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Geschrieben

Moin zusammen!

Neben einem Saxo VTR (den ich fahre) hatten wir bislang eine Xsara Limousine, die wir vorgestern verkauft haben.

Heute wollte ich den Nachfolger (einen Xsara Kombi, 1.6 16V Exclusive, EZ 11/2000) abholen - so weit, so gut...

1km bin ich gefahren, als ich das Auto nach dem Tanken plötzlich nicht mehr starten konnte ;-( Ich wusste erst überhaupt nicht, woran das liegen kann, als ich im Bordcomputer folgende Meldung las:

"Anormal. elektr. Wegfahrsperre".

Offensichtlich schluckt die Elektronik plötzlich keinen der beiden Schlüssel mehr. Also abgeschleppt, zum Cit-Händler gebracht (ich habe das Auto bei einem Audihändler erworben) als auffiel, dass ich keine Codekarte hatte und wir heute nich mehr weiterkommen.

Worauf ich rauswill: hat jemand eine Idee, woher dieser Fehler kommen kann? Mein Bruder hat auch einen 2000er Xsara, der diesen Fehler ebenfalls schon hatte. Zu ihm hat man seinerzeit gesagt: "Das passiert bei 10.000 Fahrzeugen einmal".

Seltsam, oder?

Vielen Dank im Voraus!

Schöne Grüsse von der Küste,

Matze

Geschrieben

Hmm ich hatte das noch nie,und meiner hatte schon viel gehabt.Da sieht man mal was es nicht alles gibt.

Geschrieben

Das kann der besten Hausfrau passieren: klebriger klumpiger.....

man lese hier...

Gruß

Markus

(der andere von 10.000 beim C5)

Geschrieben

Moin Markus!

Puh, das klingt ja gruselig ;-(

Mein Bruder (der vor einigen Monaten bei seinem Xsara den gleichen Fehler hatte) unkt jetzt, dass da wohl noch ein neues Steuergerät fällig sei.

Ich habe heute mal mit dem Vorbesitzer telefoniert (schön, dass sowas im Brief steht), der kannte das Problem schon. Einfach 12 h warten, dann läuft er wieder.

Na toll, hauptsache, die probieren es morgen früh nicht einfach, er springt an, die bringen ihn die 300km hier her und übermorgen habe ich dann das gleiche Problem wieder...

BTW: Sind solche Elektronikprobleme eigentlich auch in dem einem Jahr Gewährleistung durch den Händler abgedeckt?

Vielen Dank im Voraus!

Geschrieben

Wenn der Vorbesitzer das Problem schon kennt, dann war der Mangel beim Verkauf anfänglich da - das ist dann auf jeden Fall ein Gewährleistungsfall. Da kommt der Händler dann auch mit noch so schlauen AGB kaum raus. Im ersten halben Jahr muss man das dem Händler aber noch nicht mal nachweisen.

Die Frage ist nur, ob der Vorbesitzer das dem Händler erzählt hatte. enn nicht, kann dieser nämlich vielleicht aus dem Vertrag mit dem Vorbesitzer wegen eines arglistig verschwiegenen Mangels noch auf den Vorbesitzer losgehen. Das würde den Vorbesitzer vielleicht davon abhalten, das auch vor Gericht zu bestätigen, dass er den Mangel schon kennt. Du schreist das wäre ein Audi-Händler. Es liegt also nahe, dass der den Wagen in Zahlung genommen hat, ohne den Mangel zu kennen. Frag da nochmal den Vorbesitzer, ob er das dem Audi-Händler auch gesagt hatte.

Anders wäre es natürlich, wenn der Händler auch die Wartung für den Vorbesitzer gemacht hatte - dann hätte sogar er Dir den Mangel arglistig verschwiegen.

Gruß

Markus

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