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C5 Tourer - 2,0 HDI - 160 PS


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Geschrieben

Wollte mir heute eine Anhängerkupplung montieren lassen. Einziges Ziel: einen Fahrrad Doppelständer hinten drauf montieren. Der Mechaniker meinte, dass ich mir das im Prinzip abschminken könnte, weil der C5 Tourer nicht genügend Stützlast habe. Ich dachte, ich höre schlecht. Aber er nahm den Fahrzeugschein und las mir daraus vor. Und tatsächlich: dort sind 53 Kilogramm eingetragen. Normalerweise stehen dort 60 - 80 Kilogramm, meinte der Herr. Die Deutschen haben alle so viel Kilo.

 

Ich warf ein, dass der C5 eine Niveauregulierung hätte. Der würde hinten nicht einknicken. - Der Mann blieb hart: wenn sie Elektroräder transportieren wollen, geht das nicht. Denn ein solches Rad habe ca. 30 Kilo. Dazu käme das Gewicht des Lastenträgers, der zwischen 15 und 23 Kilo liege. Das könne ich vergessen. Das Auto sei ungeeignet dafür.

 

So, Citroen , was nun? Doch Passat kaufen? Oder einen Opel Insignia? Oder lieber kegeln gehen. Junge, Junge.

 

zurigo

 

 

Geschrieben

Welches Elektrorad wiegt denn 30 kG?

Mein MTB-Pedelec wiegt 21 kG. Ich hatte auf der Anhängerkupplung meines C5 einen Träger von Thule montiert und darauf mein Pedelec und zusätzlich ein normales MTB.

Gruß, Albert

Geschrieben

Oder einfach Kupplung montieren lassen und mit Fahrradträger benutzen. Fertig. Was geht es denn den Mechaniker an, wie Du die nutzt ? Oder was meinst Du wieviele rumfahren und einen Trailer von 600 kg plus 1500 kg Auto drauf ziehen, obwohl das Auto nur 1500 kg gebremst darf ? Das dürfte weitaus gefährlicher sein, als 2 Räder hintendrauf zu haben. Und woher will der wisen, daß Du ausgerechnet 2 E-Räder draufschnallst ? 2 normale Räder à 13 - 15 kg plus der Träger - und alles ist im Lot. Also was soll die Aufregung ?

Geschrieben

Ich habe unsere Räder mal schnell gewogen: sie wiegen jeweils 26,5 Kilogramm ohne Akku (den könnte man ja ins Auto legen). Das macht dann alleine rund 53 Kilogramm  zuzüglich Fahradständer. Nehmen wir den leichtesten mit ca. 14 Kilo, dann ist man auf knapp 70 Kilo.

 

Das würde, so der Herr, bei einem Unfall zum Erlischen der Bertriebserlaubnis führen. Versicherung zahlt dann nicht, meinte er.

 

zurigo

Geschrieben

In Deutschland geht das nicht so schnell mit dem Erlischen der Betriebserlaubnis. Millionen und Abermillionen deutscher Volkswagenfahrer können dies bestätigen. ;)

Gesendet von unterwegs...

  • Like 4
Geschrieben

ein echter Aufreger;   einerseits stimme ich silvester31 zu - geht niemand was an und technisch betrachtet kann das an sich kein Problem sein.

Andererseits ist die Aussage " bei einem Unfall zum Erlischen der Bertriebserlaubnis führen. Versicherung zahlt dann nicht"  unter ungünstigen Umständen tatsächlich ein Problem, das man nicht vernachlässigen sollte.   Man hofft das es nicht soweit kommt..... aber es gibt halt leider die unmöglichsten Dinge im Leben :angry:

Passat oder Insignia deshalb kaufen ?  Nö, warum solltest Du Dich selbst strafen ? :rolleyes:

Wenn Dir das wirklich wichtig ist würd' ich mal bei rameder (www.kupplung.de)  nachfragen was es für Möglichkeiten gibt - vielleicht kann man das über

ein Gutachten aushebeln.

Geschrieben (bearbeitet)

Mich würde mal interessieren, warum der C5 Tourer so "schwach" auf der Brust ist. Ist ja doch ein schweres Fahrzeug mit rund 200 km/h Spitze. Und er ist schön lang, hat langen Radstand. Da müssten doch diese seltsamen Stütz-Werte (53 kg) automatisch besser sein. Oder ist das jetzt Fanboygerede?

 

zurigo

Bearbeitet von zurigo
Geschrieben

Seit wann steht denn im Schein eine Stützlast, wenn keine AHK montiert ist ?

Mit einer Westfalia komm ich da auf 75 oder 80 kg.

Geschrieben
vor 37 Minuten, Wurzelsepp sagte:

Seit wann steht denn im Schein eine Stützlast, wenn keine AHK montiert ist ?

Keine Ahnung seit wann, aber die maximale Stützlast steht bei Ziffer 13 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1. Bei meinem (ohne AHK) übrigens 72kg.

Laut technischen Daten in den Preislisten, hat der handgeschaltete HDI 165 Tourer übrigens 67kg zulässige Stützlast, der mit Automatik tatsächlich nur 53kg. Ist schon ein interessanter Algorithmus, mit dem  die Anhänge- und Stützlasten ausgewürfelt werden.

Viele Grüße

Juwe

Geschrieben

Da stellt sich doch die Frage, von welchen Parametern die zulässige Stützlast abhängt. Weshalb ist sie kleiner, wenn mit Wandlerautomat geschaltet wird? Hat jemand eine Idee?

Gesendet von unterwegs...

Geschrieben

Sowas kann es nur in Deutschland geben... *kopfschüttel* Völlig realitätsfremde Bürokratentheorie.

Musste mal raus - kann ansonsten leider nichts konstruktives zum Thema beitragen.

 

Geschrieben

Ich falle auf solche Sachen ja immer wieder rein: ein Auto kaufen, das sich dann bei näherer Betrachtung genau für das, wozu man es sich kauft, nicht geeignet ist. Dafür habe ich ein Händchen. Und der Amtsschimmel wiehert im vollen Brustton des im Recht sich Fühlenden: bist selber schuld. Hättest vorher in Feld 13 nachschauen müssen.

 

In solchen Situationen ruft mir der Franz immer wieder zu: mach Dir nichts draus, ich gehe solchen Dingen auch immer auf den Leim. Und Franz K. hat viel Erfahrung damit.

 

Es ist schon ein Kreuz. Jetzt muss ich mir auf dem russischen Schwarzmarkt einen Fahrradträger besorgen, der so leicht und schwach, aber teuer ist, dass die Fahrräder später in der Kurve rausfliegen und die Oma am Wegesrand platt machen. Richtig wäre natürlich: Auto verkaufen - oder anstatt Fahrrad fahren Leichtathletik betreiben. 

 

Ich muss lernen, stärker projektbezogen zu leben und das Kleingedruckte zu lesen.

 

zurigo

Geschrieben

Das ist ja sehr interessant, hat mein C3 doch schon 46 kg Stützlast, da hätte ich dem C5 mehr zugetraut. Im Übrigen hat ein Insignia in der Regel 85 kg Stützlast und ein Passat 90 kg. Gleiche Fahrzeugklasse, möglich ist es also.

Geschrieben

Jetzt habe ich auch einmal nachgesehen: Die zulässige Stützlast meines mit Wandlerautomat ausgestatteten Mazda 6 Kombi liegt bei 75 kG.

Weshalb ist sie beim einem Citroën C5 so klein?

Gesendet von unterwegs...

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde, -albert- sagte:

Jetzt habe ich auch einmal nachgesehen: Die zulässige Stützlast meines mit Wandlerautomat ausgestatteten Mazda 6 Kombi liegt bei 75 kG.

Und ist damit genau so hoch wie beim HDI 200, der das gleiche Getriebe hat, wie der 165er Automatik. Gibt es beim Mazda 6 eine Abhängigkeit von der Motor-Getriebe-Kombination?

vor 10 Stunden, zurigo sagte:

Ich falle auf solche Sachen ja immer wieder rein: ein Auto kaufen, das sich dann bei näherer Betrachtung genau für das, wozu man es sich kauft, nicht geeignet ist.

Das ist natürlich höchst ärgerlich und nachträgliche Ratschläge wenig hilfreich. Aber: Wurde die Thematik beim Kauf angesprochen?

Nochmal der Hinweis für zukünftige Interessenten: Der HDI165 Tourer Automatik ist in der C5III Modellpalette so ziemlich das ungeigneteste Fahrzeug für AHK-Nutzung (sowohl Anhänge- als auch Stützlast). Er wird allerdings noch knapp vom derzeit aktuellen HDI180 unterboten.

Viele Grüße

Juwe

Bearbeitet von juweC5
Geschrieben

Da mein Mazda nur ein Getriebe hat, ist in der Zulassungsbescheinigung nur der dazu passende Wert zu finden. Wenn ich jedoch googele, so ist immer nur die Stützlast 75 kG zu finden. Vermutlich übt also beim Mazda das Getriebe keinen Einfluss auf die zulässige Stützlast aus (Was allerdings auch zu erwarten war)

Gesendet von unterwegs...

P.S. Welche zulässigen Werte gibt es denn beim HDi 180?

Das ist ja die einzige Automatikvariante des C5. Wer nicht handschalten will, hat keine Alternative!

Geschrieben

Da hab ich ja noch Glück gehabt.

Mein Dicker (2.2 170PS Tourer) hat 77 kg Stützlast

Wusste alerdings auch nicht das die Stützlast in der Zulassungbescheinigung Teil 1 steht.

Schon komisch,beim Daimler ist es genau anderst herum.

Automatik hat 2100kg und Schalter 1900kg Anhängelast.

Stützlast liegt glaube ich bei 75kg.

PS: Den Exclusive gibt es laut Konfigurator nur noch als Schalter.

Automatik nur als Selction oder XTR ( hab ich an meinem Fahrad:lol:)

Geschrieben
vor 41 Minuten, Dolly1 sagte:

...

PS: Den Exclusive gibt es laut Konfigurator nur noch als Schalter.

...

Wenn sie so weitermachen, gibt es beim C5 bald gar keine Konfigurationsmöglichkeit mehr.

Geschrieben
vor 1 Stunde, -albert- sagte:

P.S. Welche zulässigen Werte gibt es denn beim HDi 180?

Gemäß technicher Daten in der Preisliste vom Dezember 2015:

Anhängelast gebremst (bis 12% Steigung): Limousine: 1350kg, Tourer: 1250kg

Stützlast: Limousine: 57kg, Tourer: 51kg.

Falls jemand selbst stöbern möchte, hier finden sich die Preislisten diverser Jahrgänge:

http://mobilverzeichnis.de/download-auto-preislisten-nach-marken-und-typen/category/236-citroen-c5

Viele Grüße

Juwe

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden, juweC5 sagte:

Und ist damit genau so hoch wie beim HDI 200, der das gleiche Getriebe hat, wie der 165er Automatik. Gibt es beim Mazda 6 eine Abhängigkeit von der Motor-Getriebe-Kombination?

...

So...jetzt habe ich einmal im Prospekt nachgesehen: Den Mazda 6 gibt es in folgenden Karosserie-, Motor- und Getriebekombinationen:

Limousine, Kombi, 3 verschiedene Ottomotoren, 2 verschiedene Dieselmotoren, Handschaltung, Wandlerautomat, Vorderradantrieb, Allradantrieb.

Bei allen Kombinationsvarianten beträgt die zulässige Stützlast einheitlich 75 kg. Nur die Anhängelast variiert in Abhängigkeit von Antriebsstärke und Getriebe.

Weshalb hängt beim C5 die zulässige Stützlast vom Antrieb und vom Getriebe ab?

Bearbeitet von -albert-
Geschrieben (bearbeitet)

Beim Kauf des Wagens habe ich dem Verkäufer klipp und klar gesagt, dass ich einen Fahrradständer hinten anflanschen will. Der Verkäufer bot mir daraufhin das Anbauen einer Anhängerkupplung (für das Doppelte vom Marktpreis hier in der Region) und einen Ständer (für das Doppelte vom Marktpreis in dieser Region) an. Da habe ich dummerweise abgelehnt, weil ich die rund 1000 Euro mehr im Urlaub an der Cote d'Azur verfuttern wollte. 

 

Jetzt stellt sich raus, dass ich nur noch Kinderräder oder nichtelektrische Superleichtkonstruktionen (vom Telekomteam) hinten drauf setzen kann. Ich will aber nicht die Tour de France gewinnen.

 

zurigo

Bearbeitet von zurigo
Geschrieben (bearbeitet)
vor 22 Minuten, juweC5 sagte:

Gemäß technicher Daten in der Preisliste vom Dezember 2015:

Anhängelast gebremst (bis 12% Steigung): Limousine: 1350kg, Tourer: 1250kg

Stützlast: Limousine: 57kg, Tourer: 51kg.

Falls jemand selbst stöbern möchte, hier finden sich die Preislisten diverser Jahrgänge:

http://mobilverzeichnis.de/download-auto-preislisten-nach-marken-und-typen/category/236-citroen-c5

Viele Grüße

Juwe

Das sind wirklich abschreckende Werte für Campingtouristen. Bei meinem Mazda 6 Kombi mit 175 PS-Diesel, Wandlerautomat und Allradantrieb sind die zulässigen Anhängelasten laut Prospekt:

Bis 8% Steigung: 1.700 kg

Bis 12% Steigung: 1.600 kg

Beim Fronttriebler sind es bis 8% Steigung sogar 1.800 kg.

Bearbeitet von -albert-
Geschrieben (bearbeitet)

Mal konkret gefragt: was würdet Ihr denn jetzt in meiner Situation tun? Die Kiste wieder verkaufen mit 3000 Euro Verlust? Oder einfach mal neue, leichtere Räder kaufen und die alten (nagelneu) bei Ebay verramschen?

 

zurigo

Bearbeitet von zurigo
Geschrieben

Hallo,

ich an deiner Stelle würde mir einen leichten Träger kaufen, z.B. Thule931 -17,1 kg.

Dann machst du beide Räder ohne Accu drauf und denkst nicht weiter drüber nach.

Die Karosserie ist gleich egal ob Schalter oder Automatic, die AHK packt mehr als die 53 kg, so what ?

Was glaubst Du, welche Stützlastspitzen beim fahren mit Hänger entstehen ? Da kommen je nach Fahrbahnzustand schnell mal 200 kg zusammen, wenn der Hänger mit 1500 kg beladen ist.

Bei diesen Angaben geht es doch hauptsächlich um die Belastung beim ziehen eines Anhängers und da wird eben beim Automatik tiefgestapelt, damit der Hersteller abgesichert ist.

Wenn man beim Schalter 70 kg draufpacken darf, dann geht das beim Automatik auch.

So würde ich es machen.

 

  • Like 2
Geschrieben (bearbeitet)

Ich kenne Leute, die keine Ahnung haben was eine maximale Stützlast überhaupt ist!

Da wird der Gaskasten erstmal mit allerlei Grümpel zugeballert (Stauraum ist wertvoll...). Innen den Proviant und Getränke auch alles nach vorne. Die Räder auch noch auf die Deichsel und dann mit 200kg Stützlast (ohne Spitzen) ab nach Spanien! (Hängt dann hinten etwas runter, aber was soll's...)

Die 51 kg sind ein rein rechnerischer Wert, der sich direkt aus der Anhängelast ableitet. Diese wiederum wird bestimmt vom EAT6...

Ich gehe davon aus, dass die tatsächliche Stützlast bei allen C5 gleich hoch ist (bei gleicher AHK). Dumm nur das was anderes in den Papieren steht.

Gruß Higgins

Bearbeitet von Higgins*

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