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Geschrieben

Hallo, nun wll ich endlich meinen 2cv wieder ins Rennen holen- er/sie hat fast zwei Jahre die Garage hüten müssen. Er ist abgemeldet, inzwischen ist natürlich auch die HU abgelaufen. Damals (vor ca. 6 Jahren hatte ich ein ähnliches Szenario und fuhr mit entstempelten Schildern zur HU, die ich auch direkt bestand. Ist das noch geltende Regelung in D- oder uß ich mich erst in der Zulassungsstelle vergewissenrn, daß das Kennzeichen nicht doppelt vergeben wurde?! Sicher, einfach einen Trailer an den c8 hängen und den 2cv über die HU zu bringen, mag der zulassungstechnisch einfachste Weg sein- aber eben teuer und umständlich, da Hänger gemietet werden muß. 

Ich würde ggenwärtig so verfahren: HU-Termin geben lassen, Auto mit entstremplten Nummern hinfahren, evtl. Mängel beheben lassen & mich freuen... . Danke für Eure Hinweise!!

Geschrieben

...war schon immer so:

Zitat

(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__10.html

heißt: mit der eVB (also der Deckungszusage) zur Zulassungstelle damit ein Kennzeichen (hattest du das alte reseviert?)  "zugeteilt" werden kann.

Geschrieben
vor 10 Stunden, alinator sagte:

erst in der Zulassungsstelle vergewissenrn, daß das Kennzeichen nicht doppelt vergeben wurde?

das reicht nicht aus.

vor 7 Stunden, Silvercork sagte:

zur Zulassungstelle damit ein Kennzeichen (hattest du das alte reseviert?)  "zugeteilt" werden kann.

genau so, das Kennzeichen muss bei der Behörde fest diesem Fahrzeug zugeordnet werden, eine normale Kennzeichenreservierung reicht auch hier nicht aus.

Stichwort für die Zulassungsstelle: § 10 Fahrzeugzulassungverordnung/ Vorabzuteilung.

Gruß

Holgi

Geschrieben

Mal eine ergänzende Frage zur Definition "angrenzender Zulassungsbezirk": Sind zwei Zulassungsbezirke "angrenzend", wenn Sie durch einen Fluß (Main, Rhein,Donau usw.) getrennt sind?

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