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Citroèn XM Y3 Break


Nieselpriem

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@ Silvercork,

danke, was glaubst Du wo ich den vor 12 Jahren gekauft und Reparaturen habe machen lassen?

Claudius ist mit jeder Schraube an dem Auto per Du

Leider hat er nicht mehr so viel Platz wie in Darmstadt, sonst hätte er ihn genommen.

Gruß

 

 

 

 

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vor 8 Stunden, holger s sagte:

Ein Kurzzeitkennzeichen wird man, wenn das Auto keine gültige HU hat, definitiv nicht bekommen. Ich verstehe nicht, warum hier die ganze Zeit über diese »geht-doch-irgendwie-Szenarien« geredet wird.

Und ich verstehe nicht, warum Du das fälschlicherweise behauptest. Für die Überführung: nein, aber generell so nicht zutreffend. Klar gesetzlich geregelt, so wie seb.bremer das auch geschrieben hat. Der mutmaßlich zuständige Landkreis Darstadt-Dieburg schreibt (wie alle mir bekannten Zulassungsstellen, denn das sollte ja nun auch bundeseinheitlich sein):

Für das Fahrzeug muss eine gültige Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung nachgewiesen werden.
Ist dies nicht der Fall, dann erfolgt von der Zulassungsbehörde im Fahrzeugschein ein Vermerk,
dass Fahrten nur zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk und zurück
durchgeführt werden dürfen.
o Bei der Untersuchung werden erhebliche und geringe Mängel festgestellt:
es dürfen Fahrten zur unmittelbaren Reparatur der Mängel in eine nächstgelegene geeigneten
Einrichtung im Zulassungsbezirk oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk durchgeführt
werden.
o Bei der Untersuchung wird das Fahrzeug als verkehrsunsicher eingestuft:
eine Weiterfahrt ist nicht möglich.

Gruß

Frederik

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Vielleicht handhaben die Kommunen das unterschiedlich. In Köln kann man mit gültiger HU und KZK fahren wie ehehdem und ohne gültige HU vom Standort in die nächstgelegene Prüfstelle oder Werkstatt mit Prüfmöglichkeit. Und so weit ich weiß, entspricht das der gesetzlichen Regelung. Da es dazu eine laaaange Diskussion gegeben hat, sollten wir das hier aber nicht weiterführen.

 

edith: Fredo war schneller.

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da das Fahrzeug läuft und in Ordnung ist, Schlüssel umdrehen, anlassen, Stange dran und schleppen,

wäre nicht der erste der das so macht, oder gemacht hat

Gruß

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...und nicht der erste, der dabei die Grenze der Legalität sicher übertritt... Und für längere Strecken auch sicher keine angenehme Variante.

Abgeschleppte Fahrzeuge müssen ebenfalls versichert und zugelassen sein. Nur einen Führerschein braucht der nicht, der im abgeschleppten Fahrzeug sitzt (kann man jetzt drüber denken, wie man will...).

Gruß

Frederik

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vor 3 Stunden, fredo sagte:

Und ich verstehe nicht, warum Du das fälschlicherweise behauptest. Für die Überführung: nein, aber generell so nicht zutreffend. Klar gesetzlich geregelt, so wie seb.bremer das auch geschrieben hat. Der mutmaßlich zuständige Landkreis Darstadt-Dieburg schreibt (wie alle mir bekannten Zulassungsstellen, denn das sollte ja nun auch bundeseinheitlich sein):

Für das Fahrzeug muss eine gültige Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung nachgewiesen werden.
Ist dies nicht der Fall, dann erfolgt von der Zulassungsbehörde im Fahrzeugschein ein Vermerk,
dass Fahrten nur zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk und zurück
durchgeführt werden dürfen. …

Hast ja recht. Nur bleibt der Käuferkreis dadurch doch erheblich eingeschränkt. Klüger wär es nach wie vor, den Wagen mit frischer HU zu versehen, wenn man eine ernste Chance haben will, ihn zu verkaufen.

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Vollkommen unstrittig, Holger. Und wer einen Wagen aus irgendeinem Grund nicht mehr über den TÜV bringen will, sollte das ein/zwei Monate VOR dem TÜV-Termin entscheiden.

Gruß

Frederik

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Sagen wir mal, das wäre praktischer, aber was der TE mit einem Auto macht oder lässt, ist ja seine Sache. Betrachtet man die Fakten, gibt es offenbar ein ehrliches Auto, in das investiert wurde und wo vorher halbwegs klar ist, was Sache ist. 

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Absolut, ich wollte das Auto auch nicht zerquatschen.

Die Abholung ist ja auch nicht unmöglich, sondern "nur" teurer. Müssen eben beide Vertragspartner mit einkalkulieren. Und allzu teuer ist der XM ja nun nicht.

 

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  • 2 Monate später...

@ guzzimk

Dich hat es interessiert für wie viel das Fahrzeug weg ging.

Gestern, Freitag der 13. habe ich ihn für 300,00€ verkauft, das was ich wollte für Reifen und Kühler.

Musste allerdings den Benzinschlauch wechseln, staht scheinbar der Marder drauf.

Dafür hat er aber den Hebel der Festellbremse repariert, hatte beim TÜV nur minimale Abweichung.

Die beiden Löscher im Unterboden waren nicht relevant, leichter Mangel.

Das Fahrzeug hat seit gestern TÜV mit 2 geringen Mängel.

Nach Volltanken fuhr der neue Besitzer nach Berlin, wo das Fahrzeug am Dienstag eine Berliner Zulassung bekommt.

Ein User schrieb hier etwas von einem ehrlichen Fahrzeug, das war/ist es auf jeden Fall.

Ich möchte nicht über den Tisch gezogen werden, also mache ich es auch nicht mit anderen Leuten.

Gruß

Robert

 

 

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Hallo Robert,

freut mich für dich das Alles so gut ausgegangen ist !

Hatte der neue Besitzer rote Händlernummernschilder oder neue  Kurzzeitkennzeichen aus Berlin (nach dem TÜV besorgt)? Oder kam er aus der Region Darmstadt/Rhein/Main? Oder hast du die Kurzzeitkennzeichen mit dem neuen TÜV besorgt?

Inreressiert mich auch für zukünftige Aktionen.....

LG

Markus

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Hy Markus,

ich habe ihn auf die Zulassung gefahren neue Kurzzeitkennzeichen holen, Zulassung liegt auf der anderen Seite der Stadt, 8 Km, Service von mir.

Danach wieder zu mir, Benzinschlauch wechseln und Schilder montieren.

Er fuhr anschließend zum TÜV, eine Zweigstelle liegt etwa 800 Meter von mir weg, hat aber keine Zulassungsstelle.

Er bekam in Darmstadt seine TÜV Stempel und fuhr danach nach Berlin.

Er ist aus Berlin und das Fahrzeug ging nach Berlin. 

Ich weiß es so genau, war beim TÜV nicht mehr dabei, habe aber mit dem Käufer ca. 16:00 telefoniert, da war er schon in Berlin.

War halt neugierig ob sich wider Erwarten doch noch Mängel ergeben haben, dem war aber nicht so.

 

Gruß Robert

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