Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

ACCM Volker Arians
Geschrieben
Absolut traurig was man hier teilweise lesen muss, polemisches Stammtischgeblubber ohne Sinn und Verstand... keine Erfahrung mit den Systemen, aber Hauptsache drüber meckern...

Bitte Quellen die belegen, dass den TÜV in Zukunft ein funktionstüchtiges RDKS interessiert! Bislang hat den das herzlich wenig interessiert, wüsste auch nicht wie er das Prüfen soll.

hier noch eine Info zu meinem "Geblubber " - aber es kann auch jeder mal selber beim TÜV anrufen.

Und wer keine Ahnung hat, wie der TÜV das prüft, dem hilft die Ahnungslosigkeit dann auch nicht wirklich weiter.

Und auf Gesabbel ohne Sinn & Verstand gehe ich nicht ein - dazu ist das Forum nicht gedacht & mir meine Zeit zu schade.

http://www.bussgeldkatalog.biz/news/2327.html

Geschrieben

Alles gut und recht, aber die Betonung liegt hier wohl auf Neuwagen.

Gruß Otto

Geschrieben

Zitat Activator

"Also meiner Meinung nach sind 1,9 Bar Luftdruck bei einem 2T Fahrzeug schon bedenklich wenig. Da ist die Fahrsicherheit beeinträchtigt.

Das System im C5 meckert aber erst bei 1,8 Bar oder sogar noch weniger... bin ich nicht sicher."

Zitat Ende

Im C5-Forum hat einer mit Traglastangaben an den Achsen und entsprechenden Achsen deutlich tiefere Drücke als die werksseitig angegebenen ermittelt. Die Erklärungen sind für mich plausibel. Ich habe mal mit tieferen Drücken rumgespielt und bin bei meinem C5 II Limo V6 mit Standardrädern vorne bei 2.5 und hinten bei 1.8 (kalt gemessen) hängengeblieben. Komfortmässig ein kleiner Gewinn ohne Beeinträchtigung der Fahrsicherheit. Als ich nach Deutschland musste, hab ich hinten 0.4 bar nachgepumpt. Kein Probem auch bei Geschwindigkeiten um 200.

Weiss nicht, ob da die RDK nicht meckern würde.

Geschrieben

Zum Thema TÜV:

Grundsätzlich muss alles funktionieren, was im Fahrzeug installiert ist. Wenn der TÜVer sich ins Auto setzt und ihm eine Fehlermeldung eines RDKS entgegenblinkt, wird er (muss er) das bemängeln. Dabei ist es egal ob es vorgeschrieben ist (ab EZ 11/2014) oder in einem älteren Fahrzeug nachgerüstet wurde. Wenn es deaktiviert wurde, kommt keine Fehlermeldung, und der TÜVer hat nichts zu bemängeln. Ob und wie es bei neueren Fahrzeugen geprüft wird, weiss ich nicht. Denkbar ist aber, dass auch hier einfach nur der Fehlerspeicher ausgelesen wird - keine hinterlegten Fehler gleich keine Mängel!

  • 4 Wochen später...
Geschrieben (bearbeitet)

Hier steht genau der 1.11.2014

https://www.adac.de/infotestrat/reifen/luftdruck/reifen_kontroll_system/default.aspx?ComponentId=214086&SourcePageId=49453

aber

Bei der Einführung neuer Fahrzeugtypen gilt die Ausstattungspflicht übrigens schon seit 2012. Entscheidend ist das Datum der Typgenehmigung, zu finden unter Ziffer 6 der Zulassungsbescheinigung. Ist dort ein Datum nach dem 1. November 2012 eingetragen, ist der Wagen ausrüstungspflichtig.

Bei meinem steht unter Ziffer 6 - 24.01.2014 - habe jedoch nichts von RDKS bemerkt.

Bearbeitet von juezae

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Nutzungsbedingungen

Wenn Sie auf unsere unter www.andre-citroen-club.de und www.acc-intern.de liegenden Angebote zugreifen, stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Falls dies nicht der Fall ist, ist Ihnen eine Nutzung unseres Angebotes nicht gestattet!

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Impressum

Clubleitung des André Citroën Clubs
Stéphane Bonutto und Sven Winter

Postanschrift
Postfach 230041
55051 Mainz

Clubzentrale in Mainz
Ralf Claus
Telefon: +49 6136 – 40 85 017
Telefax: +49 6136 – 92 69 347
E-Mail: zentrale@andre-citroen-club.de

Anschrift des Clubleiters:

Sven Winter
Eichenstr. 16
65779 Kelkheim/Ts.

E – Mail: sven.winter@andre-citroen-club.de
Telefon: +49 1515 7454578

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Martin Stahl
In den Vogelgärten 7
71397 Leutenbach

E-Mail: admin@andre-citroen-club.de

×
×
  • Neu erstellen...