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Geschrieben

Nachtrag: Soweit ich das auf die Schnelle herausfinden konnte, sind in D die §§ 57 und 57a StvZO einschlägig. § 57a StvZO verweist auf die gleiche EWG-Verordnung, die oben schon fürs schweizer Recht verlinkt ist, und betrifft auch wieder nur LKW oder Busse, wobei LKW erst ab 7.5t, anders als in CH.

Will man sich nicht nach der EU-Norm richten, geht das gleiche auch nach dem deutschen Mess- und Eichgesetz...

Für PKW mit weniger als 9 Sitzplätzen gilt §57 StvZO. Dieser Verweist auf den Anhang der StvZO. Wenn man die Geduld nicht verliert und den so per Suchmaschinen zu findenden Verweisen folgt, landet man hier:

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.L_.1975.196.01.0001.01.DEU&toc=OJ:L:1975:196:TOC

Zitat

4 . VORSCHRIFTEN

4.1 . Die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers muß sich im direkten Sichtfeld des Fahrers befinden , und der Anzeigewert muß sowohl bei Tag als auch bei Nacht eindeutig erkennbar sein .

Der Anzeigebereich muß so groß sein , daß er die vom Fahrzeughersteller angegebene Hoechstgeschwindigkeit des Fahrzeugtyps enthält .

4.2 . Bei Geschwindigkeitsmessern , die keine Digitalanzeige haben , sondern eine Skale , muß diese eine deutliche Teilung haben .

4.2.1 . Die Teilstriche der Skale müssen nach 1 , 2 , 5 oder 10 km/h fortschreiten . Die Geschwindigkeitswerte , die ein Vielfaches von 20 km/h darstellen , sind auf der Skale anzugeben .

4.2.2 . Ein Geschwindigkeitsmeßgerät , das für den Verkauf in einem Mitgliedstaat hergestellt worden ist , in dem die Masseinheiten des Imperial System verwendet werden und Übergangsmaßnahmen gemäß Artikel 5 in Kraft sind , muß sowohl in km/h als auch in mph unterteilt sein ; die Teilstriche müssen nach 1 , 2 , 5 oder 10 km/h sowie nach 1 , 2 , 5 oder 10 mph fortschreiten , und die auf der Skale angegebenen Geschwindigkeitswerte müssen ein Vielfaches von 20 km/h und ein Vielfaches von 20 mph sein .

4.3 . Die Genauigkeit des Geschwindigkeitsmeßgeräts ist nach folgendem Prüfverfahren zu kontrollieren :

4.3.1 . Das Fahrzeug ist mit einem der Reifentypen der Normalausstattung auszurüsten . Die Prüfung ist für jeden vom Hersteller vorgesehenen Typ von Geschwindigkeitsmeßgeräten zu wiederholen .

4.3.2 . Die Belastung der das Geschwindigkeitsmeßgerät antreibenden Achse muß dem Gewicht nach 2.6 des Anhangs I der Richtlinie 70/156/EWG entsprechen .

4.3.3 . Die Bezugstemperatur am Geschwindigkeitsmesser beträgt 23 mehr oder weniger 5 * C .

4.3.4 . Bei jeder Prüfung muß der Reifendruck dem in 2.3 definierten Reifendruck im warmen Zustand entsprechen .

4.3.5 . Das Fahrzeug wird bei folgenden drei Geschwindigkeiten geprüft : 40 km/h , 80 km/h sowie 120 km/h oder 80 % der vom Hersteller angegebenen Hoechstgeschwindigkeit , wenn diese weniger als 150 km/h beträgt .

4.3.6 . Die Fehlergrenze des zur Messung der tatsächlichen Geschwindigkeit des Fahrzeugs verwendeten Kontrollgeräts darf nicht grösser sein als mehr oder weniger 1,0 % .

4.3.6.1 . Wenn eine Meßstrecke verwendet ist , muß sie eine ebene , trockene und ausreireichend griffige Oberfläche aufweisen .

4.4 . Die angezeigte Geschwindigkeit darf nie unter der tatsächlichen Geschwindigkeit liegen . Bei den unter 4.3.5 angegebenen Geschwindigkeiten sowie bei den Zwischenwerten muß zwischen der vom Geschwindigkeitsmesser angezeigten Geschwindigkeit V1 und der tatsächlichen Geschwindigkeit V2 folgende Beziehung bestehen : O * V1 - V2 * V2/10 + 4 km/h .

Der Fettdruck ist wieder von mir.

Wie üblich alle Angaben nach bestem Wissen und Können im Rahmen eines minimalen Aufwands, also bar jeder Gewähr.

Geschrieben

Wenn ich Porsche sehe, dann meistens kaltverformt in irgendwelchen Unfallmeldungen, die Beschreibungen des Unfallablaufs konterkarieren die Legende des souveränen Porschefahrers. Auf der Straße fallen mir die regelhaft mit unangenehmem Verhalten auf. Ein Kollege fährt Porsche, der ist, soweit ich es beurteilen kann, kein Raser.

Geschrieben

Man kann die Dinger auch ganz normal fahren. Ein Kollege von mir hat aber gleich einmal eine lange tiefe Kratzspur auf die Rampe der neuen Tiefgarage gemacht. Da war die Kante der Rampe unten einfach zu kantig um da schon vorher volle Kante zu geben. Dumm gelaufen.

Gernot

Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Stunden, Yvonne2202 sagte:

Aber wie sagte mein Schatzi neulich an anderer Stelle: einfach öfters mal am Pipimatz ziehen, das beruhigt die Nerven ungemein ;)

                                                                                                                                :lol:--> Activator gefällt das  ♥ Gefällt mir

Also das tut doch weh... mir ist da Sex lieber!;)

Bei den Porschefahrern gibt's wirklich nochmal die Unterscheidung Wagen fast sechsstellig oder Boxster / Cayenne erste Baureihe...

Gruß Higgins

Bearbeitet von Higgins*
Gast munich_carlo
Geschrieben (bearbeitet)
vor 14 Stunden, Gernot sagte:

Was ist dem Toughbook passiert? Das Full Ruggedized Teil könnte so etwas fast schadlos überstehen.

Gernot

Mit einem externen Monitor hätte man noch damit arbeiten können. Es war lediglich das Touchpanel gebrochen und das rechte Scharnier verbogen, sodass der Deckel nicht richtig schloss. Wurde aber verschrottet und das Nachfolgemodell CF-54 beim Mietgeber geordert.

Bearbeitet von munich_carlo
Geschrieben
vor 44 Minuten, munich_carlo sagte:

Mit einem externen Monitor hätte man noch damit arbeiten können. Es war lediglich das Touchpanel gebrochen und das rechte Scharnier verbogen, sodass der Deckel nicht richtig schloss. Wurde aber verschrottet und das Nachfolgemodell CF-54 beim Mietgeber geordert.

Ohne Helm wäre das aber ungemütlich geworden. ;) Zeit für neue Zähne oder so... :D

Geschrieben

Diese Lenkradhalter sind wohl auch eher für LKW ohne Airbag.

Ich schließe aus der Beschreibung, daß es ein Semi Ruggedized CF53 war, wie ich es auch benutze. Da war in meiner Meßpraxis auch schon so mancher Freiflug dabei. Airbags haben wir allerdings nicht...

Neben der Impulsfrequenzmessung der Radsensoren oder dem GPS könnte man natürlich noch einen optischen Korrelator am Auto anbringen (so eine Art optische Maus), der auf die Straße schaut. Der würde äußerst exakt das Tempo messen, aber das ist den Automobilern viel zu teuer.

Gernot

Gast munich_carlo
Geschrieben
vor 2 Stunden, Kugelblitz sagte:

Ohne Helm wäre das aber ungemütlich geworden. ;) Zeit für neue Zähne oder so... :D

Drum rauche niemals Pfeife während Du am Steuer sitzt. :D

Geschrieben

Wichtiger als die Schwachsinnsdiskussionen über die vergleichsweise großen Toleranzen in D ist die Tatsache, dass es z.B. in NL oder auch F realiter sehr wenig Toleranz gibt.

Konkretes Beispiel: Navi 91, Tacho (Berlingo aus 2000) 96  ergibt auf der D999 im Gard von fester Blitze gemessene Geschwindigkeit 97, Toleranzabzug 5% bei festen Blitzen 92, ergo Verstoß Klasse 3 oder 45 bis 180€ und bei F-Führerschein normalerweise Verlust eines Punktes (wird dort runter-, nicht raufgezählt).

Geschrieben

Aus irgendeinem Grund sind die Begrenzer und Geschwindisgkeitsregler bei französischen Autos oftmals Serie. Die 90 km/h werden in F mintunter ganz fies überwacht. Wenn da so deutsch mit 110 Tacho Landstraßentempo ankommt ist man so etwas von fällig. Wobei mein Eindruck immer war, daß die Franzosen die 90 auch nicht wirklich ernst nehmen. Das gilt doch nur bei schlechtem Wetter und für LKWs mit Anhänger....

Man sollte auch bedenken, daß die Radaranlagen seit diesem Jahr in Frankreich nicht mehr angekündigt werden.

Gernot

Lutz-Harald Richter
Geschrieben

Toleranzabzüge bei Geschwindigkeitskontrollen habe nichts mit der Tachoanzeige zu tun, sondern mit der evtl. Ungenauigkeit der Messgeräte der Polizei oder Gemeinde. Die dabei gemachten Abzüge von der gemessenen Geschwindigkeit hängen von den  eingesetzten Messverfahren und ggfs. der dazu vorliegenden Rechtsprechung ab. Das gilt im Ausland genau so wie in Deutschland.

Die Höhe der Strafe in Frankreich wird dabei nicht willkürlich irgendwo zwischen den gennannten Beträgen festgelegt. Der Tempoverstoß in Frankreich kostet in der "billigsten" Stufe zunächst bei fristgerechter Zahlung € 45. Zahlt man zu spät, erhöht sich der Preis in zwei Stufen bis auf € 180. 

Lutz-Harald Richter

  • Like 1
ACCM Elmar Stephan
Geschrieben

Ich komme gerade aus Spanien/Frankreich, und wir sind in F auch viel Landstraße gefahren. Die Tempo-90-Beschränkung habe ich schon ernst genommen. Meistens sind wir überholt worden ... Aber gut, die Ortskundigen wissen bestimmt, wo die Radarfallen stehen.

Geschrieben

Ich werde hier in D auch oft überholt. Ich höre aber auch im Kollegenkreis viele Geschichten von Bußgeldern und Fahrverbot. Die Schnellfahrer haben schon ihre einschlägigen Erfahrungen-

OK, die Woche lag ein Zettel im Briefkasten, da wäre ein Einschreiben für mich da. Riesenschreck, was habe ich falsch gemacht? Augsburg oder Donauwörth? Die sind ja immer extrem zickig und es gibt so viele Schilder, da kann man ja doch einmal eins übersehen und der C4 fährt das Tempo schon sehr locker. Große Spannung bei der Post. War dann aber nur eine wichtige Mitteilung von der Bank. Durchatmen...

Gernot

Geschrieben
Am 23.9.2016 at 09:48 , munich_carlo sagte:

Drum rauche niemals Pfeife während Du am Steuer sitzt. :D

Nichtraucher. :)

Geschrieben

Als Brillenträger gibt es "schöne" Augenringe (selber schon erlebt...)

Geschrieben

Höchstgeschwindigkeit = Mindestgeschwindigkeit habe ich in der Fahrschule gelernt (89). In der Tat mit dem Argument der Tachovoreilung einerseits und das man andererseits keine gefährlichen Überholmanöver provozieren sollte. Daß man nun nicht versuchen sollte eine Haarnadelkurve mit 100 zu nehmen versteht sich von selbst.

Mein Fahrlehrer meine damals auch, daß man einen LKW auf der Landstraße IMMER überholen soll, wenn es möglich ist, AUCH wenn man Zeit hat, damit die nachfolgenden, die es vielleicht eiliger haben nicht mehrere Fahrzeuge überholen müssen. (Natürlich gibt es auch Leute die "Angst" haben zu überholen, aber die gehören nicht ans Steuer)

Ich habe mich die letzten 25 Jahre sogar eher selten an diese Empfehlung gehalten, weil ich meistens mit 26, 27 oder 30 PS unterwegs war (luftgekühlte Volksautos).

Umso unverständlicher finde ich es heute, wenn manche Leute sogar mit Navi auf die Arbeit fahren, warum man nicht wenigstens die nach Tacho erlaubte Geschwindigkeit mehr erreicht. Ich meine nicht einmal die beiden Haupttypen von Extremschleichern "Opa mit Hut" und "Frau am Steuer". Die hat es damals auch schon gegeben. Nein, Männer beliebigen Alters die einfach trödeln.

Sind das die, die ihren Diesel mit Verlust verkauft haben, weil die Autowerbung ihnen einen Benziner mit 4,0 l Verbrauch (NEF-Zyklus) versprochen hat und die nun krampfhaft versuchen wenigstens unter 6,0 l zu bleiben, um nicht ein Vermögen für den Sprit zusätzlich zur Monatsrate auszugeben?

 

Übrigens "vorsichtig fahren". Bin heute fast ausgetickt. "Sie" schleicht einer Radfahrerin mit 12 km/h hinterher bis wirklich gar kein Gegenverkehr mehr sichtbar ist, um dann mit 20 cm Abstand zwischen Außenspiegel und Lenker an der Radfahrerin vorbeizuschleichen, wo ich mit fast einem Meter Abstand trotz Gegenverkehr vorbeigekommen wäre! So was gehört nicht auf die Straße!

Geschrieben
Kann man so nicht verallgemeinernd sagen. Im X1 1.8i 16V war der Tacho bis 80 km/h gleich mit dem GPS, einen 80er Blitzer durfte man nicht mit mehr als Tacho 85 km/h durchfahren, sonst gabs Post und 10 Euro waren fällig. Wenn man das gleiche mit meinem X2 HDi Activa macht, geht der Tacho ca. 10% vor (GPS 72 km/h, Tacho 80 km/h / GPS 81 km/h, Tacho 90 km/h / GPS 90 km/h, Tacho 100 km/h), den 80er Blitzer kann ich locker mit Tacho 90 km/h passieren, da passiert gar nichts.

Ich würde daher dafür plädieren, dass die Genauigkeit unterschiedlich ist...

Viele Grüße

Fred



Da meine Nadel leider kompletten Blödsinn angezeigt hat, hab ich am Wochenende den HDi mal mit Lexia und GPS genau eingemessen und die Nadel richtig gesetzt.
Ergebis bei 50 km/h: Lexia und GPS stimmen exakt überein.
Ergebnis bei 100 km/h: Lexia und GPS stimmen exakt überein.
Ergebnis bei 130 km/h: lexia 130 km/h, GPS 127 km/h

  • Like 1
Geschrieben

Ach, das kann man einstellen? Interessant. Werde ich nach Aufziehen der neuen Winterreifen mal machen, wenn ich auch ein lexia haben

Geschrieben
Ach, das kann man einstellen? Interessant. Werde ich nach Aufziehen der neuen Winterreifen mal machen, wenn ich auch ein lexia haben


Tacho zerlegen, Nadel versetzen während der Fahrt ;)
  • Like 3
Geschrieben
Das will ich sehen^^


Was denn? Wie ich ne Nadel versetze? ;)
Geschrieben (bearbeitet)

Ich nehm an, am einfachsten versetzt man die Nadel mit einem Tritt auf den Gas- oder Bremshebel...

Und das mit Höchstgeschwindigkeit = Mindestgeschwindigkeit ist nur schon deshalb der grösste Hafenkäse, den man plappern kann, weil Geschwindigkeitslimiten bei guten Strassenverhältnissen und einwandfreier Sicht gelten, und man bei allem anderen angepasst zu fahren hat. Der Rest ergibt sich aus dem Rücksichtnahmegebot im Verbund mit der kausalen Haftung. Heisst: Motorfahrzeugführer haften auch dann, wenn sie an einem Schaden nicht schuld sind, also z.B. gar nicht so fahren konnten, dass niemand zu Schaden gekommen wäre. Es reicht für die Haftung, dass sie - auch völlig schuldlos - den Grund für einen Schaden gesetzt haben. Folglich: Man hat sein Fahrzeug immer und überall und zu jeder Zeit so zu führen und genügend zu beherrschen, dass niemand und nichts geschädigt wird. Sollte aber doch mal was passieren, fragt man erst, wers war, und erst dann, ob denjenigen ein Verschulden trifft.

Der ganze Komplex wird auch unter dem Begriff "Betriebsgefahr" zusammengefasst.

So, also allein schon wegen dem zuvor gesagten ist der Spruch mit "Höchstgeschwindigkeit = Mindestgeschwindigkeit" schon so ziemlich das falscheste und gefährlichste an Vereinfachung, was man absondern kann.

Auch richtig ist jedoch - aufgrund des Rücksichtnahmegebots - dass man andere nicht unnötig behindern darf. Heisst also: Bei GUTEN Strassen- und Sichtverhältnissen, und sofern es der Verkehr zulässt, sollte man schon fahren, was die Limite hergibt. Allerdings kann niemand verlangen, dass man schneller fährt, als es der Verkehr zulässt, sprich, als es der Vordermann tut. Ist das ein Fahrrad, eine Baumaschine, ein Trecker oder ein Mähdrescher, ein Schwertransport oder LKW, dann gehts eben genau so schnell voran, wie es der vorgibt. Allenfalls kann man von langsamen Verkehrsteilnehmern verlangen, dass sie das Überholen nach Kräften erleichtern, indem sie unter sich so viel Abstand halten, dass man gefahrlos Fahrzeug für Fahrzeug eines Trosses überholen kann, inkl. genug Platz zum einbremsen und wieder beschleunigen dazwischen. Auch nett wäre, wenn LKW und ähnliches an geschlossenen Bahnschranken nicht ganz vorfahren, so dass sie noch stehend und ohne Gegenverkehr überholt werden können. Aber: Wer schnallt es, was das für eine nette Geste ist, wenn Trecker- oder LKW-Fahrer zig Meter vor der Schranke oder Haltelinie halten? In der Regel niemand!

Ausweichstellen zu nutzen, funktioniert besser.

So, und dann mal zum Überholzwang: Überholt werden darf nur, wenn sicher ist, dass man dadurch niemanden behindert (siehe Rücksichtnahmegebot!) und niemanden gefährdet (sonst Kausalhaftung!). Nun hängt es doch SEHR von den Umständen ab, wann man überholen kann; als da wären, ohne Anspruch auf Vollständigkeit: Fahrzeug, Streckenverlauf (Fahrbahnzustand, Steigung, Sichtmöglichkeiten), Motorisierung, Getriebeart, Zustand der Bereifung und der Bremsen. Dann noch die Subjektiven Komponenten, wie Anspruch an den Umgang mit dem Fahrzeug, also ob man lieber zerstörerisch fährt, dafür zwei Minuten eher zu Hause oder im Krankenhaus ist, oder ob man ein Auto fährt, das man in zehn oder 20 Jahren immer noch kostengünstig fahren können möchte. Dann Dinge wie die Körperliche und seelische Verfassung des Fahrers, dessen Erfahrungen im Strassenverkehr, die Tagesform und anderes.

So, und nun versetzt euch mal in den Kleinstwagenfahrer, der mit weniger als 100Ps und inzwischen mehr als einer Tonne Fahrzeuggewicht unterwegs ist, und damit rechnen muss, dass beim Anblick dieses non-prestige-Gefährts sowohl der Überholtwerdende als auch allfälliger Gegenverkehr aufs Gas latscht, unwillkürlich oder mit voller Absicht. Dann noch der Umstand, dass auf der Landstrasse 100km/h gefahren werden darf, der 2. Gang aber meist deutlich darunter ausgeht.

Zusätzlich machen wir ein Zahlenspiel:

Der LKW fährt etwa 90km/h, und ein Sattelzug ist aufgerundet 19m lang.  ergibt eine Differenz von 10km/h. Das ergibt rund 2.7m/s Für die gant knapp aufgerundeten 19m eines Sattelzugs braucht man dann 6.84s, wenn man die Zeit für die Beschleunigung mal weglässt. Bei einem LKW hat man dabei aber noch den Vorteil, dass der dann irgendwann einfach nicht mehr schneller kann, also nicht, wie PKW üblicherweise, noch beschleunigt, während man den überholt.

Bei 100km/h legt man aufgerundet 27.8m/s zurück. in den 6.84s die man für die Passage eines Sattelzugs braucht, also 190m. Wieder ohne die Zeit für die nötigen Bescheunigungsvorgänge, wo dann ja auch noch ne Schaltpause sein muss.

Der Gegenverkehr fährt aber auch 100km/h, braucht also auch nochmal 190m obendrauf, wenn man den nicht behindern darf. Sind dann schon 380m, die man (in der Ebene) überblicken können muss, wenn alle korrekt und nicht zu schnell fahren und wenn man beim Ausscheren die 100km/h fürs überholen schon hat.

Bei 110km/h hat man schon runde 30.556m/s drauf. Dann hat man zum LKW 20km/h Differenz. Man legt also relativ zu ihm dann 5.556m/s zurüch. 19m dauern dann 3.42s. In diesen 3.42s legt man 104.5m zurück, und der Gegenverkehr auch. Man braucht also immer noch 210m freie Sicht und Strecke, wohlverstanden ohne Beschleunigungsstrecke oder Bremsweg für den Notfall, und mit nur wenigen cm Platz zum überholten LKW beim Wiedereinscheren, und die Eigene Fahrzeuglänge ist da noch nicht mal mit drin...

Kommt der Gegenverkehr mit 120 km/h angeflogen, macht er in den 3.42s schon 114m gut, die man auch überblicken können muss und keinesfalls zu kurz schätzen darf. Dann benötigt man, ohne nennenswerte Reserve, Beschleunigungs- oder Bremsstrecken ca. 220m Überholweg.

Fährt man korrekt 100km/h, braucht also 6.84s an dem LKW vorbei, macht der Gegenverkehr bei 120km/h in der Zeit schon 228m. Die 190m dazu, die man für den LKW selber braucht, macht schon 418m, plus mindestens noch die eigene Fahrzeuglänge, die man überblicken können muss, um grad so am LKW vorbeizukommen, wobei man dann nur wenige cm vor der Schnauze des LKW schon wieder ganz auf der rechten Spur zurück sein müsste.

Also: Nein, Höchstgeschwindigkeit = Mindestgeschwindigkeit ist nicht immer eine gute Idee. Viel öfter drückt man damit andere in Lebensgefahr.

Was ich bei den obigen Zahlenspielen völlig aussen vor gelassen habe, sind die Mindestabstände (dürften eigentlich zu gar keinem Zeitpunkt unterschritten werden!) und Beschleunigungs- und Bremsstrecken.

Ich glaube, die allermeisten an dieser Diskussion beteiligten haben nicht die blasseste Ahnung, wie gefährlich Geschwindigkeit ist, und noch viel weniger, wie grottenschlecht Menschen die hier genannten Grössenordnungen von Distanzen abschätzen können.

Bearbeitet von bluedog
  • Like 2
Geschrieben
vor 6 Stunden, Sensenmann sagte:

Höchstgeschwindigkeit = Mindestgeschwindigkeit habe ich in der Fahrschule gelernt (89). In der Tat mit dem Argument der Tachovoreilung einerseits und das man andererseits keine gefährlichen Überholmanöver provozieren sollte. Daß man nun nicht versuchen sollte eine Haarnadelkurve mit 100 zu nehmen versteht sich von selbst.

Mein Fahrlehrer meine damals auch, daß man einen LKW auf der Landstraße IMMER überholen soll, wenn es möglich ist,

 

Selten so einen Blödsinn gelesen. Sicherheit geht IMMER vor. Es heißt Höchstgeschwindigkeit. Für Mindestgeschindigkeit gibt es das Verkehrszeichen 275.

Geschrieben

Na, ihr werft euch hier ja schon ganz schön ´was an den Kopf. Ich würde erstmal den LKW weglassen. Das Wetter ist schön, die Straße gut ausgebaut und übersichtlich. Da wollten wir schon die erlaubte Höchstgeschwindigkeit fahren, oder? Oder fahren wir da lustig Schlangenlinien und wenn einer vorbei will, dann bremsen wir den aus und lassen den nicht vorbei?

Jetzt kommt der LKW. Die fahren auf der Landstraße seit 1936 60 km/h. Sonst würde man die auch nicht überholen wollen.

Natürlich ist überholen immer gefährlich. Man kann aber auf der Landstraße oft sehr weit sehen, weil sie vielleicht gekrümmt verläuft oder weil man eine Kuppe herunterkommt. Sonst überholt man eben nicht. Das ist doch ganz einfach.

Natürlich darf man beim Überholen die erlaubte Höchstgeschwindigkeit nicht überschreiten.Trotzdem kommt man an langsamen LKW oder Baggern oder Traktoren ganz flott vorbei. Wenn man das Überholen regelmäßig praktiziert, dann schätzt man die Situation gleich richtig ein und die ganze Chose ist ohne Gefahr schnell ausgestanden.

Gernot

  • Like 1
Gast munich_carlo
Geschrieben

Der Sensenmann hätte hier sicher auch nichts einzuwenden:

sensenmann.png

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