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Autokauf beim niderländischen Händler


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

weiß jemand wie die Regelung mit der Mwst. aussieht wenn man in den Niederlanden einen Gebrauchtwagen beim Händler kauft? Bekommt man die Mwst. erstattet und muss dann hier die 19% zahlen? Oder fällt bei einem Import eines Gebrauchtwagens eventuell gar keine Mwst. an?

Grüße   Michael

Geschrieben

Hüben wie drüben dürfte interessant sein, ob die Mehrwertsteuer ausweisbar ist. Wenn die nicht ausweisbar ist, dürfte es in NL auch keine Erstattung geben.

Geschrieben

Hallo Michael,

das Thema Mwst findet beim Kauf eines Gebrauchtwagens in der EU nicht statt. Du zahlst beim Händler incl der im EU Land gültien Mwst und damit ist die Sache erledigt. In NL ist allerdings muss das Fahrzeug im Land noch zur Ausfuhr angemeldet werden, so einfach wie in F (einfach losfahren oder auf den Hänger und das wars dann) ist die Sache in NL nicht.

Gruss aus der Nachbarschaft

Andreas

Geschrieben

Hallo,

danke! Hat sich zunächst erledigt...

Grüße  Michael

Geschrieben

Das Thema Gebrauchtwagenkauf in den Niederlanden interssiert mich aktuell auch.

Insbesondere,beim Kauf von einer Privatperson (aber auch von Gebrauchtwagenhändlern) hätte ich gerne mehr zur Vorgehensweise erfahren.

Darf man beispielsweise eigendlich mit einem in Holland zugelassenes Auto-vorrausgesetzt der Besitzer spielt mit-einfach so nach Hause gondeln? Versicherungsschutz?

Google stellt tausende Ergebnisse bezüglich Einfuhrbestimmungen,diverse Zollgebühren,Umsatzsteuer,Mehrwertsteuer, sonstige Gebühren hier und Gebühren da zur Verfügung. Blos,ich blick nicht durch,was aktuell angesagt ist.

Gruß Bernd

Geschrieben

Moin.

Da ich unseren XM letztes Jahr in NL von privat erworben habe, will ich gerne meinen Kenntnisstand kundtun:

- Kaufpreis ist Kaufpreis; eine steuerliche Komponente entfällt

- der Verkäufer muß das Auto aus dem NL-Register austragen lassen; dazu benötigt er den NL-Fahrzeugschein, der aussieht wie eine EC-Karte

- deutsches Überführungskennzeichen in NL nicht erlaubt, deshalb: das Auto muß per Trailer/LKW nach D überführt werden

- dazu sollte man seine Kfz-Versicherung wenigstens ins Bild setzen, damit sie im Schadensfalle nicht übertölpelt wird

- der Verkäufer muß die Austragungsunterlagen im ORIGINAL an den Käufer senden

- nur die ORIGINAL-Dokumente werden bei der Zulassungsstelle akzeptiert

- mit den Originaldokumenten und der Versicherungsbestätigung dann zur Zulassungsstelle - da geht es dann sehr unkompliziert und man bekommt D-Papiere ausgestellt

Gruß,

Torsten

Geschrieben
Am 18.1.2016 at 17:22 , BerndX2 sagte:

Darf man beispielsweise eigendlich mit einem in Holland zugelassenes Auto-vorrausgesetzt der Besitzer spielt mit-einfach so nach Hause gondeln? Versicherungsschutz?

Am 21.1.2016 at 13:12 , Enthusiast sagte:

- deutsches Überführungskennzeichen in NL nicht erlaubt, deshalb: das Auto muß per Trailer/LKW nach D überführt werden

 

Hier mal mein Halbwissen dazu:

Natürlich kannst Du mit einem in Holland zugelassenen Fahrzeug nach Hause fahren nach dem Kauf. Nur: Würdest Du Dein angemeldetes Fahrzeug einem Ausländer mitgeben? Wenn aber z.B. eine Kaution, das Fahrzeug mit dem Du gekommen bist, deine Ehefrau etc. dort verbleibt, könnte es vielleicht möglich sein, den Verkäufer dazu zu bringen, dir das noch auf seinen Namen angemeldete Fahrzeug bereits zu überlassen.

Zuhause angekommen musst du dann schauen, dass die Kennzeichen wieder zum Verkäufer zurückkommen, damit er oder du mit ihm zusammen (z.B. wenn Du deine Ehefrau wieder abholst) bei der Zulassungsstelle die Exportpapiere bekommt/-en. Ohne diese Papiere kannst Du den Wagen hier in Deutschland nicht zulassen. Der Wagen wird dann in Holland ausgetragen und mit einem Exportvermerk versehen.

Es gibt aber wohl noch eine andere Möglichkeit, ohne Trailer klar zu kommen. Das ist in Zeiten, in denen die Kurzeitkennzeichenregelung geändert worden ist, nochmal etwas schwieriger.

So ist es nach meiner Kenntnis möglich, nach Erhalt der Exportpapiere (Verkäufer und Käufer gehen nach dem Kauf gemeinsam zur Zulassungsstelle - auch Samstags möglich) mit gemalten Kennzeichen (die originalen Kennzeichen sind eingezogen - das gemalte Pappkennzeichen muss natürlich die gleiche Kombination von Buchstaben/Zahlen aufweisen) und den Exportdokumenten in der Tasche bis zur Grenze zu fahren. An der Grenze angekommen könntest Du dann z.B. eine mitgeführte rote Nummer anbringen und kommst damit bequem auf eigener Achse nach Hause.

Als das deutsche Kurzzeitkennzeichen in Holland noch toleriert wurde, war es deutlich einfacher.

Gast munich_carlo
Geschrieben
vor 13 Minuten, margia2 sagte:

Als das deutsche Kurzzeitkennzeichen in Holland noch toleriert wurde, war es deutlich einfacher.

Dafür werden jetzt deutsche Ehefrauen als Pfand toleriert? Das ist mal eine fortschrittliche Idee: Sich der nörgelnden Ehefrau entledigt, dafür ein hübsches Auto in der Garage. Warum bin ich nicht vor 20 Jahren auf diese Idee gekommen? :D

Geschrieben (bearbeitet)
vor 9 Minuten, munich_carlo sagte:

Das ist mal eine fortschrittliche Idee: Sich der nörgelnden Ehefrau entledigt, dafür ein hübsches Auto in der Garage. Warum bin ich nicht vor 20 Jahren auf diese Idee gekommen? :D

Stimmt! Man könnte natürlich auch vereinbaren, dass die Ehefrau dort länger verbleibt!

Bearbeitet von margia2
Geschrieben

Vielen Dank für die informativen und erheiternden Antworten gezüglich meiner Zwischenfrage.

Ob es im Fall eines Autokaufs/Überführungsfahrt Sinn macht, zwecks Pfand meine Liebste zurück zu lassen,möchte ich stark bezweifeln.

Mir täte nämlich jetzt schon der Verkäufer leid,wo ich doch in den vergangenen fast 22 Jahren bewusst geworden bin,daß nur ich in der Lage bin,diese Powerfrau einigermaßen zu händeln und zu bändigen. Da sind ganz andere Formate (diese Muschis) in weiter Vergangenheit schon dran gescheitert. Außerdem finde ich,das meine Powerfrau und ein schönes Auto ganz gut zusammen passen können.

LG Bernd

Geschrieben

Ein zwischen und in den Zeilen gut gemachtes Kompliment an die Holde! Der Gentleman riskiert Kritik.

Well done, BerndX2.

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