehen, oder täusche ich mich da?

Das wäre mir neu, die Wahl des Gutachters steht dem Geschädigten zu. Allerdings kann man natürlich immer auf eigene Kosten ein Gegengutachten erstellen lassen, nützt einem aber nur etwas im Prozess gegen die Versicherung, aber ich glaube das will man nicht.

Wäre die Schiedsstelle der Kfz-Innung etwas für den Fall?
Die würde ich ebenso wie die Handwerkskammer unbedingt einschalten. Gerade Positionen wie die geschilderte Radabnahme dürfen sicherlich nicht in der Höhe geltend gemacht werden.

Ciao, Daniel

Geschrieben

Die Regulierung ist Sache der Versicherung es sei denn der VN sagt, dass er den Schaden selber zahlt. Dann muss er auch noch den Gutachter bezahlen. Er kann aber auf eigene Kosten ein Gegengutachten erstellen lassen und evt. klagen. Ein Ansatz dafür wäre vielleicht der Grundsatz, dass der Geschädigte alles tun muss, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Wenn allerdings ein Gutachten gemacht wird, macht das nicht der Geschädigte selbst sondern der Gutachter. Deshalb hilft da auch keine Handwerkskammer, denn auch die Werkstatt schreibt dem Gutachter nicht die Preise vor. Allenfalls fragt der Gutachter, wie lange die Reparatur dauern wird. Es spielt auch keine Rolle, wie gut Werkstatt und Gutachter miteinander befreundet sind. Erst wenn das Gutachten objektiv falsch ist kann man wirklich etwas dagegen machen. Willst Du dich darauf einlassen, das zu beweisen? Die Frage stelle ich wertfrei! Vielleicht lohnt sich der Weg in eine Rechtsberatung?

Geschrieben
... Wenn allerdings ein Gutachten gemacht wird, macht das nicht der Geschädigte selbst sondern der Gutachter. Deshalb hilft da auch keine Handwerkskammer ...

Das denke ich schon, denn der Gutachter ist sicher auch MItglied der HWK. Ich würde da mal freundlich vorsprechen und um Klärung bitten ob solche Preise denn noch den guten Sitten entsprechen.

Ciao, Daniel

Geschrieben
... der amtlich vereidigte Gutachter", ...Grüße

Was hat die Handwerkskammer da noch zu tun?

Ich kann dich verstehen dass du dem eine treten möchtest und es würde sicherlich auch nichts schaden. Aber wie Tim es schon schrieb willst du dir das antun?

Geschrieben

Der Gutachter muss aber auch alles mit Bildern belegen und die Versicherung ist ja auch nicht blöd.

Vieleicht war der Schaden ja wirklich höher als zuerst vermutet.

Geschrieben (bearbeitet)
Das denke ich schon, denn der Gutachter ist sicher auch MItglied der HWK. Ich würde da mal freundlich vorsprechen und um Klärung bitten ob solche Preise denn noch den guten Sitten entsprechen.

Ciao, Daniel

Wie kommst Du darauf? Gutachter (eigentlich heißt es Sachverständiger) sind, wenn überhaupt, einer Organisation (DEKRA, DAT, KÜS, GTÜ usw.) angeschlossen aber keiner Handwerkskammer. Gutachter ist zudem ein nicht geschützter Beruf. Jeder kann sich so nennen, dafür bedarf es keinerlei Qualifikation oder Prüfung. Es liegt in der Hand des Sachbearbeiters, ob er das vorgelegte Gutachten akzeptiert oder evt. weitere Schritte einleitet. Bei der Schadensumme handelt es sich aber aus Sicht der Versicherung eher um eine Bagatelle. Da wird bestimmt kein Staat draus gemacht.

Früher (ich fahre seit 1978 Auto) wurde genau so abgehauen, wenn man ein fremdes Fahrzeug auf dem Parkplatz beschädigt hatte. Als ehemaliger Laternenparker in einer rheinischen Großstadt bin ich diesbezüglich leidgeprüft.

Bearbeitet von Tim Schröder
Geschrieben
Dem hab ich das geschildert, er hat für mich gerechnet, schließlich bin ich in den Neukunden-Tarif gekommen, meine Verlobte wurde mit eingetragen und von den ursprünglich geforderten 440 Euro pro Halbjahr blieben noch 307,58 Euro übrig. Wegen 17,58 Europro Halbjahr die das immer noch teurer als der günstigste Versicherer war, wechsel ich wirklich nicht. :)

irgendwie seltsam, meine erste Reaktion wäre/war eigentlich so einem Vertreter/Versicherer auf ewig das pers. Vertrauen zu entziehen weil man über Jahre 1xx€ mehr als nötig gezahlt hat (um damit u.a. Neukunden zu verpampern) aber offensichtlich will der Kunde ein bisserl verkaspert werden, sonst wäre diese perfide Masche ja nicht so erfolgreich in der Kundenbindung ;)

Geschrieben
Wie kommst Du darauf? Gutachter (eigentlich heißt es Sachverständiger) sind, wenn überhaupt, einer Organisation (DEKRA, DAT, KÜS, GTÜ usw.) angeschlossen aber keiner Handwerkskammer...

Pardon, ich hatte schnell gegoogelt, aber offensichtlich hast du recht.

Ciao, Daniel

Geschrieben

Ein Rabattretter kann interessant sein, aber man muss wissen, dass zwar nach einem Unfall nicht zurückgestuft wird, das gilt aber nur bei dieser Versicherung. Wenn ich die Versicherung wechsele, bekomme ich nur den echten SF-Rabatt, wie er ohne Rabattretter gewesen wäre.

mike

Die Directline gibt/gab die "gerettete" Klasse weiter.

Ronald

Geschrieben

Die meisten Versicherungen haben einen Standard- und einen "Premium-"Tarif, bei dem die Rückstufung etwas geringer ist - aber das wäre (so von der Größenordnung) wohl SF15 statt SF11.

Ein Rabattretter kann interessant sein, aber man muss wissen, dass zwar nach einem Unfall nicht zurückgestuft wird, das gilt aber nur bei dieser Versicherung. Wenn ich die Versicherung wechsele, bekomme ich nur den echten SF-Rabatt, wie er ohne Rabattretter gewesen wäre.

mike

Die Directline gibt/gab die "gerettete" Klasse weiter.

Ronald

Es ist wohl recht verbreitet, daß, wenn man in der neuen Versicherung auch den Rabattretter bucht, diese berechnet wird. Sollte man aber auf jeden Fall vorher abklären. Im Zweifel ist man an "seine" Versicherung ein paar Jahre gebunden, dürfte in den meisten Fällen immer noch billiger sein als so ´ne Rückstufung.

Zum konkreten Fall:

So, wie Du es beschreibst, ist das Gutachten eine Frechheit. Für die Versicherungen aber Alltags-Bagatell-Geschäft. Und für ein paar hundert Euro mit zweifelhaftem Ausgang macht sich da keiner die Arbeit - mit wesentlich höherem (Verfahrens-) Kostenrisiko.

Hast Du die Möglichkeit, Dich einigermaßen günstig und trotzdem qualifiziert von ´nem Anwalt beraten zu lassen? Möglich wär´s wohl, dagegen anzugehen - einfach wird´s nicht.

Grüße,

N_W

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