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Geschrieben

Hallo,

seit der letzten Inspektion unseres C5, ist die Leuchtweite stark reduziert.

Meiner Schätzung nach maximal 30 bis 40 Meter.

Auf dunklen Straßen ohne Beleuchtung ist ein Fahren ohne Fernlich nicht mehr möglich.

Nachdem ich dies bei der Werkstatt bemängelt hatte, wurde mir erklärt, dass die Einstellung korrekt sei. Nicht nur deren eigenes Gerät wurde zur Prüfung hergenommen, auch das Gerät des benachbarten TÜV bestätigte die Einstellung.

Nun meine Frage:

Wie kann ich die Leuchtweite wieder etwas höher stellen?

Bitte eine genaue Beschreibung, da ich in Punkto KFZ nicht gerade zu den Bastlern gehöre.

Vielen Dank

René

ACCM Oliver Weiß
Geschrieben

Jetzt schlagt mich nicht:

Wenn 2 Leute sagen "die Leuchtweite stimmt jetzt", wer sagt denn, daß sie vorher gestimmt hat? Vielleicht warst du vorher ein Blender? Wenn dem so wäre, würde ich an deiner Stelle auf die paar Meter mehr Sicht verzichten! Denn andere zu blenden ist nicht nur unschön, sondern kann gefährlich sein (erst recht beim sehr hellen Xenon-Licht).

Gruß

Geschrieben

Hallo René,

ich schließe mich da Olivers Meinung an. Wahrscheinlich waren die Scheinwerfer vorher wirklich ein wenig zu hoch eingestellt. Normalerweise sind sie in der höchsten Einstellung justiert und können, wenn viel geladen ist, noch nachträglich abgesenkt werden (okay - wie es mit der HP im C5 funktioniert, weiß ich natürlich nicht). Aber es stimmt schon, zu hoch eingestellte Scheinwerfer, gerade Xenon-Licht, kann für entgegenkommende Autos wirklich sehr unangenehm sein.

Ist letzten Endes nur eine Gewöhnungssache, wenn ich ein paar Kilometer mit Fernlicht gefahren bin, frage ich mich auch immer, wie ich bei normalem Abblendlicht überhaupt etwas erkennen soll.

Allzeit gute Fahrt

Klaus

Geschrieben

Hi Rene,

ich muß mich meinen Vorrednern anschließen. 30-40 m Leuchtweite sind absolut normal beim Abblendlicht. Gerade Xenon Licht kann den entgegekommenden Verkehr enorm blenden.

@Klaus: Die Xenon Scheinwerfer haben alle eine automatische Leuchtweitenregulierung (ist in D gesetzlich vorgeschrieben). Alle 1/2 Sekunde justieren kleine Stellmotoren die Scheinwerfer auf die voreingestellte "Nulllinie" (mit drei L????). Genauso verhält es sich mit der Reinigungsanlage für die Scheinwerfer, auch die ist in D gesetzlich vorgeschrieben und wird auch beim TÜV geprüft.

Gruß, Sven

C5 V6 Break Automatik (mit Xenon Licht)

Geschrieben

Hallo Ihr Leuchten ;-))

nach dem Wechsel von Xantia HDi mit "normalem" H4 Licht auf C5 mit Xenon bin ich auch zwei Mal in der Werksatt zum Überprüfen der Leuchtweite gewesen.

Ich war der Meinung die Scheinwerfer wären zu tief eingestellt. Waren sie aber wohl nicht, ich denke durch das Nachregulieren der Leuchtweite auch beim Ein- und Ausfedern "fehlt" einem das Licht, das sonst weiter nach vorne gestrahlt und den Gegenverkehr evtl. geblendet hätte (oder so). Also ich "trauere" meinem Xantia H4 Licht nach.

Gruß

Florian

Geschrieben

Xantia mit H4 Licht? Meiner hat pro Seite 2x H1....

Gruß

Fred

Geschrieben
Kugelblitz postete

Xantia mit H4 Licht? Meiner hat pro Seite 2x H1....

Gruß

Fred

kann auch H1 gewesen sein, jedenfalls kein Xenon...

Gruß

Florian

Geschrieben

Hallo,

das Abblendlicht in Deutschland hat 1 % Neigung. Wenn die Scheinwerfer am C5 in 40 cm Höhe angebracht sind, sind 40 m Reichweite OK.

Vielleicht stimmt ja auch etwas mit der automatischen Höhenkorrektur des Fahrwerks in Abhängigkeit von der Geschwindigkeit nicht.

Gernot

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