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Geschwindigkeitsüberschreitung, aber es war eine andere


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Geschrieben

Hallo Freunde!

Ich fuhr meinen Xm auf der Stadtautobahn spazieren, um mich auf auf diversen Bauernhöfe mit deftigen Leckereien einzudecken. Es ist kühler, also das Motoröl erstmal 20 km vorsichtig warm fahren. Da ich erst 3 km unterwegs war, tuckerte ich mit 2100 Umdrehungen und 80 km/h im fünften Gang über die Piste.

Da geschah es, dass eine junge Frau mich links mit 114 km/h überholte. Ich ließ sie gerne gewinnen, nur - sie wurde geblitzt. Ihr Konterfei ist messerscharf abgebildet, aber die Polente notiert mein Kennzeichen und ich erhalte den Anhörungsbescheid.

Diverse Rechtsanwälte empfehlen, auf den Fragebogen zur Anhörung wegen Verjährungsgeschichten, nicht zu reagieren.

Ich meine in dem Fall müsste es klüger sein, den Sachverhalt so zu schildern, wie er ist.

 

Geschrieben

Frage 1 - Wo bist Du getuckert? Stadtautobahn (Berlin ?)  mit 80 ???
Frage 2 - Hast Du das ganze Bild gesehen oder nur den Ausschnitt aus dem Anhörungsbogen?
Frage 3 - Warum meinst Du es besser zu wissen als "diverse Rechtsanwälte"?

Ich kann nur sagen, ich weiß es nicht besser als Rechtsanwälte, aber ich würde deren Meinung hinterfragen.
Auf Verjährung zu spekulieren macht doch nur Sinn, wenn ich an etwas schuld bin.
Wenn Du dich keines Vergehens schuldig gemacht hast, hast Du auch nichts zu befürchten.

Geschrieben (bearbeitet)

Danke erstmal - weil ich vorsichtig sein will, frage ich hier erstmal. 80 km/h ist die erlaubte Geschwindigkeit. Die andere Person ist auf dem Bild deutlich zu erkennen.

Mir ist nicht ganz deutlich, ob die Empfehlung der Rechtsanwälte auch im Falle der Unschuld gilt.

Bearbeitet von Steinkul
Geschrieben

Die Sache würde ich nicht liegen lassen. Wenn du dir so sicher bist, dass das Foto nicht dich sondern die dich überholende Frau zeigt, dann ist es ein Leichtes, dort hinzugehen und den Unschuldsbeweis zu erbringen. Das Bild sollte in diesem Fall aber wirklich absolut klar sein. Dann frage ich mich aber wirklich, warum die dir den Bescheid geschickt haben, war ja auch ein anderes Auto :confused:

Falls du dich nicht meldest bzw. nicht widersprichst, kann das auch als Anerkennen des Tatbestandes bzw. Verzicht auf die Ausübung des rechtlichen Gehörts gewertet werden. Die "diversen Rechtsanwälte" geben den Ratschlag wohl nur dann, wenn auf dem Foto der "Täter" nicht ersichtlich ist. Ausserdem ist es für den Beamten sehr peinlich, wenn er die Autonummer des falschen Autos notiert und der wollte das wohl vertuschen. Nicht gerade geschickt.

Also, geh hin und klär das, wenn die Fakten ja so klar sind, wie du sagst.

 

ACCM Gerhard Trosien
Geschrieben

Was gibt's denn da zu überlegen? Das Bild beweist Deine Unschuld, immerhin wird es als BEWEISFOTO angesehen. Der Handaufschrieb des falschen Kennzeichens sollte nachrangig sein.

Geschrieben

Da du ja eindeutig nichts zu befürchten hast und auf dem Bild auch nicht abgebildet bist, würde ich Stellung dazu nehmen. Auf Verjährung zu spekulieren ist eine ausgesprochen blöde Idee, denn falls die von selbst nicht darauf kommen, dass abgebildetes Auto und Kennzeichen nicht zusammenpassen, rennen sie dir ewig hinterher und wollen dir am Ende vielleicht noch die Kosten für den ganzen Verwaltungsakt auf's Auge drücken, um dann ganz cool zu sagen "Hätten se besser früher mal was gesagt". Da muss ja in irgendeiner Form nachzuvollziehen sein, von welcher Dienststelle besagte Polizei kam und blitzte, da würde ich mal reinmarschieren und nachhaken, wer da seine Brille nicht getragen hat.

Geschrieben

Danke, genauso habe ich es auch gesehen, ich wollte nur ganz sicher gehen. Ich habe den Anhörungsbogen - jetzt mit gutem Gefühl - schon abgeschickt.

Geschrieben

Darf man(frau) in der Stadt nicht rechts überholen?

Die "neueste" Technik misst jede Fahrspur. PoliScan

Ronald

Geschrieben
vor 2 Stunden, RoteZora sagte:

Ich kann nur sagen, ich weiß es nicht besser als Rechtsanwälte, aber ich würde deren Meinung hinterfragen.

Auf Verjährung zu spekulieren macht doch nur Sinn, wenn ich an etwas schuld bin.
Wenn Du dich keines Vergehens schuldig gemacht hast, hast Du auch nichts zu befürchten.

Ich würde die Meinung dieser diversen Rechtsanwälte auch hinterfragen. Aus leicht anderen Gründen. Es ist nämlich zwar ehrenhaft, aber doch etwas naiv, blindlings drauf zu vertrauen, dass wer sich nichts hat zu Schulden kommen lassen, auch nichts zu fürchten habe. Fehlurteile gibts mehr als man glaubt.

Um sich auf Verjährung zu berufen, muss die Sache erstmal verjährt sein. Sollte dem so sein: Verjährungseinrede geltend machen, gleich an erster Stelle. Aber: Das muss nicht hindern, zur Sache selber dennoch Stellung zu nehmen, seis auch nur subsidiär zur Verjährungseinrede, also für den Fall, dass jene nicht verfinge.

Für die Schweiz hatte ich irgendwann mal aufgeschnappt, dass eine Geschwindigkeitsübertretung grundsätzlich nicht als bewiesen gelte, sofern mehr als ein Fahrzeug auf dem Foto vom Messbereich. Daher hätte ich so einen Fall grundsätzlich nicht kommentarlos beiseite gelegt, sondern Rechtsmittel ergriffen und die Sache mit verweis auf das uneindeutige Foto bestritten.

Auf den Polizeiposten zu marschieren bringt im Zweifelsfall nur Probleme: Man äussert sich mündlich und ist oder gerät dabei möglicherweise in Aufregung. In jedem Fall hat man als Zeugen x Polizeibeamten gegen sich. Polizeibeamten gelten in der Regel als sehr glaubwürdige Zeugen, man hätte also gegen deren wie auch immer lautende Aussage kaum eine Chance, sollte es denn so kommen, sich dagegen stellen zu müssen.

Besser schriftlich äussern, form- und Fristgerecht per dafür vorgesehenem Rechtsmittel. Dabei kurz und knapp, aber ohne Auslassungen schildern, was wichtig ist für die eigene Position. Man ist Partei in einem Strafverfahren, also ruhig parteiisch sein, aber immer bei der Wahrheit bleiben und sich vor allem auf das stützen, was man nachweisen kann. Schriftlich ist es meist auch leichter, sachlich zu bleiben.

Zudem wäre es gut, man würde das Schreiben so versenden, dass man nachweisen kann, wann man es zum Versand aufgegeben hat. In CH fiele mir dazu A-Post+ ein oder ein Einschreiben. Was die Deutsche Post zu dem Zwecke anbieten kann, weiss ich nicht. Einschreiben gibts auch. Möglicherweise gehts aber auch noch günstiger.

Geschrieben

Ich hatte mal eine ähnlich "lustige" Situation: Der Freundliche meines Vertrauens hatte meinen CX zur Reparatur und wurde leider bei der Probefahrt geblitzt. Er hat es mir direkt danach erzählt und ich habe den Anhörungsbogen entsprechend zurück geschickt: "Ich wars nicht, KZF war in der Werkstatt XY blabla ..." Kurz später kam ein Brief: Der Abgleich mit dem Bild auf meinem Personalausweis (woher haben die das Bild?) hätte mich eindeutig als den Führer des KFZ auf dem Blitzerfoto identifiziert. Ich wurde aufgefordert sofort zu zahlen, sonst passiert was u.s.w. ... Tatsächlich habe ich keinerlei optische Ähnlichkeit mit meinem Freundlichen, die haben überhaupt nix verglichen und sind einfach auf Dummfang gegangen ... Die haben sich nicht mal die Mühe gemacht bei der Werkstatt anzurufen und zu fragen, ob er vielleicht doch der Geblitzdingste war ... Erst ein Wutanruf bei dem Beamten, der mir den Brief geschrieben hatte, konnte die Situation bereinigen ...

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde, RaRaRasputin sagte:

Ich hatte mal eine ähnlich "lustige" Situation: Der Freundliche meines Vertrauens hatte meinen CX zur Reparatur und wurde leider bei der Probefahrt geblitzt. Er hat es mir direkt danach erzählt und ich habe den Anhörungsbogen entsprechend zurück geschickt: "Ich wars nicht, KZF war in der Werkstatt XY blabla ..." Kurz später kam ein Brief: Der Abgleich mit dem Bild auf meinem Personalausweis (woher haben die das Bild?) hätte mich eindeutig als den Führer des KFZ auf dem Blitzerfoto identifiziert. Ich wurde aufgefordert sofort zu zahlen, sonst passiert was u.s.w. ... Tatsächlich habe ich keinerlei optische Ähnlichkeit mit meinem Freundlichen, die haben überhaupt nix verglichen und sind einfach auf Dummfang gegangen ... Die haben sich nicht mal die Mühe gemacht bei der Werkstatt anzurufen und zu fragen, ob er vielleicht doch der Geblitzdingste war ... Erst ein Wutanruf bei dem Beamten, der mir den Brief geschrieben hatte, konnte die Situation bereinigen ...

Das ist frech, ach was, schon richtig dreist. Aber auch ein Szenario, was passieren kann, wenn man zu gutmütig ist und darauf vertraut, dass die Sache sich von allein regelt. Gut, dass Steinkul sich dazu entschieden hat, die Stellungnahme abzuschicken. Ich hatte mal einen ähnlichen Fall. Da hab ich am Wochenende bei uns auf dem Krankenhausgelände geparkt (was während der Woche zwecks Firmenfahrzeuge nicht erlaubt ist) und einen Hinweis hinterlassen, dass ich als Mitarbeiterin dazu berechtigt bin, diese Parkplätze zu nutzen. Leider war die Politesse des Lesens nicht mächtig oder nicht willens, man weiß es nicht genau, und ich hatte doch einen Bußgeldbescheid im Briefkasten. Ein kurzer Anruf beim Ordnungsamt erledigte die Sache.

Bearbeitet von Yvonne2202
Geschrieben

Hallo,

ich hatte auch schon mit solchen Verwechslungen zu tun.

Strafzettel wegen Falschparkens bekommen und wußte 100%ig, ich war zu diesem Zeitpunkt nicht dort und mein Auto auch nicht, weil ich da auf Arbeit war. Im Strafzettel stand zwar mein Kennzeichen, aber ein total anderes Auto(Renault Twingo oder so).

Also widersprochen und gewartet. Nach einigen Tagen, ich war zufällig zu Hause, kam dann wirklich ein grün-silberner Wagen angefahren und 3 Mann in Uniform sind ausgestiegen, alle drei jeweils 3 Runden um den Porsche gelaufen und dann wieder eingestiegen und gefahren. Kurze Zeit später kam dann Post, von wegen Verfahren eingestellt.

In Deiner Situation würde ich auch so handeln. Es muß erst mal jemand beweisen, das du und nicht der andere Wagen schneller war. Dieses ist, von der geschilderten Situation ausgehend, anscheinend, sofern ich es richtig verstanden habe, nicht möglich. Also bist Du unschuldig.

 

Geschrieben

Sowas hatte ich vor (20?) Jahren auchmal. Bußgeldbescheid aus ich-weiß-nicht-mehr-wo-in-Norddeutschland. Mein Kennzeichen des 80er Rollers, aber irgendein PKW-Typ angegeben. Ich hab denen dann klargemacht, daß ich noch niemals in ihrer Stadt war und zudem das Kennzeichen sowas von nicht zum angegebenen Fahrzeug passt. Außerden ich wohl kaum mit dem Roller 400 oder 500 km irgendwohin fahre. Die haben das dann nochmal überprüft und mir ein Schreiben geschickt, daß der Vorgang geschlossen sei.

Geschrieben
vor 20 Stunden, ACCM Gerhard Trosien sagte:

Was gibt's denn da zu überlegen? Das Bild beweist Deine Unschuld, immerhin wird es als BEWEISFOTO angesehen. Der Handaufschrieb des falschen Kennzeichens sollte nachrangig sein.

Eigentlich hast du ja vollkommen recht...

Aber: Wir haben es hier mit einer Behörde und einem offensichtlichen Behördenfehler zu tun. Das kann die ganze Sache ziemlich verkomplizieren.

Wer nicht glaubt, dass Richter Behördenfehler zumindest teilweise decken, der glaubt an den Weihnachtsmann ...

Geschrieben

Ich glaube ich habe das mal umgekehrt erzeugt. Bin auf der Bamberger Schnellstraße mit der Ente mit 90 rechts an einem tiefgelegten, giftgrünen 3er BMW-Cabrio vorbeigeflogen das vorschriftsmäßig 70 fuhr und der versteckte Blitzer im Mittelstreifen hat ausgelöst. ICH habe keine Post gekriegt. Nicht daß die Behörde vorurteilsbehaftet war und dachte, - also wenn, dann muß ja wohl der BMW links an der Ente vorbeigerast sein.

  • Like 1
Geschrieben

Ich mach das schon mal mit Leidenschaft bei uns auf der A44. Ab dem Kreuz Meerbusch stehen da fast durch ganz Düsseldorf bis zur Abfahrt zur 52 diverse Blitzer verteilt. Ich weiß natürlich, wo die Dinger stehen und dass die Stadt den Verwaltungsakt nicht wegen lapidarer 10 km/h über dem Tempolimit bemüht. Aber gerade fremde, einschlägige PS - Schweinchen eben nicht. Und wenn dann einer ganz empört beschleunigt, um bloß nicht von einem C3 überholt zu werden, blitzt es halt auch mal. Pech gehabt.

Geschrieben
vor 13 Stunden, Yvonne2202 sagte:

Ich mach das schon mal mit Leidenschaft bei uns auf der A44. Ab dem Kreuz Meerbusch stehen da fast durch ganz Düsseldorf bis zur Abfahrt zur 52 diverse Blitzer verteilt. Ich weiß natürlich, wo die Dinger stehen und dass die Stadt den Verwaltungsakt nicht wegen lapidarer 10 km/h über dem Tempolimit bemüht. Aber gerade fremde, einschlägige PS - Schweinchen eben nicht. Und wenn dann einer ganz empört beschleunigt, um bloß nicht von einem C3 überholt zu werden, blitzt es halt auch mal. Pech gehabt.

 

was, ebenso wie der Ausgangspost , wieder einmal ganz deutlich zeigt, dass manche Frauen im Strassenverkehr

eine nicht zu unterschätzende Gefahr darstellen können :cool:

 

mfg Klaus

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