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Geschrieben
vor 18 Minuten, Kugelblitz sagte:

Neulich hab ich das gesehen. Schön war, dass der entsprechende Fahrer die Blitzersäule nicht gesehen hat. So gabs für das innerorts-außerorts-konstant-70-Fahrzeug am Ende einen roten Blitz. :D

Ha, genau so einen hatte ich vor zwei Wochen auch. Nervt durch Geschleiche auf der Landstraße und läßt sich dann mit 55 hinterm Ortsschild blitzen, wo sie einmal die Woche stehen.

  • Like 1
Geschrieben

Also nur mal zum allgemeinen Verständnis, ich fahre nur so, wenn es die Situation erlaubt. Ich bin absolute Abstandsfanatikerin, da verstehe ich keinen Spaß und die erste, die vor Kindergärten und Schulen auf 30 bremst!! Aber vorhin auf der Autobahn auch wieder, 100 erlaubt und der Vordermann krabbelt mit 80 über die Mittelspur, Autobahn frei. Was soll das?

  • Like 2
Gast munich_carlo
Geschrieben
vor 37 Minuten, MatthiasM sagte:

Hm, wen das eine Antwort auf meine Frage sein soll, vermisse ich doch den Link auf die STVO. Und den Verkersfluss nicht behindern hat mit Hoechstgeschwindigkeit gleich Mindestgeschwindigkeit nichts zu tun. Ich finde den Mangel an Fahrkenntnis hier schon erschreckend! 

 

§3 Absatz 2

http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_03.php

Geschrieben

Aus den verlinkten Paragraphen die Forderung Höchtgeschwindigkeit = Mindestgeschwindigkeit abzuleiten halte ich doch für sehr gewagt. Nun kann der Hintermann nicht wirklich allumfassend definieren welche Gründe der Vordermann hat oder nicht. Ich glaube auch nicht das man damit vor Gericht durchkommen würde. Wahrscheinlich wurde der Paragraf für die Spezialisten gestrickt die vor einem Blitzer extrem stark abbremsen und damit den Verkehr tatsächlich zum erliegen bringen oder eben die Heinis die  an Unfallstellen auf der Gegenfahrbahn gaffen müssen. Abgesehen davon, traurige Realität ist doch, das wenn man seine zulässigen ca. 100 km/h (ca. wegen siehe Topic) auf der Landstraße fährt da immer noch genug Wahnsinnige sich dazu genötigt fühlen an den unmöglichsten Stellen zu überholen.

  • Like 1
Geschrieben
vor 12 Stunden, Gernot sagte:

Die Nichtausnutzung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit ist eine vermeidbare Behinderung und nach Strassenverkehrsordnung nicht zulässig. Da kriegt keiner etwas zu spüren. Da gibt es in Extremfällen einfach ein Ticket.

Dieses Ticket gibt es fast nur am Straßenstrich, wenn du immer wieder im Schritttempo hin und her fährst ;-) Gernot vergisst öfter mal das Ironie-Emoticon.

Geschrieben

 

vor 3 Stunden, Gernot sagte:

Aber sicher:

https://dejure.org/gesetze/StVO/1.html

Bestimmt schon einmal gehört, oder?

Gernot

Dies

"Die Nichtausnutzung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit ist eine vermeidbare Behinderung und nach Strassenverkehrsordnung nicht zulässig."

und dies

"Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern."

gleichzusetzen ist schon ein bisschen dreist.

  • Like 3
Geschrieben

Juhu, ich bin 1% :D

Fahrt doch einfach immer so schnell wie der vor euch ... dann ist der Schuld an allem und ihr habt ein reines Gewissen.

  • Like 1
Geschrieben

Hab ich sowieso, Mein Ehrenpunkt in Flensburg ist diesen Monat verfallen, also kann ich nicht so viel falsch machen. 

Geschrieben

Aber Hallo - ein Punkt !   Führerschein weg und niemals nie wieder kriegen........ glauben Manche zumindest.

Man sieht an dieser Diskussion hier schon wo's langgeht - nicht selber denken sondern Schilder beachten...... Und da leider keiner Schilder aufstellt auf denen steht

hier herscht kein Tempolimit glauben viele, da können sie machen was sie wollen.

Ein Volk von Egozentrikern.........

  • Like 1
Gast munich_carlo
Geschrieben
vor einer Stunde, Pallasrevolution sagte:

Dieses Ticket gibt es fast nur am Straßenstrich, wenn du immer wieder im Schritttempo hin und her fährst ;-)

Das liegt wahrscheinlich daran, dass der Ordnungshüter an diesen Orten omnipräsent anzutreffen ist.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 5 Stunden, Gernot sagte:

Aber sicher:

https://dejure.org/gesetze/StVO/1.html

Bestimmt schon einmal gehört, oder?

Gernot

Ja sicher! Aber dann scheint meine Fahrschule doch geirrt zu haben.....Ach ja und die Polizei auch:

Zitat

Denn die zulässige Höchstgeschwindigkeit, die erlaubt ist, muss ja nicht gefahren werden.

http://www.polizei-dein-partner.de/infos-fuer/senioren/detailansicht-senioren/artikel/schleicher-auf-der-autobahn.html

(@carlo: Immer schoen den ganzen Artikel lesen:D!)

Und die Juristen auch:

Zitat

Quelle Bouska/Leue Seite 20 Rd.-Nr.6:

Zitat
Zu langsam fährt idR, wer auf Autobahnen weniger als 80km/h, auf sonstigen Strassen außerorts weniger als 60km/h, innerorts weniger als 30km/h fährt, obwohl eine solche Geschw. nach den Umständen obj. und für einen durchschnittlichen Fahrer auch subj. vertretbar wäre. Behinderung ist gegeben, wenn nachf. Fzg seine Geschwindigkeit deutlich herabsetzen muss und Überholen für eine unzumutbar lange Strecke nicht möglich ist. Unter Umständen genügt auch die Behind. eines einzelnen Fahrzeugs.

http://www.juraforum.de/forum/t/kfz-papiere-langsames-fahren-als-gefahr.405461/

Das  durch das Raser-Gen bedingte Pippi-Langstrumpf_Syndrom scheint nicht nur die Faehigkeit einzuschraenken eine Suchmaschine zu bedienen, sondern auch ein Thema stringent zu diskutieren. Mittelspurschleicher sind in diesem Zusammenhang doch sinnfreies Geplapper!

Ich aergere mich auch manchmal ueber Schleicher, weiss aber das sie Recht haben. Und sich auf die STVO zu berufen und andererseits kritiklos hinzunehmen wenn der, immerhin ehrliche, Angebetete die Landstrasse als Rennstrecke nutzt ....

 

Na, immerhin einer ist einsichtig:

Zitat

Ein Volk von Egozentrikern.........

...wenn man andere Verkehrsteilnehmer nur noch als Verkehrshindernis empfindet. Wenn er auch diese Selbsterkenntnis auf andere projiziert :D.

Bearbeitet von MatthiasM
  • Like 3
Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden, Activator sagte:

Fahrt doch einfach immer so schnell wie der vor euch ... dann ist der Schuld an allem und ihr habt ein reines Gewissen.

Hilft ja nicht. Letztens erst. Landstraße, 100 erlaubt. Der Wagen vor mir fuhr 70, ich fuhr mit ausreichendem Abstand ebenfalls 70. Hinter mir fuhr eine Mercedesdame sehr dicht auf und überholte schließlich über eine Sperrfläche an einer Einmündung, etwa 100 Meter nach dem 70-Zeichen.

Und in einem Wohngebiet in Bochum fahre ich meistens 30, denn beidseitig sind parkende Autos, sodass man Fußgänger nicht gut sieht, die queren wollen. Erlaubt sind im Prinzip 50.

Bearbeitet von AndreasRS
  • Like 1
Geschrieben
vor 2 Stunden, Activator sagte:

(Ich hasse es, per Handy im Forum zu schreiben).

Aber wie sagte mein Schatzi neulich an anderer Stelle: einfach öfters mal am Pipimatz ziehen, das beruhigt die Nerven ungemein ;)

  • Like 1
Gast munich_carlo
Geschrieben
vor 22 Minuten, Yvonne2202 sagte:

(Ich hasse es, per Handy im Forum zu schreiben).

Hast Du kein Notebook im Auto dabei? ;)

Geschrieben

Wie kommst du darauf, dass ich im Auto schreibe? Ich bin auf der Arbeit und die Maus schläft gerade. Außerdem ist das ein weiterer Punkt, wo ich absolut keinen Spaß verstehe, im Auto wird kein Handy benutzt. 

Gast munich_carlo
Geschrieben

Einer unserer Testfahrer hatte mal ein Toughbook auf dem Lenkrad liegen, bis es zu einem Unfall kam und der Airbag auslöste. Zum Glück trug er einen Helm.

Geschrieben
vor 2 Stunden, Yvonne2202 sagte:

Aber wie sagte mein Schatzi neulich an anderer Stelle: einfach öfters mal am Pipimatz ziehen, das beruhigt die Nerven ungemein ;)

Welche ? Seine oder Deine?

Geschrieben
vor 1 Stunde, munich_carlo sagte:

Einer unserer Testfahrer hatte mal ein Toughbook auf dem Lenkrad liegen, bis es zu einem Unfall kam und der Airbag auslöste. Zum Glück trug er einen Helm.

Was ist dem Toughbook passiert? Das Full Ruggedized Teil könnte so etwas fast schadlos überstehen.

Gernot

Geschrieben (bearbeitet)
vor 5 Stunden, AndreasRS sagte:

Hilft ja nicht. Letztens erst. Landstraße, 100 erlaubt. Der Wagen vor mir fuhr 70, ich fuhr mit ausreichendem Abstand ebenfalls 70. Hinter mir fuhr eine Mercedesdame sehr dicht auf und überholte schließlich über eine Sperrfläche an einer Einmündung, etwa 100 Meter nach dem 70-Zeichen.

Und in einem Wohngebiet in Bochum fahre ich meistens 30, denn beidseitig sind parkende Autos, sodass man Fußgänger nicht gut sieht, die queren wollen. Erlaubt sind im Prinzip 50.

Da muss ich wieder zugeben, dass ich da wesentlich vorsichtiger. Hier auf unseren wenig ausgebauten und unübersichtlichen Landstraßen überhole ich so gut wie nie. Es ärgert mich zwar, dass ich dann hinterher dackeln muss, aber nachdem mich so ne miese Aktion von nem Vollidioten mal fast den Kopf gekostet hätte (beim Überholvorgang wachte sein Ego auf, beschleunigte erst und bremste wieder ab, sodass ich nicht mal hinter ihm einscheren konnte und beinahe in den Gegenverkehr geknallt wäre), überhole ich nur noch wesentlich langsamere landwirtschaftliche Fahrzeuge. Das ist auch keine Angst, aber ich hänge schon auch an meinem Leben. Auf gut ausgebauten und übersichtlichen Landstraßen, wie von Gladbach Richtung Kaarst sieht das wieder anders aus, da hab ich kein Problem mit dem Überholen. 

Bearbeitet von Yvonne2202
Geschrieben
vor 5 Stunden, Yvonne2202 sagte:

Aber wie sagte mein Schatzi neulich an anderer Stelle: einfach öfters mal am Pipimatz ziehen, das beruhigt die Nerven ungemein ;)

Welchen ? Seinen oder Deinen?

(scnr)

  • Like 2
Geschrieben

Zurück zum Thema:

Tacho muss immer zuviel anzeigen, und darf nie zu wenig anzeigen.

Quelle zumindest für die Schweiz ist Art. 55 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS; SR 741.41)

https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19950165/index.html#a55

 

Für Fahrzeuge, die einen Fahrtenschreiber haben müssen (LKW und Busse, bis auf ein paar Ausnahmen), gilt jedoch wieder was anderes:

Art 100 VTS:

https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19950165/index.html#a100

Verwiesen wird auf das hier:

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/ALL/?uri=CELEX:31985R3821

Im Anhang I, irgendwo weit unten, findet sich:

 

Zitat

3. Im Betrieb

a) zurückgelegte Wegstrecke:

± 4 v. H. der tasächlichen Wegstrecke, die mindestens 1 km beträgt;

B) Geschwindigkeit:

tatsächliche Geschwindigkeit ± 6 km/h;

c) Zeit

± 2 Minuten pro Tag oder

± 10 Minuten nach 7 Tagen.

4. Die unter den Nummern 1, 2 und 3 genannten zulässigen Fehlergrenzen gelten für Temperaturen zwischen 0 ° und 40 °C; die Temperaturen werden unmittelbar am Gerät gemessen.

5. Die unter den Nummern 2 und 3 genannten zulässigen Fehlergrenzen gelten, wenn sie unter den unter Ziffer VI genannten Bedingungen ermittelt worden sind.

Die fett gedruckte Hervorhebung stammt von mir, zwecks besserer Auffindbarkeit.

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