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Nie wieder DEK**!!!


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Geschrieben

Hi

da fummel, bastel, und baue ich in, um, an meinem BX um ihn richtig schön zu machen (für ein langes auto leben).

Nu hatte ich heute einen Termin beim Cit. Autohaus meines Vertrauens.

Was macht der Herr Dipl. -ING. (FH) R***** M******? Der will mir mein BX stilllegen!

Warum?

Festgesstellte Mängel: Bodengrupe obendurchgerostet, Kugelkupplung (anhängerkupplung) Nachsweis der Zuläsigkeit fehlt, Katalysator Nachweis der Zulässigkeit fehlt.

Erstens Herr Ing. des Wort obendurchgerostet gibet net! (merke ja sogar ich) Wenn ich den Kofferraumteppich dringelassen hätte wäre da nix zu sehen gewesen, (der Teppich is zum Reinigen) das Rostlöchlein ist nicht mal 4mm groß und stellt keiene verbindung nach drausen dar.

Zweitens Du hast in deinem Schlaptop (mit dem du nicht wirklich umgehen konntest) die richtige anbauanleitung gespeichert (du hast gesucht nur wolltest mir die AHK nur nicht eintragen/ hab dir ja über die Schulter geschaut).

Dritttens Herr Ing. Nur weil da Peugote steht ist mein Gutachten nicht Wertlso. DAS IS DIE SELBE FIRMA. Habe ich dir auch gesagt, hat dich nur nicht interesiert.

Aber mom mal der name Kommt mir doch bekannt vor. (Ordner auf) AH da is es ja. Ort: **** Datum 09.06.2000 Nachweis gemäß Â§19 Abs. 4 Satz 1 StVZO.Für Heckspoiler Citroen BX 19GTI ***

JA da war doch was. Stimmt. 20 min diskusion das ich den Spoiler zwar an meinem BX 16 TGI anbauen darf aber nicht eintragen Bräuchte. Da der Meister der Cit. Werkstatt meiner Meinung war und Citroen auch hast du mir dann mein Nachwei*** erstellt.

Langsam glaube ich das du was gegen jugendliche und Citroen hast.

Am 01.12.200 Hast du mir aber meinen Alten BX ohne erkennbare Mängel durch die Prüfung kommen lassen! Da war ein Loch im Radkasten da konnte man Kokosnüße durch reichen.

Das werden wir wohl dann doch mal dan die Dekra Drersden übersenden!

Der Freundliche TÜV Dip. ing den ich im anschluß aufsuchte war nur mit dem Hersteller meier AHK nicht vertraut suchte aber beteitwillig die Nöttigen unterlagen heraus und vereinbarte mit mir einen Termin für Mo da der BX von untern völlig naß war und ich keine zeit hatte.

Wegen meinem OXI kat habe ich den netten und Höfflichen TÜV Menschen

noch nicht belästig aber vom Hersteller (Viktus) ein Teilegutachten bestellt in dem Citroen steht und nicht Peugote (bei Viktus hat ma das auch noch nicht erlebt)

Sory aber das muste RAUS!

Geschrieben

..und was will uns der Dichter damit sagen???

Geschrieben
Xantiaheinz postete

..und was will uns der Dichter damit sagen???

was auch immer... jedenfalls hätte er es besser dem herrn vom dek gesagt ;-)

Geschrieben

Hi

Wollte erst mal mein Frust ablassen.

Desweitern aufzeigen das wir auch in der Zeit von TÜ*, Dekr*, GT* usw nicht von der wilkür einiger weniger befreit sind.

Der TÜV arbeite mit mir dem Kunden Zusammen, früher war es immer Oh der BÖSE TÜV hat sein monopohl und nutzt das hemungslos gegen den Kunden aus. ICH habe mit dem TÜV noch nie erger gehabt.

In einigen tehem hier heist es dank der erhöhen zahl an mit bewerben seien die Prüfer zugänglicher gewordne da der wetbewerb drückt. Das scheint sich aber nicht bis zu allen durch gesprochen zu haben und ich habe 42€ in den Sand gesetzt.

Geschrieben

Dem Herrn Ing. habe ich auch die meinung gegeit nach dme ich bezahlt hatte. Auf die Frage wo er den die Fantasie Bremswerte meines BX her habe war er sehr LEISE!

Geschrieben

Sowas habe ich auch schon erlebt! 21 Jahre alt, lange Haare.. so jemand kann doch keine DS restaurieren. Bin dann durchgefallen weil meine Fernlichtanzeige zu blau war; ein kleines Loch im Kofferraum war, das Loch soll ein tragendes Teil beeinträchtigt haben und weil eine Hydraulikleitung abgeknickt war (Ist aber nur eine nutzlose Leitung für die Scheinwerferverstellung)

Der NAchprüfer hat sich dann für seinen Kollegen entschuldigt und gemeint ich solle beim nächsten mal gleich zu ihm kommen.

So was ist doch nur traurig!

Viele Grüsse

Joe

Geschrieben

Mag ja alles sein. Aber : Gebt Euch doch bitte etwas mehr Mühe bei der Rechtschreibung. Das tut teilweise echt weh.

Nix für ungut.

Gruß

Jörg

Geschrieben

Meinen BX wollte der TÜV 1999 in einer größeren Stadt am Spreewald mal durchfallen lassen, weil

a) ich keinen Sanikasten drin hatte

(o.k., Ablaufdatum irgendwann 1988 oder so)

B) die Hydraulikleitung angeblich verrostet waren

( die Beschichtung löste sich an 2 Stellen)

c) ein Riss in der hinteren Stoßstange war

und

d) die Hängerkupllung nicht eingetragen war.

Eine Fahrt in eine Stadt, die nach dem Autor des Kapitals benannt war, brachte einen neuen Aufkleber und ne Eintragung auf der Zulassung ... und ich habe nur den Sanikasten erneuert.

Persönlichger Ermessenspielraum scheint bei diesen Vereinen eine große Rolle zu spielen. Und Ahnung von Autos, so Thema: Die Handbremse hat 0-Wirkung, zumindest auf der Hinterachse...

Geschrieben

Und ich war mal bei einem, der hatte Null Ahnung von der Funktionsweise der HP!!! Mit X 2 Break!!!

Günter

Geschrieben

@blossom

Was nützt mir ein TÜV-Stempel auf einer Rostlaube, wenn bei einem Crash die Versicherung nicht zahlt?

Wenn ich selbst verletzt werde, kann ich allerdings sagen: "Ich hab´ ihn aber durch den TÜV gebracht!"

Geschrieben

Ich habs gewusst, ein "Gutmensch" ....

der Riss in der hinteren Stoßstange war ca. 2 cm lang, und hätte nur einer Katze was anhaben können

der Sanikasten, wurde erstetzt

die Hydraulik-Leitungen sind i.O. gewesen, nur halt die nachträgliche Beschichtung

die Anhängerkupplung war schon dran, und ich hatte keine Ahnung woher und wieso die dran war, sie war es halt (mit Typenschild, wo Cit BX draufsteht)

Im übrigen finde ich "ungesehene" Verfehmungen als Rostlaube unpassend.

Haste schonmal erlebt, daß die Versichung sich was darum schert, wie verkehrssicher ein Auto ist ? Ich nicht, die lassen durch mehr oder weniger gute Gutachter den Schaden aufnehmen, undd gut ist. Eine Kasko hatte ich nicht, da weiss ich nicht, ob die Leute sowas interessiert.

Hannebambel2001
Geschrieben

Also mein Dekra-Mann zu dem ich immer gehe machte mir noch nie Probleme.

Das letzte mal TÜV machen bin ich mit meiner BX hingefahren (bei einem Renault-Händler), der erste Kommentar des Dekra-Mannes war "Mann, ist der aber in einem Topzustand", danach hat er meine Lady auf die Hebebühne genommen und hat, nach ca. 10sec. den Unterboden anschauen festgestellt, dass der Wagen rostfrei sei und dem TÜV-Siegel nichts mehr im Wege stehen würde. Wir sind dann nur noch kurz über den Bremsenprüfstand gefahren und fertig. Das Ganze waren etwa 10min.

Liegt wohl wirklich im Ermessen des jeweiligen Prüfers, ob ein Auto durchgeht oder nicht und nicht daran, ob TÜV oder Dekra.

Das Traurige ist halt, dass gegenüber Citroen gewisse Vorurteile bestehen, die dann zu genaueren Prüfungen führen und einige Prüfer zutiefst entäuscht sind, wenn sie keinen erheblichen Fehler finden und dann wegen Unzulänglichkeiten das Siegel verweigern.

Also ACCM PNCK du bist wohl einfach an einen solchen mit Vorurteilen behafteten Prüfer gelangt...

Gruß

Stefan

Geschrieben

@CX Jörg: Was passt dir den an der Rechtschreibung nicht?

@roloeka: Ich glaube nicht das ich wegen einer zu dunklen Fernlichtbeleuchtung mal nen Unfall bauen werde. Ausserdem verlangt keine TÜV für eine Rostlaube, sondern für Autos die halt nicht mehr ganz top sind.

Joe

Geschrieben

Hallo Joe-DS,

vielleicht eher " was passt Dir denn ( nicht den ) an der Rechtschreibung nicht ?"

:-)

Geschrieben

Ach doch so kleinlich! Laut neuer Rechtschreibung wird "dir" aber nicht mehr groß geschrieben!

Joe

Geschrieben

War doch gar nicht so ernst gemeint. Dein kleiner Fauxpas passte nur so nett zu Deiner Anfrage.

Gruß

Jörg

Geschrieben
Joe-DS postete

@CX Jörg: Was passt dir den an der Rechtschreibung nicht?

(…)

Ich glaube, Jörg meinte dies – hier sind (nach meiner Zählung) 29 Fehler drin:

Am 01.12.200 Hast du mir aber meinen Alten BX ohne erkennbare Mängel durch die Prüfung kommen lassen! Da war ein Loch im Radkasten da konnte man Kokosnüße durch reichen.

Das werden wir wohl dann doch mal dan die Dekra Drersden übersenden!

Der Freundliche TÜV Dip. ing den ich im anschluß aufsuchte war nur mit dem Hersteller meier AHK nicht vertraut suchte aber beteitwillig die Nöttigen unterlagen heraus und vereinbarte mit mir einen Termin für Mo da der BX von untern völlig naß war und ich keine zeit hatte.

Wegen meinem OXI kat habe ich den netten und Höfflichen TÜV Menschen

noch nicht belästig aber vom Hersteller (Viktus) ein Teilegutachten bestellt in dem Citroen steht und nicht Peugote (bei Viktus hat ma das auch noch nicht erlebt)

Es ist manchmal wirklich anstrengend. Gewiss – Fehler passieren allen mal. Aber diese penetrante Respektlosigkeit gegenüber den Lesenden ist einfach ärgerlich.

Geschrieben

Stimmt, ebenso, wie die ganzen "mundartichen" statements, die mich dazu bringen einen beitrag mit Nichtachtung zu strafen :-)

Geschrieben

wie jetzt, da fährt jemand ein Auto, bemerkt eines Tages, daß dort ein Agrarhaken montiert ist und sieht nicht, daß dieses Ding nicht eingetragen ist?

Die Eintragungspflicht sollte doch allgemein bekannt sein, aber nein, da hat derr böse TÜV(DEKRA,GÜV)-Mensch Schuld.

Geschrieben

Damals galt die Regelung:

Hamsterhaken werksseitig montiert ... Typenschild auf der Kupplung --> Nix eintragen nötig, das Typenschild gilt als ABE, und fertig ist der Lack.

Zumindest wurde mir das so beim Kauf von einem Autohaus in Herzberg erzählt, wieviel da dran ist, das ist micht bekannt

Geschrieben

...noch ein paar Anmerkungen zu AHKs:

Bei Neufahrzeugen findet sich heute oft schon unter Bemerkungen in Brief und Schein (Ziff.33) folgendes:

GEN.: E1 xx-xxxx FALLS WERKSEITIG MONTIERT

Unabhängig davon, ob AHK vorhanden oder nicht, also ob etwas unter Ziff.27 eingetragen ist.

Das heißt, wenn die AHK mit der eingetragenen Kennzeichnung (s. Ziff.33) montiert wird, ist alles im Lot.

Bei älteren Fahrzeugen gab es die Bemerkung unter Ziff.33 nicht.

Dann ist generell eine Eintragung unter Ziff.27 erforderlich.

Aber...DEKRA und TÜV in Hessen sehen das locker.

DEKRA nimmt die angebaute AHK bei der HU mit ab (Anbauanleitung/ABG-Nr. sollten vorgelegt werden) und schreibt dann in den Prüfbericht "Anderungsabnahme gemäß Â§19 Abs.3 STVZO........Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich. Diese kann jedoch erfolgen, wenn sich die Zulassungstelle aus anderen Gründen (z.B. Halterwechsel) mit den FZ-Papieren zu beschäftigen hat."

.

Geschrieben

Das mit Tüv und/oder Dekra ist wohl sehr ortsabhängig. Ich habe mit zwei Autos und zwei Hängern so viel Ärger mit dem örtlichen Tüv gehabt, dass mich die Herren nicht mehr zu sehen kriegen. Es gibt sie wohl, einzelne Herren mit nicht zu verbergenden Vorurteilen und wenig Freundlichkeit, und jedes Privatunternehmen, das solche Typen nicht bändigen oder feuern kann, wird vom Kunden abgestraft, ganz normal, oder? Dabei kann man recht lustige Stories erleben. 1x mit Cit zum Tüv, sehr sorgfältige Untersuchung auf Rost(X1 1.Lacher), dann mit fast beleidigter Miene Stempelchen, danach mit Zweitwagen(Cabrio) zum gleichen Prüfer, man ist die Höflichkeit in Person, Prüfung ganz oberflächlich, dabei ist die Karre 13 Jahre alt, Stempelchen mit fast-Verbeugung, echt lächerlich. Hier darf ich es verraten, die Dämpfer liegen in den letzten Zügen, die Gummis am Panhardstab hinten sind fast durch, etwas inkontinent ist "man" auch schon. Aber hübscher Lack. Und er meinte, so einen hätte er hier noch nie gesehen. Nächstesmal schicke ich meine Frau.

Geschrieben

Das ist nicht nur ortsabhängig, daß ist auch Fahrzeugabhängig.

Komme ich mit dem frisch restaurierten Käfer mit H-Kennzeichen ist das ein toller Oldtimer, dem auch die ein oder andere Unzulänglichkeit nachgesehen wird.

Komme ich mit dem Trabbi, wird solange gesucht bis man was findet.

Da wird am Lenkrad gerissen und dann eingetragen daß die Lenksäule lose ist. Die Lenksäule ist nunmal ein wenig beweglich. Wer DDR-Straßen kennt weiß das das sogar notwendig ist, weil einem sonst die Handgelenke schmerzen würden. Überhaupt wird an allen Teilen mit maximal möglicher Kraft herumgerissen und sobald sich bei dem kleinen 600 kg Auto die Batterie auch nur minimal bewegt, wir es als Mangel eingetragen (auch wenn der Wagen mit den Rädern schon in der Luft steht ;) )

Da wird eine orginale durchgezogene Schweißnaht bemängelt. Oder auch das Verhältnis zwischen Anhängerkontrollleuchte und Warnblinkanlage, das im Osten orginal minimal anders ist als im Westen.

Ich habe einen "Servicekoffer" für alle meine Autos wo Warndreieck, Verbandskasten, Werkzeug, Wagenheber drin ist. Als ich den einmal vergessen hatte, weil ich nur für den TÜV den Trabbi aus dem Lager geholt habe waren das auch gleich 3 Einträge mehr auf der Liste. Inklusiv fehlendem Ersatzrad.

Beim Käfer liegt z.B. gut sichtbar ein originaler 50er Jahre Verbandskasten drin. Der ist sogar mit dem neuesten Inhalt befüllt. Der Prüfer hat aber nicht hereingesehen, dafür mich aber gelobt wie schön bis ins Detail orginal der Wagen wäre.

Dabei ist der Trabbi technisch in dem gleichen guten Zustand wie der Käfer. Ein Rentnerauto aus erster Hand nur mit ein wenig Patina.

Beim Käfer durfte ich immer die Scheinwerfer nachstellen. Das geht vor dem Meßgerät schließlich am besten. Bzw. der Prüfer selber hat sie sogar eingestellt. Beim Trabbi hieß es: Das hätte ich vorher machen müssen --> Mangel eingetragen.

Geschrieben

seit wann ist denn ein Reserverad Pflicht?

Zum TÜV eine nette Story:

Vor vielen Jahren fuhr ich in Ffm. mit einem Notarztwagen mit voller Besatzung (wegen Einsatzfähigkeit) zum TÜV. Bemängelt wurde, daß kein Verbandkasten nach DIN sowieso an Bord sei. Zu der Zeit war explizit kein Kasten vorgeschrieben, sondern das Mitführen von Verbandmaterial nach DIN, gleich in welchem Behälter.

Mein Vorschlag, dem Prüfer alle Teile dieser Ausstattung zu zeigen, wenn er mir denn sagen würde, was es sein solle, wurde abgelehnt, er wollte einen Kasten mit Aufdruck sehen.

Also zum Funk gegriffen und unsere Leitstelle informiert, die ihrerseits sofort beim TÜV anrief und Radau schlug.

Ergebnis: ein scheinbar höherer Typ kam mit fliegendem Kittel angedüst, warf die Plakette quasi aus drei Meter Entfernung ans Auto und faltete den ersten Prüfer vor versammelter Manschaft zusammen.

Geschrieben

Das Reserverad ist keine Pflicht. Der Wageheber auch nicht.

Den 2-seitige Mängelbericht hat der TÜV damals angefertigt, nachdem mich der Prüfer mit den Worten "begrüßt" hat: "Dat die Scheißdinger immer noch auf der Straße sind!".

Ich bin nach dem Richten von 2-Kleinigkeiten nach einer Stunde zur Dekra gefahren und bekam die Plakette. Allerdings trotzdem mit 2 geringen Mängeln die nicht hätten sein müssen, aber in der Statistik wenigstens den Eindruck erwecken das Trabbis nicht merh auf die Straße gehören.

Über den TÜV Prüfer habe ich mich schriftlich beim TÜV-Rheinland beschwert. Eine Erstattung der Prüfgebühr war aber nicht drin. Und zum TÜV kann ich auch nicht mehr, weil ich da bestimmt als Querulant auf der Liste stehe und die mir wohl selbst einen Neuwagen als Verkehrsuntauglich stilllegen würden.

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