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Freigabe Rad-/Reifenkombination für 1.8i aber nicht für 2.0i - warum?


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Geschrieben

Hallo zusammen,

ich bin etwas verunsichert hinsichtlich der von mir aktuell gefahrenen Rad-/Reifenkombination und konnte auch bei längerer Recherche keine eindeutige Antwort finden.

Im Fahrzeugschein meines Xantia 2.0i Limousine, Automatik, ist explizit nur die Größe 185/65-15 eingetragen. Bei dieser Eintragung habe ich schon immer gerätselt, ob es sich um einen Fehler handelt, denn die auf dem Wagen montierten Winterräder sind 185/65-14, eben auf 14 Zoll Stahlfelgen.

Zusätzlich habe ich einen Satz 15 Zoll Belfast-Felgen (ET 18) mit 195/55-15 Sommerreifen erhalten. Vor einiger Zeit hatte ich mal dieses Dokument mit freigegebenen Rad-/Reifenkombinationen von der CDAG aus 1995 bei citdoks gefunden. Wenn ich das aber richtig deute, dann ist meine Kombination für die 1.8er Limousine mit zusätzlicher Eintragung freigegeben, aber nicht für 2-Liter-Motoren.

Wie kann das sein? Einen technischen Grund dafür kann ich mir nicht wirklich vorstellen, zumal ich davon ausgehe, dass zumindest die Felgen ab Werk zum Fahrzeug dazugehörten (Produktionsdatum und Erstzulassung würden gut zusammen passen).

Wäre es denkbar, dass diese Kombination nur deswegen nicht aufgeführt ist, weil das Auto ursprünglich in der Schweiz zugelassen wurde und es diese Kombination in Deutschland einfach nicht ab Werk gab?

Interessant finde ich ja auch, dass der Wagen mit genau dieser Rad-/Reifenkombination wohl letztes Jahr durch den TÜV gekommen ist. Und selbst wenn der Vorbesitzer die Winterräder montiert hätte, die Kombination 185/65-14 ist laut oben aufgeführtem Dokument ebenfalls nicht - auch nicht mit Eintragung - für den 2.0i zugelassen :-o

Jedenfalls möchte ich natürlich so schnell wie möglich mit "offiziell" zugelassenen Rädern fahren und frage mich, wie ich jetzt am Besten vorgehen kann?

CDAG oder TÜV befragen? Eine Einzelabnahme möchte ich natürlich aus Kostengründen gerne vermeiden.

Vielleicht fährt ja auch jemand von euch diese Kombination und weiß mehr darüber.

Danke vorab und viele Grüße!

Stefan

Geschrieben (bearbeitet)

Bei den Reifenfreigaben hängt auch Einiges am Baujahr.

mein alter X1 2,0i 8-Ventiler Schalter von Mitte ´94 hatte im alten Schein eingetragen: 185/65-14 und auch 195/55-15

im alten dazugehörigen Handbuch stehen die Größen genau so ´drin und es wird nicht unterschieden zwischen Schalter oder Automatik.

post-6692-14484771548624_thumb.jpg

Im Handbuch ab Mitte ´95 wird zwischen Schalter und Automatik unterschieden und die 14"gibt es nur beim Schalter.

post-6692-14484771548727_thumb.jpg

Ein Grund für das Entfallen der 14" Felgen war die größere Vorderrad-Bremsanlage bei den größeren Motorisierungen.

Mein alter 2.0i 8V hatte auf jeden Fall die gleichen Bremsen norn wie der 1.6i und 1.8i.

Kann sein, daß Cit ab Mitte ´95 bei den Automatik Fahrzeugen die größeren Bremsen ´drin hat, ...?

Fred

Bearbeitet von ACCM Fred
Geschrieben

Ich hab festgestellt das bei neueren Modellen oft wieder die kleinere Bremse drinn war. Der 16 V X 2 hatte kleinere Bremse als mein 8 V X 1....Hatte auch einen X 2 mit Alus mit 195/65 15 im Gutachten

Geschrieben
mein alter X1 2,0i 8-Ventiler Schalter von Mitte ´94 hatte im alten Schein eingetragen: 185/65-14 und auch 195/55-15

im alten dazugehörigen Handbuch stehen die Größen genau so ´drin und es wird nicht unterschieden zwischen Schalter oder Automatik.

[ATTACH=CONFIG]7155[/ATTACH]

Genau diese beiden Eintragungen hätte ich gerne im Schein, dann wäre alles prima :-)

Das ursprüngliche Handbuch des Fahrzeugs habe ich leider nicht.

Ich habe nun heute bei der Citroen Kundenbetreuung angerufen. Eine nette Dame hat erstmal recherchiert und mich dann einige Stunden später genauso schlau wie vorher wieder angerufen :-D Ich durfte ihr aber jetzt eine Kopie des Fahrzeugscheins senden und sie klärt das jetzt mit der Homologationsabteilung. Ich bin mal gespannt, was dabei herauskommt.

Jedenfalls bin ich schon mal erstaunt, dass man sich bei Citroen so viel Mühe für die Besitzer solcher alten Fahrzeuge macht.

Geschrieben

Meine Fragen sind jetzt beantwortet und vielleicht kann ich auch für andere Xantianer mit neuen Erkenntnissen dienen, denn zu meiner Freude hat sich heute die nette Dame von Citroen wieder telefonisch bei mir gemeldet. Die Antwort der Homologationsabteilung lautet zusammengefasst wie folgt:

Mein 2.0i 8V mit Erstzulassung 12/94 in der Schweiz wurde mit 14 Zoll Stahlfelgen und Bereifung in der Größe 185/65 R14 ausgeliefert. Das entspricht also schon einmal den von mir gefahrenen Winterrädern.

Darüber hinaus hat man mir bestätigt, dass in Deutschland damals auch die Größe 195/55 R15, u. a. auch auf 15-Zoll CITROËN Leichtmetallfelge "Belfast" (6J15, ET+18), genehmigt war. Hierzu habe ich im Anschluss auch per E-Mail das offizielle Freigabedokument von Citroen, Stand September 1994, erhalten. In diesem ist - im Gegensatz zu der bei Citdoks hinterlegten Version von September 1995 - tatsächlich noch keine Unterscheidung zwischen Schalter und Automatik vorhanden und beide fraglichen Kombinationen (185/65-14 und 195/55-15) können laut dieser Freigabe ohne Eintragung im Fahrzeugschein gefahren werden.

Ich bin mir nicht sicher, wie es hinsichtlich der "Veröffentlichung" solcher Dokumente hier im Forum oder bei Citdoks ausschaut, daher habe ich es nicht hochgeladen/verlinkt. Ich denke aber, dass es auch für andere Besitzer früher Xantia-Jahrgänge interessant sein könnte und stelle es selbstverständlich gerne jedem Interessierten zur Verfügung :-)

Noch eine lustige Anekdote am Rande: In meinem Fahrzeugschein ist ja nur eine Rad-/Reifenkombination eingetragen und zwar "185/65-15 84H A. LM-RAD 6JX14H2, KENNZ. KBA 42546". Als Laie stelle ich mir zwar die zuverlässige Montage eines 15 Zoll Reifens auf einer 14 Zoll Felge etwas schwierig vor, aber auch zu dieser Eintragung hat sich Citroen netterweise Gedanken gemacht und folgendes herausgefunden (das muss ich jetzt einfach zitieren):

"Bei der im Fahrzeugschein genannten Reifengröße handelt es sich um eine von der Serie abweichende Sonderbereifung, die vom Sachverständigen zusammen mit der Leichtmetall-Fremdfelge unter Ziff. 22 (KBA-Nr. 42546) eingetragen wurde. Ein entsprechendes Gutachten oder eine ABE liegt uns hierzu nicht vor."

Na, die ABE hätte ich auch gerne gesehen :-D

Geschrieben

Was ist daran so kurios, da hat sich einfach nur einer verschrieben. Genau das ist mir auch schon passiert. Und bei der HU kann jeder mit sachverstand nachvollziehen was da falsch ist. Bei Bedarf kann ich die ABE raussuchen.

Viele Grüße

Janbo

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