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Geschrieben

Hallo, hab mir einen 11er , bl bj 53 zugelegt, relativ guter zustand Fahrbereit mit carte grise, bremst lenkt fährt sehr gut,

muss ich irgend etwas haben bzw nachrüsten um ihn in D Tüv zu machen wie zb. Warnblinkschalter?

Danke, Fabian

Geschrieben

Moin,

neben Warnblinkanlage musst Du nachrüsten eine Fernlichtkontroll-Lampe, und die gelben Scheinwerfer-Birnen auswechseln. Weiterhin musst Du das Standlicht im Lichtschalter umklemmen auf die Rückleuchten, damit sie auch bei Abblendlicht mitleuchten (war in F anders geschaltet, Position V = Ville nur Standlicht mit sichtbarem Leuchten der roten Lichtanzeiger auf den Lampentöpfen, außerhalb nur Abblend- oder Fernlicht ohne Standlicht, rote Lichtanzeiger = aus).

Manche Prüfstellen verlangen eine Diebstahlsicherung, also Lenkradschloss oder Panzerzündspule, oder eine lose mitgeführte Sicherung wie z. B. Blockierstange Pedale mit Lenkrad. Vorher abfragen. Es macht immer Sinn, zunächst mal einen Termin mit der Prüfstelle zu vereinbaren zum unverbindlichen "Einmal-Drumherum-Gehen", der Prüfer wird dann äußern, was noch gerne geändert haben möchte.

 

Grüße,

Ulli

Geschrieben

Danke für die Info, war jetzt beim tüver und ja lampen will er weiss, Warnblink will er und die Reifen sind ihm nicht geheuer, naja mal sehen!

MfG Fabian, der bei den Reifenpreisen feuchte Augen bekommt!!!

Geschrieben

Ja, Reifen is bitter.

Ich hab auch einen Garagenfund hier stehen, letztmalig 1993 herum gefahren, steht auf Neureifen ! Von Puma, aus Uruguay. Man kann damit fahren, einer hat nen Standplatten behalten, aber an sich suche ich auch.

Die Resonanz bei ebay neulich war irre, da kaufen Leute für 5xx alte Neureifen ohne korrekte Info, ob die noch unter de Gaulle gegossen wurden, wenn es für 650 neue gibt.

Um die 650 kommste aber nicht drumherum. Ich such seit Monaten, und sehe da kaum einen Weg.

Oh und Batterien sind auch nicht ganz billig...wenn man einen 6V-Wagen hat und so erhalten will.

Carsten

accm dieter r.
Geschrieben

Hallo Fabian,

nun, ich würde zumindest die vorderen Traggelenke aus Spiel prüfen, die Manschetten daran überprüfen.

Also kiste hochnehmen und kräftig an den Rädern heumreisen ob die nicht schon ausgeleiert sind, die Spurstangen

ebenfalls überprüfen, dann mit der Kiste zur Werkstatt Deines Vertrauens und rauf auf den Bremsprüfstand.

auch die Handbremse da prüfen.

Die Franzosen sind mit solchen Sachen sehr schmerzfrei...... Vertrauen ist gut....Kontrolle ist besser.

Und wechsle auf jeden Fall das Getriebeöl....aber unlegiertes Einbereichsöl nehmen.

Vom TÜV mit zerfetzten Manschetten und einseitig wirkenden Bremsen nach hause geschickt zu werden ist einfach peinlich.

und wenn Du mit der traction auch nachst fahren möchtest.....LED Platinen für die Rücklichter, damit man Dich auch sieht.

 

Liebe Grüße, Dieter

  • 2 Monate später...
Geschrieben
Am ‎06‎.‎03‎.‎2016 at 12:13 , ACCM Ulli 3 sagte:

Moin,

neben Warnblinkanlage musst Du nachrüsten eine Fernlichtkontroll-Lampe, und die gelben Scheinwerfer-Birnen auswechseln. Weiterhin musst Du das Standlicht im Lichtschalter umklemmen auf die Rückleuchten, damit sie auch bei Abblendlicht mitleuchten (war in F anders geschaltet, Position V = Ville nur Standlicht mit sichtbarem Leuchten der roten Lichtanzeiger auf den Lampentöpfen, außerhalb nur Abblend- oder Fernlicht ohne Standlicht, rote Lichtanzeiger = aus).

Manche Prüfstellen verlangen eine Diebstahlsicherung, also Lenkradschloss oder Panzerzündspule, oder eine lose mitgeführte Sicherung wie z. B. Blockierstange Pedale mit Lenkrad. Vorher abfragen. Es macht immer Sinn, zunächst mal einen Termin mit der Prüfstelle zu vereinbaren zum unverbindlichen "Einmal-Drumherum-Gehen", der Prüfer wird dann äußern, was noch gerne geändert haben möchte.

 

Grüße,

Ulli

Hi Ulli, das liegt aber im Ermessen des TÜV-Prüfers: ab 50 Jahre muss keine Warnblinkanlage nachgerüstet werden und gelbe Lampen dürfen bleiben, wenn sie original drin waren.
Das mit dem Abblendlicht hatte ich bei der Ente auch.

Geschrieben

Manchmal tun sich die Prüfer wichtig, indem sie ein deutsches Typenschild verlangen

Schrottmattes
Geschrieben
Am 31.5.2016 at 17:47 , papaguy sagte:

Hi Ulli, das liegt aber im Ermessen des TÜV-Prüfers: ab 50 Jahre muss keine Warnblinkanlage nachgerüstet werden und gelbe Lampen dürfen bleiben, wenn sie original drin waren.
Das mit dem Abblendlicht hatte ich bei der Ente auch.

Was????? ich hätte mir den sch##ß mit der warnblinke sparen können? glaub ich jetzt ehrlich gesagt nicht so ganz...Der TÜVer hat es jedenfalls kontrolliert und meine Ente war damals 60 Jahre alt...

Gelbe lampen sind in D eigendlich überhaupt nicht zuläsig, zur vollabnahme würde ich weiße reinmachen. Wäre ja echt ärgerlich wenn du wegen 2 doofen Birnen nochmal hin müßtest. Kannst danach ja wieder auf gelb tauschen, hab ich auch am selben tag noch gemacht ;-)

Typenschild hab ich die originalen französischen drinn.

Geschrieben

Es gelten Grundsätzlich die Zulassungsregeln des Baujahrs

da war definitiv keine Warnblinkanlage Pflicht

Wir hatten bei unserem aktuellen Gutachten keine benötigt

Grüße

Christoph

Schrottmattes
Geschrieben

Dann hätte meine 54er AU jetzt keine Blinker, keine Warnblinkanlage, keinen rechten außenspiegel ....Es gibt Listen aus denen sich rauslesen lässt bis/ab welchem Datum welche Vorschriften erfüllt sein müssen.

So wie du schreibst ist es in Frankreich geregelt, bei uns leider nicht...

Geschrieben

Hallo,

Meines Wissens ist das so:

Prinzipiell gelten die Zulassungsbestimmungen des Baujahres bis auf die Warnblinkanlage. Die ist für alle in D zugelassenen Fahrzeuge vorgeschrieben und muss deshalb auch immer nachgerüstet werden. Daraus ergibt sich dann leider auch immer die Anwesenheit von vier Blinkleuchten.

LG

Thomas

Schrottmattes
Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Stunden, ThomasHY sagte:

Hallo,

Meines Wissens ist das so:

Prinzipiell gelten die Zulassungsbestimmungen des Baujahres bis auf die Warnblinkanlage. Die ist für alle in D zugelassenen Fahrzeuge vorgeschrieben und muss deshalb auch immer nachgerüstet werden. Daraus ergibt sich dann leider auch immer die Anwesenheit von vier Blinkleuchten.

LG

Thomas

so hab ich das auch im gedächtnis, mit der kleinen ausnahme das Autos unter 4 meter wie z.b. ne Ente nur einen Bliner pro seite brauchen.

Bearbeitet von Schrottmattes
  • Like 1
  • 2 Jahre später...
Geschrieben

Hallo allerseits,

auch ich stehe vor der Frage, wie die Warnblinkanlage nachrüsten. Hat jemand von Euch Erfahrung mit diesem Blinkmodul gesammelt und kann mir etwas dazu sagen? https://ingenioes.com/index.php?page=product&info=10

Die Beschriebung klimgt so, als sei es genau das, was ich brauche - Blinken und Warnblinken 6V  mit Einkammerleuchte - aber ich traue mich nicht recht ran...

Danke,
Grüsse
R2060

ACCM Gerhard Trosien
Geschrieben
Am ‎06‎.‎03‎.‎2016 um 12:13 schrieb ACCM Ulli 3:

...", der Prüfer wird dann äußern, was noch gerne geändert haben möchte.

...

Keine uneingeschränkt gute Idee. Es ist sehr gut, mit dem Prüfer vorher zu reden und ihm das Projekt vorzustellen. Das, was er dann an Wünschen äußert, ist aber durchaus kritisch zu betrachten. Dem einen oder anderen könnte beispielsweise einfallen, dass er gern Sicherungen sehen möchte. Die sind aber ganz sicher NICHT zwingend nachzurüsten.
Woher kommt das mit "50 Jahre und keine Warnblinkanlage"?? Als Warnblinkanlagen zwingend eingeführt wurden, waren heute 50 Jahre alte Wagen praktisch fabrikneu. Und damals musste ALLES nachgerüstet werden, was überhaupt elektrische Blinker hatte.

Thomas_Schweden
Geschrieben

Nachrüsten von Warnblinker ist ganz einfach. Mein braucht keine besonderen Gerätschaften. Es reicht ein Schalter, der die folgenden vier Anschlüsse miteinander verbindet:

linker Blinkkreis, rechter Blinkkreis, Ausgang Blinkrelais, rote Kontrolleuchte. Für die Funktion ist dann wichtig, dass der normale Blinker an Dauerplus angeschlossen ist, da die Warnblinke auch funktionieren muss, wenn die Zündung aus ist.

Solche Schalter wurden in den 70ern und 80ern in vielen Autos eingebaut, zB auch im GS. Die Schalter sind Auch spannungsunabhängig, ausser wenn da ne kleine Kontrollampe eingebaut ist. Solche gibt es auch en masse.

Es könnte nur sein, dass das vorhandene Blinkrelais nicht vier Blinker treiben kann, aber das löst der Bastler mit einem Zwischenrelais.

 

Traxionator (ACCM)
Geschrieben
Am 15.7.2018 um 16:51 schrieb r2060:

Hallo allerseits,

auch ich stehe vor der Frage, wie die Warnblinkanlage nachrüsten. Hat jemand von Euch Erfahrung mit diesem Blinkmodul gesammelt und kann mir etwas dazu sagen? https://ingenioes.com/index.php?page=product&info=10

Die Beschriebung klimgt so, als sei es genau das, was ich brauche - Blinken und Warnblinken 6V  mit Einkammerleuchte - aber ich traue mich nicht recht ran...

Danke,
Grüsse
R2060

Moin R2060 ,

ich hab zwar nicht das von Dir verlinkte Modul bei meinem 38er Traction eingesetzt, aber das von Kabel-Schmidt.

https://www.kabel-schmidt.de/KFZ-Elektrik-und-Zubehoer-kabelschmidt/Blink-Warnblinkgeber-Relais-und-Schalter/Kombinierte-Blink-Warnblinkanlage/

 

Das Teil funzt prima. Mit kombinierter Brems-/Blinkfunktion. Der TÜV hatte bei der Einzelabnahme nix zu meckern.

 

Grüße

Thom

  • 3 Wochen später...
Geschrieben
Am 16.7.2018 um 21:16 schrieb Thomas_Schweden:

Es reicht ein Schalter, der die folgenden vier Anschlüsse miteinander verbindet:

hatte mir immer mit denen vom vw käfer beholfen

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