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Fahrzeug als Ersatzteilspender, was ist bei Abmeldung zu beachten?


philipp030

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Leute,

heute kaufe ich  einen "neuen" Xantia. Da es sich vom Modell exakt um den gleichen wie meinen alten handelt (der mit dem sterbenden Motor) möchte ich diesen als Ersatzteilspender behalten. Wie geht denn das dann mit der Abmeldung? Soweit mir bekannt braucht man bei entgültiger Abmeldung einen Verwertungsnachweis? Ist das so? Wie macht ihr das mit euren Schlachtwagen? Die Abmeldung erfolgt übrigens in Berlin, der Wagen steht dann aber in Meck-Pomm, falls das noch relevant ist.

Geschrieben

Einfach "normal" abmelden, so dass er theoretisch wieder zugelassen werden könnte, = "vorübergehende Stillegung", falls du ihn dann als Reste an einen Schrotthändler verkaufst kannst du dem ja die Papiere weiterreichen.

Mit Verwertungsnachweis etc. kenne ich mich nicht aus, ist als Privatmann wohl auch schwer zu realisieren, eine entsprechende Bescheinigung würdest du wohl auch vom Schrotthändler bekommen?

LG

Markus

Geschrieben

Einen Verwertungsnachweis brauchst du nur "gegebenenfalls", nämlich wenn das Auto verschrottet wurde was ja nicht deine Absicht ist. Kostet dann auch 5,10 € mehr, hier steht eigentlich alles drin:

http://service.berlin.de/dienstleistung/120877/

Grüße, Dietmar

Geschrieben

Alles klar, danke für eure Anworten!

René Mansveld
Geschrieben
vor 3 Stunden, guzzimk sagte:

Einfach "normal" abmelden, so dass er theoretisch wieder zugelassen werden könnte, = "vorübergehende Stillegung", falls du ihn dann als Reste an einen Schrotthändler verkaufst kannst du dem ja die Papiere weiterreichen.

Mit Verwertungsnachweis etc. kenne ich mich nicht aus, ist als Privatmann wohl auch schwer zu realisieren, eine entsprechende Bescheinigung würdest du wohl auch vom Schrotthändler bekommen?

Ein immer wieder gemachter Fehler ist, dass man vom "Schrotthändler" spricht.
Ein Schrotthändler darf jedoch keine Fahrzeuge verwerten, das darf nur ein Fahrzeugverwerter.
Ist ansich kein Problem, da jeder weis was gemeint ist, und beim kompletten Fahrzeug meckert da auch niemand.
Fragen allerdings Behörden nach wenn man ein Fahrzeug zerlegt, und man antwortet dann mit "Schrotthändler", tritt man selbst als Fahrzeugverwerter auf und ist somit strafbar, denn ein Fahrzeugverwerter muss:
a: ein Ölabscheider haben,
b: sämtliche Flüssigkeiten getrennt sammeln und entsorgen,
c: Nachweise erbringen.
Und da man das als Privatmann nicht kann, wird es teuer.

Ich weis das, weil ein guter Kumpel Fahrzeugverwerter ist und er mich darüber aufgeklärt hat.
Auf meine Frage, was ich denn investieren müsste, damit es generell keine Probleme geben kann (also Fahrzeugverwerter werden) antwortete er "mindestens 100.000 Euro" (Ölabscheider, Schulungen usw).

Gruß
René

Geschrieben

Wenn man die Fahrgestellnr. aufhebt müßte ja im Grunde das Fahrzeug immer noch vorhanden sein. Könntest ja im Grunde den Rest aus Ersatzteilen ergänzen.

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