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Geschrieben

Hallo zusammen,

ich bin neu hier im Forum und grüße euch herzlich. Ich besitze eine ID19 B von 1968 (aus dem Elsass) und einen 2CV con 1960 (Wellblechente AZLP aus dem 45. Dept. Loiret). Die Ente ist noch in ursprünglichem Zustand und soll nun in Deutschland zugelassen werden, möglichst ohne große Veränderungen.

Was muss ich beachten?

Was mir spontan einfällt:

  • Warnblinkanlage nachrüsten (Ente hat 6V und nur 2 Blinkleuchten an der C-Säule, geht das?)
  • Lenkradschloss notwendig?
  • Blaue Fernlichtkontrollleuchte nachrüsten?
  • Kennzeichen hinten (Kennzeichenbeleuchtung sitzt in der Mitte und erfordert zweigeteiltes Kennzeichen. Ist das in D zulässig?)

Kann mir jemand eine Briefkopie oder ein Datenblat zur Verfügung stellen? Die carte grise habe ich.

Vielen Dank für eure Hilfe und Grüße

Lumpi

Geschrieben

Nur seitliche Blinkleuchten ist zulässig für Kfz bis 4m Länge, da sollte Dich niemand zu einer Nachrüstung weiterer Blinker zwingen können. Warnblinkanlage sollte auch mit nur 2 Leuchten machbar sein. Geteilte Kennzeichen wurden vereinzelt schon für Fahrzeuge in D zugelassen, ist aber wohl ein schwieriges Thema bei dem auch die Zulassungsstelle eine Rolle spielt.

Geschrieben (bearbeitet)

Lenkradschloß ist in Deutschland Pflicht. Da gabs damals für Deutschland die koriosesten Versionen.

Bearbeitet von EntenDaniel
o
Geschrieben
vor 3 Minuten, EntenDaniel sagte:

Lenkradschloß ist in Deutschland Pflicht. Da gabs damals für Deutschland die koriosesten Versionen.

Mechanische Sperre (Lenkradkralle/Lenkstocksperre) sollte reichen.

PS: Andere Länder, andere Vorschriften: Bei der Wiederzulassung meines AZ waren weder Lenkradsperre noch Warnblinkanlage Thema, hingegen mussten die fehlenden vorderen Blinkleuchten nachgerüstet werden.

lg

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo,

letztlich kommt es immer auf den Prüfer und seine Kompromissbereitschaft an.

Keine Ausnahme gibt es bei der Warnblinkanlage. Eine blaue Fernlichtkontroll-Leuchte und ein Lenkradschloss (es gab auch Getriebeschlösser) sind eigentlich auch Vorschrift, aber hier werden schon mal Ausnahmen gemacht. Geteiltes Kennzeichen sind auch so ein Thema, wobei diese in Deutschland eigentlich nicht zulässig sind (manche Zulassungsstellen akzeptieren sie aber trotzdem). Ärger kann es übrigens auch mit den Seitenblinkern von Labinal geben. Sie blinken nach hinten rot (das ist vor 1970 zulässig), aber vorne weiß (nicht zulässig). Doch auch hier drücken manche Prüfer ein Auge zu.

Deutsche Exportmodelle hatten 1960 übrigens sowohl eine Fernlichtkontrolle als auch vordere Blinker. Die seitlichen Blinker waren orange und hinten gab es ein einteiliges Kennzeichen mit zwei Axo-Leuchten. Spätestens ab 1961 besaß jede in Deutschland verkaufte Ente zudem ein Lenkrad-/oder ein Getriebeschloss.

Bearbeitet von Vincent2
Geschrieben

Zum dezenten Nachrüsten eines Lenkradschlosses eignet sich übrigens sehr gut das ab und an mal bei ebay auftauchende Nachrüstschloß von der Firma Neimann. Das gab es ab 1960.

Im Thread "Accessiores für 2CV aus vergangenen Zeiten" siehst Du auf den Seiten 1,4,7 und 8 ein paar zeigenössische Wegfahrsperren.

 

 

Geschrieben

Hallo,

ein Lenkradschloß muß nicht nachgerüstet werden. Bei meinem HY und Ami 6 steht nur "Sicherung gegen unbefugte Benutzung ist als loses Zubehör mitzuführen". Da reicht es dann so eine Lenkradkrücke im Auto dabei zuhaben.

Das geteilte Kennzeichen fand aber bei meinem HY keine Gnade. Da musste ich die Kennzeichenbeleuchtung umrüsten.

Warnblinkanlage muss sowieso sein.

Liebe Grüße

Thomas

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo,

ich habe für meine AK trotz sehr viel Hartnäckigkeit auch kein geteiltes Kennzeichen bekommen. Als Kompromiss bot mir meine Zulassungsstelle jedoch an, mittig im Kennzeichen ein Loch zu stanzen/sägen, durch welches die Beleuchtung ragt. Ich finde das selber eine tolle Lösung...

Fernlichtkontrollleuchte und Warnblinker mussten nachgerüstet werden.

Ob das hier jetze mit dem Bild funzt, bin ich selbst gespannt.

 

sany017589qervpu7k.jpg

 

Viele Grüße, Uli

Bearbeitet von 2schewo
Geschrieben

Ha, es hat ja geklappt, das Foto ist drin :) 

 

 

Geschrieben

Guten Morgen,

danke für eure wichtigen Hinweise. Uli, bei deiner Kastenente ist aber kein Loch ins Kennzeichen gestanzt, das Kennzeichen ist doch zweigeteilt, oder? Ist das eine "Eigenlösung" ? Warst du damit schon mal bei der Hauptuntersuchung?

Ich suche immer noch eine Kopie des KFZ-Briefs für eine Ente AZ Bj. 1960. Kann mir jemand helfen?

Danke und viele Grüße

Lumpi

 

 

Geschrieben

Hallo Lumpi,

das Schild ist nicht geteilt. Ich habe die Verbindungen nur in Wagenfarbe angepinselt :rolleyes: Ich war so schon zur HU. Bin auch schon mal von der Rennleitung kontrolliert worden. Klar kam dann die Frage auch mal auf, wie es geht, so ein Schild zu bekommen. Aber immer mit positiver Sicht wenn ich die Geschichte dazu erzähle. 

Es war ja damals so, dass unsere Zulassungsstelle mit meinem Gesuch auf ein geteiltes Schild sich an den bayrischen Verkehrsminister gewandt hat. Dort wurde es, natürlich, abgelehnt. Aus dem Ministerium selbst kam aber dieser Kompromissvorschlag ! Ist manchmal erstaunlich, was ein kleiner Mann doch noch bewegen kann...:cool:

Viele Grüße, Uli

Geschrieben

Hi Uli, das ist eine tolle Lösung. Ich werde versuchen, das genauso hinzubekommen.

Viele Grüße

Lumpi

 

Geschrieben

Ich wünsch dir viel Glück. Warst du eigentlich schon mal beim Inschenör deines Vertrauens ? Was sagt der denn, was du beim Zulassen der 60er AZLP alles brauchst ? Meist ist das alles sehr unkompliziert (bei meinem TÜV jedenfalls).

Grüße, Uli

Geschrieben

Ich werde am nächsten Montag dort sein und mal die Lage sondieren.

Viele Grüße, Lumpi

Geschrieben

hallo, ich hatte auch schon mal ein 1960er Auto aus F mit Vollabnahme zugelassen , war gar kein Problem .

Nachrüsten muss man definitv die Warnblinkanlage , eigentlich auch blaue Fernlichtkontrolle ( kann der freundliche Prüfe aber auch übersehen ...) .

Ein verändertes Euro- Kennzeichen ist in Deutschland genau so wenig erlaubt ( also auch nicht blau angemalt oder so ..) wie z.B. Klebekennzeichen auf Fronten von Sportwagen wie Jaguar E oder Cobra . Für Citroen Modellen  ( Traction ) kämen  ja auch schöne geschwungene für vorne in Frage, wenn sie erlaubt wären  . Trotzdem gibt es Zulassungsstellen, die da ihren Stempel draufdrücken , da hat jemand Menschenverstand statt Gesetzesliebe .

Als Diebstahlsicherung reicht eine Klemmstange in jedem Fall aus, wird noch nicht mal immer in die Papiere eingetragen, mancher Prüfer merkt auch gar nicht, dass es kein Lenkradschloss hat ! Einfach die Stange mitnehmen , für alle Fälle , wird dann ggf. wie schon beschrieben , eingetragen .

Noch nicht erwähnt : Citroen hat ja keine Blinkerrückstellung , eine Blinkkontrollleuchte ist grds. vorgeschrieben , bei einem laut genug "tackernden" Relais ( Castagnetten- Klang) reicht das auch aus . Bei Bj. 1960 könnte man darauf verzichten , bei meinem Panhard war es damals so .

Ebenfalls noch nicht erwähnt : grds. ist ein Typenschild nach deutschem Muster anzubringen , also mit Achslasten drauf , die fehlen in F . Habe ich zusätzlich zum originalen Typenschild montiert .

Ebenso : Fahrgestellnummer muss auf dem Rahmen eingeschlagen sein , oft bei Franzosen dieser Zeit nicht vorhanden , also Schlagzahlen mitnehmen und den freundlichen Prüfer fragen, wohin er ´s denn gern hätte !  ( Konnte ich damals sogar mit TüV eigenen Schlagzahlen machen , damals hatte ich noch keine eigenen .

Normalerweise sind die Oldtimer- Fachleute der Tüv- Stellen, die solche Abnahmen machen ( nicht jede Überwachungsstelle darf das ) bei historischen Autos wohlgesonnen . Ich würde auch direkt das H- Gutachten mit machen lassen , ob das Auto so zugelassen wird, kann man immer noch entscheiden ( vgl. andere Diskussionsrunden ) .

 

Bonne chance !

Geschrieben
vor 15 Stunden, Lumpi sagte:

Guten Morgen,

danke für eure wichtigen Hinweise. Uli, bei deiner Kastenente ist aber kein Loch ins Kennzeichen gestanzt, das Kennzeichen ist doch zweigeteilt, oder? Ist das eine "Eigenlösung" ? Warst du damit schon mal bei der Hauptuntersuchung?

Ich suche immer noch eine Kopie des KFZ-Briefs für eine Ente AZ Bj. 1960. Kann mir jemand helfen?

Danke und viele Grüße

Lumpi

 

 

 

Geschrieben

@ Thomas: "Ebenso : Fahrgestellnummer muss auf dem Rahmen eingeschlagen sein , oft bei Franzosen dieser Zeit nicht vorhanden , also Schlagzahlen mitnehmen und den freundlichen Prüfer fragen, wohin er ´s denn gern hätte !  ( Konnte ich damals sogar mit TüV eigenen Schlagzahlen machen , damals hatte ich noch keine eigenen ."

Hallo Thomas,

das behaupten Prüfer und Zulassungsstellen gerne. Das stimmt aber nicht!. Vor Sommer 1969 muss die Fahrgestellnummer definitiv nicht eingeschlagen sein (steht explizit in der Zulassungsordnung). Es reicht ein fest mit der Karosserie verbundenes Schild. Das war bei den in Deutschland verkauften 2CV damals auch ab Werk so (die alten deutschen Papp-Briefe enthalten sogar extra einen entsprechenden Hinweis). Mit Ausnahme der Warnblinkanlage gelten rechtlich übrigens grundsätzlich die Zulassungsvorschriften zur Zeit der Erstzulassung.

Gruß

V.

ACCM Gerhard Trosien
Geschrieben

So viele unterschiedliche Erfahrungen...

zur Vollabnahme meines HY (Bj. 82) hätte ich mir die Blinkerkontrollleuchte sparen können wg des Schlagwerks im Blinkerschalter.

Prinzipiell ist die Warnblinkanlage das einzige Teil, was nachgerüstet werden muss. Die musste auch damals bei Einführung bei allen älteren Fahrzeugen nachgerüstet werden. Von Bosch gab's dafür Nachrüst-Warnblinkschalter.

Geschrieben

Bei meiner DS von 59 hat Niemand nach einem Lenkradschloß gefragt. Dafür wurden die originalen Reflektoren ohne Wellenzeichen angemotzt. Das bayerische Verkehrsministerium hat mir auf Antrag ein gebogenes Kennzeichen für vorne genehmigt.

@ Uli: Staffelstein ist ja gleich neben Bamberg. Nächsten Donnerstag 28.1. um 19 Uhr ist Stammtisch in der neuen Flugplatz-Gaststätte, wenn Du Interesse hast

Geschrieben
vor 10 Stunden, ACCM Gerhard Trosien sagte:

So viele unterschiedliche Erfahrungen...

 

...genau das ist es !  Deshalb ist es ganz wichtig, sich unbedingt vorab schon mal auf der potentiellen Prüfstelle sehen zu lassen und sich nach den eventuellen Anforderungen die dort gestellt werden, erkundigen. Es kann auch nicht schaden, schon mal auf der Zulassungsstelle vorbei zu schauen.

@Thomas: ich weiß, dass die blauen Stege illegal sind. Aber ich konnte mich nicht zurückhalten, das sieht so schön nach geteilten Schild aus 

@Sensenmann: danke für die Einladung ! Mal schauen, vielleicht klappts ja, viele Grüße ins schöne Bamberg

Schönen Abend

Geschrieben

ich finde die Idee und Ausführung mit dem blauen Steg auch toll ! Solange sich niemand daran stört .....

Es gibt , wie gesagt, Zulassungsstellen, die nehmen die Vorschriften nicht so genau und stempeln auch Klebeschilder oder Regierungsbeamte , die gebogene Schilder erlauben , andere hingegen nicht , unseren Panhard Dyna Z wurde sowas schon verwehrt, obwohl es technisch begründet wurde  !

Hatte sich bzgl. der notwendigen Anpassungen nicht vor ein paar Jahren etwas zu Gunsten der Oldies geändert ?

Es kam nämlich früher nicht auf den Originalzustand der Landesproduktion , sondern auf die Zulassungsvorschriften des Landes an , in dem das Auto zuzulassen war ! Ein gehöriger Unterschied !

So mussten dann für verschiedene Länder eben solche Sachen wie blaue Fernlichtkontrolle , optische Blinkerkontrolle und auch Diebstahlsicherung in Form eines fest installierten Schlosses von der Fabrik oder dem Importeur des Landes nachgerüstet werden .

Aus Sicherheitsgründen sollte man bei Beleuchtung , speziell bei sehr kleinen Rückleuchten , Blinkern an sonst unüblichen Stellen , aber ggf. - auch aus Gründen des Schutzes des Fahrzeuges im Straßenverkehr - im Einzelfall darüber nachdenken, etwas aufzurüsten, in optisch ansprechender Form der Zeit natürlich . Ich denke hier insbesondere ans Stoplicht !!!!

Leider ist man nicht nur unter Gleichgesinnten bei schönem Wetter und guter Sicht auf der Straße !

  • 4 Wochen später...
Geschrieben

Ich habe zwar meine AMI in der Schweiz zugelassen, aber auch hier musste ich Fernlicht- und Blinkerkontrolle nachrüsten.

Das Geräusch des Relais hatte nicht gereicht.

Ich habe das dann mittels LED gelöst, die ich in die Schrauben eingesetzt habe, welche bei der AMI vorne im Instrumentenhalter eingesetzt sind.

Diese habe ich durch Inbus-Schrauben mit Inbus-Grösse 2.5 ersetzt, die Schrauben längs durchbohrt, von hinten 2 mm Tower-LED in grün und blau eingesetzt und mittels Lichtleiter die Distanz bis zum Schraubenende überbrückt. Die Leuchtstärke vor allem der blauen LED habe ich dann über den Widerstand eingestellt.

So sieht das Armaturenbrett absolut original aus, erfüllt aber die modernen Vorschriften.

 

Warnblinker und Lenkradschloss sind für dieses Baujahr in der Schweiz nicht erforderlich.

 

 

Beste Grüsse

 

Thilo

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Was ist denn nun aus Lumpis Ente geworden??

Warum meldet der sich nicht?

 

Andreas

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