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Französische Zulassung


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Geschrieben

Hallo Zusammen,

ich habe hier seit kurzem einen 98er Xantia V6 Kombi Vollausstattung mit französischer Zulassung, dessen Zulassungspapiere bedingt durch einen Todesfall abhanden gekommen sind.

Leider kann ich den so nicht in D abmelden.

Was muss ich machen ? Wer weiß Rat ?? (ggf. telefonieren)

Geschrieben

Abmelden müsstest Du doch auch eher in F, oder?

Geschrieben (bearbeitet)

Ich weiß garnicht, wie eine fr. Zulassung aussieht, noch weiß ich, wie an- oder abgemeldet wird, noch weiß ich, welche Unterlagen in welcher Sprache wie zur Verfügung stehen müssen, um eine Abmeldung ohne Papiere zu erlangen.

Ich habe hier "nur" eine "Attestation d-Indification d'un vehicule importe conforme a un type commumautaire", ausgestellt auf die Witwe, die aufgrund ihres Alters und gesundheitlichen Gebrechens sowie mangels Französischkenntisse nicht in der Lage ist, das selbst zu machen. Der Wohnsitz ist zudem bereits zu Gunsten Österreichs aufgegeben. (Das Auto hatte eine deutsche Erstzulassung)

Deshalb suche ich erstmal alle Arten Infos .....

Bearbeitet von AmiFahrer
Geschrieben

Gibt es denn noch die deutschen Papiere?

Geschrieben

Nee, nur als Kopie des ursprüngliche dt. Briefes. Die aktuellen fr. Papiere fehlen, das ist die Lücke. Genau die will aber die dt. Zulassungsstelle haben.

Geschrieben

Hm, und wenn man nun ganz blöd kommt mit der Kopie von den deutschen Papieren und sagt da ist das Original verloren gegangen? Also gar nix von der franz. Zulassung erwähnt? Könnte doch evtl. der leichtere Weg sein.

Geschrieben
Hm, und wenn man nun ganz blöd kommt mit der Kopie von den deutschen Papieren und sagt da ist das Original verloren gegangen? Also gar nix von der franz. Zulassung erwähnt? Könnte doch evtl. der leichtere Weg sein.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es so funktionniert. Die deutsche Zulassung wird wohl in ihrem Datensystem sehen, dass das Auto vor Jahre in D schon abgemeldet ist.

Wären die F Papiere vorhanden, funktionniert das so: Die D Zulassung würde die Prefecture in F kontaktieren und die Abmeldung regeln. Habe ich selber schon so gemacht.

Jetzt dass die F Papiere unauffindbar sind, würde ich an deiner Stelle mit der F Prefecture Kontakt aufnehmen und den Fall schildern. Die werden die wohl sagen, was zu tun ist.

Geschrieben

Was soll denn aus dem Auto werden? Wenn er eh in den Schrott geht einfach pressen und fertig.

Abmelden wie in D kann man in F kein Auto.

Wenn er wieder zugelassen werden soll ist es etwas schwieriger. Der "Besitzer" muss ein Duplicat der Carte Grise oder Certification d'immat" beantragen. Das geht aber nur wenn die Adresse auf irgend einem Weg noch erreichbar ist. Wenn die Pref von dem Todesfall informiert ist, ist die Erbin die Besitzerin. In F sind die sehr unbeweglich und je weniger man denen sagt desto einfacher geht es im allgemeinen.

Der schwebende Robert
Geschrieben

Die Behörden akzeptieren die Zulassung ohne Originalpapiere im Allgemeinen hier nicht.

Kommst du irgendwie an eine Verlustbescheinigung des letzten Eigentümers heran? Ist das die Witwe? Bei mir hat die Verlustbescheinigung geholfen. Habe sie selbst auf deutsch (ist Behördenanordnung! :) ) verfasst, dem letzten niederländischen Besitzer zugemailt und er hat sie mit Unterschrift mir per Post zugesandt. Das hat dann funktioniert. Ob der CX in NL abgemeldet ist oder nicht, hat sie überhaupt nicht interessiert. Diese Papiere hatte ich vorgelegt.

Kläre das doch mal im Vorwege mit der für dich zuständigen Behörde ab. Und wenn er schon mal in D zugelassen war, sollte er im System noch existieren und macht es je nach Person ggf. einfacher. Dann ersparst du dir evtl. die Volluntersuchung beim TÜV. Das solltest du auch vorher nachfragen.

Grüße

Robert

Geschrieben (bearbeitet)

Vielen Dank an alle.

Robert: feiner Hinweis. Das würde mir den umständlichen Weg über F-Prefecture ersparen.

CX-Fahrer: Wie wird das in F gehandhabt mit Kfz.-Steuern, wenn es eine Abmeldung als solche nicht gibt ??

Der Wagen ist einfach viel zu gut für die Presse. E wird kann weiterveräußert. Details und Bilder gebe ich später durch.

Bearbeitet von AmiFahrer
Geschrieben

CX-Fahrer: Wie wird das in F gehandhabt mit Kfz.-Steuern, wenn es eine Abmeldung als solche nicht gibt ??

.

Hallo Ami Fahrer,

Kfz Steuer gibt es in F nicht mehr seit Jahre.

Es ist nicht möglich, wie hier in D, ein Auto einfach abzumelden und in der Scheune stehen lassen. So weit ich weiß, muss ein Auto in F immer versichert bleiben, bis es in die Presse geht. In diesem Fall bekommt man ein Bescheid vom Schrotti dass das Auto vernichtet geworden ist und damit kann man zur Prefecture für die Abmeldung. Wenn ein Auto aber nur unbenutzt bleibt, muss es sein Kennzeichen behalten und versichert bleiben. Wenn ich richtig weiß, gibt es die Möglichkeit die Versicherung zu ändern für eine Variante als unbenutztes Auto, sodass man nur einen minimalen Betrag zahlen muss.

Geschrieben

soweit zur Theorie ;) Praktisch fahren in F etwa 1mio Autos ohne Versicherung, das ändert aber nichts da 3mio Autofahrer keinen Führerschein mehr haben und trotzdem fahren.

Geschrieben

Ja, es ist in Belgien nicht anders

Geschrieben

Was besagen denn die Carte Grise und die Certification d'immat ??

Geschrieben

Wenn man so will Fahrzeugbrief.

Geschrieben (bearbeitet)
Was besagen denn die Carte Grise und die Certification d'immat ??

Carte Grise gibt es nicht mehr, obwohl die Franzosen das Wort umgangsprachlich immer noch benutzen. Der Certificat d´immatriculation hat 2009 die Carte Grise ersetzt.

Nein, das ist kein Fahrzeugbrief: Der Certificat d´immatriculation ist kein gültig Nachweise, dass jemand das Auto besitzt. Um den Besitz zu beweisen, muss man dazu einen Certificat de Situation administrative (umgansprachlich Certificat de non-gage) haben. Und in dem Fall der Witwe, sollte sie wahrscheinlich irgendwelche Dokument aus dem Notariat haben, habe ich heute beim rum Fragen in F Forums gelernt.

Die 2 Systeme - D und F - sind unterschiedlich. Der Certificat d´immat ist eine Erlaubnis, mit dem Auto am Straßenverkehr Teil zu nehmen; Es bestätigt nur, dass dieses Auto technisch dafür geeignet ist. Eher in Richtung Fahrzeugschein also.

Bearbeitet von unefilleenxm
Geschrieben (bearbeitet)

Ich versuche mal, mit meiner fr. Unkenntnis zusammen zu fassen:

Es gibt 2 Dokumente:

1. Certificat d'immatriculation: Sowas wie ein Fahrzeugschein, ähnlich unserer Zulassungsbescheinigung II ??

2. Certificat de Situation administrative: Was in D entsprechend ?? Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung I ?

Jedenfalls fehlen genau diese beiden Dokumente.

Gibt es noch weitere wichtige Dokumente ??

Um es nochmal zu verdeutlichen:

Die Witwe war und ist Halterin des Fahrzeugs, nicht ihr verstorbener Mann !!

Bedingt durch plötzlichen Tod ihres Mannes + eigene Krankheit + böser Stieftochter sind diese Dokumente verschwunden.

Alle Dokumente zu Versicherung, Controle technique sind vorhanden, ebenso die o.g. Attestation d-Indification d'un vehicule importe conforme a un type commumautaire, die wohl für die Übertragung von D nach F erforderlich war.

Nachtrag: es gibt sogar eine grüne Umweltplakette :):)

Bearbeitet von AmiFahrer
Geschrieben

Certificat d´immatriculation: Richtig, dass ist ungefähr unserer Teil II

Certificat de situation administrative: ist ähnlich wie eine Unbedenklicheitsbescheinigung. Ihr fehlt das nicht, die Dame hat sie wahrscheinlich nie gehabt. Dieses Dokument ist nur notwendig wenn sie Z.B. das Auto verkaufen will. Sie kann das online beantragen (oder Du für sie).

Wenn sie jetzt die Halterin des Fahrzeugs ist, ist die Situation wesentlich besser, glaube ich jedenfalls. Sie braucht erstmal nichts vom Notar.

Sie sollte die Polizei mitteilen, dass sie die Papiere verloren hat. Wenn sie das in D macht, muss sie ein Übersetzung von einem anerkannte Übersetzer machen lassen. Damit kann sie neue Papiere bei der Prefecture beantragen. Ich glaube, es ist sogar möglich die Sache per Post zu erledigen.

Geschrieben

Jetzt wird es ja etwas konkreter. Certif de non gage braucht in diesem Fall keiner.

Wenn der Name auf der Carte grise/Certif d'immat der der Witwe ist, ist alles viel einfacher. Hat die Dame noch zugriff zu der Adresse auf die die CG läuft? Wenn ja ganz einfach duplica anfordern und alles wird gut. Wenn nicht, hat sie denn eine andere adresse in F? Wenn ja Notfalls Ummeldung anfordern. Ist die Zulassung modern (AA-123-AA) oder altmodisch 1234XY75? Wenn es schon die neue ist dürfte das Ganze recht einfach ablaufen. Schwierig wird es wenn die CT (TUV) abgelaufen ist.

Der schwebende Robert
Geschrieben

Vergiss den ganzen Krempel mit den franz. Papieren und frage bei der Zulassungsstelle/Behörde nach. Wie oben geschrieben: wenn die mitspielen, kannst du mit einer Verlustbescheinigung (das sollte kein Problem sein, das zu begründen) den Xantia nach §21-Untersuchung zulassen. Dann schlägst du das auf deinen Verkaufspreis auf und hast einen guten Xantia V6 gerettet. :)

Viel Erfolg. Grüße,

Robert

Geschrieben

Yep, mal sehen, was die dt. Behörde so meint. Muss da aber bis nächste Woche warten (dann ist der für sowas kompetente Asp aus seinem U zurück).

Wenn der absolut auf fr. Papieren beharrt, muss ich wohl oder übel irgendwie mit dem Department Kontakt aufnehmen mit meinen Nullfranzösischkenntissen :).Hab ja in diesem Sommer nix anderes weltbwegendes zu tun ..... ):)

Einstweilen vielen Dank an alle. Ich werde weiter berichten.

Geschrieben

Hallo, oder mal über einen guten Freund in einem anderen Zulassungsbezirk versuchen....

Gesendet von meinem FP1 mit Tapatalk

ACCM Gerhard Trosien
Geschrieben

St. Bürokratius ist reichlich mächtig geworden... Vor 30 Jahren hätte man ein Auto ohne Papiere aus F in D zwar nicht problemlos, aber immerhin zugelassen bekommen. Ich hab mal für einen Freund ein Auto ohne Papiere in D zugelassen, das wurde dann nach F exportiert und dort neu zugelassen. Das Auto hatte keine Papiere mehr, weil es gestohlen war und nach Vernichtung der Papiere wieder gefunden wurde.

Heute hilft wohl nur ein Trick...

  • 3 Wochen später...
Geschrieben (bearbeitet)

Sodele, kaum sind ein paar Wochen vorbei, tun sich hier seltsame Dinge :):).

Die fr. Behörde hat MIR(!!) das certificat d'immatriculation zugeschickt. Warum weiß ich nicht. Woher die ausgerechnet meinen Namen habe, auch nicht. Ist mir jetzt auch egal. Es entfällt aber damit die teure notarielle Verlusturkunde. Mit der hiesigen Zulassungsstelle ist bereits alles geklärt.

Damit steht der Ummeldung nach D nix mehr im Weg außer ein paar Vorbereitungen wie Hauptuntersuchung incl. Datenbestätigung der technischen Daten. Das macht bei diesem Auto nun kein Problem. Hinfahren - fertig.

Vielen Dank an alle für die hilfreichen Ratschläge und weiteren Hilfestellungen, insbesondere Robert und ganz besonders Charlotte :):):)

Bearbeitet von AmiFahrer

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