Zum Inhalt springen

Hagelschaden, Fragen zur Versicherung


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

den C3 meiner Frau hats verhagelt. Versichert mit Vollkasko SB 300 und Teilkasko SB 150.

Reparaturschätzung 6000 Euro, Wiederbeschaffungspreis 4500 Euro, Restwert 1500 Euro.

Versicherung gibt logischerweise keine Rep.freigabe ( auch von uns nicht gewünscht) sondern zahlt die 3000 Euro Unterschied zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert aus, minus die SB von 150 Euro.

Von dem Auszahlungsbetrag geht jetzt doch keine Mwst. mehr ab, oder?

Wenn ich jetzt mit dem 1500 Euro Restwertauto einen Unfall habe, was zahlt meine Versicherung bei einem selbstverschuldeten Unfall (Vollkasko), und was zahlt die gegnerische Versicherung bei einem unverschuldeten Unfall?

Das sich jetzt keine Vollkaskoversicherung mehr lohnt ist mir klar, der Vertrag ist ganz unten mit den Prozenten deshalb haben wir die Vollkasko noch, war genauso teuer wie nur Teikasko.

Gruß Harald

 

Geschrieben

Du wirst doch so eine alte Schüssel nicht auch noch Vollkasko versichern. 

MwSt sollte da nicht abgezogen werden, dazu gabs erst die letzten Tage schon einmal einen Fred. Es war ein Xantia, also evtl im unterforum.

Geschrieben

Jetzt sicher nicht mehr, war aber bisher auf Vollkasko, weil genauso teuer wie nur mit Teilkasko.

 

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Nutzungsbedingungen

Wenn Sie auf unsere unter www.andre-citroen-club.de und www.acc-intern.de liegenden Angebote zugreifen, stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Falls dies nicht der Fall ist, ist Ihnen eine Nutzung unseres Angebotes nicht gestattet!

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Impressum

Clubleitung des André Citroën Clubs
Stéphane Bonutto und Sven Winter

Postanschrift
Postfach 230041
55051 Mainz

Clubzentrale in Mainz
Ralf Claus
Telefon: +49 6136 – 40 85 017
Telefax: +49 6136 – 92 69 347
E-Mail: zentrale@andre-citroen-club.de

Anschrift des Clubleiters:

Sven Winter
Eichenstr. 16
65779 Kelkheim/Ts.

E – Mail: sven.winter@andre-citroen-club.de
Telefon: +49 1515 7454578

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Martin Stahl
In den Vogelgärten 7
71397 Leutenbach

E-Mail: admin@andre-citroen-club.de

×
×
  • Neu erstellen...