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Frage Verkehrsrecht: Ab wo darf ich nach dem Ende der durchgezogenen Linie parken?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Das hier ist eine normale Landstraße auf Guernsey. Da fahren auch Busse und LKW. Da fährt man vorsichtig und auch sehr rücksichtsvoll. Habe ich nie anders erlebt. Und btw, das gelbe "H" auf unserem Miet-Fiesta steht für Hired. Auf der Insel nennen sie es aber Horror. Weil selbst Briten, die an schmale Straßen gewöhnt sind, dort so ihre Probleme haben. Festlandeuropäer tun sich da aber ganz besonders schwer.

geurnsey.jpg

Geschrieben

Festlandeuropäer tun sich da aber ganz besonders schwer.

nicht alle; es gibt eine Gruppe,  die geniesst sowas !  ich gehöre dazu,  ich liebe solche Strassen,  kann ich stundenlang mit wachsender Begeisterung geniessen, vor allem, 

wenn auch noch ab und an 'ne Schafherde zur Pause drängt :P

  • Like 1
Geschrieben

Ich fahre da auch gerne. Vor allem kann man sich wirklich auf gegenseitige Rücksichtnahme verlassen, was hier bei uns nicht unbedingt so ist.

Schafe habe ich aber Zuhause auch schon genug.

Geschrieben

Ja und man kann getrost vergessen ob da nun rechts- oder linksverkehr herrscht...

ACCM Gerhard Trosien
Geschrieben
vor 7 Minuten, FuchurXM sagte:

Ja und man kann getrost vergessen ob da nun rechts- oder linksverkehr herrscht...

... und sich dann beim Wechsel auf einen 2-spurigen Abschnitt ruhigen Gewissens rechts einordnen.

 

Nee. im Ernst, ist mir bei unserer ersten Schottlandreise tatsächlich passiert, ohne böse Folgen.

Ich liebe die britischen Landstraßen ebenso. Schade, dass neue Straßen im ländlichen Raum nach EU-Regeln gebaut werden, mit, für britische Verhältnisse, riesigen Fahrbahnbreiten, Einschnitten, Dämmen und großen Kurvenradien. Wie bei uns nach Bauregeln für Straßen mit einer vorher festgelegten "Plangeschwindigkeit". Bin mal auf Skye auf so eine Rennbahn gestoßen. Da braucht's dann auf einmal Schilder, die vor Schafen warnen, die man sonst nirgendwo sieht. Dem Verkehrsaufkommen wäre auch eine traditionell britische Straße mehr als gewachsen gewesen...

Die wurden harmonisch in die Landschaft gelegt und HINTERHER geschaut, wie schnell man fahren kann.

Aber: diese britischen Straßen sind wunderbar für Touristen. Britische Pendler fluchen Tag für Tag. Wenn man auf seinem Weg in die Stadt in Sichtweite des Ziels an eine Flussmündung kommt und dann erst mal an einer Flussseite 45 Minuten ins Landesinnere fahren, um dann auf der anderen Flussseite (die man durch Überfahren einer 300 Jahre alten Steinbrücke mit 2,05m Fahrbahnbreite erreicht; breite Fahrzeuge fahren noch mal 20 Min weiter...) denselben Weg noch mal zurücklegen zu dürfen, kommt im Zweifel nur beim Touristen Freude auf, der eben gerade vor dem entnervten Pendler herfährt, mit 45 km /h

Geschrieben

Mich deucht die gesamte Fahrbahn ist keine 6mtr.  (eigentlich 6,10mtr) breit?

Demnach darf die Linie nicht existieren, da eine Fahrbahnbreite von 3.05 mtr. (2,55mtr max. Fahrzeugbreite plus 0,5mtr Sicherheitsbreite) unterschritten wird. Ein Lastzug / Bus wäre gezwungen verkehrswidrig zu fahren.

Dies sieht das Gesetz nur in Ausnahmefällen vor.

 

Weg mit dem Strich per Anfrage Bauhof / Straßenmeisterei / Landesbetrieb Mobilität, wer den Unfug veranlasst hat.  Kasperltheater oder was?

 

Volker

  • Like 4
Geschrieben

Das ist ja mal ein richtig toller Aspekt! Die ganze Fahrbahn ist etwa 5,50m breit. Danke für den super Tipp!

Gruß

balu1

Geschrieben

Gefällt mir auch. Geht ja auch in die Richtung meines Vorschlags, nämlich dahin, einfach mal die legalität der dahinterstehenden Vorgänge zu prüfen bzw. eine solche Prüfung zu veranlassen oder anzustossen.

Allenfalls müsste man dafür mal falsch Parken, dann hätte man Parteistellung in einem Verfahren und somit ein konkretes und schutzwürdiges Interesse an der Sache und somit vermutlich überhaupt erst handhabe gegen allfälligen Unfug hinter dieser durchgezogenen Linie.

Man sollte allerdings zumindest die zugesicherte Rückendeckung (sprich eine konkrete Kostengutsprache) einer Rechtsschutzversicherung dafür haben, oder nebst der Musse auch das Kapital für ein Strafverfahren mit Gutachter über möglicherweise mehr als nur eine Instanz. Sachichma...

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