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Zeitgeschehen


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)
vor 7 Stunden schrieb Auto nom:

TQ trifft es ganz gut = Tierquäler.

Soweit mein Auge im Umfeld blicken kann, handelt es sich bei der Pferdehaltung eher um BT = Bio-Tamagotchis.

Bearbeitet von magoo
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Geschrieben

der nächste Wutbürgeraufreger kommt gerade, eine Versicherungspflicht für Aufsitzrasenmäher ist in Vorbereitung. Ich freu mich schon auf die Demos, abertausende rasende Rasenmäherfahrer unterwegs um vor dem Bundeskanzleramt zu mähen...
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Geschrieben

Der nächste Schritt ist dann Versicherungspflicht für Bohrmaschinen und Stichsägen....

Geschrieben

Aus 23 Seiten wird:  Selbst­fahrende Arbeits­maschinen wie Gabel­stapler oder Aufsitzrasenmäher benötigen künftig eine eigene Versicherung.

Kein Wunder, dass es auch noch ein Heizungsverbot und Verbot von Altautoreparaturen gibt.

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Geschrieben
vor einer Stunde schrieb SeppCx:

der nächste Wutbürgeraufreger kommt gerade, eine Versicherungspflicht für Aufsitzrasenmäher ist in Vorbereitung. Ich freu mich schon auf die Demos, abertausende rasende Rasenmäherfahrer unterwegs um vor dem Bundeskanzleramt zu mähen...

Nee, ist schon vorbei, die Empörungswelle lief vor Monaten schon, Demos blieben aus.


Um was gehts?
- ALLE selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, Erntemaschinen und Baumaschinen, Bagger, Kehrmaschinen, Gabelstapler, Aufsitzrasenmäher usw. mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 6 km/h bis 20 km/h im privaten als auch gewerblichen Bereich sind bisher über die Privat/Betriebs/Bauherrenhaftplichtversicherung mitversichert.*
Nach langem Hin und her incl. Terminverschiebungen des Starts der Änderungen von 01.2024 auf 01.2025 wurde beschlossen:
- Alle oben genannten Fahrzeuge brauchen für den Betrieb auf Strassen, öffenlichem Gelände eine zusätzliche FZG-Haftpflichtversicherung
- Alle oben genannten Fahrzeuge brauchen für den Betrieb auf PRIVATEM Gelände KEINE zusätzliche FZG-Haftpflichtversicherung, bleibt also beim alten.

Ausgehend vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) selber gab es viele Einwände dagegen, da die bisherige Regelung über Haftpflichtversicherung keine Probleme bei eventuellen Schadensabwicklungen macht.

Buschmann beruft sich bei der Änderung auf  Vorgaben der EU-Richtlinie zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (EU 2021/2118)
(Angeblich soll diese allerdings nicht die Forderungen nach zusätzlicher Haftpflichtversicherungen enthalten. Hab ich nur irgendwo gelesen, aber nicht geprüft- Ein Fall für Sherlock Ronald 😉 )

Das ganze Ding hats aber Anfang Februar nicht durch den Bundesrat geschafft, darum "flammt" das in den Medien grad wieder auf.

* Kleiner Gimmik am Rande: Hab mal mit nem Versicherungsfuzzi  über das Thema geredet: Er sagt es gibt nicht wenige Leute, meist im privaten Bereich,  die KEINE (Privat)Haftpflichtversicherung haben und trotzdem mit solchen Gefährten rumötteln. Diese haben auch bisher keinen Versicherungsschutz und können selbst verursachte Schäden komplett selbst bezahlen 😉 Gilt für privates UND öffentliches Gelände. 

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 38 Minuten schrieb 15cv:

Hab ich nur irgendwo gelesen, aber nicht geprüft- Ein Fall für Sherlock Ronald

Auch ich sehe da nicht durch:

IST RICHTLINIE  2009/103/EG  DES  EUROPÄISCHEN  PARLAMENTS  UND  DES  RATES vom  16.  September  2009 über  die  Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung  und  die  Kontrolle  der  entsprechenden Versicherungspflicht

Zitat

Im  Sinne  dieser  Richtlinie  bezeichnet  der  Ausdruck
1.  „Fahrzeug“  jedes  maschinell  angetriebene  Kraftfahrzeug,  wel­ches  zum  Verkehr  zu  Lande  bestimmt  und  nicht  an  Gleise gebunden  ist,  sowie  die  Anhänger,  auch  wenn  sie  nicht  an­ gekoppelt  sind

SOLL RICHTLINIE (EU) 2021/2118 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. November 2021 zur  Änderung der  Richtlinie  2009/103/EG  über  die  Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung  und  die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht

Zitat

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:
a) Nummer 1 erhält folgende Fassung:
„1. ‚Fahrzeug‘
a) jedes  Kraftfahrzeug,  das  ausschließlich  maschinell  an  Land  angetrieben  wird,  jedoch  nicht  auf  Schienen fährt, mit
i) einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h oder
ii) einem maximalen Nettogewicht von mehr als 25 kg und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 14 km/h,
b) jeder Anhänger, der mit einem unter Buchstabe a genannten Fahrzeug zu verwenden ist, unabhängig davon, ob er angekuppelt oder abgekuppelt ist.
Unbeschadet der Buchstaben a und b gelten Rollstühle, die ausschließlich für den Gebrauch durch Menschen mit körperlichen Behinderungen bestimmt sind, nicht als Fahrzeuge im Sinne dieser Richtlinie;“.
b) Folgende Nummer wird eingefügt:
„1a. ‚Verwendung eines Fahrzeugs‘ jede Verwendung eines Fahrzeugs, die seiner Funktion als Beförderungsmittel zum Zeitpunkt des Unfalls entspricht, unabhängig von den Merkmalen des Fahrzeugs und unabhängig von dem Gelände, auf dem das Kraftfahrzeug verwendet wird, und der Tatsache, ob es sich in Bewegung befindet oder nicht;“.
c) (betrifft nicht die deutsche Fassung)
d) Folgende Nummer wird angefügt:
„8. ‚Herkunftsmitgliedstaat‘  den  Herkunftsmitgliedstaat  im  Sinne  von  Artikel  13  Nummer  8  Buchstabe  a  der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (*).

 

Bearbeitet von Ronald
Geschrieben

Ach du sch... Ich geh jetzt lieber meine Einhörner füttern.

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Geschrieben

https://www.deutschlandfunk.de/mailand-kaempft-gegen-feinstaub-102.html

Zitat

Dazu gehören ein teilweises Fahrverbot für Diesel-Autos sowie das Verbot, offenes Feuer anzuzünden oder bestimmte Holzöfen zu benutzen. Außerdem wurde die Bevölkerung aufgerufen, sich so wenig wie möglich im Freien aufzuhalten und die Heizungsregler auf 19 Grad Celsius zu drosseln, um Emissionen zu verringern.

Zitat

Am Sonntag war die Luft in Mailand nach Angaben eines privaten Schweizer Umweltunternehmens zeitweise die drittschlechteste weltweit – nach Dhaka in Bangladesch und Chengdu in China.

 

Geschrieben

Wer, außer den Kommunen und einigen für sie tätigen Landschaftsgärtnern, betreibt denn eigentlich Aufsitzrasenmäher auf öffentlichem Grund? Die, die ich kenne, ötteln mit den Dingern über ihre Rasenflächen  um das Gras dort kurz zu halten, was ab einer gewissen Geundstücksgröße durchaus Sinn macht und da dort außer den Familienangehörigen ohne Einladung eh niemand was zu suchen hat brauchts auch keine Versicherung (bei Familienangehörigen würde die sowieso nicht zahlen).

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb Manson:

Wer, außer den Kommunen und einigen für sie tätigen Landschaftsgärtnern, betreibt denn eigentlich Aufsitzrasenmäher auf öffentlichem Grund?

Hausmeister-Dienste fallen mir da jetzt spontan ein. Sicher noch mehr. Allerdings ist es im Gesetzestext ja schonwieder so eingeschränkt, daß es normale, kleine Aufsitzmäher nicht betrifft.

vor 9 Minuten schrieb Manson:

Die, die ich kenne, 

Das ist das Problem mit den Scheuklappen und dem Tellerrand....

vor 10 Minuten schrieb Manson:

...und da dort außer den Familienangehörigen ohne Einladung eh niemand was zu suchen hat brauchts auch keine Versicherung (bei Familienangehörigen würde die sowieso nicht zahlen).

Nicht ? Was ist, wenn der Donnervogel deine Tochter anschubst, oder ihren XM ? Weigert sich deine Haftpflicht dann ? Sicher nicht.

Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb Ebby Zutt:

ROFL.....  muss ich mir unbedingt irgendwie zum Anschauen besorgen.....
 

Zitat

Eine wahre Geschichte – The Straight Story ist ein Roadmovie des Regisseurs David Lynch aus dem Jahr 1999, basierend auf der echten Geschichte des Rentners Alvin Straight, der die fast 400 Kilometer lange Strecke zu seinem Bruder auf einem Aufsitz-Rasenmäher zurücklegte......
Alvins erster Versuch scheitert schon nach wenigen Meilen, da sein betagter Rasenmäher auf offener Strecke liegen bleibt. Er wird mit seinem Mäher nach Hause gebracht. Wie es Sitte ist bei einem alten Pferd, „erlöst“ er das alte Gefährt mit einem Gnadenschuss aus seinem Gewehr von den Leiden.......

 

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Geschrieben
29 minutes ago, silvester31 said:

Nicht ? Was ist, wenn der Donnervogel deine Tochter anschubst, oder ihren XM ? Weigert sich deine Haftpflicht dann ? Sicher nicht.

Ganz sicher wird sie das tun, du darfst das aber gern bei deinen eigenen Familienangehörigen testen :P

Geschrieben
30 minutes ago, Ebby Zutt said:

Das Land der unbegrenzten Unmöglichkeiten, wo nicht einmal viele Kfz-Betreiber eine Versicherung haben? Ein leuchtendes Beispiel :D

Ja, es gibt wohl auch in Europa welche die mit Mofas oder Traktoren mit Bauwagen am Haken den Kontinent bereisen, in der Regel haben die dann eine Versicherung.

......Hausmeisterservice befindet sich in der Regel auch auf privatem Grund!

Geschrieben (bearbeitet)
vor 25 Minuten schrieb SeppCx:

ROFL.....  muss ich mir unbedingt irgendwie zum Anschauen besorgen.....
 

 

Ich habe mir den Film schon 2X angeschaut.Gibs auch in deutsch.

Bearbeitet von ajkon1
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Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb Manson:

Ein leuchtendes Beispiel

Ja, absolut ein wunderbarer Film; so quasi easy Rider* für Rentner 😎

*ach,damals… ein paar Tage später hab ich eine 

image.jpeg.1d2309cd3adea702acda1bf13d459677.jpeg

gekauft 😉

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Geschrieben
Zitat

Michael Müller ist auch am Dienstag noch geschockt. „Das ist so eine Grenzüberschreitung, dass hier Menschenleben aufs Spiel gesetzt wurden.“ Er sei früher durch Afghanistan gereist, ohne Angst. Nun aber habe er Angst, in seinem eigenen Haus zu schlafen, sagt der Thüringer SPD-Lokalpolitiker aus Waltershausen (Landkreis Gotha) der taz. „Das ist so erschreckend.“

Zitat

In der Nacht zu Montag, gegen 3.20 Uhr, hatten Unbekannte Müllers Briefkasten an dessen Holzblockhaus angezündet. Die Flammen griffen auf die Fassade am Eingangsbereich über. Fotos zeigen, wie diese schwarz verkohlt ist. Auch Müllers Auto wurde angezündet und zerstört. Laut Polizei entstand ein Sachschaden von 13.000 Euro.

https://taz.de/Nach-Protest-gegen-rechts-in-Thueringen/!5993201/

demo-007.jpg

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Geschrieben

motorland.de/blogs/rasentraktor-auf-der-strasse

Laurens, Iowa in den USA: Der 73 Jahre alter Rentner Alvin Straight klettert im Sommer des Jahres 1994 auf den Sitz seines Rasentraktors und begibt sich auf eine 400 Kilometer lange Reise, um seinen kranken Bruder zu besuchen.
Eine wahre Geschichte. Sie wurde verfilmt, berührte unzählige Herzen auf der ganzen Welt und löste primär in Deutschland die Frage aus: Darf der das überhaupt? Denn im Land der unbegrenzten bürokratischen Hürden ist es gar nicht so einfach, herauszufinden, was mit einem Aufsitzrasenmäher amtlich gestattet ist.

Geschrieben
vor 29 Minuten schrieb Ebby Zutt:

*ach,damals… ein paar Tage später hab ich eine 

Quizfrage: Wie heißt die Zeitschrift des XS650-Clubs ?

Geschrieben
vor 54 Minuten schrieb Manson:

Ganz sicher wird sie das tun, du darfst das aber gern bei deinen eigenen Familienangehörigen testen :P

Hat Deine Tochter einen eigenständigen Haushalt, wird die Versicherung zahlen.

Wohnt Deine Tochter in Deinem Haushalt und ihr habt eine gemeinsame Haftplicht wird sie nicht zahlen. Man kann allerdings auch Versicherungen abschliessen die in diesen Fall auch zahlen.

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 20 Minuten schrieb uwekolb:

ich muss mich jetzt echt wundern, das so eine Anzeige von Partei.de hier vom Admin geduldet wird. Hätte nicht gedacht , das dieser Mist jetzt auch in diesm Forum Verbreitung findet.

https://openjur.de/u/2271522.html

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-chemnitz-7l39521-wahlplakate-zulssigkeit-die-partei-satire-haengt-die-gruenen/

Bearbeitet von 15cv
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