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Cityrasern droht lebenslanger Führerscheinenzug


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Geschrieben
vor 3 Stunden, Sensenmann sagte:
Zitat

Dem widersprachen die Richter nun: Es sei dem Mann nicht nachzuweisen, dass er die zwei Jugendlichen absichtlich gerammt habe. Es sei nicht klar, ob er sie überhaupt gesehen habe oder vielmehr ein Fahrfehler zu dem Zusammenstoß geführt habe.

Bedeutet das, man kann einfach rückwärts Leute überfahren und dann behaupten man habe die nicht gesehen?

 

  • Like 1
Geschrieben
vor einer Stunde, Berlingokäufer sagte:

Wäre ja nicht schlecht, wenn die Namen derer, denen der Führerschein entzogen worden ist, in der Zeitung zu lesen wären.

Dann setz Dich mal dafür ein. Starte ne Petition und schreib mal ein paar Briefe an Parlamentarier. Bitte sie, sich für entsprechende Änderungen des StGB und des Datenschutzgesetzes und ggf. anderer Erlasse einzusetzen.

Geschrieben
vor einer Stunde, Berlingokäufer sagte:

Wäre ja nicht schlecht, wenn die Namen derer, denen der Führerschein entzogen worden ist, in der Zeitung zu lesen wären.

Für Wiederholungstäter wäre das vielleicht angemessen. 

Im ersten Schritt würde ich deren Auto für die Zeit der Strafe einbehalten. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde, Berlingokäufer sagte:

Wäre ja nicht schlecht, wenn die Namen derer, denen der Führerschein entzogen worden ist, in der Zeitung zu lesen wären.

Als letztes war diese Art des Prangers bei den Nationalsozialisten ueblich. Die Bildzeitung versucht manchmal diese haessliche Tradition weiterleben zu lassen. 

Mich interessiert der Name eigentlich nicht, auch wenn ich das Urteil zwar verstehe aber trotzdem sehr unbefriedigend finde.

Bearbeitet von MatthiasM
  • Like 1
Geschrieben
vor 5 Minuten, MatthiasM sagte:

Als letztes war diese Art des Prangers bei den Nationalsozialisten ueblich. Die Bildzeitung versucht manchmal diese haessliche Tradition weiterleben zu lassen. 

Mich interessiert der Name eigentlich nicht, auch wenn ich das Urteil zwar verstehe aber trotzdem sehr unbefriedigend finde.

Wenn es eine prominente Person ist, dann steht das durchaus in verschiedenen Zeitungen:

käsmann betrunken

Geschrieben
vor 6 Minuten, Auto nom sagte:

Wenn es eine prominente Person ist, dann steht das durchaus in verschiedenen Zeitungen:

käsmann betrunken

Zitat

Die Person der Zeitgeschichte (englisch public figure) ist ein Begriff in der Rechtsprechung bei der Abwägung zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, insbesondere dem Recht am eigenen Bild, und dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit.

https://de.wikipedia.org/wiki/Person_der_Zeitgeschichte 

Wustes Du selbst, oder;)?

Geschrieben

Wenn ich den Führerschein entzogen bekomme, merkt das doch erstmal niemand. Auffallen würde das doch nur, wenn ich tatsächlich das Auto stehenlasse. Wenn ich das nicht tue, ist alles gut.

Auch eine Kontrolle hätte ich nicht zu fürchten, dafür ist die zu selten. Meine letzte liegt ungefähr 8 Jahre zurück.

Geschrieben

Meine letzte Polizeikontrolle liegt ca, 10 Tage zurück. Die Freundin am Steuer. Allerdings waren die auf der Suche nach betrunkenen Discoheimkehrern; da auch noch die kleine Nichte meiner Freundin im Auto dabei war, hat uns der Polizist eine gute Fahrt gewünscht und wollte noch nicht mal Papiere sehen. Weder Führerschein noch sonstwas.

Geschrieben (bearbeitet)

@Berlingokäufer

Unrecht wird aber nicht dadurch zum Recht, weil es praktisch ist, auch wenn es an einem Straftaeter begangen wird.

Lass es Dir ein Trost sein, dass diese Art der Schwarzfahrer sich  meist auffaelliger verhalten und dadurch die Chance auf eine Kontrolle steigt. Weiterhin wird sicherlich geschaut ob ein Fahrzeug auf ihn zugelassen ist. Ausleiher sind verpflichtet seine Fahrkarte zu pruefen. Die Justiz ist, wenn man gegen solche Auflagen verstoesst auch besonders humorlos.

Da er ausserdem LKW-Fahrer ist duerfte die Anzahl derer die davon Kenntnis haben ohnehin hoch sein. Da ist der Fuehrerscheinverlust sicher auch bitter.

Bearbeitet von MatthiasM
ACCM Gerhard mit CX
Geschrieben

Ja, lasches Urteil, wie so oft.

In der Summe kommt dennoch ordentlich was zusammen:

Sieben Monate U-Haft mit Haftentschädigung in alberner  Höhe.
Führerschein für 15 Monate weg, dann MPU bei attestierter krankhafter seelischer Störung (Quelle: Prozessbericht Main-Echo)!
Auto offenbar Totalschaden.
Wiedereinstellung als Berufskraftfahrer selbst nach Wiedererhalt des Führerscheins bei der Vorstrafe denkbar unwahrscheinlich.
Ggf. zivilrechtliche Ansprüche der Opfer.

Und noch viel Spaß in der "G´mä"! Die Opfer kommen aus demselben kleinen Ort!

Das hat sich ja richtig gelohnt!

 


 

Geschrieben
Zitat

Die­ses Ur­teil ist für vie­le über­ra­schend: Der 36-jäh­ri­ge BMW-Fah­rer, der am 12. April mit­ten in Sail­auf (Kreis Aschaf­fen­burg) zwei Fuß­g­än­ger an­ge­fah­ren hat, kommt mit ein­ein­halb Jah­ren auf Be­wäh­rung da­von. Die Straf­kam­mer des Aschaf­fen­bur­ger Land­ge­richts geht von fahr­läs­si­ger Kör­per­ver­let­zung aus. Ab­sicht sei dem Mann nicht nach­zu­wei­sen.

 

Der Angeklagte war am Tattag gegen 19 Uhr auf dem Heimweg von der Arbeit offenbar recht zügig durch den Ort gefahren. Zwei 17 und 19 Jahre alte Passanten, die gerade über die Straße gingen, fühlten sich dadurch gefährdet. Durch Handzeichen machten sie ihrem Ärger Luft.
Über Handzeichen geärgert
Der Autofahrer interpretierte diese Reaktion als »Scheibenwischer« und »Stinkefinger«. Weil er sich dadurch extrem beleidigt fühlte, stoppte er abrupt und setzte sein Fahrzeug in hohem Tempo zurück. Kurz vor den Fußgängern änderte er die Richtung. Der BMW rammte die jungen Männer auf dem Gehsteig und knallte anschließend gegen die Wand der Raiffeisenbank. Die beiden Männer wurden dabei schwer verletzt, haben sich aber inzwischen davon weitgehend erholt.
Mit seiner Entscheidung blieb das Gericht deutlich unter dem, was die Prozessparteien in ihren Plädoyers argumentiert hatten: Staatsanwalt Matthias Wienand und die Vertreter der Nebenklage - Natascha Braunschläger und Tobias Reinhart - gingen von einem versuchten Totschlag aus.
Die jungen Männer waren laut Wienand bei der Rückwärtsfahrt im »zentralen Blickfeld« des Angeklagten. Der 36-Jährige habe ihnen einen Denkzettel verpassen wollen. Zeugen hätten von einer »aggressiven Grundstimmung« des Mannes gesprochen. Im Prozess war deutlich geworden, dass der 36-Jährige unter »massiven Problemen in der Partnerschaft« und unter finanziellen Sorgen litt; außerdem hatte er in der Zeit vor dem Unfall jeden Abend einen Joint geraucht und eine viertel Flasche Wodka getrunken.
Verteidiger Achim Groepper hatte der Anklage widersprochen: Der Unfall sei nur eine gefährliche Körperverletzung gewesen. Sein Mandant habe sofort seine Verantwortung eingeräumt, aber auch sehr deutlich gesagt: Er habe die Männer nicht verletzen wollen. Ein Fahrfehler sei nicht auszuschließen. Einen konkreten Strafantrag stellte Groepper nicht.
Für die Strafkammer war es nicht bewiesen, dass der Mann bewusst auf die Fußgänger zugerast ist und sie absichtlich angefahren hat. Nicht klar sei, ob er die Männer überhaupt wahrgenommen hat. Nicht auszuschließen sei ein Fahrfehler: Der Mann habe nicht damit rechnen müssen, dass sein Fahrzeug ausbricht, sagte Vorsitzender Richter Volker Büchs in der Urteilsbegründung.
Mit dem Urteil wurde der Haftbefehl für den Angeklagten aufgehoben: Nach über sieben Monaten Untersuchungshaft ist er wieder frei. Die Bewährungsfrist wurde auf drei Jahre festgelegt.
Fahrerlaubnis weg
Auf seine Fahrerlaubnis muss der Mann 17 Monate verzichten - schwer für jemanden, der sein Geld als Lasterfahrer verdient hat. Danach ist wohl die medizinisch-psychologische Untersuchung fällig. Zudem muss der 36-Jährige 100 soziale Arbeitsstunden leisten.
Die psychiatrische Gutachterin Sibylle Hornung-Knobel hatte dem Angeklagten eine krankhafte seelische Störung attestiert. Seine Einsichtsfähigkeit sei aber nicht vermindert gewesen. Trotz seines mindestens schädlichen Gebrauchs von Cannabis und Alkohol war der Mann nach Darstellung der Gutachterin nicht abhängig. Der Angeklagte - von seiner Persönlichkeit her unsicher und gehemmt - neige zur Hektik und habe sich überfordert gefühlt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

Geschrieben
vor 6 Stunden, Sensenmann sagte:

Der Täter ist übrigens aus Kasachstan. Dank der Desinformationspolitik der Lügenpresse dauerte die Recherche ein wenig, um das herauszufinden.

Egal, um welches Thema es geht, lässt Du niemals eine Deiner you-may-call-me-Schwachkopf-Vokabeln aus, was?

  • Like 3
Geschrieben

http://hessenschau.de/panorama/drei-jahre-jugendstrafe-fuer-todes-raser,raser-jugendhaft-100.html

Zitat

Er raste mit 140 Sachen über rote Ampeln die Mainuferstraße in Frankfurt entlang, bis er gegen ein anderes Auto prallte. Dessen Fahrer starb. Dafür muss ein 22-Jähriger jetzt drei Jahre ins Gefängnis.

...

Bei dem Strafmaß kam dem Angeklagten zugute, dass er bei der Fahrt in seinem 300-PS-Boliden nicht angeschnallt war.

Dummheit wird belohnt, Alkoholismus wird belohnt, Drogensucht wird belohnt, Jugend wird belohnt, etc. pp.

 

Geschrieben
vor 12 Stunden, Auto nom sagte:

http://hessenschau.de/panorama/drei-jahre-jugendstrafe-fuer-todes-raser,raser-jugendhaft-100.html

Dummheit wird belohnt, Alkoholismus wird belohnt, Drogensucht wird belohnt, Jugend wird belohnt, etc. pp.

 

Nicht angeschnallt wird in diesem Fall auch belohnt. 3 Jahre Haft und 5 Jahre Lappen weg. Danach wahrscheinlich MPU. Und dann sitzt der Kerl irgendwann wieder am Steuer. Besser: Praktikantenstelle in der Notaufnahme einer Unfallchirurgie, Sozialstunden bei der Betreuung junger Unfallopfer und Führerscheinentzug auf Lebenszeit (eventuell mit der Chance, den Lappen nach 15 Jahren und umfangreichen und sehr teuren Prüfungen wieder zu erlangen).

Gruß

Fred

Geschrieben
vor 12 Stunden, Kugelblitz sagte:

Nicht angeschnallt wird in diesem Fall auch belohnt.

Das meinte und meine ich mit Dummheit. :) Nur wer scheißblöde / strunzdoof / grenzdebil / kackdumm ist, schnallt sich nicht an. 

Geschrieben

Bei dem Strafmaß kam dem Angeklagten zugute, dass er bei der Fahrt in seinem 300-PS-Boliden nicht angeschnallt war.

wieso das denn ?

ich versteh diese Welt eh nimmer.... aber das versteh ich noch viel weniger ....

Geschrieben
vor 12 Stunden, chrissodha sagte:

Bei dem Strafmaß kam dem Angeklagten zugute, dass er bei der Fahrt in seinem 300-PS-Boliden nicht angeschnallt war.

wieso das denn ?

ich versteh diese Welt eh nimmer.... aber das versteh ich noch viel weniger ....

Ich finde, das sollte das Strafmaß erhöhen. Der hält sich vermutlich für so perfekt, dass er zu glauben scheint, ihm könne nie etwas passieren. Und wenn ihm was passiert, zahlt es die Solidargemeinschaft der Krankenversicherten oder das Sozialamt. Solche Zeitbomben sollten besser nicht in der Lage sein anderen Schaden zufügen zu können. 

Geschrieben
vor 13 Stunden, chrissodha sagte:

Bei dem Strafmaß kam dem Angeklagten zugute, dass er bei der Fahrt in seinem 300-PS-Boliden nicht angeschnallt war.

wieso das denn ?

ich versteh diese Welt eh nimmer.... aber das versteh ich noch viel weniger ....

Das versteh ich auch nicht. Ich gehe aber davon aus, dass da der Berichterstatter einer etwas zu argen Verkürzung auf den Leim gegangen ist.

Man muss nicht jedes einzelne Gerichtsurteil verstehen oder gar für richtig befinden, aber nachvollziehen wie es dazu kam, sollte man können, allein schon, weil der Instanzenzug noch nicht ausgeschöpft ist.

Ausnahme: Wenn das Urteil nur mündlich eröffnet worden sein sollte. Dann müsste aber eine schriftliche Begründung nachverlangt werden können.

  • 2 Wochen später...
  • 2 Monate später...
Geschrieben
Zitat

Bei seinen Sitzungen mit der Gutachterin ist Hamdi H. gefragt worden, wie er einen guten Autofahrer charakterisiere. Seine Antwort: „Das ist einer, der schnell durch jede Kurve kommt.“ Die Gutachterin wollte ihm eine Brücke bauen, erinnerte daran, dass er gerade einer Verkehrspsychologin gegenübersitze. Sie hoffte, er würde noch irgendwie auf Werte wie Rücksicht oder Toleranz kommen, vielleicht waren sie ja tief in seinem Hinterkopf vergraben. Aber da war einfach nichts.

...

Die Nacht, in der er einen Menschen getötet haben soll, liegt mittlerweile ein Jahr zurück. Stimmt das Bild, das sich aus den mehr als 40 Zeugenaussagen ergibt, raste er am 1. Februar 2016 mit seinem weißen Audi A6 über den Berliner Kurfürstendamm und die Tauentzienstraße, dabei mehrfach über Rot. Er wollte schneller sein als sein Kontrahent Marvin N. im Mercedes. Auf Höhe der Nürnberger Straße soll er schließlich mit 160 Kilometern pro Stunde gegen einen einbiegenden Jeep geprallt sein. 70 Meter wurde der fremde Wagen durch die Luft geschleudert, der Fahrer, ein 69-jähriger Rentner, starb am Unfallort.

...

Sie fragte ihn, ob das nicht gefährlich sei, auf einer Hauptverkehrsstraße über Rot zu fahren. Er antwortete, es habe doch nun wirklich niemand damit rechnen können, dass mitten in der Nacht noch andere Verkehrsteilnehmer aus Querstraßen kommen. Berlin sei schließlich seine Stadt, die kenne er auswendig. Überhaupt sei er ein derart guter Fahrer, dass er im Straßenverkehr kilometerweit vorausschauen könne. Er sagt tatsächlich kilometerweit.

...

Die Psychologin beschreibt Hamdi H. als einen Mann, der seine Fahrfertigkeiten maßlos überschätze, um damit sein schwaches Selbstbewusstsein auszugleichen. Sie sagt, das sei typisch für die Raserszene. Deren Mitglieder, meist Männer zwischen 18 und 30, definierten sich über ihr Auto und ihren riskanten Fahrstil.

...

Den Audi kaufte er gebraucht. Die Staatsanwaltschaft glaubt, das Geld dafür habe er sich zusammengeraubt und gestohlen. Der Vater sagt, es handle sich um Erspartes. Andere Raser gehen Leasingverträge ein.

...

Auch die Tatsache, dass durch sein riskantes Verhalten ein Mensch starb, habe er bis heute nicht wirklich begriffen. Definitiv sei dieser Mann nicht für den Straßenverkehr geeignet.

http://www.tagesspiegel.de/themen/reportage/illegale-autorennen-wie-die-raser-auf-berlins-strassen-ticken/19391760.html

Vielleicht wäre es sinnvoll, bei Zulassungswunsch eines Autos mit mehr als 100 PS eine MPU vorzuschalten. 

Gast munich_carlo
Geschrieben
vor einer Stunde, Auto nom sagte:

Vielleicht wäre es sinnvoll, bei Zulassungswunsch eines Autos mit mehr als 100 PS eine MPU vorzuschalten. 

Ich halte es für sinnvoller, diese MPU bei Bereitstellung eines Internetzugangs vorzuschalten.

So würden einige unsinnige Statements nie das Licht der Öffentlichkeit erblicken. Beispiele nenne ich jetzt aber nicht. ;)

Geschrieben (bearbeitet)
vor 19 Minuten, munich_carlo sagte:

Ich halte es für sinnvoller, diese MPU bei Bereitstellung eines Internetzugangs vorzuschalten.

So würden einige unsinnige Statements nie das Licht der Öffentlichkeit erblicken. Beispiele nenne ich jetzt aber nicht. ;)

Diskussionskultur light. Kein Zucker, aber viel Rattengift. :lol:

Bearbeitet von Auto nom

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