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Fragwürdiges Urteil Raserunfall in Köln


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Geschrieben
... Zu den extra milden Urteilen fällt mir nur ein: der Richter weiß, dass die Cousins des Angeklagten seine Adresse kennen...

Es wird ja auch täglich irgendwo in Deutschland die Villa eines Richters in die Luft gesprengt.

Nee, is klar!

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Geschrieben

Ich finde das Urteil auch unbefriedigend! Aber Spekulationen ueber einen Kulturbonus sind doch voellig daneben.

Und ja die Fuehrerscheinsperre haette fuer meinen Geschmack auch etwas grosszuegiger ausfallen koennen. Aber eine MPU werden sie sicherlich noch ablegen muessen und da kann es dann doch etwas laenger dauern, wenn sie sich nicht jetzt schon darum bemuehen sie zu bestehen. Was ich allerdings bei einem stark bezweifele, der wohl gar keine Einsicht gezeigt hat. Nach so einem Unfall drueckt kein Psychoonkel ein Auge zu.

Geschrieben
vor einer Stunde, ACCM Gerhard Trosien sagte:

Zu den extra milden Urteilen fällt mir nur ein: der Richter weiß, dass die Cousins des Angeklagten seine Adresse kennen...

 

vor 2 Stunden, Yvonne2202 sagte:

Mir fällt dazu nur noch "Bananenrepublik" ein. 

Tja, wenn man den falschen Leuten in die Quere kommt kann es sein, dass man recht schnell an "Selbstmord" verstirbt. Das Exempel "Heisig" hat bundesweit seine Wirkung nicht verfehlt. Bananenrepublik trifft es ganz gut. Offiziell ein demokratischer Staat mit Gewaltenteilung, Verfassung und gleichem Recht für Alle. Hinter den Kulissen gilt das Faustrecht der Stärkeren und darüber nur noch die Macht des Geldes.

Apropos Geld: Hätten die Jungs einen Geldtransporter oder eine Bank überfallen, dann sähe das Urteil anders aus...beim Geld hört schließlich der Spaß auf! Daran sieht man, was einer Gesellschaft ein Menschenleben wert ist. :(

Gruß Higgins

  • Like 1
Geschrieben
vor 9 Stunden, Juergen_ sagte:

Vorsatz kann man da aber wirklich nicht unterstellen. Die beiden Täter haben sich ja nicht zu einem Mord verabredet, sondern zu einem illegalen Autorennen und dabei allerdings die schrecklichen Folgen in Kauf genommen.

Das ist so ungefähr ganzgenau die Definition eines Eventualvorsatzes, der in der Schweiz gleich wie Vorsatz bestraft würde.

Man müsste also gar keinen Vorsatz unterstellen...

vor 7 Stunden, Juergen_ sagte:

Dieses Urteil wurde nicht gesprochen, um den Wert eines Menschenlebens zu würdigen. Die Justiz hatte die Aufgabe, im Rahmen des Strafgesetzes das richtige Strafmaß für das illegale Autorennen mit den katastrophalen Folgen zu finden.

So ist es.

vor 7 Stunden, holza sagte:

Ein absolut falsches Urteil.

Hier mal ein vieleicht nicht so passendes Beispiel.Ein Freund ist Angler.Er hat jetzt eine Anzeige bekommen weil er seine geangelten Karpfen nicht vorschriftmäßig getötet hat.Ist jetzt etwas weit hergeholt.Aber da frage ich mich ob ein Leben vom Fisch mehr wert ist wie ein Menschenleben. Weden wir alle immer bekloppter und lassen uns verarschen? Solche Typen gehören in den Knast.Überlegt doch mal.Da gibt es kein Mitleid.

Das Urteil mag falsch sein, oder auch nicht, dieser Kommentar liegt so oder so daneben. Erstens einmal vergleicht er eine Anzeige (über deren Folgen er sich ausschweigt) mit einem Urteil.

Zweitens kann man sich aufgrund fehlender Information gar nicht fragen, ob eines Fisches Leben mehr Wert sei, als das eines Menschen. Man müsste dazu wissen, was das Fischleben den Fischtöter gekostet hätte. Wir wissen es nicht. Abgesehen davon wurde ja nicht das Töten der Fische beanzeigt, sondern das nicht rechtskonforme töten jener.

Es wird also so oder so nicht die Fischtötung bestraft, wenn denn dabei eine Strafe herauskäme, was offen blieb, sondern es wird eine Tierschutzrechtsverletzung sanktioniert. Logischerweise muss diese Strafe, wenn sie denn zu Stande gekommen sein sollte, was wir nicht wissen, gegenüber der für die Tötung eines Menschen lächerlich erscheinen.

Noch was: Der Angler, wurde der auch nach Jugendstrafrecht beurteilt?

Der Raser je nach Alter schon.

vor 6 Stunden, marc1234 sagte:

In der Schweiz hätte es hier mehrjährige unbedingte Freiheitsstrafen plus Genugtuung gegeben.

Die Autos beider wären zur Verwertung eingezogen worden, und man hätte die legal nicht mehr hinter einem Steuer gesehen.

Das Urteil ist ein Witz. Wer so rast, nimmt eventualvorsätzlich den Tod anderer in Kauf.

Nicht nachvollziehbar insbesondere der gemessen an der Tat lächerlich kurze Führerscheinentzug, insbesondere, wenn man bedenkt, dass die Täter verkehrsrechtlich bereits mehrfach vorbelastet sein sollen. In diesem Fall hilft nur ein definitiver Entzug auf Lebenszeit.

Das ist die schweizer Sichtweise. Ich persönlich halte das schweizerische Strassenverkehrs-Strafrecht in, man kann schon sagen zahllosen Punkten für völlig überzogen.

Ein Mittelweg wär gut, oder auch nur die volle Ausschöpfung des Strafrahmens in solch empörenden Fällen.

vor 6 Stunden, JK_aus_DU sagte:

Ich fürchte, die fahren trotzdem.....

Ja, wird wohl so kommen können. Man wird doch aber wohl wissen, wo die Deppen wohnen, und hin und wieder mal nen Dorfpolizisten in die Nähe stellen können, der die dann auf frischer Tat ertappt. Dann: Klappe zu, Affe tot! Einmal erwischen reicht, und dann wirds auch nicht mehr mit Bewährungsstrafe ausgehen, nehm ich an.

vor einer Stunde, ACCM Gerhard Trosien sagte:

In Deutschland? Lachhaft. Hier gilt der Besitz eines Führerscheins als Menschenrecht und jeder Versuch, geschriebenes Recht gegen Führerscheinbesitzer durchzusetzen, als Anschlag auf die Menschenrechte. Nur beim Berufsfahrer, der die Lenkzeiten geringfügig überschreiten musste, weil kein Parkplatz frei war, muss man mit aller Härte des Gesetzes zuschlagen.

Zu den extra milden Urteilen fällt mir nur ein: der Richter weiß, dass die Cousins des Angeklagten seine Adresse kennen...

Dann muss der obige Polizist eben schneller sein. Für weiteres ist in dem Fall die Terrorabwehr zuständig. Die hat doch sicher den Staat und dessen rechtsgenügliche Organe zu schützen.

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Geschrieben

Zur Schweizer Sichtweise: In der Schweiz kommst du in den Knast, wenn du auf einer geraden Strecke ausserorts ohne Verkehr mit 130 statt mit 80 fährst. DAS ist übertrieben. Als Vergewaltiger oder Räuber kommt man da wesentlich besser weg.

Im vorliegenden Fall halte ich eine harte Bestrafung nach Schweizer Rasergesetzgebung aber für absolut angemessen.

Geschrieben

Dem könnte ich fast zustimmen. Mal davon abgesehen, dass ich erstmal nach der möglichen Höchststrafe nach deutschem Recht fragen würde, und dass ich weit davon entfernt bin, den Geltungsbereich schweizerischen Rechts über die Landesgrenzen hinaus zu erweitern. Ich mach doch nicht den gleichen Fehler wie umgekehrt beim Steuerrecht!

Geschrieben (bearbeitet)

In D gibt es Rabatt auf die Strafe, wenn man sie unter Drogeneinfluss begeht. Ich würde die Strafe wegen Drogen verdoppeln. 

Als Strafmaß für zu schnell gefahren mit Todesfolge halte ich vier Jahre Gefängnis, ein Jahr Arbeit in einer Unfallklinik und 10 Jahre Führerscheinentzug mit nachfolgender und ab dann jährlich zu absolvierender MPU für angemessen. Ausserdem würde ich als Auflage in den Führerschein schreiben, dass lebenslang keine Fahrzeuge mit einem Leistungsgewicht von weniger als 14 Kilogramm pro PS gefahren werden dürfen. 

Da es auch immer wieder mal Fälle gibt, in denen Menschen sterben und mehrere Fahrer in Frage kommen, aber niemand zugeben will, wer gefahren ist, würde ich in diesen Fällen alle einfahren lassen, also Kollektivstrafe. 

Bearbeitet von Auto nom
  • Like 1
Geschrieben
Als Strafmaß für zu schnell gefahren mit Todesfolge halte ich vier Jahre Gefängnis, ein Jahr Arbeit in einer Unfallklinik und 10 Jahre Führerscheinentzug mit nachfolgender und ab dann jährlich zu absolvierender MPU für angemessen. Ausserdem würde ich als Auflage in den Führerschein schreiben, dass lebenslang keine Fahrzeuge mit einem Leistungsgewicht von weniger als 14 Kilogramm pro PS gefahren werden dürfen.

Bei aller Selbstgerechtigkeit bitte nicht vergessen: Wir waren auch mal jung, und das Gaspedal kannte oft nur zwei (digitale) Werte, 0 oder 1.

Was wäre denn Deiner Ansicht nach das richtige Strafmaß für zu schnelles Fahren, mit "Tod" eines Ampelkasten ;)?

Geschrieben

Also Dirk, wie bist du denn wieder unterwegs?

vor 2 Stunden, Auto nom sagte:

... Da es auch immer wieder mal Fälle gibt, in denen Menschen sterben und mehrere Fahrer in Frage kommen, aber niemand zugeben will, wer gefahren ist, würde ich in diesen Fällen alle einfahren lassen, also Kollektivstrafe. 

Das hieße ja, einen oder mehrere zu bestrafen, denen man eine Tat gar nicht nachweisen kann. Das ist schon mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, und schon gar nicht mit dem Grundsätzen des Strafrechts. Da kannst du gleich die Gepflogenheiten von Terrorregimen übernehmen!

Ich muss mich schon sehr wundern, was für abenteuerliche Folgerungen hier aus einem Urteil gezogen werden, das man zugegebenermaßen als unbefriedigend empfinden darf.

 

 

  • Like 3
Geschrieben
Bei aller Selbstgerechtigkeit bitte nicht vergessen: Wir waren auch mal jung, und das Gaspedal kannte oft nur zwei (digitale) Werte, 0 oder 1.

Du entschuldigst deren Tat jetzt nicht wirklich mit deren Alter oder?

Ich war auch mal jung und habe es dennoch geschafft, nichts zu machen was einen Auftritt vor Gericht gerechtfertigt hätte...

  • Like 1
Geschrieben

Du entschuldigst deren Tat jetzt nicht wirklich mit deren Alter oder?

Natürlich nicht, aber es erklärt vieles. So hat es doch auf der Hand liegende Gründe, dass junge Fahranfänger schon immer einen auffällig hohen Anteil in der Autounfall-Statistik hatten. Das sind u.a. der bereits erwähnte Alkoholmissbrauch ( heute eher Drogenkonsum ), aber auch viel zu hohe Risikobereitschaft und Überschätzung der eigenen fahrerischen Fähigkeiten.

Geschrieben
vor 45 Minuten, Nightmare sagte:

Du entschuldigst deren Tat jetzt nicht wirklich mit deren Alter oder?

Ich war auch mal jung und habe es dennoch geschafft, nichts zu machen was einen Auftritt vor Gericht gerechtfertigt hätte...

Auch ich bin mitunter schneller unterwegs, als es erlaubt ist. Aber nur, wenn ich niemanden gefährde. Wenn ich Sonntagmorgens um 6 Uhr quer durch die Stadt fahre, ist noch kein Schwein unterwegs. Sogar die Alkoholleichen sind noch nicht aus den Diskotheken gestolpert, da interessiert es niemanden, ob ich die Hauptstraße mit 60 statt 50 km/h befahre. Auch bin ich eine absolute Abstandsfanatikerin, so gerne ich auch schneller als erlaubt fahre (nur Bußgeldgeschwindigkeit). Wenn es die Verkehrssituation meinen Fahrstil bicht hergibt, bin auch ich lieber mal langsamer, dafür aber sicher unterwegs. Mit dem Alter ist das Verhalten der beiden Idioten also keineswegs zu erklären. Mir würde niemals in den Sinn kommen, mitten in der Stadt ein Rennen zu fahren, selbst wenn mein Auto das hergeben würde. Dafür kann man schließlich die einschlägigen Rennstrecken besuchen.

Geschrieben
vor 2 Stunden, Auto nom sagte:

Erkläre doch bitte, warum da ein wieder steht...

Nun, das schrub ich ganz einfach, weil du mir schon mehrfach mit so radikalen Meinungen/Vorschlägen aufgefallen bist, wie hier zum Beispiel mit einer pauschalen Mehrfachbestrafung ohne Tatnachweis.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 32 Minuten, Juergen_ sagte:

Nun, das schrub ich ganz einfach, weil du mir schon mehrfach mit so radikalen Meinungen/Vorschlägen aufgefallen bist, wie hier zum Beispiel mit einer pauschalen Mehrfachbestrafung ohne Tatnachweis.

Du kannst bestimmt mindestens ein Beispiel für die Bestätigung Deiner Meinung nennen.

Was ist daran radikal? Die Tat ist nachweisbar und auf einen Personenkreis eingegrenzt, der sich jedoch jeglicher Strafe entziehen will. 

Bearbeitet von Auto nom
Geschrieben (bearbeitet)

Es gibt auch andere Fälle, aber der Fahrer hier war wohl schon der Polizei bekannt (vorher auffällig):

http://www.tagesspiegel.de/berlin/urteil-zehn-jahre-haft-fuer-verkehrsunfall-mit-todesfolge/847500.html

Die scheinen mal so, mal so zu sein, solche Urteile:

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=54797

 

Zitat

Ich kann dir zwei recht unterschiedlich ausgefallene Strafen berichten. Das eine ist aus der Zeitung, ist hier bei uns in der Gegend passiert.

Ein Motorradfahrer befährt eine Bundesstraße, 70 sind erlaubt. Direkt hinter, bzw im Ende einer Kurve fährt eine Frau ihr Auto auf die Straße und wendet. Der Motorradfahrer entscheidet sich für das ausweichen, da wohl eine Vollbremsung nicht mehr ausgereicht hätte. Da die Frau aber wendet, erwischt sie ihn voll und er stirbt.

Die Frau hat 90 Tagessätze bekommen, a 10€ da Harz 4. Mehr nicht, außer dem Ratschlag doch etwas besser aufzupassen und nicht in Kurven zu wenden.


Ein Kumpel von mir hat sich unseren PKW Anhänger ausgeliehen. Er hat ihn leider überladen und nicht richtig am PKW befestigt (alte Kupplung mit extra Sicherungsstift, den er vergessen hat). Technisch war alles einwandfrei. Nun fährt er mit diesem Anhänger über die Landstraße, der Anhänger fängt an sich aufzuschaukeln. Er bemerkt es nicht rechtzeitigt, der Anhänger reist von Auto ab. Der Gegenverkehr bremst, bis auf eine alte Dame. Sie versucht die anderen PKW zu überholen und fährt ungebremst in den Anhänger, welcher sich vom Auto gerade in dem Moment gelöst hat. Sie ist auf der Stelle tot.
Strafe für ihn sind 10 Monate zur Bewährung in einem Zeitraum von 2 Jahren, ob er auch noch eine Geldstrafe bekommen hat weiß ich nicht, aber ein Fahrverbot hat er auch noch bekommen (2 Monate) Aber da er beim Bund ist, bekommt er noch einmal ein Verfahren. 

Ich weiß, jeder Fall ist anders, aber trotz der Tragik die dahintersteckt, kann ich fast keine Zusammenhänge erkennen.

Und hier:

http://www.ra-kotz.de/verkehrsunfall_mit_todesfolge_freiheitsstrafe.htm

Und hier:

http://www.ra-kotz.de/fahrlaessigetoetung.htm

Noch einer:

http://www.rp-online.de/nrw/staedte/rhein-kreis/sport/urteil-nach-unfall-mit-todesfolge-aid-1.134617

 

Bearbeitet von Kugelblitz
Geschrieben

Ich sehe die Strafe in diesem Fall auch als nicht ausreichend.
Da es sich um Deutschland handelt, besteht ja die Möglichkeit Rechtsmittel einzulegen. Wäre ich der Vater des Mädchens, würde ich das wohl ohne Zweifel tun. 

In Deutschland muss kein Gesetz geändert werden um diese beiden Dödel angemessen zu bestrafen, allein es braucht einen Richter der sich morgens beim Rasieren auch in den Spiegel schauen traut.

Ich denke Dirk meint in diesem Fall der vorgeschlagenen Kollektifstrafe beiden Beteiligten das gleiche Starfmass aufzubrummen. Das sieht wohl der Nebenkläger auch so. Ich kann es auch Nachvollziehen, trotzdem ist es ein Unterschied ob einer die Waffe geliefert hat oder in die Menge geschossen hat. Dafür sind die Richter und evtl die Schöffen zuständig. Billigend in Kauf genommen haben beide den Unfall, passiert ist er aber nur einem.

Geschrieben
vor 2 Stunden, CX Fahrer sagte:

 

Ich denke Dirk meint in diesem Fall der vorgeschlagenen Kollektifstrafe beiden Beteiligten das gleiche Starfmass aufzubrummen. Das sieht wohl der Nebenkläger auch so. Ich kann es auch Nachvollziehen, trotzdem ist es ein Unterschied ob einer die Waffe geliefert hat oder in die Menge geschossen hat. Dafür sind die Richter und evtl die Schöffen zuständig. Billigend in Kauf genommen haben beide den Unfall, passiert ist er aber nur einem.

Ich meine folgende Sachlage: http://www.faz.net/aktuell/rhein-main/unfall-in-frankfurt-zwei-brueder-in-lebensgefahr-13817532.html

Zitat

Wer den anderen Wagen gefahren hatte, war auch am Dienstag noch unklar. Die fünf Männer im Alter von 23 bis 33 Jahren machten hierzu laut Polizei keine Angaben. „Es wird nun in dem Auto sehr aufwändig nach Spuren gesucht“, berichtete die Polizeisprecherin. Alle fünf Insassen waren bei dem Unfall leicht verletzt worden. In dem Auto fanden die Polizisten mehrere Schnapsflaschen und Bierdosen.

Die würde ich alle einfahren lassen. 

  • Like 1
Geschrieben
vor 4 Minuten, Auto nom sagte:

... Die würde ich alle einfahren lassen. 

Ja, sagtest du bereits.

Und es ist gut, dass das in Deutschland nicht sein darf. Und in einem Staat, in dem das möglich ist, möchte ich auch nicht leben!

Geschrieben
vor 10 Minuten, Auto nom sagte:

Die würde ich alle einfahren lassen. 

Dirk hat völlig recht. Sobald die alle mal sitzen, macht schon einer den Mund auf, weil die anderen keine Lust haben, derart den Kopf für ihren Kumpanen hinzuhalten.

ACCM Gerhard Trosien
Geschrieben (bearbeitet)
Am 15. April 2016 at 17:17 , Juergen_ sagte:

Es wird ja auch täglich irgendwo in Deutschland die Villa eines Richters in die Luft gesprengt.

Nee, is klar!

Oh je

Bearbeitet von ACCM Gerhard Trosien
Geschrieben
vor 4 Minuten, ACCM Gerhard Trosien sagte:

Die riskieren den Anschlag auf ihr Eigentum und ihre Familie gar nicht erst

Stimmt nicht. Denn dieses Risiko (es ist recht überschaubar, wenn man einige Vorkehren trifft...) sind sie bereits mit der Berufswahl eingegangen. Weiss man in D auch seit den Siebzigern.

Dazu brauchts kein bestimmtes Urteil, und es hilft auch kaum, von einem bestimmten Urteil Umgang zu nehmen.

Jedenfalls ist das kein tauglicher Erklärungsversuch für zu milde Urteile; hoffe ich jedenfalls zu Gunsten Deutschlands. Etwas mehr als einen Unkenruf brauchts schon, ehe ich die Hoffnung begrabe.

Geschrieben

Ich klinke mich hier so allmählich aus, das gleitet mir zu sehr ab.

Es wird nämlich aus Köln in nächster Zeit noch mehr solcher Urteile geben:

Voriges Jahr kamen in Köln DREI Unbeteiligte bei Unfällen infolge illegaler Autorennen ums Leben!

Geschrieben

Man kann solche Diskusionen auch nicht führen,  ohne irgendwann 'ne Vollmeise zu kriegen.

Wenn ich schon lese wie rigide Leute urteilen,  die im selben post sagen das sie schon auch mal rechtswidrig fahren - aber eben nach eigenem Ermessen beurteilen was geht und was nicht.

Ich finde dieses Urteil um das es hier geht auch schockierend,  hätte mir auch höhere Strafen erwünscht und ging auch davon aus das es schlimmer kommt; trotzdem - es freut mich das wir die Justiz haben und,  wenn wir Mist bauen nicht von den  Launen des Mobs ausgeliefert sind.

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