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Rechtliches zu wirtschaftlichem Totalschaden


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Geschrieben

Guten Abend,

habe meinen "Neuen" (X2, 2,0 16V excl, Berline, 1999, grün, 178tkm, guter Zustand) seit 2 Wochen auf der Straße und schon fährt mir jemand auf einem Parkplatz vorne rechts rein... Verursacher ist klar, mein Wagen stand, Polizei hat alles aufgenommen, Halter ermittelt etc..

Beschädigt: Scheinwerfer, Blinker, Motorhaube leicht verbeult, Stoßfänger verkratzt, Plastikblende unter Scheinwerfer gebrochen - also ein eher dankbarer Schaden...

Mein beauftragter Gutachter hat nun 2700€ Schaden ermittelt - Totalschaden. Den Wiederbeschaffungswert beziffert er auf 2000 incl. Mwst., den Restwert auf 300. Wiederbeschaffungsdauer 10-12 Tage a 29€. Der Wagen ist bzw. war wegen der defekten Beleuchtung nicht verkehrssicher.

Wie wird das nun abgerechnet ? Wiederbeschaffungswert minus Restwert ist soweit grundsätzlich klar.

Was ist mit der Mwst. ? Man liest, dass bei Autos, die älter als 10 Jahre, und damit eigentlich nur noch privat am Markt zu haben sind, die Mwst. (die da ja nicht anfällt) mit ausbezahlt werden muss. Hat jemand Erfahrungen ?

Was ist mit dem Nutzungsausfall/Zeit der Wiederbeschaffung? Abgesehen davon, wie man in 10-12 Tagen was wirklich brauchbares auftreiben soll, die Frage: Was steht mir zu ? Da gibt es wohl unterschiedliche Auffassungen im www bzw. bei den Gerichten.

Klar, dass das alles ein Anwalt auf Kosten des Verursachers, klären würde, aber evtl. geht es ja auch ohne... - habe wenig Lust auf einen langen Rechtsstreit und muss nicht den letzten Euro "rausholen", aber verschenken muss man ja auch nichts, nur weil man kein Jurist ist...

Zum Wagen: Glücklicherweise steht der Vorgänger noch als Schlachter in der Garage, so dass Scheinwerfer, Blinker und Blende (statt grün jetzt silber...)  sofort ersetzt werden konnten. Lediglich die Kampfspuren an der Haube sind zu erkennen, die Stoßstange war vorher lackmässig auch schon nicht mehr die Beste... 

Über eine gebrauchte Haube und Blende kann man also demnächst evtl. mal nachdenken.

Wer hat also Erfahrungen mit fiktiver Abrechnung bei so einem Fall...

Danke Hans

 

 

 

 

Geschrieben

2000,--€ - MWSt -300,--€  kommt ´raus,  und wenn Du selber reparierst die tatsächlichen Tage des Ausfalls. Plus ein paar Euro Nebenkosten.
Vorausgesetzt die gegnerische Versicherung akzeptiert daas Gutachten.

Wenn Du reparieren läßt, dann bekommst Du auch die MWSt, denn die wird ja quasi durchgereicht,

Fred

Geschrieben

Und nimm dir den Anwalt. Meiner musste fast 3 Jahre kämpfen, bis die gegnerische Versicherung alles gezahlt hatte. Ich hatte in der Zeit weder Aufwand, noch Stress.

Geschrieben

Alles richtig was Fred schreibt (bis auf den falsch errechneten MwSt. Betrag)! :)

... und diesen Gutachter, der einen 17 Jahre alten 2.0l Xantia mit 178t Km auffe Uhr mit 2000 Euro Wiederbeschaffungswert taxiert :o, solltest du dir unbedingt warm halten !

:D Wieviel hattest du nochmal vor 2 Wochen für den XA bezahlt?

Geschrieben
Alles richtig was Fred schreibt (bis auf den falsch errechneten MwSt. Betrag)! [emoji4]

... und diesen Gutachter, der einen 17 Jahre alten 2.0l Xantia mit 178t Km auffe Uhr mit 2000 Euro Wiederbeschaffungswert taxiert [emoji33], solltest du dir unbedingt warm halten !

[emoji3] Wieviel hattest du nochmal vor 2 Wochen für den XA bezahlt?

Meiner wurde vor 3 Jahren bei mehr als 250.000 km auf 4700€ geschätzt ;)

Geschrieben (bearbeitet)

Ganz ehrlich:  etwas besseres kann Dir doch bei solch einem alten Auto nicht passieren wenn Du ihn behalten möchtest und der Schaden relativ gering ist. Sicher ist ein wenig Aufwand nötig um das wieder zu richten. Allerdings hast Du wenn die Teile vorhanden und Du das zum Lackierer gibst eben ne neu lackierte Stoßstange, Blende, Kotflügel und Haube ---- und dafür reichen die 2000€ minus MwSt.

Du kannst den Xantia auch zum vollen Preis reparieren lassen trotz "Totalschaden" - musst aber das Fahrzeug dann mindestens 1 Jahr auf Dich zugelassen lassen. Hatte ich auch schon: Streifschaden am Focus - Reparaturkosten knapp 7500€ - Wiederbeschaffung 7000€ - ging dann auch zum Karosseriebauer  !

Bei meinem Parkunfall vorne links (gleiches Szenario  wie bi Dir nur eben links) kamen auch Reperaturkosten von 1700€ bei raus. Das Geld habe ich mir auszahlen lassen und habe jetzt nen neu lackierten Kotflügel, Haube, Dach und Heckklappe ;)

Beste Grüsse Andre  

Bearbeitet von LHM Plus
Geschrieben

Wiederbeschaffungswert - MWSt - Restwert   bei "Eigenreparatur"

Der Vorschlag mit "Anwalt nehmen"  ist wesentlich leichter, die Kosten trägt der Gegner.

Bei dem Verhältnis 2700€ Reparatur zu 2000€ Wiederbeschaffungswert, könnte es noch klappen, daß die ganze Reparatur, wenn Du es machen läßt, bezahlt wird. Kommt auf die gegnerische Versicherung an.  bei Faktor 1,35  ist das oft nicht mehr  möglich.

Fred

Geschrieben

Bei mir war da nix minus Restwert bei Eigenreparatur, lediglich minus die MwSt.  - war allerdings beim Xantia auch kein Totalschaden

Beste Grüsse Andre

Geschrieben
vor 35 Minuten, LHM Plus sagte:

  - war allerdings beim Xantia auch kein Totalschaden

Das ist der Unterschied!

Geschrieben (bearbeitet)

Bei wirtschaftlichem Totalschaden (wesentlicH!):

Zeitwert minus MWST minus Restwert, wenn du den Wagen behalten willst.

Was du damit machst, ob und wie du privat/frei reparierst hat die Versicherung nichts anzugehen.

Ausnahme: Du gibst den Wagen in eine Fachwerkstatt zur Reperatur nach Gutachten und 30% Regelung.

Wirst du wohl kaum machen.

Allerdings kann  die Versicherung den Wagen  in eine Restwertbörse geben.

Gibt dann einer z.B. 400.- mußt du dir 400.- abziehen lassen. Das auf den xantia geboten wird. ist nicht sehr wahrscheinlich.

Bei der Wiederbeschaffungsdauer förderst du 12 x 29.- euro zuzüglich der Sonntage/Feiertage, die ab Unfalltag innerhalb der 12 tage anfallen.

Desweiteren steht dir eine Auslagenpauschale von 25.-euro zu, Muß man halt nur fordern.

Unbedingt FACH(!)- Anwalt nehmen, der das Forderungsschreiben aufsetzt.

Also einen, der das quasi jeden Tag macht. Oft sind diese Anwälte den Versicherungen bekannt und sie wissen, daß sie ggfs. Feuer kriegen.

So gehts i.d. Regel zügig mit der Abwicklung./zahlung.

Ergo: bei 300.- Restwert sollten 2000.- bis 2100.- euro  für dich rauskommen.

Damit den xanti ordentlich mit Gebrauchtteilen reparieren und den Rest auf die hohe Kante.

Nach ordentlicher Reperatur diese kurz dem Gutachter vorführen und bestätigen lassen. Kostet nicht viel.

Dann hast du den Nachweis eines intakten Autos, wenn nochmal ein Unfall passiert.

Das ist im Falle einer erneuten Begutachtung bares Geld wert.   

 

Genau so liefs kürzlich im Freundeskreis bei einem 2000er Volvo.

Bearbeitet von Frank (F)
Geschrieben

Guten Abend,

vielen Dank für das Feedback. Ich werde über den weiteren Verlauf berichten.

@SilvercorK: Der Gutachter ist hier in der Gegend als GUTachter bekannt :-)

Habe den Wagen vor einem halben Jahr für 1k von einem Cit-Händler als Ersthandgebrauchten mit frischem TüV gekauft (und per Gentleman-Agreement auf die Gewährleistung verzichtet). Bis zum ultimativen TüV Ende seines Vorgängers stand er bei mir in der Garage, bekam hinten neue Kugeln, die Fernbedienung gelötet, die Innenbeleuchtungen instand gesetzt. Der Wagen ist soweit sichtbar rostfrei, die Heul-Ecken und Schweller sind perfekt, die Leitungen sehen prima aus, das Reserverad ließ sich beispielsweise locker runterschrauben. Ein wirklich gut erhaltenes Exemplar :-)

Vieles ist gemacht worden: Heizungskühler, einige Leitungen, Zahnriemen 2012, etc.

Lediglich die Kupplung hat ihren letzten Lebensabschnitt wohl schon länger begonnen - da besteht demnächst sicher mal Handlungsbedarf. Da wird demnächst mal der Vorgänger als Experimentierspielwiese herhalten müssen, um dann die erworbenen Kompetenzen am Original umsetzen zu können...

LG Hans

Geschrieben

Muß natürlich 1700-1800e heißen. Versehentlich die 300.- Restwert nicht abgezogen.

Geschrieben

Hallo,

danke auch noch einmal an Frank (F) für das Engagement -  werde gleich, nach dessen Mittagspause, den Anwalt kontaktieren. 

LG Hans

Geschrieben

Hallo,

ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen.

Mir ist selber in einem XM ein Autofahrer beim Rückwärts fahren in die hintere Fahrertür reingefahren. Der XM parkte zulässig am Strassenrand. Der Unfallgegner hatte ein Leasingfahrzeug der Volkwagen AG.

Hat mit einem erfahrenen Rechtsanwalt 2,5 Jahre gedauert. Die haben bis zum Richterspruch nichts, aber rein gar nichts zahlen wollen.

Gruß

Gerd

dieselflow123
Geschrieben

Das ist immer (!) ein Fall für den Fachanwalt für Verkehrsrecht, alles andere ist Käse. Und bei einem 17 Jahre alten Xantia dürfte davon auszugehen sein, dass eine Wiederbeschaffung nur auf dem Privatmarkt möglich ist, weil Händler solche Autos in der Regel nicht vorhalten. Dann müsste nicht zwischen Regel- und Differenzbesteuerung unterschieden werden, sondern es würde sogar bei der fiktiven Abrechnung kein Abzug für die Mehrwertsteuer gemacht werden dürfen.

 

Gruß dieselflo

  • Like 1
  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Auflösung:

So, habe die Abrechnung der Versicherung vom Anwalt bekommen:

Sie zahlen den Wiederbeschaffungswert von 2000 abzüglich des Restwertes von 300. Also 1700 zzgl, 25 € Aufwandspauschale und die 160€ fürs Gutachten.

Da kann man ja zufrieden sein :-)

Danke für die Anregungen und den dringenden Tipp mit dem Anwalt !

LG Hans

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