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Geschrieben

Hallo zusammen,

fahre seit 11 Monaten einen Citroen Evasion HDI mit nun 91000 km,hab ihn mit

82000 km gekauft...nach dem ich 3 mal einen normalen PKW Hänger gezogen habe ging vor 2 Tagen beim Anfahren meine Kupplungt in Rauch auf....nun weiß ich nicht ob ich beim Händler ne Chance habe auf eine Kostenteilung...

schliesslich hab ich die Kiste noch nicht mal ein Jahr und bin auch sonst ganz normal gefahren.Was meint ihr???????

Danke Ronny

Geschrieben

Kaum eine Chance, Kupplungen gelten als Verschleißteile, ein Materialfehler dürfte kaum nachweisbar sein.

Gast gelöscht[107]
Geschrieben

Nur Versuuuch macht kluuuuch.

Einfach Händler fragen. Wenn der sich zutraut, dass bei C durchzusetzen, ist es schließlich auch sein Geschäft.

Frage: Hat die Kupplung da einfach nur gequalmt, oder ist sie jetzt richtig kaputt ?? Es gibt ja auch die Möglichkeit des Qualmens wegen Überlastung. Wenn sie aber wieder kalt ist, funzt sie ganz normal weiter.

Gruß von P.

Geschrieben

Naja sie hat ordentlich gequalmt und nun ruckelt sie beim Anfahren und auch beim Hochschalten in den 2.Gang.Ich denke das wird leider nix mehr :-(((

Gruß Ronny

Gast gelöscht[107]
Geschrieben

Tja, die ist wohl hin, die Kupplung. Es ist mindestens die Mitnehmerscheibe überhitzt und damit "verglast", d.h. so hart, dass es keinen schönen weichen Schleifpunkt mehr gibt. Deshalb ruckelts. Pechpechpech.

Gruß von P.

Geschrieben

Laut neuem Gesetz gibt es keine Verschleisteile mehr. Es kann aber gut möglich sein, dass die Gebrauchtwagengarantie die Teile trotzdem ausschließt.

Des weiteren tritt nach einem halben Jahr die Beweislastumkehr ein, d.h. du must dem Händler beweisen, dass die Kupplung beim Kauf schon fertig war.

Ich schließe mich Peter an, versuche es - mehr als ein nein kann dein Händler auch nicht sagen.

Vielleicht könnt ihr euch auch einigen, dass du nur die Materialkosten trägst und er den Arbeitslohn.

Mfg Micha

Geschrieben

@michaelmfi

Hi Micha,

das mit dem neuen Gesetz interessiert mich sehr. Was genau ist denn da neu und welche (positiven) Konsequenzen hat das für unsereins, den Fahrer von Neu-/Gebrauchtwagen.

Danke für Deine Mühe.

Viele Grüße

Klaus

Geschrieben

Normale Verschleißerscheinungen, auch wenn sie nicht der Laufleistung entsprechen sind keine Beschaffenheitsmerkmale im Sinne des § 434 Abs. 1 BGB neuer Fassung - so zumindest die aktuelle Kommentierung im Panlandt.

Das heisst, dass es auch kein Sachmangel ist, wenn ein normales Verschleißteil bei einem Gebrauchtwagen verschlissen ist, auch wenn dies möglicherweise etwas früher als üblich (wie auch immer man das übliche ermitteln will) vorgekommen ist, denn wenn es sich gar nicht um ein Beschaffenheitsmerkmal handelt, kann auch eine Abweichung von der Soll-Beschaffenheit nicht darin liegen. Allerdings stimmt es, dass man hier gar nicht zwischen Verschleißteilen oder Nicht-Verschleißteilen differenziert - auch ein letztgenanntes (z.B. Sitz, Karosserie, Motor, tragende Karosserieteile) unterliegt einem natürlichen Verschleiß. Wenn der Gebrauchtwagen nicht "wie neu" ist, ist das dann eben kein Mangel.

Soviel zum "neuen Gesetz".

Grüße

Markus (von Beruf RA)

Geschrieben

Ich hatte ja viele Probleme mit meinem gebrauchten Xsara (Unfallwagen .....).

Da habe ich mich auch mit den Gesetzen beschäftigen müssen.

Ich frage morgen nochmal meine Freundin, die hat davon mehr Ahnung.

Es ist auf alle Fälle so, dass es keine Verschleisteile mehr gibt.

Genauso müssen gewerbliche Händler eine 1Jährige Garantie ohne Zusatzkosten geben. Leider schließen dabei aber viele Händler Verschleißteile aus. Obwohl das eigentlich nicht sein dürfte.

Genau weis ich das auch nicht mehr, ich habe meine Gebrauchten zurückgegeben und habe mir einen Neuwagen geholt.

Ich suche mal die Artikel aus dem Schönfelder heraus.

Es hat sich auf alle Fälle einiges positives für die Käufer geändert - das ist ja auch der Grund, warum viele Händler keine alten Gebrauchten mehr annehmen oder einige die Fahrzeuge über Privatpersonen verkaufen, da kann man die Garantie ausschließen.

Bitte Geduld bis morgen

Mfg Micha

Geschrieben

Danke für eure Tipps und Anmerkungen..........

natürlich hat mein Händler die Sache abgebogen und ich muss dafür aufkommen.Naja was solls...aber kann mir einer sagen wo man die Teile bestellen kann im Internet?? (Kupplungsscheibe,Automat,Lager)

Danke nochmals

Ronny

Gast gelöscht[107]
Geschrieben

Kupplungsscheibe, Andruckplatte, Ausrücklager ergeben eine komplette Kupplung. Dürfte zB bei Meisen bestellbar sein. http://www.f-w-meisen.de/

Gruß von P.

Geschrieben

Hallo Peter,

danke für den Tipp,hat wunderbar geklappt.Morgen läuft die Kiste wieder.

Grüße aus Z.an der Mulde

Ronny

Gast gelöscht[107]
Geschrieben

NIx für ungut. Gern geschehen. Und in Zukunft etwas mehr auf die Kupplung achten beim Anhängerfahren :-)))))))). Leider ist es etwas schwierig, mit einem Diesel ein Anhänger anzufahren, weil das Drehmoment ab Leerlauf fehlt. Dazu gibt man halt einfach nur Gas. Dadurch steigt die Drehzahl aber ganz schnell in den Druckbereich des Turboladers. Und das dann plötzlich reichlich vorhandene Drehmoment verkraftet die Kupplung dann nicht mehr so ganz.

Gruß von P.

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