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Geschrieben

Moin allerseits,

entweder ich stelle jetzt eine wirklich interessante Frage oder stelle mich als kompletten Blödmann hin :-)

Fallen normale Leuchtmittel (die ja im Gegensatz zur 30-Cent-Glühbirne aus dem Supermarkt doch etwas teurer sind) unter Garantie, wenn z.B. ein Scheinwerfer nach einem Jahr ausfällt?

Meiner Schwester (fährt einen Ford F....) wurde eine entsprechende Birne einmal anstandslos ersetzt. Für mich kam dieses Thema bislang noch nicht auf den Tisch, da meine vorherigen Autos keine Garantie mehr hatten.

Danke für Eure Meldungen

Gruß

Klaus

Geschrieben

Nein, die Verwendungsumstände sind für den Hersteller nicht nachvollziehbar. Im Reklamationsfall kann man sich wunderbar streiten, ob die Spannung korrekt war, ob das Leuchtmittel ungewöhnlichen Erschütterungen ausgesetzt war usw..

Geschrieben

eine im prinzip gerechtfertigte frage.

oder fallen lampen unter "verschleissteile" und sind somit von garantie/gewährleistung ausgeschlossen ?

Geschrieben

Auch Verschleissteile sind von der Gewährleistung nicht ausgeschlossen.

Für einen kostenlosen Ersatz muss nur der Mangel schon zum Zeitpunkt

der Übergabe bestanden haben oder zumindest in der Sache angelegt ge-

wesen sein.

D.h. die Lampe muss beim Autokauf schon angeknackst gewesen sein. Dann

gibt es eine Neue. Wenn sie sich innerhalb der normalen Lebenserwartung

verabschiedet, dann gibt es nix.

Das ist zumindest die Theorie.

Das große Problem ist, wie immer, die Beweisbarkeit. Hierzu müsste ein un-

endlich teures Gutachten gemacht werden, dass zunächst von Dir beauftragt

und bezahlt werden muss. Wenn Du den Prozess gewinnst, dann bekommst Du

das Geld für das Gutachten zurück. Wenn nicht, dann hast Du mehrere tausend

Euro ausgegeben und keine neue Lampe dafür erhalten ;-)

Innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf, gibt es zwar eine Beweislastumkehr

(d.h. der Händler muss nachweisen, dass der Mangel bei Übergabe noch nicht

bestanden hat), aber in der Praxis wird dann ein Gericht und ein Gutachter

darüber entscheiden müssen, wie lange eine Lampe "normalerweise" lebt. Auch

das ist wieder mit Kosten und Risiken für Dich verbunden.

Aus diesem Grund können sich die Händler, auch nach dem neuen Schuldrecht,

entspannt zurücklehnen.

Martin

  • 7 Jahre später...
Geschrieben (bearbeitet)
:) :) Doppelt Bearbeitet von Büestry
Geschrieben

Wow, der Thread ist erst 7,5 Jahre alt! Bekommst nen Smiley von mir, wenn du es schaffst einen noch älteren Thread zu reaktivieren. Aber zunächst von mir (mal wieder) nur Kopfschütteln.

Als kurze Erklärung warum: Auf einen Thread antwortet man, wenn man neue Erkenntnisse dazu gewonnen hat, oder eine konkrete, thematisch sehr gut dazu passende Frage stellen möchte. Man antwortet nicht darauf, nur um ihn wieder auszugraben. Denn wenn jemand nach diesen Informationen sucht wird er sie über eine Suchmaschine oder die foreneigene Suche finden. Dein Ausbuddeln ohne irgendwelche weiteren Informationen hilft keinem Menschen, glaube mir.

Ciao, Daniel

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo Daniel

Vielen Dank für die Beleerung. :)

Du musst nur uffbasse, dass von dem vielen Kopfschütteln,

der Gehirnschmalz nicht ausläuft. :)

(Übrigens, das ist mir neu,

dass Du auch zu der Kopfschüttelfraktion gehörst)

liebe Grüsse

Bearbeitet von Büestry
Geschrieben

... inzwischen gibt es aber zwei Jahre Gewährleistung/Garantie auf alle? Produkte, da wird es schon wieder interessant bei solchen Lampenfressern wie C8, XP,...

Geschrieben

Dieselbe Frage war einmal in einem belgischen Forum.

Im Prinzip liegt die Beweislast in den ersten 6 Monaten ja beim Verkäufer, allerdings muss der Leuchtkörper auch zweifelsfrei an ein bestimmtes Ankaufdatum gekoppelt werden.

Da Lampen ja leider keine Seriennummer haben könnte man versuchen diese beim Kauf durch den Verkäufer auf eine unauswischbare Manier markieren zu lassen um so auch das Ankaufdatum beweisen zu können. Allerdings glaube ich nicht dass man einen Verkäufer dazu zwingen kann.

Geschrieben

auch auf glühlämpis ist 6 monate garantie, genau wie auf akkus.

da gibt es keine 2 jahre.

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