Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Bei mir holt morgen jemand zwei Gebrauchtfahrzeuge ab und da ich bislang keine Fahrzeuge verkauft habe, würde ich mich freuen, wenn jemand mal schauen könnte, ob der Kaufvertrag, wie ich ihn aufsetzen würde so ausreicht (Bitte um Verbesserungsvorschläge, Kritik, Hinweise etc.).

Zum den Fahrzeugen: Es sind Fahrzeuge, die Anfang der 90er abgemeldet wurden und der Käufer kauft sie zum Ausschlachten.

Ort, Datum

Kaufvertrag

über 2 (zwei) gebrauchte Kraftfahrzeuge

(2 Stück Golf1)

Verkäufer:

Max Mustermann

Adresse....

Käufer:

Michael Mustermann

Adresse....

Kaufpreis: 700,- Euro (siebenhundert)

(Paketpreis, 350,- Euro / Stück)

Zu zahlen bei Übergabe der Fahrzeuge in bar.

Vereinbarung: Abholung in (Ort) durch den Käufer am 20.05.2015

Der Käufer übernimmt die Fahrzeuge in dem Zustand, in dem sie sich am Tage der Besichtigung (Datum) befanden.

Die Transportkosten trägt der Käufer.

Der Abtransport der Fahrzeuge ab (Ort) wird durch den Käufer veranlasst.

Gerichtsstand: (Ort)

Unterschrift Verkäufer:

Unterschrift Käufer:

Wäre ich mit solch einem Vertrag abgesichert (gegen was auch immer?)

Vielen lieben Dank im Voraus!!

citroen-gsa.de
Geschrieben

Du solltest auf jeden Fall noch die Fg-Nummern im Vertrag festhalten, damit du nicht für eine illegale Entsorgung verantwortlich gemacht werden kannst. Eine Kopie vom Ausweis des Käufers kann auch nicht schaden.

Gruß Stefan.

Geschrieben

Danke :) (ja das mit den Fahrgestellnummern dachte ich mir schon...muss ich mir die mal raussuchen ;)) Ansonsten soweit ok?

citroen-gsa.de
Geschrieben

Sonst sieht er gut aus. Beim Ausweis reicht auch, wenn du die Nummer im Vertrag vermerkst.

Gruß Stefan.

Geschrieben

Ich würde noch den Zustand der Fahrzeuge erwähnen, also "nicht fahrbereit, zum Ausschlachten" und jegliche Gewährleistung ausschließen.

Gruß

Bernhard

Geschrieben

Die Fz. werden (von Privat) verkauft wie besichtigt, keine Nachverhandlung, keine Garantie od. Gewährleistung.

Geschrieben

Habe jetzt Fahrgestellnummern, Zustand der Fahrzeuge und Gewährleistungsauschluss mit drinne!

So wird's jetzt passen..

Danke an Euch! Und schönen Abend noch!

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Nutzungsbedingungen

Wenn Sie auf unsere unter www.andre-citroen-club.de und www.acc-intern.de liegenden Angebote zugreifen, stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Falls dies nicht der Fall ist, ist Ihnen eine Nutzung unseres Angebotes nicht gestattet!

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Impressum

Clubleitung des André Citroën Clubs
Stéphane Bonutto und Sven Winter

Postanschrift
Postfach 230041
55051 Mainz

Clubzentrale in Mainz
Ralf Claus
Telefon: +49 6136 – 40 85 017
Telefax: +49 6136 – 92 69 347
E-Mail: zentrale@andre-citroen-club.de

Anschrift des Clubleiters:

Sven Winter
Eichenstr. 16
65779 Kelkheim/Ts.

E – Mail: sven.winter@andre-citroen-club.de
Telefon: +49 1515 7454578

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Martin Stahl
In den Vogelgärten 7
71397 Leutenbach

E-Mail: admin@andre-citroen-club.de

×
×
  • Neu erstellen...