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A** und TÜV


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Geschrieben

Standard hin oder her.....,

wenn ich in eine Kontrolle komme, und der TÜV Bericht wird gelesen, was passiert dann?

"Weiterbetrieb nicht zulässig"?????

Was wohl die Rennleitung draus macht.

Nur mal so am Rande, mein BX ist zu meinem Freundlichen gegangen. Der hatte auch Öl/LHM sichtbar unten drunter. Hat niemanden interessiert.

Einziger Mangel: Grüne Plakette schlecht lesbar.

Soviel dann dazu.

Greetz, Arne

Geschrieben (bearbeitet)

Hier mal was Amtliches: http://www.tuv.com/de/germanyinfothek/infothek/rund_ums_auto/hauptuntersuchung_abgasuntersuchung/maengelklassen/maengelklassen.html

Zitat: "Stellt unser Prüfer erhebliche Mängel fest, erhalten Sie keine Plakette. Diese Mängel sind unverzüglich zu beheben, da die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges möglicherweise beeinträchtigt ist. Das reparierte Fahrzeug muss innerhalb eines Monats zur Nachuntersuchung vorgestellt werden."

Zitat: "Kommt unser Prüfer zu dem Schluss, dass Ihr Fahrzeug "eine unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellt", ist er verpflichtet, die alte Plakette zu entfernen. Darüber hinaus muss er die Zulassungsbehörden informieren. "

Daraus folgt: Ist die alte Plakette nicht entfernt, hast Du einen Monat Zeit, die Mängel zu beheben und das Fahrzeug wieder vorzuführen. In der Zeit kannst Du das Auto weiter nutzen. Ist die Plakette ab, darfst Du das Fahrzeug nicht mehr nutzen. Die Zulassungsbehörde wird das Auto dann wahrscheinlich auch stilllegen.

Bearbeitet von Tim Schröder
Geschrieben

Es bleibt dabei: Da hast das falsch wiedergegeben. Der Polo wurde nicht stillgelegt. Punkt.

Geschrieben

Aber was steht auf dem Bericht? Verkehrsunsicher oder erhebliche Mängel? Im letzteren Fall handelt sich ja dann nur um eine Fehleinschätzung. Macht die Sache aber auch nicht viel besser. Fairerweise muss man aber zugestehen, dass 100 Euro für die Beseitigung der Mängel in dieser Form von Werkstatt kein Wucher ist. Ja, hätte man in der heimischen Werkstatt für umme gemacht, aber da gelten auch keine 80-Euro-Stundensätze.

OT: Mein Prüfer hat gestern das falsche Kennzeichen auf der Plakette am Auto meiner Frau bemängelt. Ich dachte erst, er macht einen Witz, hab aber früh genug gemerkt, dass dem nicht so war. Glücklicherweise war sonst nichts (war aber auch ein Toyota) und ich durfte mit Plakette vom Hof.

Geschrieben

Es wäre sicher hilfreich, wenn einer der hier vertretenen Prüfingenieure mal sein Wissen zum Besten geben würden.

Geschrieben

Ich glaube er hat gemeint dass die Untersuchung über 100 Euro gekostet hat. Für 100 Euro bekommst Du diese Fehler in einer Werkstatt vermutlich nicht richtig behoben, vor allem der letzte Punkt, kann, wenn richtig gemacht leicht ins Geld gehen. Wenn der leichte Ölnebel allerdings kein massiver Ölverlust ist, dann würde ich das alles in Eigenregie beheben, da ist man garantiert mit unter 20 Euro Material dabei. Gerade was den feuchten Motor angeht ist es sinnvoll den an den betroffenen Stellen zu reinigen und dann zu schauen ob, wo, und in welcher Menge das Öl austritt. Das weiss ich ganz sicher, weil mein Wagen die gleichen Mängel gehabt hätte wenn ich den einfach so vorgeführt hätte. Mein Druckregler am Xantia ist anscheinend nicht 100% dicht, deshalb habe ich den mit Bremsenreiniger abgesprüht, ein Birnchen meiner Kennzeichenbeleuchtung war defekt und mein Fahrerseitiger Frontscheinwerfer war zu hoch eingestellt. Den feuchten Scheinwerfer hatte der Wagen meiner Frau, das ging mit Silikon ganz gut abzudichten. Am Ende ging mein Wagen dann ohne Mängel durch, ich denke einmal um das Auto herumlaufen vorher hätte einen grossen Teil dieser Mängel aufgedeckt, und gerade eine Kontrolle der Lichter vor der Abnahme sollte selbstverständlich sein.

Geschrieben

Ja, sowas weiß man natürlich, und wenn man sich ein bisschen auskennt, mutet man dem Prüfer ein ölfeuchtes Auto erst gar nicht zu, denn was soll er damit anstellen? Muss er ja aufschreiben. Gleiches gilt für den feuchten Scheinwerfer.

Ich hatte das so verstanden, dass die Reparatur 100 gekostet hat, klar HU/AU sind auch so teuer.

Na ja, bleibt ein bisschen Kaffeesatzleserei.

Geschrieben

Ich habe keine Plakette an der Scheibe - hat auch keinen interessiert. In Köln ist das sicherlich anders...

Gruß Higgins

Geschrieben

Na, der erste Fehler:

Zu ATU fahren.

Beste Grüße

Fred

Geschrieben
Also der Hempel hätte den Polo-Fahrer bestimmt nicht nur die Weiterfahrt verweigert, sondern ihn gleich verhaften lassen...:)
Und Folter?

Ach, das hat man ja nicht mehr... ;)

Geschrieben

ich vermisse immer noch auf dem prüfbericht...........erheblich verkehrs unsicher, weiterfahrt untersagt.

vielleicht wird so ein schuh draus:

ganz normal geprüft, mängel festgestellt, und dann kommt die atu und will mit wilden storys umsatz machen.

Geschrieben

Wer fährt auch zu atu? Die erzählen dir auch knallhart das deine Stoßdämpfer im eimer sind weil die so weich sind. Alles schon erlebt. Deshalb meide ich so einen laden. Die können da nix.

Geschrieben
. . . und dann kommt die atu und will mit wilden storys umsatz machen.
Natürlich will die ATU das - und das machen die immer so, was auch hinreichend bekannt ist.

Interssanter für mich wäre zu wissen, welche Prüforganisation sich dafür hergibt.

Ich habe gerade "meinen DEKRA-Prüfer" hier und der sagte mir folgendes:

Wenn das Fahrzeug nicht vom Hof darf, müßte im Prüfbericht etwas von verkehrsunsicher stehen.

Bei der DEKRA lautet der Tetbaustein: Eine Teilnahme am Straßeverkehr ist nach den Vorschriften untersagt.

Ob dieser Textbaustein bei allen Prüforganisationen bundesweit gleich ist, vermochten wir nicht heraus zu finden.

Zudem würde dann die HU-Plakette abgekratzt werden.

Aber selbst dann hat ATU nicht das Recht, das Fahrzeug einzubehalten, es sei denn, es stünden noch Rechnungen offen (Pfandrecht).

Bei dem hier zitierten Text handel es sich, so vermuten wir, um einen (mit ATU abgestimmten) frei formulierten Text.

Bei erheblichen Mängeln darf das Fahrzeug nur zum Zwecke der Reparatur bewegt werden.

Die oft gehörte Behauptung: Damit kannst Du noch vier Wochen fahren, ist falsch, weil das Fahrzeug eben diese "erheblichen" Mängel aufweist.

Bewegt man sich dennoch munter fröhlich weiter in Straßenverkehr, so wäre das Vorsatz mit allen nur denkbaren Folgen.

Kann man den Bericht nicht mal scannen, die persönlichen Daten des Halters schwärzen und hier einstellen, bzw. mir per PN zukommen lassen?

Zitat: "Wenn der (Prüfer) bei den Mängeln den Wagen tatsächlich verkehrsunsicher schreibt, gehört ihm sofort der Stempel abgenommen!"

Geschrieben

In #17 sind die entscheidenden Passagen doch schon zitiert. Der Prüfer hat das Fahrzeug nicht verkehrsunsicher geschrieben, sondern erhebliche Mängel festgestellt. Eine Weiterbenutzung innerhalb der 4-Wochen-Frist ist zwar streng genommen untersagt, aber sollte man in diesem Zeitraum tatsächlich (z.B. wegen abgelaufener HU) in eine Kontrolle geraten wird nichts passieren, niemand wird die Weiterfahrt untersagen. Was mich bei dieser Geschichte mehr ärgern würde, das wäre die nicht erfolgte Beseitigung der offensichtlichen Bagatellmängel (Scheinwerfereinstellung und ggf. auch Kennzeichenbeleuchtung), das sollte bei einer HU in einer Werkstatt Standard sein - auch wenn es am Ergebnis der Prüfung aufgrund der anderen Mängel nichts geändert hätte.

Geschrieben

Wieso falsch wiedergegeben? Der Text ist aus dem Bericht direkt abgeschrieben.

Für den Laien, und das sind die meisten, bedeutet Weiterbetrieb nicht zulässig eben, der muss stehenbleiben.

Ich wie gesagt kannte das auch nicht, und habe auch zu ihm gesagt, hol das Auto da ganz schnell weg.

Ich wäre auch stumpf vom Hof gefahren. Plakette ist ja noch dran.

Was hier Sinn macht ist, dass es sich hier um einen abgesprochenen Text zwischen Werkstatt und Prüfer handelt.

Ich könnte mir vorstellen, dass eben wegen dem Text die meisten dann dort den Auftrag erteilen.

Geschäftsdenken eben :)

Greetz, Arne

Geschrieben

So muss man das wohl sehen. Er hätte Dich ja fragen können, wenn man selber keine Ahnung hat, bietet sich das an. Aber erst nicht fragen und dann noch zu A** fahren, da hat man schon fast kein Mitleid mehr.

Geschrieben

Einen Arbeitskollegen hat man in dem Laden auch über den Tisch gezogen. Laut HU-Bericht war die HU schon am frühen Vormittag beendet und mit geringen Mängeln bestanden worden. Am frühen Nachmittag kam dann der Anruf von ATU, dass diverse Mängel feststellt wurden und diese unbedingt vor Weiterfahrt behoben werden müssen. Er hat das machen lassen und zu spät herausgefunden, dass an der Geschichte etwas nicht stimmte...

Aber wer freiwillig zu ATU fährt, der fragt danach, besch...en zu werden.

Geschrieben

Der Hinweis dass ein Weiterbetrieb ohne Mängelbehebung nicht zulässig ist steht bei EM immer auf dem Prüfbericht, egal wo und von wem geprüft wird.

Geschrieben
Ich habe keine Plakette an der Scheibe - hat auch keinen interessiert. In Köln ist das sicherlich anders...

Gruß Higgins

Ja tja leider auch im Kölner Umland wenn man ab und an in die Innenstadt will ;) aber ja das ist der Schandfleck jeden Autos das im Einzugsbereich einer umweltzone angemeldet ist.. Mein rat vor ein paar Tagen an meine Eltern (die sich grad n Neuwagen gekauft haben) die drecksplakette erst einkleben wenn sie wirklich mal in die driss umweltzone fahren. So lange tuts auch das Handschuhfach.. Der Kleber von diesen Plaketten ist nämlich die reinste Pest.. Das nur mal so am Rande..

Back to topic: atü ist für mich was tüv angeht absolut keine Option.. Ich war mit dem Activa kurz nachm kauf da (also vor ~3 Monaten) und mei, was hätt ich nicht alles reparieren (lassen) müssen.. Dies kaputt, jenes im Eimer.. Bei denen hab ich nur noch das Gefühl die saugen sich was aus den Fingern Hauptsache die Kasse stimmt.. Wie mein Mann schon sagte: wir haben dafür den GTÜ Prüfer unseres Vertrauens in Köln.. Dafür fahr ich dann auch gern in die umweltzone :D

der hat sich meinen Ur-Xantia angeschaut, mir n Zettel mit 6 Punkten gegeben und gesagt mach das weg, komm wieder und alles ist tutti.. Und ehrlich n kaputter querlenker oder n kaputtes Motorlager wird doch "schlimmer" sein als dieser blöde Mist da oben!? Also mein Rat: atü - nie wieder!

Geschrieben

Bei Mängeln die die Verkehrssicherheit betreffen, zB. eine geplatzte Bremsleitung, muss der Prüfer das Fahrzeug stillegen und eine Meldung ans Strassenverkehrsamt machen. Und wenn der Besitzer dieses nicht zulässt die Polizei rufen. Das hat mir gestern ein GTÜ Mann und heute ein TÜV Mann so erklärt.

.

Geschrieben (bearbeitet)

Naja aber stellt sich ja die Frage ob der Wagen mit DEN aufgeführten Mängeln tatsächlich verkehrsuntauglich ist..

- Kennzeichenbeleuchtung defekt: kann man sogar vor Ort beheben.. Seh ich aber auch ständig auf der Straße.. Nicht dass es damit so viel unsicherer wäre..

- feuchter Scheinwerfer.. Ja hatte ich auch. Shit Happens.. Mal zuhause gucken, wahrscheinlich was an der dichtung defekt. Bissken Silikon drauf und drum und gut is.. War es zumindest bei mir..

- Scheinwerfer falsch eingestellt - hat mir tatsächlich mal ein netter prüfer einfach schnell behoben, kann man aber auch selber (seh ich aber auch ständig auf der Straße.. Wenn die alle ausm Verkehr gezogen würden..)

- ja und dann definiere ölnebel.. Man macht den Motor an und steht unter einer öldusche?-schlecht.. Man hat einen etwas ölfeuchten motor? Kann man auch beheben.. Reinigen, schauen wo es raus sifft, reparieren und gut is...

Alles für mich kein Grund den Wagen stillzulegen.. Man hätte sagen MÜSSEN: das sind die Mängel, beheben, wieder kommen und gut.. Meinetwegen auch mit negativem Bericht.. Aber stilllegen??? Nee vollkommen unverhältnismäßig..

Bearbeitet von neiya:)
Geschrieben

Sorry, muss es auch noch loswerden...

warum fährt man zu ATU, um eine HU machen zu lassen? Ich würde da schon mit der unbedingten Erwartung hinfahren, dass sie mir bei der Abholung einen großen Kostenvoranschlag (für größtenteils unnötige Reparaturen) präsentieren ;)

Etwas verblüfft bin ich über HU-relevanten Ölverlust und einen feuchten Scheinwerfer an einem 5 Jahre alten Auto.

Geschrieben

Ich hatte das weiter oben schon mal geschrieben (zitiert), liest scheinbar niemand. Bei Mängeln, die eine UNMITTELBARE VERKEHRSGEFÄHRDUNG darstellen, wird die Plakette entfernt. Nur dann muss das Auto stehenbleiben. Alles andere ist innerhalb von 4 Wochen zu beseitigen.

Geschrieben

Ja anscheinend stimmt bei atü die Kasse sonst nicht wenn die einem nicht n rattenschwanz an (unnötigen) Reparaturen aufs Auge drücken..

Geschrieben
Ich hatte das weiter oben schon mal geschrieben (zitiert), liest scheinbar niemand. Bei Mängeln, die eine UNMITTELBARE VERKEHRSGEFÄHRDUNG darstellen, wird die Plakette entfernt. Nur dann muss das Auto stehenbleiben. Alles andere ist innerhalb von 4 Wochen zu beseitigen.

gelesen und Zustimmung mein lieber :) nur noch mal selber ausgeführt.. Also an Arnes Stelle (oder der seiner Tochter) würd ich mein Auto abholen, mich beschweren, Geld natürlich wenn möglich zurückverlangen und ne andere prüforganisation aufsuchen..

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