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Garantiebestimmungen CDAG - Bezahlen für Händler-Fehler?


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Geschrieben

hallo zusammen,

mich würde interessieren, wie ihr das folgende einordnet - kurz zu den umständen:

meine partnerin fährt seit august 03 einen c3 hdi 16V und ist soweit damit eigentlich auch ganz zufrieden- wenn da nicht bereits zum dritten mal das phänomen aufgetreten wäre, dass sich das autolein aus bislang unklarer ursache nicht schalten lässt. das äussert sich derart, dass ein eingelegter gang (bislang aufgetreten beim 1. und 3.) sich nur noch mit gehörigem kraftaufwand - also keinesfalls in einem normalen schaltvorgang rausnehmen lässt.

beim ersten auftreten des defekts haben wir den gang selbst rausgezogen und sind mit dem auto zum nächsten händler (nicht zu dem händler, der das fahrzeug verkauft hat). der machte dann nach eigener aussage probefahrt und sichtprüfung, konnte aber nichts feststellen. einige tage später flatterte uns dann eine rechnung für diese überprüfung / diagnose über knapp 31 euro ins haus mit der begründung, dass die CDAG die übernahme der kosten im rahmen der garantie abgelehnt hatte. spassigerweise wurden die kosten für den seinerzeit erhaltenen mietwagen aber sehr wohl von der CDAG übernommen.

beim 2. auftreten des problems liess sich der gang wieder rauslösen, auf einen werkstattbesuch wurde verzichtet.

jedoch trat gestern abend erneut der beschriebene fall ein, und diesmal haben wir einen abschlepp-/pannendienst verständigt, um wenigstens mal von unabhängiger seite eine dokumentation des problems zu erhalten, da wir das gefühl hatten, mit dem problem beim ersten händler nicht unbedingt ernst genommen zu werden. nachdem der pannenhelfer das fahrzeug dann selbst mit gewaltanwendung wieder schaltbar gemacht und ein entsprechendes protokoll verfasst hatte, brachten wir das auto mitsamt protokoll des pannendienstes diesmal zu dem händler, der das fahrzeug verkauft hatte. der meinte nun, dass es eine technische info der CDAG zu dem thema gäbe. darin seien die vertragswerkstätten aufgefordert worden, das schaltgestänge bei allen kunden mit c3 hdi 16v gegen ein modifiziertes gestänge zu tauschen, wenn man sich "über schaltungsprobleme beschwere" - es liegt also nahe, dass diese technische info genau unser problem betrifft.

halten wir also fest:

1. der erste händler hat - auch nach aussage der CDAG - offenbar die technische info zu unserem fahrzeug nicht gelesen (ob nicht bekommen oder ignoriert ist mir unklar).

2. die CDAG weiss offenbar von einem problem mit dem schaltgestänge dieses fahrzeugtyps, weigert sich aber, darauf zurückzuführende anfallende diagnose-arbeiten unter garantie zu bezahlen, weil händler 1 offenbar die tech-info nicht wahrgenommen hat. das darf dann "könig kunde" bezahlen.

3. die mietwagenkosten für den ersten fall wurden anstandslos übernommen, obwohl das auslösende problem ja nach ansicht von citroen deutschland kein garantiefall war bzw. nicht im möglichen zusammenhang mit einer grundsätzlichen fehlfunktion des fahrzeugs stand - obwohl eine entsprechende tech-info aus dem eigenen hause vorliegt.

alles in allem finde ich das verhalten der CDAG in diesem fall sehr widersprüchlich, mal ganz abgesehen davon, dass es recht kleinkariert rüberkommt, einem händler keine 31 euro geben zu wollen, dafür aber einen mietwagen zu bezahlen.

in den garantiebedingungen ist übrigens kurioserweise ausgewiesen, dass diagnosearbeiten nicht von der garantie gedeckt werden - was soll das denn bitte sehr? kann ich die garantie nur in anspruch nehmen, wenn ich genau weiss, welches teil an meinem so gut wie neuen auto kaputt ist??? das ist aus meiner sicht alles andere als verbraucherfreundlich und meiner ansicht nach sogar justitiabel, weil eine grundsätzliche negierung des zuvor postulierten garantieanspruchs - es ist aus meiner sicht nämlich unzumutbar, als kunde selbst auf die suche nach fehlerursachen zu gehen, um diese beheben zu lassen. damit wälzt der hersteller nämlich einen erheblichen teil des produktrisikos auf den verbraucher ab.

Gast gelöscht[107]
Geschrieben

Hi Ralph,

die Kostenübernahme eines Leihwagens ist Bestandteil der sog. Mobiltätsgarantie, wenn im Rahmen eines entstandenen Fehlers und Stillstand das Fahrzeug inne Werkstatt kommt. Das hat nichts mit Gewährleistung zu tun und wird von C gewährt für alle kundendienstscheckheftgepflegten Fahrzeuge, sogar bei recht alten Autos.

Wenn ein Fehler entsteht, der zunächst mal in einer Werkstatt nicht nachvollzogen werden kann, wird sehr wohl eine (kleine) Rechnung für die Diagnosearbeiten geschrieben, auch wenn es etwas kleinkariert klingt. Wärst Du zu dem verkaufenden Händler gegangen, hätte es vermutlich keine Rechnung gegeben. Wieso soll aber ein fremder Händler die Kosten auf die eigenen Kappe nehmen ?? Und wieso soll C eine Rechnung als Gewährleistung übernehmen, wenn kein Fehler diagnostiziert werden konnte ?? Das genau meint der C-Passus !!!!

Aufgetretene und nachvollziehbare Fehler hingegen müssen nicht mehr speziell "diagnostiziert" werden, da gibts auch keine Rechnung drüber. Da wird einfach im Rahmen der Gewährleistung bzw. Garantie repariert und fertig.

Wenn Du also mit einem "permanenten" Fehler inne Werkstatt kommst, wird einfach nur repariert, ohne irgendwelche Rechnungen. Und der Leihwagen steht dann auch vor der Tür.

Vermutlich war der fremde Händler 1. ein wenig kleingeldgeil und hatte 2. außerdem keine Lust, sich mit einem Problem an einem ihm fremden Auto herumzuschlagen, wo er selbst vielleicht intern nicht mal Geld sehen wird von C. Seine Taktik hieß wohl einfach Abwimmeln. Das ist leider so mit Gewährleistungsfällen, übrigens bei allen Herstellern, wo die Händler "auf eigene Gefahr" arbeiten müssen und erst im Nachgang mit dem Hersteller abrechnen können, und das oft zu reduzierten Stundensätzen.

Gruß von P.

Geschrieben

wie will man denn aber auf diese weise kundenzufriedenheit generieren, wenn man einerseits sagt "wir stehen zwei jahre lang für unser produkt gerade" und andererseits dann durch die kalte küche solange an dieser aussage rumzwackt, bis man nur noch traurige reste einer garantie in händen hält? ich bin in der consumer electronics-branche tätig und habe schon das eine oder andere mal mit garantiefragen zu tun gehabt, aber sowas lausiges ist mir nun wirklich noch nicht untergekommen.

ausserdem widerspricht das aus meiner sicht den gesetzlichen bestimmungen - garantie heisst, das der kunde im falle eines fehlers nicht für dessen beseitigung aufkommen muss. ein fehler war vorhanden, wurde aber nur unzulänglich gesucht (siehe oben). dafür die kostenübernahme zu verweigern ist meiner ansicht nach nicht zu rechtfertigen. zumal ein anderer den fehler ja nun offenbar kennt und auf garantie behebt. laut garantiebestimmungen dürfte es dabei auch keinen unterschied machen, ob ich nun mit dem defekten auto zum verkaufenden händler gehe oder zu einer anderen vertragswerkstatt.

Gast gelöscht[107]
Geschrieben

Hm,

ich denke mal, im Kollisionsfall dürfte der fremde Händler nachgeben, nachdem er zunächst mal nur auf der Richtigkeit der "Dienstleistung" pocht, da er "keinen Fehler gefunden hat".

Insgesamt berührt das den Gewährleistungsanspruch aber in keiner Weise.

Du brauchst nur mal mit einem mediaMarktPC, der irgendeinen diffusen sporadischen Fehler hat, zu einen PC-Fuzzi umme Ecke zu gehen. Der schickt Dich entweder weg oder repariert gegen Geld. Vertragswerkstatt hin oder her, das ist egal für die Gewährleistung. Selbst wenn eine Werkstatt tausendmal eine VERTRAGSWerkstatt ist: sie repariert zunächst mal auf eigenes Risiko.

Das Gewährleistungsrecht sagt nur etwas aus über den Anspruch gegenüber dem Hersteller, nicht aber gegenüber einer ausführenden Werkstatt !!! Die ausführende Werkstatt gibt nur Gewährleistung über die ausgeführte Arbeit !!

C liegt die Kundenzufriedenheit sicherlich ganz groß am Herzen (unterstelle ich mal der Einfachheit halber). Jedoch ist dem fremden Händler Deine spezielle Zufriedenheit so ziemlich sch....egal. Der achtet mehr auf seine eigenen Kunden, so wie es Dein verkaufender Händler mit Dir auch tut. Da liegt sozusagen das Problem. Ist auch gut nachvollziehbar.

Juristerei ist oft sehr fallstrickig, weil alles nach dem WORTLAUT geht und nicht nach dem SINN und ZWECK.

Gruß von P.

Geschrieben

grundsätzlich denke ich mal, dass du bei deinem mediamarkt-pc recht hast - aber die lage in der verbindung CDAG / vertragswerkstatt sieht schon anders aus: einzige möglichkeit zur erfüllung einer garantie ist ja nunmal diese vertragswerkstatt, also ein unternehmen, dass vertraglich an cit gebunden ist und also auch als vertraglich festgelegter partner in garantiesachen auftritt. da die werkstatt also unbedingt erforderlicher mittler zwischen hersteller und kunde ist, sollte eigentlich auch klar sein, dass hier für jede vertragswerkstatt gleiche regeln in dieser mittlerrolle gelten. (mal abgesehen davon, dass diese regeln aus meiner sicht mehr als nur fragwürdig sind, s.o.). ergo sollte man die erfüllung eines solchen garantieanspruchs auch bei jeder vertragswerkstatt in gleicher form einfordern können, was zu gewährleisten sache der CDAG ist.

Gast gelöscht[107]
Geschrieben

Haja, stimmt ja im Prinzip. Leider NUR im Prinzip. Denn Dein Vertragspartner ist der verkaufende Händler, nicht C !!!! Die einzige Marke, bei der der Endkunde direkt den Vertrag abschließt, ist Mercedes. Alle anderen haben den Händler dazwischen. Außerdem sagt die gesetzliche Gewährleistung (leider) nichts darüber aus, wie eine Gewährleistung abzuwickeln ist, also wie lange es dauert, welche Art der Fehlerbehebung, in welcher Zeit die Fehlerbehebung etc.. Da wird oft auf Kundenseite zu viel hinein interpretiert. Das große Thema der Gewährleistungsabwicklung ist im indirekten Geschäft immer zunächst eine Sache zwischen Hersteller und Händler. Je nach Engagement des einzelnen Händlers siehts dann eher schlecht oder eher gut aus. Ich hatte bei meinen seligen Xsara, als der noch in der Gewährleistung war, eben genau diese Schwierigkeit auch: der eine war willig, der andere nicht. Auf Anfrage bei C wurde das mit einer gewissen Ohnmacht wirklich bedauert. Dass alle Hersteller mit ihren Händlern Verträge haben, ist eine feine Sache. Die Wirklichkeit sieht leider manchmal etwas anders aus. Das hat nicht immer mit Vorsatz oder Wehrkraftzersetzung seitens der Hersteller zu tun. Mehrheitlich ist der direkte Ansprechpartner, also die Werkstatt/Händler der Kasusknacktus. Das ist zumindest meine überwiegende Erfahrung.

Gruß von P.

Geschrieben

was lernen wir daraus: bloß keine neufahrzeuge kaufen, bei denen man in irgendeiner weise ne herstellergarantie haben könnte. wenn man sie braucht, ist der ärger programmiert. hmpf.

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

wichtiger nachtrag zum eigentlich schon versandeten thema:

1. das problem mit der schaltung scheint nun behoben zu sein. wie bereits erwähnt, wurde das auto beim verkaufenden händler mit einem modifizierten teil am schaltgestänge ausgerüstet, so dass die schaltung jetzt wohl wieder propper funktioniert - hoffen wir, dass es dabei bleibt.

2. die kosten für den ersten, ergebnislosen check der schaltung wurden nachträglich von citroen deutschland erstattet! uns erreichte von besagtem händler vor einigen tagen ein brief mit beigelegtem scheck über den zuvor von uns bezahlten betrag. der händler begründete diese rückzahlung mit einer nachträglichen kostenübernahme durch die cit ag.

fazit: offenbar braucht die cit ag manchmal etwas länger, kommt dann aber doch auf den trichter, dass für bekannte fehler bei neuwägen der kunde nicht geradestehen müssen sollte. oder die meckerei per brief hat doch was genutzt ;-)

Gast gelöscht[107]
Geschrieben

Denke mal, da hat der Händler was länger gebraucht. Bei C sind die Durchlaufzeiten für Mängelkostenübernahmen normalerweise recht kurz. Und ohne schriftliche Mängelanzeigen erfährt C auch nix von Schwierigkeiten. Hängt also stark vom Händler ab. Und da hast Du mal anschaulich ein "kundenorientiertes Gefälle" von Händlern kennen und "schätzen" gelernt. Damit plagt sich C täglich ziemlich rum......

Gruß von P.

Geschrieben

naja, ganz so war´s nicht: die mängel mit der schaltung haben wir zum einen der citroen-assistance, zum anderen der cit-kundenbetreuung gemeldet (telefonisch und schriftlich), also war das problem dort zumindest als individueller fall bekannt.

spaßigerweise hatten wir, während der verkaufende händler den fehler laut tech-info behoben hat, noch einmal bei cit deutschland um erstattung des ja nun offensichtlichen garantie-falls von händler eins gebeten, dies wurde uns aber ausdrücklich von der kundenbetreuerin verweigert mit dem hinweis auf die garantiebestimmungen.

keine drei tage später lag dann der scheck in der post - das erklär mir mal einer. manchmal hat man den eindruck, dass in köln der eine nicht weiss, was der andere macht...

ACCM Eckart Köhler
Geschrieben

Die Ansprüche aus der Gewährleistung hast Du gegnüber dem Händler, der die Sache verkauft hat. Das ist das gesetzliche halbe Jahr mit Beweislastumkehr zu Ungunsten des Händlers und die anschliessenden 1 1/2 Jahre so wie früher das halbe Jahr. (Dann musst Du beweisen, das der Mangel schon beim Kauf bestand, im ersten 1/2 Jahr muss der Händler beweisen, das es -kein- Herstellungsfehler ist). Die Herstellungsgarantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Und die kann er im weiten Rahmen so ausgestalten, wie er es für gut befindet. Und wenn er reinschreibt, diese Garantie gilt nur, wenn die Sache ausschliesslich an Donnerstagen mit Vollmond in Jahren, in denen Ostern und Pfingsten auf ein Wochenende fällt, genutzt wurde. Was anderes gilt nur, wenn er die Einschränkungen nicht deutlich bei Vertragsabschluss angegeben hat, aber da kommen wir vom Thema ab....

Gruß

Eckart.

P.S.: Die Juristen unter uns mögen bitte evtl. Fahler korrigieren. ;-)

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