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Unglaublich sowas zum zweiten...


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Geschrieben (bearbeitet)

.

Bearbeitet von Ehrwuerden
Geschrieben

Wäre die Frau nur zu schnell gefahren, ohne dass auch nur irgend jemand in Gefahr geraten wäre, hätte sie das wenigstens etwas gekostet... und hier soll sie Straffrei ausgehen?

Das wäre einer der Fälle, in denen Dummheit bestraft werden müsste, find ich. Absicht oder nicht wäre mir da egal. Wenn ich Richter wäre, würde ich von Eventualvorsatz ausgehen... welche Mutter vergisst denn ihr 5 jähriges Kind. Egal ob in Lebensgefahr oder nicht.

Geschrieben (bearbeitet)
... und hier soll sie Straffrei ausgehen?

Fahrlaessige Toetung ist in der Schweiz straffrei? Komisches Land ;)!

Ich denke die Frau ist bestraft genug. In Deutschland muesste Sie sich trotzdem einer Strafverfolgung unterziehen.

Es gibt leider immer wieder dumme Menschen die ihr eigenes oder anderer Leben gefaerden. Ich kann die Empoerung nicht so nachvollziehen. Die hilft nur noch dem sich Empoerenden, sich als besserer Mensch zu fuehlen. Aufklaerung und Einfuehlungsvermoegen wuerde vielleicht helfen so etwas zu verhindern. Aber das Forum schein reich an Personen zu sein, die niemals gedacht haben "scheisse, das habe ich aber noch mal Glueck gehabt, das haette boese ins Auge gehen koennen, wie konnte ich nur so dumm sein"

Und ehrlich gesagt: Da hat sich ein wirkliches Drama abgespielt, glaubst Du das da die naechste Zeit jemand gluecklich wird? Da ist mir Dein Denkansatz ziemlich fremd!

Bearbeitet von MatthiasM
Geschrieben

Für mich beginnt Kindermißhandlung ja erst, wenn ihr Fleisch zu sehr durchgebraten wird, aber es ist zwar heute alles schwarz von der Mode bis zum Mobiltelefon, nur der Humor nicht.

Genrot

Geschrieben

Ja, immer noch einen rauslassen, in der Hoffnung auf empörte Reaktionen. Kommt aber zumindest von mir jetzt nicht, ätsch!

Geschrieben

naja, sie hat ihr kind cheyenne genannt - omz!

Geschrieben

Deshalb muss es ja nicht auf so bescheuerte Art und Weise sinnlos sterben.

Geschrieben

ist ja richtig aber irgendwie scheint ein grossteil der menscheit einfach dumm zu sein

(da schliesse ich micht jetzt nicht unbedingt aus ;-))

gruss

z.

Geschrieben
Wäre die Frau nur zu schnell gefahren, ohne dass auch nur irgend jemand in Gefahr geraten wäre, hätte sie das wenigstens etwas gekostet... und hier soll sie Straffrei ausgehen? ...
Wieso, wo steht das denn? Im verlinkten Artikel steht nur, es drohe der Mutter nach aktuellem Kenntnisstand keine FREIHEITSstrafe!
Geschrieben
ist ja richtig aber irgendwie scheint ein grossteil der menscheit einfach dumm zu sein

(da schliesse ich micht jetzt nicht unbedingt aus ;-))

gruss

z.

Na, so krass wuerde ich das nicht formulieren, aber Hanlons Rasiermesser ist natuerlich oft eine gute Erklaerung. Menschen machen einfach dumme Sachen, davon kann man sich meist nicht ausschliessen. Es fallen immer noch Babys vom Wickeltisch und Eltern schuetteln ihre Kleinkinder, aber man laesst sich auch im Strassenverkehr provozieren oder nutzt eine ungeeignete Steighilfe im Haushalt, hat nicht ueberall Rauchmelder installliert oder schnallt seine Kinder fuer das kurze Stueck nicht an. Kann alles fatale Folgen haben!

Nur einige sind ohne Schuld....und diese werfen den ersten Stein ;).

Geschrieben

Ich hab letztmals Steine geworfen, da war ich noch Kind.

Ich meine ja nicht, dass jede Dummheit bestraft gehört. Dumm waren und sind wir alle mal auf die eine oder andere Art. Es gibt aber einfach einen gewissen Mindestanspruch an erwachsene, mündige Menschen, und wenn der so massiv unterschritten wird wie in dem Fall, dann wäre das strafwürdig, wenns nach mir ginge. Wie ich sehe ist nicht nur die betroffene Rabenmutti (ja, hier passt das mal wirklich, in mehrfacher Hinsicht, find ich!) froh, dass es nicht nach mir geht.

Ich nehme das zur Kenntnis. Macht die Welt und die Menschen vielleicht nachsichtiger oder milder, aber nicht besser.

Und: Geldstrafe wird ihr vermutlich drohen... wenn nicht vorbestraft, dann vermutlich bedingt, und so oder so vermutlich keine Strafe, aufgrund "Betroffenheit des Täters durch seine Tat" (Art. 54 StGB).

Am Ende also keine oder so gut wie keine Strafe.

@MatthiasM: Der Straffverfolgung muss sich die Frau auch in CH stellen... das Verfahren ist mit den Polizeilichen Ermittlungen bereits im Gange und wird mit einem straffreien Schuldspruch enden, nehm ich mal an.

Zu milde für meinen Geschmack, aber (rein juristisch) nachvollziehbar. Menschlich... ich weiss nicht. Darf eigentlich nicht sein, dass Eltern wegen Dummheit mehr oder minder ungeschoren davonkommen, und man Lehrer verurteilt, weil... naja, für viel weniger...

Wenn man das so macht, müsste man eigentlich die Zwangssterilisation wieder einführen. Wer zu doof ist, seinen Nachwuchs am Leben zu halten, und das versiebt, weil er noch nicht mal an den Nachwuchs denkt, sollte vielleicht gar nicht erst welchen in die Welt setzen... Rein darwinistisch gesehen kann ja da auch kaum was gescheites rauskommen.

Bevors jetz ein riesen Geschrei gibt: Ich weiss, das geht wegen der EMRK nicht, und das ist auch gut so.

Kalt lässt mich sowas dennoch nicht. Es gibt offensichtlich zu viele Igel in der Kondomfabrik. Nicht nur mit Blick auf diesen Fall...

Gast BX-Hempel
Geschrieben
naja, sie hat ihr kind cheyenne genannt - omz!

Sozialarbeiter können bescheinigen, dass Kevin, Cheyenne und Chantale keine Namen sind sondern bereits Diagnosen. Die Fahrlässigkeit in Kombination mit dem Namen reicht für eine Verurteilung.

Geschrieben

Weswegen? Der Name ist ja keine Körperverletzung. Und ich find den auch nicht schlimm.

Die Cheyenne sind soviel ich weiss eines der Nordamerikanisch-indigenen Völker, und damit wäre man immerhin lange vor der Zeit der USA mit ihren fragwürdigen Politikern und Präsidenten, die eine darauf verweisende Namenswahl spätestens seit den Zeiten eines G.W.Bush untragbar erscheinen lassen.

So unausstehlich, dass er gegen die Anti-Folter-Konvention verstiesse ist der Name auch nicht...

Zudem hätte bereits vom Zivilstandsregister die Namenseintragung verweigert werden können und müssen, wär das irgendwie untragbar.

Geschrieben
.. Es gibt offensichtlich zu viele Igel in der Kondomfabrik....

Mal ab von aller Tragik in diesem neuesten fall, aber der Spruch ist ja mal mega :D

Geschrieben

eigentlich ist die arme person gestraft genug und das kind wird durch ihre verurteilung nicht mehr lebendig.....

gruss

z.

Geschrieben (bearbeitet)
Und: Geldstrafe wird ihr vermutlich drohen...

Zu milde für meinen Geschmack, ....

Offensichtlich hast Du dich ja etwas missverstaendlich ausgedrueckt und in der Schweiz steht fahrlaessige Toetung doch unter Strafe, nur nicht unter Freiheitsstrafe.

Wenn man das so macht, müsste man eigentlich die Zwangssterilisation wieder einführen.

Analog dazu muesste man natuerlich noch den rechtstaatlichen Missstand beheben, dass die fahrlaessige Toetung von weniger wertem Lebens genau so bestraft wird wie das eines wertvollen Kindes. Um deinem Beduerfnis nach Vergeltung gerecht zu werden, ist es sicherlich auch hinzunehmen das die traumatisierten Geschwister eine Zeit lang ohne ihre niedertraechtige Mutter auskommen. Ich nehme an das Du in der Zeit gerne bereit bist, sich um sie zu kuemmern, ihnen die Schuldgefuehle zu nehmen, die Kinder in solchen Situationen oft haben und dich ihnen in wahrer Liebe zuzuwenden. Du kannst ja mit einer Umbenamung anfangen, Da waere den Kindern schon arg geholfen. Ich bin fuer so etwas leider voellig ungeeignet, wie mir hier schon aus berufenen Munde verkuendet wurde.

Was ich etwas vermisse, ist die RTL gerechte ausarbeitung dieses Falles, wie beim letzten schoenen Thread zu diesem Thema. Da sind die schweizer Medien noch ein wenig hinterher.

Das wuerde mich auch davon ablenken das ich froh bin das durch meine Unvernunft noch niemand ernsthaft zu Schaden gekommen ist und den Fokus mehr auf die Verurteilung bedauernswerter Menschen legen.

Hach so Themen mit Kindern sind einfach herrlich, da hat man es einfach ein klares moralisches Urteil zu finden.

Bearbeitet von MatthiasM
Geschrieben
Offensichtlich hast Du dich ja etwas missverstaendlich ausgedrueckt und in der Schweiz steht fahrlaessige Toetung doch unter Strafe, nur nicht unter Freiheitsstrafe.

Ich glaube, Du hast da einfach keine Ahnung. Es könnte auch sein, dass Du dich absichtlich doof, oder sollte ich den neutraleren Ausdruck unwissend verwenden? - stellst, aber wer wollte Dir das unterstellen, unbekannterweis?

Freiheitsstrafe steht da auch drauf, lies selber nach, es geht um Art. 117 StGB (CH, nur um die Verwechslung mit dem unter gleichem Kürzel firmierenden deutschen Strafgesetzbuch zu vermeiden). Wenn aber schon in der Zeitung (ok, keiner seriösen, aber das tuts wie man sieht fürs Sommerloch dennoch bestens) steht, dass die Mutter mit einer Freiheitsstrafe nicht zu rechnen habe, dann geh ich mal davon aus, zumal sich das mit meiner zugegeben geringfügigen juristischen Ausbildung deckt.

Somit muss sich dann auch weder ich noch Du noch sonst jemand darum kümmern, was die restlichen Kids ohne Mami anstellen sollen. Die werden nicht ohne sie auskommen müssen. Jedenfalls dann, wenn auch die KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, in D wärs das Jugendamt) keine Veranlassung sieht, die übrig gebliebenen Kinder von der Mutter zu trennen.

Analog dazu muesste man natuerlich noch den rechtstaatlichen Missstand beheben, dass die fahrlaessige Toetung von weniger wertem Lebens genau so bestraft wird wie das eines wertvollen Kindes.

Ich mache keinen Unterschied in der Wertigkeit verschiedener Leben. Ich denke an das Kindswohl. Wenn die Eltern schlicht unfähig zum menschenwürdigen Umgang mit ihren eigenen Kindern sind, wärs wohl besser, sie setzten keine oder keine zusätzlichen mehr in die Welt. Nicht wirklich, weil die Kinder des Lebens nicht wert wären, sondern mehr deshalb, weil sie unter ihren Eltern leiden würden, und zwar weit mehr als nötig.

An sich wäre zu begrüssen, dass erwachsene, mündige Menschen selber einschätzen, ob sie mit Kindern umgehen und sie als Mindestanforderung am Leben erhalten können bis... sagen wir mal nur ins Kindergartenalter (oder auch etwas länger), jedenfalls sofern der Gesundheitszustand der Kinder sich in einem grundsätzlich normalen Rahmen bewegt, und es halt sein lassen, wenn sie eher nicht so geeignet als Eltern sind.

Damit ist nichts zur Wertigkeit des Lebens gesagt, weder bezüglich der Eltern noch der Kinder. Sehr wohl stellt sich aber die Frage nach der Lebensqualität. Die zu stellen halte ich für legitim und verantwortungsvoll.

Um deinem Beduerfnis nach Vergeltung gerecht zu werden, ist es sicherlich auch hinzunehmen das die traumatisierten Geschwister eine Zeit lang ohne ihre niedertraechtige Mutter auskommen.

Es ist bereits geklärt, dass mit einer Freiheitsstrafe für die Mutter nicht zu rechnen sei. Meine Ausbildung und mein Wissensstand bezüglich Strafzumessung in CH erlauben mir darüber hinaus, in die Glaskugel zu sehen, und für den Fall dass das Strafregister der Mutter leer sein sollte, mit einiger Sicherheit vorauszusagen, dass sie mit einer bedingten, allenfalls teilbedingten, wenn denn die Medien Druck aufsetzen Geldstrafe davonkommen wird, oder, noch wahrscheinlicher, auf eine Strafe ganz verzichtet wird gemäss Art. 54StGB, der genau für solche Fälle gedacht ist.

Ich will nicht meinen, das sei falsch. Ich sehe lediglich eine Ungerechtigkeit darin, wie bei anderen Delikten bestraft wird, oder was anderen Personen mit einer Garantenstellung dem Kind gegenüber (deshalb das Beispiel des Lehrers) droht, wenn ihnen das gleiche Missgeschick oder ein weit weniger gravierendes unterlaufen sollte.

Es kann durchaus der Eindruck entstehen, Kinder seien quasi Leibeigene der Eltern, und es könnte ihnen von jener Seite geschehen, wie und was wolle, den Eltern könne nicht sonderlich viel daraus zur Last gelegt werden, vor allem dann nicht, wenn sie noch für mehrere andere Kinder zu sorgen haben. Das ist das, was mich stört.

Ich nehme an das Du in der Zeit gerne bereit bist, sich um sie zu kuemmern, ihnen die Schuldgefuehle zu nehmen, die Kinder in solchen Situationen oft haben und dich ihnen in wahrer Liebe zuzuwenden.

Wird nicht nötig sein. Mit einer Freiheitsstrafe ist nicht zu rechnen. Was mich stört, ist, dass in diesem Fall Art.54 StGB aufgrund der puren Dummheit der Täterin zur Anwendung kommen könnte. Das würde Gernots Signatur lügen strafen, und das fände ich stossend.

Du kannst ja mit einer Umbenamung anfangen, Da waere den Kindern schon arg geholfen.

Dir kann schwerlich entgangen sein, dass die Sache mit dem Namen eine typisch Hempelsche Äusserung ist, die nicht meiner Ansicht entspricht. Ich habe mich sogar (als einziger!) ausdrücklich dagegen gewandt.

Du mögest das bitte zur Kenntnis nehmen und von solch fadenscheinig falschen und tendentiösen Unterstellungen Abstand nehmen. Ich lasse mich nicht in ein Prokrustesbett legen. Nicht von Dir und nicht von andern!

Ich bin fuer so etwas leider voellig ungeeignet, wie mir hier schon aus berufenen Munde verkuendet wurde.

Mein Mund war nicht dazu berufen und er ist es noch immer nicht. Warum nun ich für allfällige Auswirkungen, welche derartige Äusserungen ausgelöst haben mögen, meinen Kopf hinhalten müssen sollte, ist mir schleierhaft. Auch hier: Unterlasse bekannterweise unzutreffende Unterstellungen bitte. Sie beschädigen das Bild eines zur Differenzierten Betrachtung und Äusserung durchaus fähigen Menschen, das ich bisher von Dir hatte, und werden Dir sicher nicht zu deinem Vorteil gereichen.

Was ich etwas vermisse, ist die RTL gerechte ausarbeitung dieses Falles, wie beim letzten schoenen Thread zu diesem Thema. Da sind die schweizer Medien noch ein wenig hinterher.

Die schweizer Medienlandschaft ist dazu schlicht zu finanzschwach. Es müssen einige Schlagzeilen in der Regenbogenpresse reichen. Wie ich meine nicht von Nachteil, ums mal vorsichtig zu formulieren.

Das wuerde mich auch davon ablenken das ich froh bin das durch meine Unvernunft noch niemand ernsthaft zu Schaden gekommen ist und den Fokus mehr auf die Verurteilung bedauernswerter Menschen legen.

Ich halte Menschen, die derart offensichtlich vermeidbare Fehler in eigener Verantwortung begehen nicht für so sehr bedauernswert, angesichts der Konsequenz ihres Handelns für andere, wenn sie dann, wie man das von jedem anderen auch erwarten würde, dafür einstehen sollen.

Ich selber trage die Konsequenzen meines Handelns auch, und ich habe auch keinerlei Bedauern anderer zu gute, wenn ich mich derart doof angestellt habe, dass es strafrechtlich relevant wird.

Angesichts der Tatsache, dass Straftaten so gut wie nie wirklich intelligent motiviert sind, müsste man Deiner Logik folgend so gut wie jeden Straftäter bedauern. In meinen Augen absolut unangebracht. Wenn da was dran wäre, müsste man sich fragen, warum solches Verhalten überhaupt im StGB Erwähnung findet. Auch wenn man über den ein oder anderen Straftatbestand trefflichst streiten kann, in der Regel steht da eben das drin, was grad eben genau keines Bedauerns bezüglich der Täter wert ist.

Hach so Themen mit Kindern sind einfach herrlich, da hat man es einfach ein klares moralisches Urteil zu finden.

Ja, ganz recht. Das Leben ist nicht ausnahmslos immer undurchdringlich kompliziert. Wie oben geschildert machst Du es Dir (von einer anderen Seite her halt) jedoch auch zu einfach.

Geschrieben (bearbeitet)

.

Bearbeitet von Ehrwuerden
Geschrieben
Dann hat es hier noch einige von der Logik her recht schwer verdauliche Aussagen, wie beispielsweise die von bluedog, er habe wenig Bedauern mit Menschen, die vermeidbare Fehler begehen.

Vermeidbare Fehler sind die, welche man ohne weiteres und mit manchmal nur einem passenden Gedanken vermeiden könnte, und zwar ohne jede Fachkenntnis.

Dazu zähle ich, dass nicht bedacht wird, dass es in einem sonnig abgestellten Auto heiss wie in einem Backofen wird, wenn die Umgebungstemperatur selber schon näher an 40 als an (auch schon für viele zu heissen) 30°C liegt.

Das weiss jeder Autofahrer, es sei denn es ist ein Fahranfänger, der Winters grad die Prüfung hinter sich hat und den Sommer noch nicht erlebt. Und selbst dann dürfte der sommers schonmal in ein Auto eingestiegen sein, das nicht schattig abgestellt war.

Ob das dann Fahrlässigkeit oder Eventualvorsatz ist, ist wieder subjektiv. Fahrlässigkeit ist Handeln wider besseres Wissen (oder wissen müssen, das muss der Richter im Einzelfall entscheiden), wobei man nicht glaubt, ein zwar mögliches Unglück könne bzw. werde eintreten... Etwa, wenn LKW-Fahrer Ladung nicht sichern, weils ja eh noch nie was passiert ist. Könnte zwar, passiert aber anderen.

Eventualvorsatz (Der strafmässig dem Vorsatz entspricht) ist es dann, wenn man weiss, dass ein Unglück passieren kann, das auch für möglich/realistisch hält, aber nichts dagegen tut, weil einem egal ist, wies ausgeht. Seis aus Wirtschaftlichkeitsüberlegungen, Zeitnot, mangelnder Motivation etwas richtig zu machen oder aus anderen Gründen.

Dass ein Mensch der den Führerschein besitzt wirklich nicht weiss, dass der Aufenthalt in einem (mehr oder minder) geschlossenen PW der in der Sonne bei Temperaturen über 30°C steht, glaub ich schon nicht. Ich würde eher sagen, dass die allgemeine Lebenserfahrung einem das mehr oder weniger jeden Sommer wieder neu vermittelt, seis durch Zeitungsberichte wie hier, oder weil man sich an schwarzen Autos die Pfoten verbrennt, oder weil Ledersitze wie Bratpfannen wirken nach dem Einsteigen, oder weil man sich am Schalthebel fast Brandblasen holt oder oder oder.

Wers also nicht weiss, hätts wissen können und damit wohl auch müssen...

Wenn dennoch von Fahrlässigkeit ausgegangen wird, dann wohl nur aufgrund der Grundregel des Strafrechts, die da lautet im Zweifel für den Angeklagten.

Wenns aber jeder Autofahrer wissen müsste, dann doch auch die Mutter im vorliegenden Fall oder der Vater ausm zweiten Link. Folglich ein vermeidbarer Fehler. Dass das Kind im Auto vergessen wird, ist wohl aber nicht vermeidbar. Menschen sind keine Maschinen, sie vergessen, sogar die wunderlichsten Dinge. Selbst dann aber bliebe die Frage, warum man ein Kind unter solchen Bedingungen im Auto lässt. Hätte man es nicht getan, wäre es auch nicht in dem Niedergargrill namens Auto vergessen worden, und könnte noch leben.

Unvermeidliche Fehler sind solche, die nicht absehbar sind. Etwa weil technisches Wissen (unverschuldet, und somit ist auch das subjektiv unterschiedlich) fehlt, oder weil man schlicht nicht weiss, was die Zukunft bringt und ein Fehler erst rückblickend offenbar wird. Auch Tippfehler zum Beispiel sind unvermeidlich, weil unbewusst geschehen.

Mich würde in diesem Zusammenhang interessieren, wie ein unvermeidbarer Fehler aussieht. (Und damit meine ich jetzt nicht das Thema Atomkraft...) Und woran merkt man, ob ein Fehler vermeidbar ist - davon ausgehend, dass der Verursacher sich im Moment des Begehens seines Fehlers nicht bewusst ist ?

Wenn ich eine Pizza in den Ofen schiebe, dann stell ich eine Eieruhr oder irgend sonst einen Timer ein, damit ich sie rechtzeitig raushole und keine Kohle essen muss. Wenn ichs vergesse, dann ist das ein vermeidbarer Fehler, und ich bin selber schuld, wenn die Pizza Kohle wird und ich in einer Rauchküche wie vor jahrhunderten sitze. Ich war mir zwar nicht bewusst, dass ich den Timer vergass, hätte aber wissen müssen, dass es vorkommen kann, dass ich die Zeit vergesse, oder die Pizza oder mich etwas ablenken kann, bspw. ein Telefonat oder was auch immer. Fahrlässig.

Wenn ich dran denke, den Timer einzustellen, aber finde, ich sei jetzt zu faul das Handy zu zücken, und ausserdem die Pizza nicht teuer und ich doch eigentlich in der Lage, das ohne zu schaffen, es deshalb lasse und dann die Pizza verkohlt, dann ist das Eventualvorsatz. Ich will zwar immer noch keine Kohle essen, bin aber sehenden Auges und ohne etwas (was ich ohne weiteres hätte tun können) vorzukehren, in die Katastophe gestolpert.

Während die Verkohlte Pizza einfach den ökologischen Footprint vergrössert, und ein klein wenig Geld kost, steigt der Schaden bei Lebewesen in andere Regionen... man dürfte also auch etwas mehr Gedanken und Aufwand für die Sicherheit erwarten.

Und wenn er er sich dessen doch bewusst ist, ist es dann nicht irgendwie auch Absicht ?

Das ist irgendwie Absicht. Kommt dem Eventualvorsatz nahe, ist aber solange Fahrlässigkeit, wie man nicht mit dem eintreffen eines Unglücks rechnet oder rechnen muss.

Oder ist es, wenn man wieder eigenes besseres Wissen handelt, nicht einfach nur Dummheit, wie so oft ?

Das ist Fahrlässigkeit. Dummheit ist es dann, wenn man gar nicht in der Lage war, eine Gefahr zu erkennen und auch nicht dazu in der Lage sein musste. Die ist nicht Strafbar. Was man als Gefahr erkennen kann oder hätte erkennen können müssen, bestimmt sich nach dem Bildungsstand, der Lebenserfahrung und ggf. weiteren subjektiven Merkmalen, wobei an Inhaber einer Garantenstellung höhere Anforderungen zu stellen sind. (Das sind Leute, die in irgend einer Weise verantwortlich sind für die Unversehrtheit anderer, wie Lehrer, Reiseleiter, Kommandeure jeder Art, Bergführer oder Pflegepersonal oder andere die besonders geschult sind oder sein müssten. Anhaltspunkt kann z.B. eine berufliche Tätigkeit oder eine übergeordnete Funktion sein)

Generell also: Kinder dummer oder auch nur ungebildeter Eltern haben Pech: Ihre Eltern können schlicht beim besten Willen weniger Gefahren erkennen. Der Lehrer, der vielleicht auch nicht viel schlauer ist, gilt dagegen als Fahrlässig, weil er eine Garantenstellung gegenüber seinen Schülern hat. Wenn er also einen Unfall nicht verhindern konnte, dann muss er sich vielleicht sagen lassen, dass er das aber hätte können müssen in seiner Position.

Kommt immer darauf an, was man bei pflichtgemässer Sorgfalt tun könnte und müsste, und was nicht, etwa weil unzumutbar.

Ein Bergführer muss z.B. nicht sein eigenes Leben riskieren, um einen seiner Gruppe zu retten, denn sein eigenes Leben ist genauso wertvoll wie das jedes anderen. Er hätte aber vielleicht gar nicht erst in die Situation geraten dürfen, in der sich die Frage stellt. Kommt halt drauf an, was er bei pflichtgemässer Vorsicht aufgrund seines Wissens und Könnens erkennen können hätte sollen.

Oder der zarte Hinweis auf Zwangssterilisationen....um die Absurdität solchen Denkens zu belegen bedarf es weiss Gott keiner EMRK.....hoffe ich jedenfalls. Unsere eigene Schweizer Geschichte bietet dazu einige recht dunkle Kapitel.

Deshalb kam ich erst darauf. Ein im Auto bei Temperaturen entsprechend der Kerntemperatur eines niedergarenden Stücks Fleisch zurückgelassenes Kind halte ich für ein nicht weniger Dunkles Kapitel, wenn auch nur auf individueller Ebene.

Wenn ich dann lese, dass man ja doch wohl Nachsicht walten lassen müsse, dann komm ich zur provokativen These, dass gar keine Kinder bekommen dürfen sollte, wer nicht in der Lage ist, diese Gefahr vorauszusehen. Meiner Ansicht nach besteht die Nachsicht schon darin, nur von Fahrlässigkeit auszugehen. Wenn ein Autofahrer nicht wissen muss, dass man keine Lebewesen im heissen und heisser werdenden Auto lässt, was muss er dann wissen? Wenn jemand so doof ist, dass er nicht darauf kommen hätte müssen, weil das schlicht ausserhalb seiner Vorstellungskraft liegt, ist der dann gescheit genug, dass er überhaupt als gesetzlicher Vertreter des eigenen Nachwuchses geeignet ist? Wenn nicht, was dann? Strafen darf man nicht, weil Dummheit nicht strafbar ist... Kinder quälen ist aber dennoch verboten, auch das Kind hat Grundrechte, die der Staat garantieren muss, wenn es die Eltern von sich aus nicht können... und diese Grundrechte haben auch Kinder von Eltern, die nicht ahnen wenn sie ihre Kinder zu Tode quälen. An sich dürfen Eltern ihre Kinder seit 2000 nicht mal mehr schlagen. Umbringen erst recht nicht, auch nicht aus Dummheit, Gedankenlosigkeit oder Unwissen, denn das Kind hat ein Recht auf Leben und anderes mehr.

Tatsache ist: es passiert gelegentlich, dass Menschen oder auch Tiere in überhitzten Autos den Hitzetod erleiden. Was kann man konkret dagegen tun ?

Informieren! Und dann strafen, wenns doch passiert, denn es kann dann keiner mehr behaupten, er hätte von der Gefahr nichts gewusst.

Passieren wirds dennoch, aber vermutlich weniger, weil es sich auch für die dümmeren oder gedankenloseren Menschen eher lohnt, vorsichtiger zu sein und ein bisschen mehr Aufwand zu treiben. Etwa, wenn man schon ein schlafendes Kind im Auto lässt, dann einen Timer stellen, der einen erinnert, oder nen Knoten ins Taschentuch oder eine Autotür (Heckklappe z.B.) auflassen. Sieht man von weitem und das Auto ist in der Regel wichtig genug, nochmal umzukehren, wenns offen ist, unabhängig davon ob man das Kind noch aufm Radar hat oder nicht... und wenn man das Kind nicht im offenen Fahrzeug zurücklassen will, ist der Zweck auch erreicht.

Geschrieben

Man kann auch technisch vorkehren, aber da sind dann Fehlbedienungen und Ignoranz (gerade einfachere Gemüter lesen eher keine Gebrauchsanweisungen...) der Sicherheit grösster Feind, und man hat das gleiche Problem wie bei Reifendrucküberwachung: Weils einige Trantüten einfach nicht gebacken kriegen, für Sicherheit (oder auch nur wirtschaftlichkeit und Umweltschutz eigentlich selbstversändliches zu vollbringen, müssen ALLE dafür zahlen und sich über einen Piepser mehr aufregen.

Geschrieben (bearbeitet)

.

Bearbeitet von Ehrwuerden
Geschrieben
Ich vermute allerdings, dass sich solche Probleme nur sehr begrenzt durch drakonische Strafen vermeiden lassen.

Da stimme ich Dir zu. Ich fordere ja auch keine drakonischen Strafen. Ich bin schon zufrieden, wenn überhaupt eine fühlbare Strafe dabei rauskommt, genauso, wie wenns nicht die eigene Mutter gewesen wäre, die das Kind fahrlässigerweise hat angaren lassen.

Das funktioniert gerade so bei leicht erkennbarem Fehlverhalten wie dem Rasen, aber ich bin mir sicher, dass die mediale Verteufelung von Schnellfahrern letztendlich mehr bewirkt hat als die eigentlichen Strafen. Immerhin, der Rückgang sog. Raserunfälle der letzten Jahre zeigt, dass wir auf solche Probleme durchaus reagieren können. Allerdings dürfte dies mehr mit menschlichem Bewusstsein als mit Knast zu tun haben.

Da bin ich bei Dir, wobei ich durchaus der Meinung bin, dass die Raserei deshalb zurückging, weil sich bis zum hinterletzten Bleifuss herumgesprochen hat, dass das ein sicherer Weg ist, den Führerschein schneller loszuwerden, als man ein Glas Bier austrinken kann, seit einiger Zeit samt Fahrzeug dazu. Technisch gesehen hast Du aber auch dann noch vollends Recht, denn Führerausweisentzug ist keine Strafe, sondern eine administrative Massnahme.

Aber ich bin mir leider auch bewusst, dass ich auf einem Planeten lebe, wo es etlichen seiner Insassen nicht klar ist, in welcher Richtung sich ein Schatten im Laufe des Tages bewegt.

So schlimm ist das nicht. Dafür gibts Kompasse und GPS, und im Übrigen gibt das Morgenland ganz allgemein kein sonderlich leuchtendes Beispiel für menschliche Intelligenz ab. Ich lasse offen, wo die sich finden sollen, die das zu verantworten haben.

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