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Frage Verkehrsrecht: Ab wo darf ich nach dem Ende der durchgezogenen Linie parken?


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Geschrieben

Hallo zusammen,

an meinem Wohnort gibt es die Situation, daß ein paar Anwohner durchgesetzt haben, in der Mitte der (Anlieger, keine Durchfahrt-)Straße durch die Stadtverwaltung eine weiße, ununterbrochene Linie (Mittellinie) aufbringen zu lassen. Der Grund dafür liegt offiziell darin, daß Fahrzeuge, die den Kurvenbereich befahren, diese nicht schneiden und damit den Gegenverkehr gefährden. Im Bereich der Linie ist nun kein Parken mehr zulässig, da der verbleibende Platz bis zur Linie deutlich < 3m sind. So weit, so schlecht. In Höhe meines Grundstücks endet die Linie und ich könnte da parken. Frage: Ab wo darf ich denn parken? Unmittelbar nach dem Linienende, oder muß ab dem Ende noch ein Stück frei bleiben? Es gibt in dem Bereich keine Kreuzung, Einmündung etc.

In der StVO habe ich zu dem Thema nichts gefunden. Vielleicht hat hier jemand eine Idee.

2016-07-27_18.52.24.jpg

Geschrieben (bearbeitet)

Na, du darfst so parken. dass minimum 3m zwischen dem Ende der Line und deiner AUtoecke bleiben.

... muß also ein 3m-Loch/lücke bleiben.

Bearbeitet von Silvercork
Geschrieben

steht hier auch so:

Zitat

Es darf nicht auf der Fahrbahn geparkt werden, wenn zwischen der durchgehenden Fahrbahnbegrenzung und dem parkenden Fahrzeug kein Fahrstreifen von mindestens 3 m verbleibt. Auf der linken Seite der Linie darf nicht gehalten werden.

http://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-fahrstreifenbegrenzung/

 

... wenn da ganz rechts auf dem Bild das deine Einfahrtecke ist, ist die Parksituation dort jetzt aber schlecht für dich! ...:(

Geschrieben

ich würde einfach 3 m der Linie grau überpinseln und abwarten was passiert.....

Geschrieben

Jo, das wäre logisch, denn damit würden die 3m eingehalten, die sonst als seitlicher Abstand erforderlich sind. Das Ganze entwickelt sich langsam zur Provinzposse. Vor etwa 20 Jahren hat man damit angefangen im oberen Kurvenbereich die Trennlinie zu ziehen. Das ist zwar auch nicht erforderlich, wenn jeder auf seiner Fahrbahnhälfte bleibt, aber noch nachzuvollziehen. Im Laufe der Jahre wurde die Linie immer länger Richtung bergab. Und da liegt der Grund meiner Meinung nach nicht mehr bei der Verkehrssicherheit, sondern einzig darin, daß die Herrschaften, welche hinter der Kurve wohnen, mal bei Gegenverkehr anhalten müssen, wenn auf deren Seite ein Fahrzeug parkt. Und da einer der Gestalten einen direkten Draht zum Ordnungsamt hat und denen wöchentlich Dampf macht, wurde eben die Linie verlängert, was einem Parkverbot gleichkommt. Ich kenne jedenfalls keine Anliegerstraße, wo sowas vorhanden ist.

Gruß

balu1

Geschrieben
vor 8 Minuten, Silvercork sagte:

... wenn da ganz rechts auf dem Bild das deine Einfahrtecke ist, ist die Parksituation dort jetzt aber schlecht für dich! ...:(

Das ist meine Einfahrt, allerdings ist diese recht breit. Ich könnte also am Ende der Linie die 3m einhalten und würde gegenüber meiner Einfahrt stehen, was ich auch darf.

Geschrieben
vor 9 Minuten, Wurzelsepp sagte:

ich würde einfach 3 m der Linie grau überpinseln und abwarten was passiert.....

Eine gute Idee. Allerdings werden dann unsere Stadtsoldaten das Ding wieder um 5m verlängern. Wie bereits gesagt: Eine Provinzposse.

Geschrieben

das bißchen graue Farbe wärs mir wert.. ;)

und zusätzlich die Gewissheit, jemand mit gutem Draht zur Behörde etwas die Stimmung zu versauen !

Hier im Ort (besser Kuhkaff) sind wir immer wieder mal Ersatzbundesstraße, wenn da wieder was schiefgeht.Das ging, wegen Neubau der B19 schon mal über Monate. Irgendwann nach Wochen, wir konnten die Kinder nicht mehr rauslassen, war dann mal für einen oder zwei Tage Geschwindigkeitskontrolle.

Ergebnis: Es kamen Beschwerden, da das Knipsmaterial in Nullkommanix ausging und dann auch von so einem Behördenfreundchen. Das wars dann und es wurde weiter gerast. Vor zwei Wochen (das eben angesprochene ist schon Jahre her) stand dann plötzlich ein ziviler Passat auf dem Hof und ich wurde gefragt, ob man da parken dürfte um mit der Radarpistole zu messen. Ich hab erst mal hocherfreut -ich bitte darum- gesagt, um dann später zu merken, die stehen immer abwechselnd einige Meter weiter mit einem Polizeifahrzeug und eingeschaltetem Warnblinker. Besser warnen kann man die Raser nicht.

Was ich damit sagen möchte: Investiere in ein bißchen Farbe, lass dich dabei von NIEMAND erwischen, park dein auto nicht in der "gewissen Zone" und warte ab. Kann locker noch mal 20 Jahre dauern, aber ist ja wurscht.

PS: Warum ich so rebelisch bin ? Liegt vielleicht am Geburtsort ? Hier wurde vor kurzem, wegen schlechter Wasserwerte im letzten Jahr, das baden im Kocherfreibad von der EU verboten. Der Stadt wurden mehrstellige Strafen angedroht, falls wieder gebadet würde und dies trotz wöchentlichen und negativen Proben, die die Stadt selbst veranlasst und finanziert. Es finden seither "Montagsdemos" statt, bei denen die gesamte Demonstration was wohl tut ?

Genau, sie baden alle im Kocher, direkt neben dem Freibadbereich, um der Stadt keine Probleme zu bereiten.

Muß ich noch mehr schreiben ?

Ach halt, genau eines noch. Letztes Jahr starb unsere sogenannte "Kocherqueen", die natürlich täglich im ständig verseuchten Fluß geschwommen ist,

 

 

 

 

 

 

total verfrüht im Alter von 95 Jahren. http://www.stimme.de/hohenlohe/nachrichten/kuenzelsau/Trauer-um-Kocherqueen-Ruth-Balbach;art1912,3586058

 

 

Geschrieben

zählt die Ecke nicht als "scharfe Kurve"? Dann wäre dort Halteverbot. Die Strasse geradezu ist keine Einmündung?

Ronald

Geschrieben

Ich hätte da eine Idee, die von der schweizerischen Rechtssprechnung inspiriert ist. Kommt, sollte es funktionieren, nahe an den Kübel grauer Farbe heran, weils den gleichen Effekt haben kann, wäre aber eine offizielle Lösung, wenns denn auch nach dt. Recht funktionieren sollte.

Nach schweizerischem Recht braucht jede Rechtshandlung einen Rechtsgrund. Heisst, jede Abweichung von  den Grundregeln im Strassenverkehr, betreffe es nun Geschwindigkeitslimiten, Vortrittsregeln oder anderes, setzt einen Rechtsgrund voraus. Das ist in der Regel eine Verfügung der zuständigen Behörde. Natürlich kommts vor, dass die Markierungen nicht der Verfügung entsprechen, also auch nicht der Projektierung, die irgendwie, direkt oder indirekt ja immer demokratisch legitimiert ist. Im Umfang dieser Abweichungen sind die Markierungen dann widerrechtlich und somit nichtig. Es muss es nur mal jemand merken, was schonmal Jahre dauern kann.

Wenn Du nun sagst, dass die Linie, durch Vitamin B und S (=Stunk) immer länger wurde mit den Jahren, dann wär das doch mal eine Abklärung wert, auf welcher Rechtsgrundlage das geschehen ist. Setzt aber voraus, dass die Rechtslage zumindest im Ergebnis vergleichbar wäre wie in der Schweiz. Und es würde auch nicht gegen ein grundsätzliches Parkverbot in scharfen Kurven helfen...

  • Like 1
Geschrieben

In deiner Einfahrt ist nicht genügend Platz für deinen Fuhrpark?

Geschrieben

Wenn ich das Bild genau anschaue ist da eine sehr gefährliche Kreuzung mit zusätzlicher Gefahr durch Hofeinmündungen. In meinen AUgen muss da mal richtig was für die Verkehrsicherheit gemacht werden.

1) Alle Hecken weg

2) Geschwindigkeitsbegrenzung am besten die auf Fussgängerrgeschwindigkeit

3) Berliner Kissen, in beide Richtungen

4) Festinstalliertes Radar

Und wenn das alles nicht hilft wechselseitige Hindernisse das man gezwungen wird bei Gegenverkehr anzuhalten.

Wo sind übrigens die Zebrastreifen um den Fussgängern ein sicheres Queren zu ermöglichen.

Balu um all das durchzusetzen musst du eine Bürgerinitiative ins leben rufen. Spätestens beim 2. Zeitungsartikel werden da manche vernünftig. Ich kenne aber einen Fall in Kaiserslautern da ist genau das was ich hier als ironie geschrieben habe tatsächlich umgesetzt worden. Die Anwohner sind alle sehr glücklich, insbesondere die nach der Radarfalle weil da immer kräftig gasgegeben wird. Wenn die verursacher also so wohnen dass sie von den heulenden Motoren profitieren würden ist an das wirklich zu denken.

Geschrieben
vor 34 Minuten, Kugelblitz sagte:

In deiner Einfahrt ist nicht genügend Platz für deinen Fuhrpark?

Doch, schon. Aber gelegentlich kommt auch mal Besuch, oder es ist praktischer auf der Strasse zu parken, weil man in Kürze wieder los will.

Geschrieben
vor 21 Minuten, CX Fahrer sagte:

Wenn ich das Bild genau anschaue ist da eine sehr gefährliche Kreuzung mit zusätzlicher Gefahr durch Hofeinmündungen. In meinen AUgen muss da mal richtig was für die Verkehrsicherheit gemacht werden.

1) Alle Hecken weg

Kein Witz: Das mit der Hecke links ist hier vor ein paar Jahren tatsächlich schon mal diskutiert worden. Da sollte der Besitzer diese entfernen, damit der Einmündungsbereich besser einzusehen wäre.....

Geschrieben

Ich finde das beurteilen aufgrund eines Fotos natuerlich nicht einfach, aber es sieht so aus als waere die Linie nicht voellig unberechtigt. Von daher sehe ich schwarz, was den Vorschlag von bluedog angeht.

Warum jetzt ausgerechnet in einer Anliegerstrasse, mit wahrscheinlich sehr geringem Verkehrsaufkommen, die Ausgestaltung optimal "sicher" gestaltet wird , kann man sich natuerlich schon fragen. Die Alternative, dort eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Schrittgeschwindigkeit zu verordnen wird wahrscheinlich auch nicht auf viele Freunde treffen. 

Ich stelle es mir jedenfalls nicht so lustig vor, wenn ich um die Ecke komme und mir kommt jemand entgegen, weil er um dem auf dem rechten Flickstueck Parkendem herumfaehrt. Bedauerlicherweise muss in Deutschland ja alles geregelt werden.  Bis wo hin ging den die Linie vor der erneuten Veraenderung?

 

Geschrieben

Ja also um den Spieß umzudrehen sollte man dort mal sowas wie Spielstraße verordnen. Der Sinn des weißen Streifens scheint ja sowas wie freie Fahrt (um die Kurve, ohne vorher gucken zu müssen) für freie Querulanten zu sein. Sehr bedenklich, denn wenn statt eines entgegenkommenden Autos da mal ein Kind seinen Ball wieder einfängt und übersehen wird ist natürlich wieder keiner schuld gewesen. Naja, genauso wie der Nachbar dafür sorgen konnte das da ein weißer Streifen hin kam wird man ja auch an offizieller Stelle dafür sorgen können das geprüft wird ob der Streifen wirklich legal ist. Nur weil es von irgendeiner Behörde veranlasst wurde muß es nicht immer gottgegeben sein.

Geschrieben

Spielstrasse duerfte schwierig werden, das ist meist nur in dichter Wohngebietsbebauung zu finden. Da wuerden aber sicherlich einige k..., besonders wenn dann noch geblitzt wird. Das Argument Kinder zieht natuerlich nur bedingt. Da muss man in Sichtweite zum stehen kommen, bei Gefahr das Fahrzeuge entgegenkommen in der Halben.

Ich wuerde sagen, dass die Chancen auf die Ruecknahme im Verwaltungsweg gering sind, da Sicherheit immer das ueberzeugendere Argument ist und der Status quo nicht voellig aus der Luft gegriffen ist. Uebermalen wuerde ich, auf Grund von Haftungsrisiken auch nicht in Betracht ziehen.

Bleibt eigentlich nur die Eingangsfrage: Wie weit vom weissen Streifen? Vernuenftig waeren sicherlich 5m, da man bei 3m mit kaum einem Fahrzeug die Stelle passieren koennt ohne die Linie zu ueberfahren. Aber das ist ja nicht die Frage!

Formal wuerde ich sagen das man von der Ecke seines Fahrzeuges bis zur weissen Linie 3m einhalten muss. Man also bei einem 3m breiten Fahrstreifen und 2m breite Fahrzeug 2,83m (Wurzel aus 8) vor oder hinter der Linie parken darf.

Zitat

Verbotswidrig geparkt, obwohl zwischen Fahrstreifenbegrenzung und Fahrzeug ein Abstand von weniger als drei Metern bestand

 

Geschrieben

Hm, dann ist es eigentlich keine Frage der Verkehrsregeln, sondern ein Nachbarschaftsstreit... ;)

Geschrieben
vor 18 Minuten, Kugelblitz sagte:

Hm, dann ist es eigentlich keine Frage der Verkehrsregeln, sondern ein Nachbarschaftsstreit... ;)

Das nimmt Balu zumindestens an. Aber gerade dann sollte man die rechtliche Lage besonders gut kennen, weil es dann meist auch nicht an einem Klaeger mangelt;). Das ist auch der Grund warum ich mich auch mit dem alten Streitthema, nachbarschaftliche Pflanzen und deren Ausbreitung beschaeftigt habe. Manch einem Nachbarn faellt nach 30 Jahren auf, das ihn ein paar Zweige stoeren, die einen abrundtief haesslichen Ethernitunterstand verdecken.

  • Like 1
Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden, balu1 sagte:

Kein Witz: Das mit der Hecke links ist hier vor ein paar Jahren tatsächlich schon mal diskutiert worden. Da sollte der Besitzer diese entfernen, damit der Einmündungsbereich besser einzusehen wäre.....

... wie sieht denn in eurem Bebauungsplan (§9 BauGB Abs. 1 Nr. 10) mit den freizuhaltenden Flächen in puncto Sichtfenster/Sichtdreieck aus?:D

RAST 06 ist ja auch in NRW Gesetz (bei uns in Hessen soll diese Richtlinie nur eingehalten werden....:lol:

Zitat
4. Flächen, die von der Beba
uung freizuhalten sind (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB)
4.1 Sichtfelder
Die Sichtfelder sind von jeder si
chtbehindernden Bebauung, Einfriedung und
Nutzung freizuhalten. Bepflanzungen sind
bis maximal 0,80 m Höhe zulässig.

http://www.speyer.de/sv_speyer/de/Standort/Bauen/Rechtskräftige Bebauungspläne/011D Kaisergärtel - Änderungsplan I - Teilbebauungsplan (Neufassung)/011D Kaisergärtel Änderungsplan I -Teilbebauungsplan (Neufassung) - Textliche Festsetzungen_Internetfassung.pdf

...da muß der Nachbarin Speyer die Hecke stutzen :D

http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?33975-Knotenpunkt-und-Sichtfeld

und in Hamm, NRW:

https://www.hamm.de/bauportal/verkehr/strassennutzung/ueberwuchs-von-privatem-gruen.html

 

Bearbeitet von Oberhesse
Geschrieben
Am 28.7.2016 at 08:39 , balu1 sagte:

Doch, schon. Aber gelegentlich kommt auch mal Besuch, oder es ist praktischer auf der Strasse zu parken, weil man in Kürze wieder los will.

Genau, da habe ich doch auch schon mal gestanden. Ich habe ja hinten gewendet, und ich verstehe die ganze Linie nicht. Aber ist wie bei mir in der Straße, da wurden vor den Hofeinfahrten auf dem Parkstreifen X Linien gezeichnet. So weit so gut, nur sind diese im lauf der Jahre gut gefüttert worden. Jetzt ragen sie teilweise 1,50m zu jeder Seite über die Grundstücksgrenze raus. Macht auf dem Parksteifen in Länge ca 3 Parkbuchten aus. Interessiert mich nicht, nachdem ich mich mit einem mal etwas lauter unterhalten habe. Ich parke Grundstücksgrenze, bzw. Grenze abgesenkter Bordstein. Seltsam, noch hat niemand die Rennleitung geholt. Mag wohl daran liegen, dass man im Wendekreis im eingeschränkten Halteverbot tagelang parkt.... :)

 

Greetz, Arne

Geschrieben

Zum Thema Sicht: In Wohngebieten können solche Ecken imho gar nicht unübersichtlich genug sein. Dann ist man ja förmlich zum vorsichtigen Fahren gezwungen. Je übersichtlicher, desto schneller wird da gefahren. Leider.

Geschrieben (bearbeitet)

Das kann man so oder so sehen. Auch wenn die Straße frei ist, rase ich nicht durch unser Wohngebiet und fahre maximal die Tempo 30 (ist eine Tempo 30 Zone). An ein paar Ecken wird aber so bescheuert geparkt, dass keine Ausweichmöglichkeiten vorhanden sind. Wenn da das Gegenüber (oder man selbst ) nicht immer wieder kooperativ wäre und auf seinen Vorrang bzw. manchmal auch die Vorfahrt verzichtet, würde man öfters mal rückwärts rangieren müssen, bzw. würde es im Zweifelsfall krachen. Das kann ja auch nicht der Sinn sein.

Beispiel: Die Straße in der wir wohnen mündet in eine andere Straße rechtwinklig ein. Natürlich fährt man vorsichtig, weil man wenig sieht (das Haus steht direkt auf der Ecke). Auf der Straße in die ich einbiege, gibts eingezeichnete Parkflächen. Vorfahrtsregelung rechts vor links. Nun gibts in dem Haus einen Handwerker, der seinen Lieferwagen meistens außerhalb der Parkflächen stehen hat und das sorgt für allerhand gefährliche Situationen, weil man halt nicht vorsichtig aus der Straße rausfahren und bis zur nächsten Parkbucht mit Hindernis fahren kann, sondern sich an der eh schon kleinen Kreuzung erstmal vorsichtig auf die Gegenfahrbahn tasten muss, weil man absolut nichts sieht. Es gibt halt einfach Leute, die sind zu faul auch nur 3 Meter zu ihrem Auto zu laufen. Verkehrsberuhigung schön und gut, aber bei dem Lieferwagen und seinem Fahrer fallen mir eher Schimpfwörter ein, als das ich das wohlwollend registrieren würde. Wenn ich hupe, dann fühlen sich eher noch die anderen Verkehrsteilnehmer angemacht, das will ich auch nicht. 

Ähnlich rücksichtsloses Parkverhalten findet man vor Bäckereien. Auf meinem Arbeitsweg gibts zwei Bäckereien an schmalen Straßen. Was man da zu sehen bekommt ist abenteuerlich. Erste Regel: Es muss direkt vor der Bäckerei geparkt werden. Selbst wenn es nicht regnet und 20 Meter vorher und 20 Meter nach der Bäckerei massenhaft freie Parkplätze gibt. Laufen? Geht gar nicht. Die Krönung ist so ein Typ mit einem rentnerbunten Opel Vectra, der jeden Morgen an der engsten Stelle im Dorf im absoluten Halteverbot anhalten muss. Was darum dann an gefährlichen Fahrmanövern entsteht, ist den Kerl egal. LDK - Lahn Doof Kreis sag ich da nur. Da die Engstelle durch das geparkte Auto noch gefährlicher wird, hupe ich halt. Schaut der immer blöd.

Gruß

Fred

Bearbeitet von Kugelblitz
  • Like 1
Geschrieben
vor 33 Minuten, Kugelblitz sagte:

An ein paar Ecken wird aber so bescheuert geparkt, dass keine Ausweichmöglichkeiten vorhanden sind. Wenn da das Gegenüber (oder man selbst ) nicht immer wieder kooperativ wäre und auf seinen Vorrang bzw. manchmal auch die Vorfahrt verzichtet, würde man öfters mal rückwärts rangieren müssen, bzw. würde es im Zweifelsfall krachen. Das kann ja auch nicht der Sinn sein.

In England sind auch schmale Straßen in Wohngebieten sehr selten Einbahnstraßen. Man muss sich bei Gegenverkehr eben arrangieren. Das scheint zu funktionieren. Die Sichtverhältnisse sind dabei natürlich gut oder sehr gut.

Grüße
Andreas

Geschrieben

Arrangieren ist OK. Und ich fahre auch bewusst so, dass man sich das Leben nicht gegenseitig schwer macht. Aber man kann auch ruhig so parken, dass mans seinen Mitmenschen nicht unnötig schwer macht. 

  • Like 1

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