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Witzig! - Reifengröße nicht in der Bedienungsanleitung beim C5 Tourer


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Geschrieben

Hallo,

bitte etwas weniger aufregen. das mit den Reifengrößen läßt sich ja noch rausbekommen.

Schlimmer finde ich z.B. was VW(andere vielleicht auch ?) schon jahrelang mit den Sicherungen anstellt.

Es gibt nirgends mehr einen Belegungsplan. Selbst die Werkstätten haben da nichts. Null, nada.

Einfach so mal Sicherungen ziehen und mit den Augen anschauen geht auch nicht mehr, da hinterher jede Menge Fehlermeldungen gespeichert sind.

Es gibt nur noch den Tester und dann mal suchen lassen.....

Hurra.

Geschrieben

Mir geht es nicht um das Rausfinden von Informationen. Das kann heute jeder 11-Jährige mit einem Tablett. Mir geht es ums Prinzip.  Und da lasse ich nicht mit mir reden. Bei 310 Seiten Text möchte ich wissen, welche Reifengröße das Fahrzeug hat oder haben darf.

 

Das hat mit Empörung nichts zu tun. In meiner Branche würde ich rausfliegen für solche Unterlassungen. 

 

Die Betriebsanleitung des C5 III ist mit 310 Seiten extrem kurz gefasst. Für meine Begriffe zu kurz. Und dann muss ich zu vielen Themen dann doch noch zeitaufwändig rumforschen, anstatt aus erster Hand zu erfahren, was mein Auto alles kann. Halte ich für die falsche Entwicklung. Ist aber in vielen Bereichen so - nicht nur bei CIT.

 

Wer Citroen fährt, will technisch angesprochen werden. Das war zumindest früher so. Technikaffine Menschen kauften früher CITROEN.

 

Danke für die vielen Links und Hilfestellungen.

 

zurigo

Geschrieben

Ich verstehe deine Argumentation völlig. Meine Patienten (ebenso wie jeder hier Anwesende) würden sich auch bedanken, wenn ihnen nur die Hälfte des Behandlungsvorganges oder der Nebenwirkungen erläutert werden würde. Im Klartext: ich könnte meine Papiere nehmen und gehen. Und bei einer 310 - seitigen Betriebsanleitung wird doch wohl noch eine halbe Seite für die Reifengrößen zu ermöglichen sein.

vor 5 Stunden, borsti77 sagte:

Was spricht denn dagegen, einfach die Größe von den montierten Reifen abzulesen?

Hast du den Fehler selbst bemerkt? Es geht ja nicht nur um die aktuell gefahrenen Reifen, sondern welche Größen noch montiert werden dürfen. Ich fand es gleichfalls nervig, selbst erst danach forschen zu müssen (denn wie ich heute erfahren habe, liegt mein CoC - Dokument ebenfalls bei der Finanzierungsbank).

Geschrieben

Vielleicht spricht ja auch dagegen, dass man zum Beispiel wissen möchte, obs etwas schmaler und ein oder zwei Zoll kleiner und damit billiger und komfortabler auch geht. Das wär dann weit weg von jedem Empörungspotential, wenn man sich denn nicht gerade auf die Seite des Herstellers schlägt, und sich darüber empört, was der popelige, ohnehin unwichtige und daher verzichtbare, nur den Büroschlaf lästigerweise unterbrechende Kunde alles wissen will, ohne erst online zu gehen oder irgendwelchen Datenbanken von Dritten vertrauen zu müssen, welche mit jeder Garantie niemals absolut vollständig und noch viel weniger fehlerfrei sind.

Geschrieben

Außerdem kann das böse schiefgehen, wenn nur einmal eine falsche Bereifung mit z.B. zu wenig Tragfähigkeit aufgezogen wurde.

Gernot

Geschrieben
vor 8 Stunden, zurigo sagte:

Mir geht es nicht um das Rausfinden von Informationen. Das kann heute jeder 11-Jährige mit einem Tablett. 

Klar, die Informationen herausfinden kann jeder. Aber sie dann auch noch richtig deuten und am Ende nicht die falschen Räder kaufen ziemlich sicher nicht, wenn ich mir PDF anschaue.

Ob eine Reifendimension freigegeben ist für eine bestimmte Motorisierung oder nicht, unterscheidet sich beim C5 alleine schon durch die Typgenehmigung des Fahrzeugs maßgeblich (3. Zeile). Dazu spielt noch die verbaute Felge (nur Teilenummern werden genannt) eine wichtige Rolle. Nicht alles, was ans Auto passt, ist auch erlaubt.

Um diese PDF für den technisch weniger versierten (Normal-)Kunden verständlich und dennoch rechtsverbindlich (ABE) in eine Bedienungsanleitung abdrucken zu können, müsste man das ganze Monstrum an Freigaben und nicht-Freigaben erstmal deutlich vereinfachen und zusammenstreichen. 

  • Like 2
Geschrieben
vor 7 Stunden, Gernot sagte:

Außerdem kann das böse schiefgehen, wenn nur einmal eine falsche Bereifung mit z.B. zu wenig Tragfähigkeit aufgezogen wurde.

Den Lastindex muss man mit angeben. Der steht ausserdem auf JEDEM Reifen drauf, und zur Sicherheit stehen die zulässigen Achslasten auch noch auf dem Typenschild UND im Fahrzeugausweis. Entspricht der Lastindex weniger als der halben Achslast, ist mit Sicherheit der Reifen unzulässig. Das rechtfertigt mit Sicherheit keine Geheimniskrämerei.

Geschrieben
vor 15 Stunden, Yvonne2202 sagte:

Hast du den Fehler selbst bemerkt? Es geht ja nicht nur um die aktuell gefahrenen Reifen, sondern welche Größen noch montiert werden dürfen. Ich fand es gleichfalls nervig, selbst erst danach forschen zu müssen (denn wie ich heute erfahren habe, liegt mein CoC - Dokument ebenfalls bei der Finanzierungsbank).

Man kann auch aus Allem ein Drama machen....

 

OK, wenn du dein COC nicht hast, kann man evtl ne Kopie bei der Bank anfordern für die eigenen Unterlagen.

Zweitens stehen irgendwo auf dem Reifendruckaufkleber auch alle möglichen Größen drauf, die denen im COC entsprechen dürften.

Drittens muss man ja irgendwo eh die Reifen/Räder kaufen, ausser man backt sie selbst - da sollte der Verkaufsberater auch bescheidwissen.

 

Im Verlauf des Fadens hat jemand erwähnt, dass die meisten Fahrzeugnutzer mit den Angaben der Größer eh nix anfangen können - seh ich genauso und kann es bestätigen, da ich selbst in der Branche tätig bin. Also bleibt es halt weg.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 57 Minuten, bluedog sagte:

 Das rechtfertigt mit Sicherheit keine Geheimniskrämerei.

Geheimniskraemei? Das Handbuch ist dafuer da das man sein Fahrzeug kennen lernt und kleine Handhabungen wie einen Birnchenwechsel selbst durchfuehren kann. Ich habe noch ein mal nachgeschaut die Oelsorten stehen auch bei mir im Serviceheft, wo sie auch hingehoeren.

Will man dagegen eine andere Reifengroesse aufziehen, halte ich es nicht fuer eine "Geheimniskraemerei" wenn man dazu in der Konformitaetserklaerung nachschaut oder bei einem Reifenhersteller, der diesen Service meistens auch anbietet. Die Angaben in einer Anleitung, die nicht von verantwortlichen Ingenieueren aufgesetzt wird und in der Regel wieder von Laien gelesen wird, kann fuer einen Hersteller unangenehme Rechtsfolgen haben. Die Dokumente die rechtsverbindlich sind, tragen in der Regel eine Unterschrift und einen Stempel. Montiert der Reifenhaendler einen faschen Reifen, traegt er die Verantwortung. Und jemand der mit einem Lastindex etwas anfangen kann, ist wohl auch in der Lage diese Informationen zu erlangen.

Frueher war in Deutschland fuer ein Modell nur wenige Reifen zulaessig, Umbereifungen waren aufwendig und teuer. Jetzt ist es erheblich einfacher geworden, sie muessen nicht mehr in die Papiere eingetragen werden, aber fuer einige Leute wohl immer noch zu kompliziert. 

Wieso steht eigentlich auf den Spiegeln in Deutschland nicht, dass er Dinge kleiner darstellt? Und im Handbuch steht gar nicht welche Bremsbelaege ich brauche, das ist eine Information die ich erheblich oeffter gebraucht habe als die bloede Reifengroesse. Warum gibt es das Handbuch nicht als Hoerbuch, ist doch total bloed immer die Lesebrille aufzusetzen!

Bearbeitet von MatthiasM
Geschrieben
vor 15 Stunden, Yvonne2202 sagte:

(denn wie ich heute erfahren habe, liegt mein CoC - Dokument ebenfalls bei der Finanzierungsbank).

Das ist wirklich witzig! Stempel drauf, Unterschrift und ein paar wichtig wirkende "Sicherheitsmerkmale"....das behalten wir. 

Das es das Dokument exakt so tausendfach gibt und die Bank damit so viel anfangen kann wie mit einem Pfund rosa Seife...egal.

Hast Du gemerkt wo der Fehler liegt;)?

Geschrieben (bearbeitet)

Laut Angabe MUSS ich W-Reifen bis 270km/h drauf haben. Mein Reifenfachhändler meinte nur "Wie schnell isser denn?" - "Naja, wenn er rennt ... laut Tacho 235/240km/h" - "Da brauchste doch keine W" - "Ja, aber ... Polizei, Tüv?" - "Awa! Egal! Da nimmste V bis 240 und gut is" - "Öhm ... bergab?" - "Quatsch, erstens haben die alle 15-20% Geschwindigkeitsreserve und zweitens geht der Tacho eh vor" - "Na gut, auf deine Verantwortung" ...

Bis jetzt mit V-Reifen 3x TÜV, 2x Verkehrskontrolle - Null Probleme -_- - Traglast stimmt natürlich ... weiß der Geier, ob das nun erlaubt ist, oder nicht, Ärger gab´s auf jeden Fall noch nicht.

Selbst, wenn es im Handbuch stehen würde, verlasse ich mich auf meinen Vor-Ort-Händler - dafür isser Fachmann. Und dass man sich aufregen kann, dass was nicht im Handbuch steht ... hmm ... ich rege mich auf, wenn ich die Standlicht-, Blinker- oder Fernlicht-Lampen vorne wechseln will und dafür die Stoßstange abbauen darf - DAS kann einen aufregen! Steht übrigens auch nicht im Handbuch, wie das geht :rolleyes:

Bearbeitet von syncopic
Geschrieben
vor einer Stunde, syncopic sagte:

Laut Angabe MUSS ich W-Reifen bis 270km/h drauf haben. Mein Reifenfachhändler meinte nur "Wie schnell isser denn?" - "Naja, wenn er rennt ... laut Tacho 235/240km/h" - "Da brauchste doch keine W" - "Ja, aber ... Polizei, Tüv?" - "Awa! Egal! Da nimmste V bis 240 und gut is" - "Öhm ... bergab?" - "Quatsch, erstens haben die alle 15-20% Geschwindigkeitsreserve und zweitens geht der Tacho eh vor" - "Na gut, auf deine Verantwortung" ...

Ist erlaubt. Es gehört aber ein Kleber mit Hinweis auf die reduzierte Höchstgeschwindigkeit ans Amaturenbrett. Dann geht das, wenns Winterreifen sind. Die müssen nicht die Fahrzeughöchstgeschwindigkeit aushalten.

Zitat

dass man sich aufregen kann, dass was nicht im Handbuch steht ... hmm ... ich rege mich auf, wenn ich die Standlicht-, Blinker- oder Fernlicht-Lampen vorne wechseln will und dafür die Stoßstange abbauen darf - DAS kann einen aufregen! Steht übrigens auch nicht im Handbuch, wie das geht :rolleyes:

Darüber widerum reg ich mich nicht auf. Ich stelle die Frage vor dem Kauf, und kaufe Autos nicht, wenn sie nicht so gebaut sind, dass ich selber die Scheinwerferbirne wechseln kann.

Renault Megane und VW Beetle sind solche Autos, die ich nie kaufen werde, den Megane auch wegen der elektrischen und zwangsautomatischen Feststellbremse. Auf die Reparaturkosten bin ich nicht scharf...

Geschrieben
vor 47 Minuten, bluedog sagte:

Ist erlaubt. Es gehört aber ein Kleber mit Hinweis auf die reduzierte Höchstgeschwindigkeit ans Amaturenbrett. Dann geht das, wenns Winterreifen sind. Die müssen nicht die Fahrzeughöchstgeschwindigkeit aushalten.

Zitat

Ähhm ... nene ... Sommerreifen. Die eingetragene Höchstgeschwindigkeit laut KFZ-Schein ist 217 km/h. Weiß der Geier, warum der W-Reifen fahren soll. Aber es scheint auch niemanden zu stören, dass ich keine W-Reifen drauf habe ... und kontrolliert wurden die Reifen bei jeder TÜV-Prüfung.

 

vor 48 Minuten, bluedog sagte:

Darüber widerum reg ich mich nicht auf. Ich stelle die Frage vor dem Kauf, und kaufe Autos nicht, wenn sie nicht so gebaut sind, dass ich selber die Scheinwerferbirne wechseln kann.

Na viel Spaß beim Autokauf. Die Auswahl an Modellen, bei denen das noch (unproblematisch) möglich ist, verringert sich jedes Jahr. Witzigerweise ist in Frankreich (und ich glaube auch in anderen EU-Ländern) inzwischen vorgeschrieben, dass man eine Packung Ersatzlampen dabei haben muss. Da kann man dann wenigstens ne Blistierpackung unter die abmontierte Stoßstange legen, wenn man auf dem Parkplatz nachts 1 Stunde lang seine Birne wechselt. :rolleyes:

Geschrieben

Es gibt Leute, die halten sogar einen Austausch der Scheinwerferbirnen eines C1 I für nicht leicht möglich. So gesehen reg ich mich da lieber nicht auf Vorrat auf, sondern such mir, wenns denn soweit ist ein Auto aus, was mir passt und seh mir das an. Sollte es für meine Begriffe nicht leicht genug möglich sein, eine Birne auszutauschen, werd ich es nicht kaufen, sondern was anderes suchen, und wenn ich am Ende halt Fiat fahren muss... was ich nie wollte, aber immer noch lieber, als ein Auto, mit dem ich zur Werkstatt muss, um Birnen zu wechseln... Wenn ich dran denke, dass ich so alle 10'000km eine an meinem C1 wechsle, wird mir schlecht beim Gedanken, ich könnte das nicht selber machen.

Geschrieben

Wenn der laut Papieren 217km/h macht, dann hat Dein Reifenhändler recht, und die 240km/h, entsprechend V reichen auch für Sommerreifen.

Geschrieben
vor 5 Stunden, MatthiasM sagte:

Das ist wirklich witzig! Stempel drauf, Unterschrift und ein paar wichtig wirkende "Sicherheitsmerkmale"....das behalten wir. 

Das es das Dokument exakt so tausendfach gibt und die Bank damit so viel anfangen kann wie mit einem Pfund rosa Seife...egal.

Hast Du gemerkt wo der Fehler liegt;)?

In diesem Fall sind wir einer Meinung. Mir war auch nicht ganz klar, wofür die Bank das benötigt, aber das hat mir mein Verkaufsberater so erklärt. Mein Fehler war natürlich, dass ich vorher nicht sorgfältig geprüfte habe, wo das Dokument abgeblieben ist, gebe ich uneingeschränkt zu. Ist aber auch nicht mehr so wichtig, ich kenne ja jetzt die Seriengrößen meines Fahrzeugs und ich weiß, dass kein wichtiges Dokument verloren gegangen ist.

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