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Zeitgeschehen


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Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb schwinge:

Niemandnicht will Busfahrende abschieben

Wie kommst du zu dieser Aussage? 

Es gibt Menschen, die haben während ihres Asylverfahrens eine Arbeitserlaubnis und verdienen ihren Lebensunterhalt als Busfahrer, Pizzabäcker oder Krankenpfleger. Dann verpassen sie eine Frist oder werden aus sonst einem Grund als Asylant nicht anerkannt. Damit rutschen sie automatisch in die Duldung, verlieren ihre Arbeitserlaubnis und sind ausreisepflichtig. 

Das ist Alltag.

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vor 3 Stunden schrieb -martin-:

Das ist Alltag.

Mein Mitsrbeiter ( als ich die Firma noch betrieb) stand als Schlüsseldienst morgens um 06 Uhr vor einer Wohnung, umgeben von Polizeibeamten in Vollausrüstung. Eine Familie wurde abgeschoben.
Der Vater arbeitete da seit ~ 5 Jahren als Dr. der Chemie bei einem großen Medizinkonzern. Ein Handgepäck pro Person, Handys abgeben -aber fix und ab zum Flieger.

Was für ein Irrsinn

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Geschrieben

Mein erstes Erlebnis als Schüler mit der Thema Abschiebung: ein kurdischen Freund der über abenteuerliche Wege nach Deutschland geflohen war, arbeitete schwarz in Kneipen von türkischen Dissidenten. Eine Arbeitserlaubnis gab es nicht - das Verfahren lief. Den Beweis, daß er in der Türkei verfolgt wurde, konnte er nicht erbringen. Eines Samstag Morgen wollte ich vor der Schule kurz einen Kaffee trinken; die Tür war aufgebrochen, die Wohnung verwüstet. Nachbarn sagten uns, die Polizei hätte in Nachts abgeholt. Mein Direktor gab mir frei und die Adressev eines Anwaltes - so lernte ich die Kanzlei Gerhard Schröder kennen. Es war zu spät, die Abschiebung hatte schon stattgefunden.

Kurz danach bekam ich vor Kanzlei Schröder die Information, daß er direkt nach der Ankunft ermordet wurde. So erbrachte er dann doch noch den Beweis, daß er verfolgt wurde.

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Stunden schrieb -martin-:

Wie kommst du zu dieser Aussage? 

Es gibt Menschen, die haben während ihres Asylverfahrens eine Arbeitserlaubnis und verdienen ihren Lebensunterhalt als Busfahrer, Pizzabäcker oder Krankenpfleger. Dann verpassen sie eine Frist oder werden aus sonst einem Grund als Asylant nicht anerkannt. Damit rutschen sie automatisch in die Duldung, verlieren ihre Arbeitserlaubnis und sind ausreisepflichtig. 

Das ist Alltag.

Der Grund für solche Aussagen wie die von dir zitierte sind in der Regel Starrsinn, Scheuklappen und/oder Leichtgläubigkeit. Dann gibt's natürlich auch noch die Variante bewusster Fehlinformationen, Lügen und Populismus in einem öffentlichen Forum, aber die will ich mal wohlwollend beim vorliegenden Fall außen vor lassen.

Es ist und bleibt aber unverständlich, dass man so schlecht informiert ist, so wenig Lebenserfahrung hat und trotzdem, ohne sich zu informieren, so etwas in der Öffentlichkeit behauptet.

Dann hat man sich aus meiner Sicht mit dem ganzen Thema Migration menschlich und faktisch (vielleicht sollte man mal ein paar Statistiken lesen) 0,0 auseinander gesetzt.

Vorurteile und Unterstützen von Parteien, die diese herausschreien, sind das Ergebnis. 

Bearbeitet von Nitsrekds
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Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb Nitsrekds:

Der Grund für solche Aussagen wie die von dir zitierte sind in der Regel Starrsinn, Scheuklappen und/oder Leichtgläubigkeit. Dann gibt's natürlich auch noch die Variante bewusster Fehlinformationen, Lügen und Populismus in einem öffentlichen Forum, aber die will ich mal wohlwollend beim vorliegenden Fall außen vor lassen.

Es kann aber auch wirklich fehlende Erfahrung sein. Tief im Osten ist der Migrantenanteil so gering, dass man vieleicht kein Beispiel kennt. Unser ehemaliger Mieter, ein Tuerke und Wirtschaftsfluechtling, wurde vor 20 Jahren auch genoetigt in seine Heimat zurueck zu kehren, obwohl er ein fleissiger Mann war, der in einer Baeckerei arbeitete. 

Letztes Jahr wurde die echte Baeckerei bei uns geschlossen, weil man keine Arbeitskraefte mehr fand. Jetzt backen wir selbst, weil den billigen Mist aus der Brotfabrik brauchen wir nicht.

 

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vor 15 Minuten schrieb MatthiasM:

Es kann aber auch wirklich fehlende Erfahrung sein. Tief im Osten ist der Migrantenanteil so gering, dass man vieleicht kein Beispiel kennt. Unser ehemaliger Mieter, ein Tuerke und Wirtschaftsfluechtling, wurde vor 20 Jahren auch genoetigt in seine Heimat zurueck zu kehren, obwohl er ein fleissiger Mann war, der in einer Baeckerei arbeitete. 

Letztes Jahr wurde die echte Baeckerei bei uns geschlossen, weil man keine Arbeitskraefte mehr fand. Jetzt backen wir selbst, weil den billigen Mist aus der Brotfabrik brauchen wir nicht.

 

Wenn man kein Beispiel kennt, muss man sich informieren, bevor man sowas schreibt. Und wenn man das nicht tut, landet man wieder bei Starrsinn und Leichtgläubigkeit. 

Edit: Aber genau so läufts, da haste Recht: in der Gegend, wo es am wenigsten Migranten gibt, da wird am lautesten geschrien und gelogen (Generell, damit meine ich nicht unbedingt Schwinge)

Bearbeitet von Nitsrekds
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Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb MatthiasM:

Es kann aber auch wirklich fehlende Erfahrung sein. Tief im Osten ist der Migrantenanteil so gering, dass man vieleicht kein Beispiel kennt. Unser ehemaliger Mieter, ein Tuerke und Wirtschaftsfluechtling, wurde vor 20 Jahren auch genoetigt in seine Heimat zurueck zu kehren, obwohl er ein fleissiger Mann war, der in einer Baeckerei arbeitete. 

Vor 20 Jahren ja, da waren die Netzwerke auch noch ganz andere.

Hier mal ein Screenshot einer interaktiven Grafik auf der Seite

image.png.4f857e9ba3499bf86a8950242e61a31f.png

Da steht auch:

Betrachtet man nur abgelehnte Asylanträge lag die Klagequote durchgängig höher, war zuletzt aber ebenfalls gesunken: 2023 lag sie bei 58,8 Prozent, 2022 bei 64,1 Prozent, 2021 bei 57,2 Prozent und 2020 noch bei 73,3 Prozent.

https://www.bpb.de/themen/migration-integration/zahlen-zu-asyl/265711/asylentscheidungen-und-klagen/


Wenn man dann noch die berücksichtigt, die innerhalb ihres Kulturkreises hier in D abtauchen, innerhalb der EU weiterziehen, dann sind für mich 3 Dinge erkennbar:
1. Die Menschen sind heute besser vernetzt über soziale Medien
2. Organisationen wie Pro Asyl unterstützen die Menschen bei  dem Gang zu Gerichrt.
3. Anwälte 

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Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb Nitsrekds:

Wenn man kein Beispiel kennt, muss man sich informieren, bevor man sowas schreibt.

Aber jeder gleicht Informationen aus Medien auch mit seiner Lebenswirklichkeit ab. Was ja auch sinnvoll ist, sonst ist man ja auch leichtglaeubig. Nur geben solche episodenhaften Evidenzen auch manchmal ein verzerrtes Bild. Die Mischung und  die Faehigkeit zum Hinterfragen macht es!

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Geschrieben (bearbeitet)

Man kann hier mal die Fakten zum Fall des Täters von Aschaffenburg nachlesen.
Für mich deutet das daraufhin das genau solche problematischen Personen durchs Raster fallen weil sie für die Behörden Mehrarbeit bedeuten die diese nicht leisten können und manchmal möglicherweise auch nicht leisten wollen. Unterbesetzt, schlecht bezahlt und demotiviert und desillusioniert. 
 

Zitat
 

Das Aschaffenburg-Protokoll

Geschichte eines Scheiterns

Am 22. Januar tötet ein Geflüchteter mutmaßlich zwei Menschen. Zuvor fiel er der Polizei durch zahlreiche Vergehen auf, saß mehrmals in der Psychiatrie. 2023 sollte er abgeschoben werden. Was lief schief? Eine Rekonstruktion.

31. Januar 2025 | Lesezeit: 9 Min.

Seit der tödlichen Messerattacke im Aschaffenburger Park Schöntal streiten die Parteien über den Fall des Tatverdächtigen Enamullah O. Hätte der ausreisepflichtige 28-Jährige nicht längst außer Landes sein müssen? Oder hätte er in Haft genommen werden müssen? Oder untergebracht in einer psychiatrischen Einrichtung? Haben Behörden versagt – und falls ja: welche? Eine Rekonstruktion der Süddeutschen Zeitung.

2022

Ankunft und erste Ermittlungen

19. November: O. reist in Deutschland ein, wird in Hessen registriert und kommt nach Bayern. Eine routinemäßige Datenabfrage des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) ergibt, dass der Flüchtling aus Afghanistan bereits in der EU registriert wurde, und zwar in Bulgarien. Damit muss er sein Asylverfahren laut der europäischen Dublin-Verordnung in Bulgarien durchlaufen.

 Informationen aus der Strafakte sind blau hinterlegt 

08.12.2022:   Erstmals wird strafrechtlich gegen O. ermittelt. Im sogenannten Anker-Zentrum im unterfränkischen Niederwerrn soll er Gewalt gegen einen Mitbewohner angewendet haben.

2023, erstes Halbjahr

Ein Strafverfahren nach dem anderen

25. Januar: Das Bamf, in Deutschland zuständig für Asylverfahren, will O. nach Bulgarien zurückschicken. Es stellt ein sogenanntes Übernahmeersuchen.

3. Februar: Bulgarien stimmt der Rücknahme zu. Nach EU-Recht beginnt nun eine Frist von sechs Monaten, in der Deutschland O. nach Bulgarien ausweisen muss.

 4. März  Ein zweites Strafverfahren wegen vorsätzlicher Körperverletzung wird gegen O. eingeleitet, wieder soll er einen Mitbewohner seines „Anker“-Zentrums verletzt haben.

9. März: O. stellt seinen Asylantrag. Er ist da schon mehr als drei Monate in Bayern, die Frist für seine Abschiebung läuft. Hier geht Zeit verloren, weil Geflüchtete nur abgeschoben werden können, wenn ihr Asylgesuch abgelehnt ist. 2023 sind die zuständigen Ämter überlastet, weil nach der Corona-Krise wieder deutlich mehr Flüchtlinge nach Deutschland kommen. 2023 gibt es 350 000 Asylgesuche. In vielen Dublin-Fällen verstreicht deshalb die Frist für Abschiebungen in die zuständigen EU-Staaten.

 18. März  Gegen O. wird erneut ermittelt, diesmal wegen Beleidigung. Der mutmaßlich Beleidigte stellt aber keinen Strafantrag, das Verfahren wird eingestellt.

 20. März  Das erste Strafverfahren wegen Körperverletzung wird wegen widersprüchlicher Aussagen eingestellt.

 11. April  Drittes Strafverfahren gegen O. wegen Körperverletzung im „Anker“-Zentrum. Erneut soll er Gewalt gegen einen Mitbewohner ausgeübt haben. Die Ermittlungen werden eingestellt. Ein Zeuge sagt sinngemäß aus, womöglich habe O. in Notwehr gehandelt.

 7. Juni:   Viertes Strafverfahren wegen Körperverletzung. Erneut soll O. einen Mitbewohner am „Anker“-Zentrum verletzt haben. Wegen widersprüchlicher Angaben wird auch das Verfahren eingestellt.

19. Juni: Das Bamf lehnt O.s Asylantrag ab. Das ist juristisch notwendig, um die Abschiebung nach Bulgarien einzuleiten.

21. Juni: Das Bamf schickt ein Schreiben an die Zentrale Ausländerbehörde in Unterfranken, die für O.s Rückführung zuständig ist. Darin wird sie über den Ablehnungsbescheid informiert.

2023, zweites Halbjahr

Gescheiterte Abschiebung

4. Juli: Die Ablehnung des Asylantrags wird bestandskräftig, kann also nicht mehr angefochten werden. Von da an kann O. nach Bulgarien abgeschoben werden.

26. Juli: Bei der Zentralen Ausländerbehörde Unterfranken geht erst jetzt die Meldung des Bamf ein, dass die Ablehnung bestandskräftig ist. Eine Abschiebung leitet die Behörde nicht ein, der Grund: Bulgarien verlangt laut Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU), dass Rückführungen „neun Werktage vorher angekündigt werden“ – eine Vorgabe, die es im EU-Recht so nicht gibt. Da die sechsmonatige Dublin-Frist in O.s Fall am 2. August endet, verbleiben nur sechs Werktage.

Die bayerischen Behörden verzichten auf einen Abschiebeversuch. Das Bamf leitet ein nationales Asylverfahren ein. O. bleibt in Bayern. Genauso wie 50 000 andere Geflüchtete, bei denen es 2023 nicht gelingt, sie in die Länder zurückzuführen, die für ihr Verfahren zuständig wären.

Eine Woche nach der Tat in Aschaffenburg wird Innenminister Herrmann die Verzögerungen im Bamf kritisieren. Er spricht von einer Überlastung des Bundesamts. Das Bundesinnenministerium räumt die „langen Verfahrensdauern beim Bamf – insbesondere im Jahr 2023“ ein. Man habe die Behörde personell inzwischen deutlich verstärkt. In Berlin weist man aber darauf hin, dass die unterfränkische Ausländerbehörde schon mehrere Wochen vor Ablauf der Frist von der Ablehnung des Asylantrags wusste. Das bestätigt auch Herrmanns Ministerium.

Im Bundestag wird Kanzler Olaf Scholz (SPD) der bayerischen Staatsregierung vorwerfen, dass sie sich „aus der Affäre ziehen will“. Mehrfach wird Scholz betonen, es seien „Dinge schiefgelaufen im Freistaat Bayern“. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) wird die Vorwürfe als „unangemessen und stillos“ zurückweisen.

 10. September:   Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main leitet ein Verfahren gegen O. ein, nachdem er ohne Papiere und ohne Pass in der Stadt unterwegs gewesen ist. Die Behörde stellt fest, dass eine ihm erteilte „Aufenthaltsgestattung“ seit zwei Monaten erloschen ist – für O. aber bereits ein „Rückführungsverfahren“ im Gange sei. Dieses habe Vorrang vor einer Strafe wegen illegalen Aufenthalts. Das Ermittlungsverfahren wird eingestellt.

2024, erstes Halbjahr

Eine Gefahr für sich und andere

 18. Januar Erneutes Ermittlungsverfahren gegen O. Er soll unter Alkoholeinfluss das Zutritt-Erfassungssystem am „Anker“-Zentrum in Niederwerrn beschädigt haben.

 18. bis 22. Januar:   Die Polizei bringt O. in das Krankenhaus für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatische Medizin Werneck. Sie beruft sich auf das bayerische Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz. Es erlaubt dem Staat, Menschen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung sich oder andere erheblich gefährden, gegen ihren Willen dort unterzubringen. Ist Eile geboten, kann die Polizei eine Unterbringung für 24 Stunden auch ohne richterlichen Beschluss anordnen, was in diesem Fall geschieht. In der Klinik aber verhält sich O. offensichtlich unauffällig. Er bleibt freiwillig einige weitere Tage. Die Ärzte lassen ihn danach wieder ziehen.

 12. Februar:   O. zeigt einen nicht auf ihn ausgestellten Zug-Fahrschein vor. Gegen ihn wird wegen versuchten Betrugs ermittelt.

 12. Mai:   O. betritt die Inspektion der Bundespolizei in Aschaffenburg. Er bittet um Hilfe. Den Ermittlungen zufolge schlägt er mit der flachen Hand nach einer Beamtin. Er wird zu Boden gebracht. Dabei greift er – der Polizei zufolge – nach der Waffe eines der Beamten und löst eine erste Sicherung. Drei Polizisten werden verletzt. Gegen O. wird wegen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und vorsätzliche Körperverletzung ermittelt.

 13. Mai:   Die Polizei bringt O. erneut in die Psychiatrie, diesmal die Psychiatrische Klinik Aschaffenburg. Wieder gibt es keine Anzeichen, dass der Mann für sich oder andere akut gefährlich sei, erklärt der zuständige Bezirk. O. wird am selben Tag wieder entlassen. Die Hürden dafür, dass Ärzte Menschen gegen ihren Willen festhalten und behandeln dürfen, sind mit der Reform des Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes allerdings auch hoch gesetzt worden. 

Es reicht nicht, wenn ein Patient auffällig, bedrohlich oder im Konflikt mit der Polizei steht. Es reiche nicht einmal, wenn ein Patient sage, „ich bringe euch alle um“, erklärt Dominikus Bönsch, ärztlicher Direktor des Bezirkskrankenhaus Lohr am Main, zu dem die Psychiatrische Klinik Aschaffenburg gehört. Die Bedrohung muss konkreter sein. Und die Ärzte müssen nachweisen, dass die Krankheit der Grund für sein Verhalten ist und ihm wegen der Krankheit auch die Einsicht in das Unrecht seiner Taten fehlt. Wenn die Polizei wie im Fall von O. einen Menschen unter Drogeneinfluss in die Klinik bringt und dieser sich am nächsten Tag wieder vernünftig verhält, fehlt also jede Grundlage, um ihn gegen seinen Willen festzuhalten.

 23. Mai:   Anklage wegen Sachbeschädigung gegen O., der Attacke auf das Erfassungssystem im „Anker“-Zentrum wegen.

 6. Juni  O. soll sich am Aschaffenburger Hauptbahnhof vor Polizisten vollständig entkleidet und einen Streugutbehälter demoliert haben. Wegen Sachbeschädigung wird gegen ihn ermittelt.

 22. Juni Wegen vorsätzlicher Körperverletzung am 4. April 2023 wird O. am Amtsgericht Schweinfurt rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen verurteilt, insgesamt 800 Euro. O. zahlt das Geld nicht.

2024, zweites Halbjahr

Freiwillige Ausreise angekündigt

 1. Juli  Wegen des falschen Fahrscheins wird O. am Amtsgericht Aschaffenburg wegen versuchten Betrugs rechtskräftig zu einer Geldstrafe in Höhe von 150 Euro verurteilt.

 2. August  O. soll in seiner Unterkunft im unterfränkischen Alzenau randaliert und ein Auto beschädigt haben. Beim Eintreffen beobachten die Polizisten, wie er seinen Kopf mehrfach auf den Boden schlägt. Während der Fahrt ins Klinikum Aschaffenburg soll er nach einem Rettungssanitäter und einem Polizisten getreten haben.

Die Aschaffenburger Staatsanwaltschaft verbindet die Strafverfahren wegen des Übergriffs auf Bundespolizisten, der Sachbeschädigung am Hauptbahnhof und der Attacke auf den Rettungssanitäter miteinander. Ihr zufolge lägen in „keinem der genannten Verfahren die Voraussetzungen für eine strafrechtliche einstweilige Unterbringung“ in einer psychiatrischen Klinik vor.

Auch ein psychiatrisches Gutachten möchte die Staatsanwaltschaft zunächst einholen. Setzt diesen Auftrag aber vier Monate später aus, als ihr die Ausländerbehörde mitteilt, der 28-Jährige wolle freiwillig ausreisen.

 3. August:   Die Polizei ordnet – nach dem Vorfall in Alzenau – wieder eine sofortige vorläufige Unterbringung in der Psychiatrischen Klinik Aschaffenburg an. Am selben Tag wird er nach abgeschlossener Behandlung „in ausgeglichenem psychischem Zustand, ohne Hinweise auf Eigen- oder Fremdgefährdung“ entlassen, so der Bezirk. Er erhält das Angebot, sich bei akuten Krisen jederzeit zu melden. Ein Fall wie viele.

Das Bezirkskrankenhaus ist für vier Landkreise und insgesamt 750 000 Einwohner zuständig. Im vergangenen Jahr gab es dort 1700 Unterbringungen, 1000 davon ordnete die Polizei an. Doch nur bei einer Handvoll wurde eine Zwangsbehandlung eingeleitet. „Nirgendwo in Deutschland kommt man so leicht gegen seinen Willen in die Psychiatrie wie in Bayern“, sagt der ärztliche Direktor Bönsch. „Aber die Menschen in der Psychiatrie zu halten und dort eine vernünftige Therapie einzuleiten, ist wahnsinnig schwer.“ Aus seiner Sicht ist das einer der großen Webfehler des Gesetzes. Es sei gut, dass der Wille der Patienten stärker beachtet werde, aber es fehle außerhalb der Kliniken ein Hilfesystem, das diese Menschen auffange. Dabei würden die wenigen Angebote, die es gibt, dankbar genutzt.

 21. August  Die Anklage wegen Sachbeschädigung im „Anker“-Zentrum wird zugelassen. Zu einem Gerichtstermin am Amtsgericht Schweinfurt kommt es aber zunächst nicht.

 23. August:   O. soll in Frankfurt einem Passanten ein Telefon-Ladekabel aus der Hosentasche gezogen haben und damit geflüchtet sein. Er wird kurz darauf gestellt. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt leitet ein Verfahren wegen Diebstahls ein. Dieses ist bisher nicht abgeschlossen.

 2. Dezember Nachdem O. die Geldstrafe von 800 Euro wegen vorsätzlicher Körperverletzung nicht gezahlt hat, verhängt die Staatsanwaltschaft Schweinfurt einer Ersatzfreiheitsstrafe gegen ihn. Er soll für 40 Tage in Haft.

Das Bamf erfährt von den vielen Ermittlungen und den psychischen Krisen O.s nichts. Seit 2021 müssen die Strafverfolgungsbehörden dem Bamf straffällige Asylbewerber melden – aber nur falls eine Strafe von mindestens einem Jahr erwartet wird. „Diese Deliktschwere wurde hier in keinem Fall erreicht“, wird Innenminister Herrmann später berichten.

 4. Dezember:  O. meldet den Behörden, dass er freiwillig nach Afghanistan ausreisen werde. Er gibt an, sich den notwendigen Reisepass beim afghanischen Generalkonsulat zu besorgen. Sein Asylverfahren läuft zu diesem Zeitpunkt seit 16 Monaten.

 9. Dezember:   Das Amtsgericht Aschaffenburg ordnet eine Betreuung für O. an, weil er – aufgrund einer psychischen Erkrankung – nicht in der Lage sei, seine „Angelegenheiten rechtlich zu besorgen“. Vorläufig für die Dauer von drei Jahren soll O. unterstützt werden. Zu einem ersten Termin erscheint O. nicht. Weitere Versuche, mit ihm Kontakt aufzunehmen, enden ebenfalls erfolglos.

12. Dezember: Die Zentrale Ausländerbehörde in Unterfranken teilt der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg mit, O. wolle „Deutschland schnellstmöglich verlassen“.

16. Dezember: Die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg antwortet, trotz laufender Ermittlungsverfahren sei sie damit einverstanden.

 23. Dezember  O. soll eigentlich – so hatte es die Staatsanwaltschaft Schweinfurt ursprünglich festgelegt – die 40-Tage-Haft antreten. Er wäre dann bis Ende Januar 2025 im Gefängnis. Er tritt diese Ersatzfreiheitsstrafe aber nicht an. Wegen des versuchten Fahrschein-Betrugs vom Februar 2024 ist O. im Juli 2024 am Amtsgericht Aschaffenburg ebenfalls zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Schweinfurt will daher nachträglich über eine Gesamtstrafe entscheiden. Muss dazu aber erst eine Übersetzung einholen.

23. Dezember: O. wird ein Bescheid zugestellt, in dem das Bamf sein Asylverfahren beendet – und mit einer Abschiebung nach Afghanistan droht. Vom 31. Dezember an hält sich O. illegal in Deutschland auf. Er bleibt weiterhin auf freiem Fuß.

Vom Bund organisierte Abschiebeflüge nach Afghanistan – wo die Terrorgruppe Taliban regiert – finden mit einer einzigen Ausnahme nicht statt. Die bayerischen Behörden nehmen den ausreisepflichtigen Mann auch nicht in Abschiebehaft. Dieser Schritt sei „mangels konkreter Rückführungsperspektive ohne jede Erfolgsaussicht gewesen“, wird Bayerns Innenminister später sagen.

2025

Tödliche Attacke im Park

8. Januar: Die Ausländerbehörde fordert den ausreisepflichtigen Afghanen dazu auf, seine Ausreisepapiere zu beschaffen.

 22. Januar  Am Vormittag hält sich O. im Aschaffenburger Park Schöntal auf. Laut den Ermittlungen der Polizei soll dann Folgendes passiert sein: O. hört laut Musik, als sich eine Kita-Gruppe nähert. Die zwei Erzieherinnen haben ein ungutes Gefühl, wechseln die Richtung. O. folgt ihnen. Um 11.45 Uhr greift er nach einem zweijährigen Jungen, der in einem Bollerwagen sitzt. Er sticht mehrmals mit einem 32 Zentimeter langen Küchenmesser zu. Das Kind stirbt. Er stößt eine Erzieherin weg, sticht auf ein zweijähriges Mädchen ein, verletzt es schwer. Ein 41-jähriger Passant, der die Attacke beobachtet, eilt zu Hilfe. O. tötet auch ihn mit dem Messer. Als weitere Passanten eingreifen, flüchtet er. Um 11.59 Uhr nimmt die Polizei den mutmaßlichen Täter fest.

Der 28-Jährige wird wegen des Verdachts auf zweifachen vollendeten und zweifachen versuchten Mord sowie gefährliche Körperverletzung vorläufig in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht. Zur Tat soll er sich bislang nicht geäußert haben.

 24. Januar  Die Staatsanwaltschaft leitet gegen O. ein weiteres Verfahren wegen Körperverletzung ein. Eine Zeugin hatte geschildert, O. solle bereits vor der Attacke auf eine Kita-Gruppe in Aschaffenburg eine Bewohnerin in einer Flüchtlingsunterkunft mit einem Messer verletzt haben.

26. Januar: Aschaffenburg trauert um die Opfer der Gewalttat. Auf einer Trauerfeier kündigt Ministerpräsident Söder an, dem 41-jährigen Helfer, der beim Einschreiten starb, die Bayerische Rettungsmedaille zu verleihen. Er hinterlässt eine Frau und zwei Kinder. Die Familie bittet, den Tod des Mannes nicht für politische Zwecke zu instrumentalisieren.

 
Text: Thomas Balbierer, Nina von Hardenberg, Olaf Przybilla; Digitales Storytelling: Verena Wolff, Leonard Scharfenberg
 

 

 

https://www.sueddeutsche.de/projekte/artikel/bayern/aschaffenburg-messerangriff-fluechtling-asylbewerber-rekonstruktion-chronologie-e301317/

Bearbeitet von SeppCx
Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Minuten schrieb MatthiasM:

Schafft der Paywallreader nicht :).

 

Ich habs jetzt vermutlich illegalerweise für die Sparfüchse komplett kopiert. Falls ich angeklagt werde dürft ihr für mich spenden...

Bearbeitet von SeppCx
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Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb Ebby Zutt:

Vor 20 Jahren ja, da waren die Netzwerke auch noch ganz andere.

Ja sicher, er hatte zwar einen Anwalt ....

Aber ich schrub das nur um zu belegen, dass persoenliche Erfahrung eine Haltung beeinflusst.

Ich kannte Menschen persoenlich die an Corona gestorben sind. Ich kannte Menschen die abgeschoben wurden .... das macht fuer mich Berichte in Medien plausibel. Ich kannte aber niemanden der einen schweren Impfschaden tragen musste, noch nicht ein mal vom hoerensagen, deshalb sind fuer mich Menschen die gleich duzende kennen, sehr unglaubhaft.

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Geschrieben (bearbeitet)

Überraschend: hatte sich BSW mittwoch noch enthalten, stimmte BSW jetzt sogar FÜR Fritzchens Antrag.

Was für eine braune Suppe diese Partei. Genau wie die AFD.

 

Bearbeitet von Karl Hunsche
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Geschrieben (bearbeitet)
vor 25 Minuten schrieb MatthiasM:

Schafft der Paywallreader nicht :).

 

Gibt ja noch andere die funktionieren.

 

Bearbeitet von 15cv
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Geschrieben

Alte weisse Männer gegen Heidi Reichinek. 
„Herr Merz treten Sie zurück als Kanzlerkandidat“.

Reichinek fordert Fritzchens Rücktritt. 

 

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb -martin-:

Es gibt Menschen, die haben während ihres Asylverfahrens eine Arbeitserlaubnis und verdienen ihren Lebensunterhalt als Busfahrer, Pizzabäcker oder Krankenpfleger. Dann verpassen sie eine Frist oder werden aus sonst einem Grund als Asylant nicht anerkannt. Damit rutschen sie automatisch in die Duldung, verlieren ihre Arbeitserlaubnis und sind ausreisepflichtig. 

Das ist Alltag.

Das ist halt der, Rechtsstaat. Beispiele für Behörden-Irrsinn gibt es auch anderweitig genug, ändert aber nichts an der Aussage, dass ein Busfahrer oder anderweitig sein Lebensunterhalt verdienender Migrant nicht abgeschoben wird.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 50 Minuten schrieb MatthiasM:

Ja sicher, er hatte zwar einen Anwalt ....

Aber ich schrub das nur um zu belegen, dass persoenliche Erfahrung eine Haltung beeinflusst.

Ich kannte Menschen persoenlich die an Corona gestorben sind. Ich kannte Menschen die abgeschoben wurden .... das macht fuer mich Berichte in Medien plausibel. Ich kannte aber niemanden der einen schweren Impfschaden tragen musste, noch nicht ein mal vom hoerensagen, deshalb sind fuer mich Menschen die gleich duzende kennen, sehr unglaubhaft.

Und dafür gibt's dann Statistiken. Und als Mensch mit Empathie und nem gewissen logischen Verständnis hat man da schon gute Chancen es trotzdem zu verstehen.

Ich nehm mich mal als einfaches Beispiel: mutter u Schwiegermutter bekanntermaßen an covid gestorben, m Mutter nach jahrelanger Quälerei an post covid. Klar, für andere ist das abstrakt, aber: mir und dem Großteil der Allgemeinheit war relativ früh u vor der Erkrankung meiner Mutter klar, dass covid wahnsinnig gefährlich ist. 

Ich kenne viele Flüchtlinge, Zugewanderte usw. Ich kenne u kannte aber niemanden persönlich, nur von Erzählungen oder/und über 7 Ecken, der dramatisch u/o ungerechtfertigt o.ä. abgeschoben wurde.

Trotzdem bin ich informiert u war das auch schon als junger Mensch.

Für mich gibt es kein Argument für Desinformation und Vorurteile, bei denen nicht versucht wird, sie abzustellen.

Bearbeitet von Nitsrekds
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Geschrieben
vor 42 Minuten schrieb SeppCx:

Ich habs jetzt vermutlich illegalerweise für die Sparfüchse komplett kopiert. Falls ich angeklagt werde dürft ihr für mich spenden...

Vielen Dank!  Man kann sehen wie unglaublich kompliziert so etwas ist. Im Nachhinein erkennt man, dass der Mann offensichtlich stark psychisch gestoert war und eine Gewaltbereitschaft hat. Vorher erkennen kann man das aber nur wenn man Straf- und Gesundheitsdaten zusammenfuehrt, was, zu Recht, starke datenschutzrechtliche Probleme mit sich bringt. Seit Gustl Mollath ist, auch zu Recht, eine zwangsweise Einweisung mit sehr hohen Huerden verbunden. 

Auch die "Loesungen" sind hoch problematisch! Eine Ausweisung nach Bulgarien verschiebt oder erhoeht sogar das Risiko, eine in das menschenfeindliche Afghanistan schliesst sich eigentlich aus. 

Ich kann da niemanden einen Vorwurf machen, bis vielleicht auf den "normalen" Schlendrian, von dem nur sehr wenige frei sind. 

Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb SeppCx:

Man kann hier mal die Fakten zum Fall des Täters von Aschaffenburg nachlesen.
Für mich deutet das daraufhin das genau solche problematischen Personen durchs Raster fallen weil sie für die Behörden Mehrarbeit bedeuten die diese nicht leisten können und manchmal möglicherweise auch nicht leisten wollen. Unterbesetzt, schlecht bezahlt und demotiviert und desillusioniert. 

Martin hatte dazu mal eine entscheidende Frage gestellt. Und dann? Was will man mit einem Menschen machen, der noch in einem bestimmten Rahmen auffällig ist? Vorbeugend Einsperren? Ja, wenn man sich absolut sicher ist, dass er eine Bedrohung für andere ist. Nicht sein könnte, sondern faktisch ist. Was ist mit der Grauzone? Wie viele Menschen sollte man zu unrecht einsperren, weil sie nicht in unsere Norm passen? Erinnert Ihr Euch an den Fall Gustl Mollath? Unschuldig jahrelang weggesperrt? https://de.wikipedia.org/wiki/Gustl_Mollath

Es ist die Abwägung zwischen Sicherheit und Freiheit. Ein Staat, der Menschen wegsperrt, weil sie vielleicht eine Bedrohung darstellen, verlässt eindeutig die Prinzipchen einer humanitären und freien Gesellschaft, die Rechtsstaatlichkeit wird aufgegeben. Andersherum kann ein Staat einsperren so viel er möchte - Menschen, die warum auch immer andere Menschen umbringen, fallen immer wieder durch jedes Raster und sie wird es immer geben.

Es gibt einfach keinen absoluten Schutz. Aber man kann mehr Sicherheit schaffen. Kostet halt und man muss sich die Ursachen anschauen. Ist halt Arbeit und nicht mit einem kurzen "alle Abschieben" gelöst.

Was man machen kann, deutet @SeppCx ja schon an: Behörden so ausstatten, das sie handlungsfähig sind. Vielleicht endlich mal kapieren, dass Länderautonomie sich nicht durch "alles muss anders gemacht werden" auszeichnet. Vorbeugende Sozialarbeit, Betreung und Unterstützung von psychisch angeschlagenen Menschen und im Fall von Flüchtlingen Sprachkurse, Integrationsunterstützung und dazu gehört schlicht und einfach auch der Zuzug der direkten Familienangehörigen.

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Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Nitsrekds:

Klar, für andere ist das abstrakt,...

Es ist aber viel leichter, eben etwas zu glauben, das man selbst erfahren hat. Und diese Wahrnehmung beeinflusst das Bewustsein bei jedem Menschen sehr stark. Meine Haltung zu Coronamassnahmenkritikern ist sicher eine versoenlichere als Deine, weil ich persoenlich viel weniger betroffen war als Du, auch wenn ich die Gefaehrlichkeit der Krankheit nicht bezweifele.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 28 Minuten schrieb RalphB:

Martin hatte dazu mal eine entscheidende Frage gestellt. Und dann? Was will man mit einem Menschen machen, der noch in einem bestimmten Rahmen auffällig ist? Vorbeugend Einsperren? Ja, wenn man sich absolut sicher ist, dass er eine Bedrohung für andere ist. Nicht sein könnte, sondern faktisch ist. Was ist mit der Grauzone? Wie viele Menschen sollte man zu unrecht einsperren, weil sie nicht in unsere Norm passen? Erinnert Ihr Euch an den Fall Gustl Mollath? Unschuldig jahrelang weggesperrt? https://de.wikipedia.org/wiki/Gustl_Mollath

Es ist die Abwägung zwischen Sicherheit und Freiheit. Ein Staat, der Menschen wegsperrt, weil sie vielleicht eine Bedrohung darstellen, verlässt eindeutig die Prinzipchen einer humanitären und freien Gesellschaft, die Rechtsstaatlichkeit wird aufgegeben. Andersherum kann ein Staat einsperren so viel er möchte - Menschen, die warum auch immer andere Menschen umbringen, fallen immer wieder durch jedes Raster und sie wird es immer geben.

Es gibt einfach keinen absoluten Schutz. Aber man kann mehr Sicherheit schaffen. Kostet halt und man muss sich die Ursachen anschauen. Ist halt Arbeit und nicht mit einem kurzen "alle Abschieben" gelöst.

Was man machen kann, deutet @SeppCx ja schon an: Behörden so ausstatten, das sie handlungsfähig sind. Vielleicht endlich mal kapieren, dass Länderautonomie sich nicht durch "alles muss anders gemacht werden" auszeichnet. Vorbeugende Sozialarbeit, Betreung und Unterstützung von psychisch angeschlagenen Menschen und im Fall von Flüchtlingen Sprachkurse, Integrationsunterstützung und dazu gehört schlicht und einfach auch der Zuzug der direkten Familienangehörigen.

Straftaten von gesunden oder kranken Menschen zu verhindern, ist ein komplexes Thema.

Was aber einfach wäre: die Nationalitäten dabei raus zu lassen in der Politik u beim Schwarmwissen.

Wieder also der Kampf gegen Scheuklappen und Vorurteile: der Kindermörder war psychisch krank, der Weihnachtsmarkt Täter ein Rechtsradikaler.

Was wird gefordert: Ausländer raus. Weil z.b. sie (zufällig!) nicht deutsch sind, haben wir also angeblich ein Migrationsproblem. 

Es ist wirklich zum Schreien u Verzweifeln, dass so viele nicht sehen und sogar dazu beitragen, dass das dunkelste Kapitel unserer deutschen Geschichte dabei ist, sich wiederholen.

Bearbeitet von Nitsrekds
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Geschrieben (bearbeitet)
vor 15 Minuten schrieb MatthiasM:

Es ist aber viel leichter, eben etwas zu glauben, das man selbst erfahren hat. Und diese Wahrnehmung beeinflusst das Bewustsein bei jedem Menschen sehr stark. Meine Haltung zu Coronamassnahmenkritikern ist sicher eine versoenlichere als Deine, weil ich persoenlich viel weniger betroffen war als Du, auch wenn ich die Gefaehrlichkeit der Krankheit nicht bezweifele.

Hm, weiß nicht... ich kann schon gut verzeihen, erwarte aber auch was dafür. Edit :Z.b. Empathie u über den Tellerrand blicken. 

Edit: ich wollte auch damit zeigen, bei dem einen Fall bin ich extrem betroffen u bin informiert. 

Bei dem anderen Fall bin ich überhaupt nicht betroffen u bin trotzdem informiert u empathisch.

Bearbeitet von Nitsrekds
Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb Ronald:

Das ist halt der, Rechtsstaat.

Da kommt es wieder hoch, das Zitat. "Er war Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand". Die größte Gruppe im Bundestag sind Juristen, wenn ich mich recht erinnere.

vor 13 Minuten schrieb MatthiasM:

Ich kann da niemanden einen Vorwurf machen, bis vielleicht auf den "normalen" Schlendrian, von dem nur sehr wenige frei sind. 

Kann man natürlich schon, aber das ist genauso sinnlos wie eine weitere Verschärfung der Asyl-  und Migrationsgesetze.  Aber es trifft den Geschmack der durch populistischen Dauerbeschuß (oder wie der Vordenker Bannon es formuliert hat: "Flood the place with shit") weichgekochten Durchschnittskleinhirne. Wer macht sich schon die Mühe ca. 10 Minuten einen sachlichen Artikel zu lesen. Man braucht ja nichts zu wissen um eine Meinung zu haben.
Cetero censeo: das haben wir alles im Bildungssektor verbockt die letzten 40 Jahre.....

 

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