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Geschrieben (bearbeitet)

Ich habe nun einige Fahrten mit dem BX gemacht und muß echt sagen, es besteht ein gewisser Handlungsbedarf. Nicht sofort,aber irgendwann :)

Der Motor läuft bis auf leichtes Konstantfahrruckeln gut, siehe anderer Thread. Das ABS funktioniert bis auf die Kontrollleuchte, der BX federt unauffällig (besser geht ja nicht)...ABER: die Motorcharakteristik harmoniert nicht so gut mit der Automatik, Der D6A ähnelt meinem ehemaligen BX Sport Motor: dreh mich, dreh mich,gibs mir, tret mir in die Nüsse. Dann gehts auch richtig flott vorwärts, je höher die Drehzahl,desto mehr zieht das Ding.  Nur kommt die 4HP14 ins Spiel und kastriert den Motor.  Schade,ich mag die 4HP14 aber das Stück Altmetall neben ihr lasse ich auch gern drehen. Das Getriebe und alles zum Rückbau zum Schalter ist ja vorhanden. Ich hab bloß keine Lust da wieder ewig zu schrauben.. Irgendwann mal vielleicht... oder ich gewöhne mich daran.

Ansonsten,läuft...

 

Bearbeitet von ACCM Jelle
Geschrieben

Stell den Kickdownzug strammer,dann gibt es beim Gas geben auch wieder Drehzahl... B)

Geschrieben
Am 9.6.2016 at 12:08 , EntenDaniel sagte:

Zeitgenössisches Tuning, da in den ersten 10Jahren des BX-Lebens machbar gewesen :) In den 80ern war (fast) alles möglich.

Vergaser durch Einspritzer ersetzen - streng genommen nein (aus dem Anforderungskatalog für das H-Kennzeichen):

Motor
Nur Motoren aus der Baureihe des jeweiligen Fahrzeugtyps zulässig
Oder anderer, mindestens 30 Jahre alter Motor des gleichen Herstellers
Oder baugleicher Motor des gleichen Herstellers mit gleichem Hubraum und gleicher Leistung
Oder Motor eines anderen Herstellers, wenn der schon vor mindestens 20 Jahren eingebaut wurde.
Vergaser und Ansauggtrakt müssen original sein (auch bei Nicht-Original-Motoren).
Nicht-Original-Vergaser können anerkannt werden, wenn es sich um die gleiche Bauart (Steigstrom,
Doppelvergaser) handelt oder um einen zeitgenössischen Umbau
Nachrüstung mit Kat ist möglich.

 

Geschrieben

Das sehe ich anders. Hier wurde der originale Ansaugtrakt des nicht-originalen Motors aus der gleichen Baureihe verwendet, wo ist das Problem?

ACCM Stefan mit BX
Geschrieben
vor 9 Minuten, bx-basis sagte:

Das sehe ich anders. Hier wurde der originale Ansaugtrakt des nicht-originalen Motors aus der gleichen Baureihe verwendet, wo ist das Problem?

und 1986 gab es m.w. diesen motor auch schon.

also 3 punkte erfüllt: alter, baureihe und ansaugtrakt original.

Geschrieben

Ob es den 86 schon gab oder nicht ist m.E. nicht relevant da der Motor aus der gleichen Baureihe stammt, die 30 Jahre gelten für andere Motoren des Herstellers. Demnach müßte sogar der GT mit dem 16V-Motor den ich mal umgebaut habe H-fähig sein...

Geschrieben

Der Golf ist da ein gutes Beispiel. Umbau eines Vergaser-Golf 1 auf GTI-1 Technik ist H-Konform.

Gesendet aus der Obstschale.

Geschrieben
vor 12 Stunden, Thomas Hirtes sagte:

Vergaser durch Einspritzer ersetzen - streng genommen nein (aus dem Anforderungskatalog für das H-Kennzeichen):

Motor
Nur Motoren aus der Baureihe des jeweiligen Fahrzeugtyps zulässig
Oder anderer, mindestens 30 Jahre alter Motor des gleichen Herstellers
Oder baugleicher Motor des gleichen Herstellers mit gleichem Hubraum und gleicher Leistung
Oder Motor eines anderen Herstellers, wenn der schon vor mindestens 20 Jahren eingebaut wurde.
Vergaser und Ansauggtrakt müssen original sein (auch bei Nicht-Original-Motoren).
Nicht-Original-Vergaser können anerkannt werden, wenn es sich um die gleiche Bauart (Steigstrom,
Doppelvergaser) handelt oder um einen zeitgenössischen Umbau
Nachrüstung mit Kat ist möglich.

 

Bei einer Ente mag das ein Problem darstellen, wenn man dort eine Einspritzanlage drauf schraubt, da es den 2CV nie mit einer ESA gab.

In der Modellreihe des BX (wie bei vielen Autos aus den 80ern) gab es innerhalb der Typreihe verscheiedenste Varianten. Den BX 14 z.B. gab es zwischen 68 und 75 PS mit Vergaser und ESA, ohne Abgasregelung, mit Abgasregelung, mit Abgasrückführung, mit U-Kat und mit G-Kat.

Bei meinem BX 14 könnte ich ohne Probleme den Flachmotor schadstoffarmC rausschmeißen und den TU-Motor mit Euro1 einbauen und den dann sogar noch mit nem Kaltlaufregler auf Euro2 wuchten. Wäre alles H-Konform, da dieser Umbau innerhalb der ersten 10Jahre meines BX machbar war, der Motor im selben Typ eingebaut war, und es ist eine Verbesserung der Abgaswerte. Ich müßte den theoretisch nochnichtmal eintragen lassen, da der Hubraum identisch ist (1360ccm) und die Mehr-PS von 4PS innerhalb der erlaubten Toleranz liegen.

Was ein Problem werden könnte, wäre, wenn ich den 14er TU-Motor des C3 einbauen würde

Geschrieben

Die andere Frage ist, ob die TÜV-Leute eine genaue Übersicht haben, welche Kombinationen von Motoren und Anbauteilen es wann gab. Und was ist, wenn es eine Kombination nur in einem anderen Land gab, wäre das dann in Deutschland H-konform? Ich glaube, man sollte sich da nicht übermäßig viele Gedanken machen.

Geschrieben

Der Umbau ist soeben beim TÜV abgenommen worden [emoji1]

Gesendet aus der Obstschale.

  • Like 5
Geschrieben (bearbeitet)
Am 22.6.2016 at 15:15 , ACCM Jelle sagte:

Der Umbau ist soeben beim TÜV abgenommen worden emoji1.png

Gesendet aus der Obstschale.

Es gibt halt auch immer noch den "gesunden Menschenverstand", oder? :)

 

Bearbeitet von guzzimk

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