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Werkstatt verschrottet falsches Auto


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Geschrieben

Aua,

Eine Autowerkstatt im Kreis Mainz-Bingen hat das Auto eines Kunden verschrottet, das dieser eigentlich reparieren lassen wollte. Die Polizei Mainz berichtete am Dienstag, dass der Werkstattbesitzer dem Autobesitzer gesagt habe, dass sein Wagen im Weg herumgestanden habe. Deshalb habe er ihn zum Verschrotten gegeben. Der junge Mann wollte den Motorschaden eigentlich mit einem Werkstattmitarbeiter reparieren, brauchte jedoch einige Tage, um die entsprechenden Ersatzteile zu besorgen. Den genauen Ort der Werkstatt teilte die Polizei nicht mit.

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Geschrieben

Zum Anwalt und die Verursacher richtig unnachgiebig zahlen lassen. Nötigernfalls verklagen. Nicht mit ein paar Euro abspeisen lassen. Das wird richtig teuer. Die machen das danach garantiert NIE wieder.

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Geschrieben

Klingt darüber hinaus nach einem "Betrieb", in dem überforderte "Psychos" immer kurz vor dem durchdrehen sind - kommt mir irgendwie bekannt vor.

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Geschrieben

Wieso defekter Motor? Da war doch nur das Lager für 3,50€ defekt :)

Ich kenne einen ähnlichen Fall da hat ein Schrotthändler manchmal Autos die bei ihm vor dem Hof geparkte Autos gepresst. Das war immer lustig ;)

 

Geschrieben
vor 10 Stunden, sturmdres sagte:

Zum Anwalt und die Verursacher richtig unnachgiebig zahlen lassen. Nötigernfalls verklagen. Nicht mit ein paar Euro abspeisen lassen. Das wird richtig teuer. Die machen das danach garantiert NIE wieder.

Vielleicht sind da Menschen am Werk, die jeden Tag mit Autos zu tun haben? Warum haben die sich nichts dabei gedacht, als sie den BringMichWerkstatt verschrottet haben?

Wegen einem ollen E 36 mit Motorschaden so einen Zirkus anzetteln? Geht's noch? Dem armen "Opfer" gibt man ein paar Hunderter, kann er sich wieder einen kaputten, wahrscheinlich sogar einen fahrfähigen voll krassen Dreier holen und alle sind glücklich.

Aber am besten gleich Gerichte jahrelang beschäftigen und sein Leid via Presse und Internet in voller Lautstärke in die Welt hinausposaunen.  

 

 

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 39 Minuten, CX Fahrer sagte:

Wieso defekter Motor? Da war doch nur das Lager für 3,50€ defekt :)

Ich kenne einen ähnlichen Fall da hat ein Schrotthändler manchmal Autos die bei ihm vor dem Hof geparkte Autos gepresst. Das war immer lustig ;)

 

Wir haben immer noch eine Rechtsordnung, die für JEDEN verbindlich ist. Es gibt in der Autoszene genug selbstherrliche "Proleten" die meinen sie wüßten und könnten alles besser, alle anderen seinen unwissend oder dumm.

Wer sich unberechtigt am Eigentum anderer vergreift, in dem er es vorsätzlich vernichtet, begeht IMMER eine strafbare Sachbeschädigung. Welche automatisch Schadenersatzforderungen nach sich zieht, die NICHT der Schädiger der Höhe nach festsetzt.

Ein Verwerter der Fahrzeuge eigenmächtig presst die auf seinem Grundstück stehen wird bei entsprechender Strafanzeige sofort seine Gewerbeerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit verlieren, und das ist GUT so => Rechtsstaat.

Ein Verwerter darf im Regelfall keine Autos mitnehmen zu denen es keine Papiere gibt. Die Eigentumsverhältnisse müssen dargelegt werden können, Zusicherungen reichen nicht aus.

In der Praxis wird das anders gehandhabt oftmals, das zeigt nur wie hoch intellektuell und rechtskundig Verwerter oftmals sind.

Ein sonst intaktes Auto mit Motorschaden welches in die Werkstatt gebracht wurde ist KEIN Schrott. Auch wenn es von der Werkstatt noch so wertlos geredet wird.

Rechtlich sieht die Sache völlig anders aus.

Die dürfen richtig ZAHLEN.

Mit ALLEN Folgekosten.

Leihwagen 14 Tage etc.

 

Bearbeitet von sturmdres
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Geschrieben

Der Strafbefehl dürfte auch im vierstelligen bereich liegen. Die werden sich das das nächste mal überlegen.

Geschrieben (bearbeitet)

Da kommen schnell 3.000 Euro zusammen plus Anwaltskosten. 

Bearbeitet von sturmdres
Geschrieben

Um das Ganze mal citroeniger werden zu lassen:

Ein Bekannter hatte seinen sehr gepflegten XM V6 zur Reparatur bei einer Renault-Werkstatt (ehm. Cit) stehen. Da auf ein Ersatzteil gewartet werden musste, wurde der XM hinterm Haus neben den Schrottautos abgestellt. Der Verschrotter kam und lud versehentlich den XM auf...

Geschrieben

schade,  das wir wohl keine Möglichkeit haben den Fall weiterzuverfolgen,  somit fällt die Möglichkeit weg zu wetten; sonst hätte ich Dir (sturmdres) eine Wette angeboten.

Finde es albern was Du da für Geschütze auffährst.   Klar,  an fremdem Eigentum vergreifen geht an sich nicht,  keine Frage;   aber es ist dennoch nochmal was ganz was anderes wenn man - wenn auch im Irrtum - Müll entsorgt der einem auf den eigenen Grund und Boden abgelegt wird.

Mietwagen ?  als Ersatz für ein nicht fahrfähiges Auto ?

Träum' mal schön weiter von Deinem Rechtsstaat.....

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Geschrieben
vor einer Stunde, Memphisto sagte:

 

Wegen einem ollen E 36 mit Motorschaden so einen Zirkus anzetteln? Geht's noch? Dem armen "Opfer" gibt man ein paar Hunderter, kann er sich wieder einen kaputten, wahrscheinlich sogar einen fahrfähigen voll krassen Dreier holen und alle sind glücklich.

 

Naja, kommt drauf an wie sehr man an sein Auto hängt und in wie weit man ihn personalisiert hat. Wenn jemand ausversehen meine Ente schrotten würde, wär ich auch stinksauer. Ein Nichtbetroffener würd vielleicht sagen, "ist doch kein Problem, kaufst dir halt ne andere Ente - gibt ja noch welche." Für mich wäre es aber ein Problem, weil meine Ente Dinge eingebaut hat, wo ich so schnell nicht wieder dran kommen werde - bzw. nie wieder dran kommen werde.

Meist ist es auch einfacher ein Motor zu reparieren, als alles Zubehör auszubauen und in ein anderes Auto wieder einzubauen.

Wenn der Typ an seinem 3er-BMW hängt und vielleicht auch schon einiges an Teilen reingesteckt hat, kann ich seine Reaktion durchaus nachvollziehen.

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Geschrieben

das ist ja gar keine Frage,  natürlich ist man sauer;  egal was es für'n Auto ist und ob man nun besonders dran hängt oder nicht.

Nur - shit happens,  und ich finde es albern gleich die Justiz auf den Plan zu rufen ohne mal zu überlegen was da schief lief.

Im vorliegenden Fall könnte ich mir beispielsweise auch gut vorstellen,  das der BMW (Ex) besitzer vielleicht mal ein ernsthaftes Gespräch mit dem besagten Mitarbeiter der Werkstatt führen müsste,  denn offensichtlich hat er ihm erlaubt das Fahrzeug abzustellen ohne dies mit seinem Chef abzustimmen.

Und auch wenn es schmerzt sein Auto auf diese Art einzubüßen....den Schaden zu regulieren sollte ja wohl ausreichen,  da muss man nicht gleich mit dieses vorpubertären Sprüchen rangeh'n....... 

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Geschrieben

chris, so ein bisschen realitätsfern bist du schon, oder?

wenn so ein choleriker nach 3 tagen die kiste verschrotten lässt-glaubst du mit dem ist zu reden?

davon ab steht ihm der ersatzwagen zu, die reparatur war ja geplant und wäre durchgeführt worden-er hatte die teile, ergo hätte er ein fahrfertiges auto gehabt. der wert bemisst sich somit auch an einem fahrfertigen fahrzeug, da der reparaturwille ja gegeben war.

rechtlich sieht es weiter so aus das sich niemand ungefragt an fremdem eigentum zu vergreifen hat, egal wie wenig man die karre oder die jeweilige sache mag. 

wenns nach mir ginge könnte man auch alles nach xantia wegpressen, inklusive deinen C6. aber darf man das dann deshalb auch?

  • Like 2
Geschrieben
vor 2 Stunden, Memphisto sagte:

Vielleicht sind da Menschen am Werk, die jeden Tag mit Autos zu tun haben? Warum haben die sich nichts dabei gedacht, als sie den BringMichWerkstatt verschrottet haben?

Wegen einem ollen E 36 mit Motorschaden so einen Zirkus anzetteln? Geht's noch? Dem armen "Opfer" gibt man ein paar Hunderter, kann er sich wieder einen kaputten, wahrscheinlich sogar einen fahrfähigen voll krassen Dreier holen und alle sind glücklich.

Aber am besten gleich Gerichte jahrelang beschäftigen und sein Leid via Presse und Internet in voller Lautstärke in die Welt hinausposaunen.  

 

 

Jetzt setzte einmal statt E36 sowas wie oller Xantia, BX, AX, ZX, Xsara, C5... ein. Ist das dann noch immer so lustig?

Für alle anderen haben wir auch nur alte Schüsseln und kein Geld für was neues. Kein Mensch dreht sich nach den Kisten um, wenn wir ehrlich sind. Genauso gibt es aber Liebhaber für den E36.

Geschrieben (bearbeitet)

Hm, die meisten Fahrzeuge die repariert werden sollen oder nur ungeschickt geparkt sind, haben ein zugelassenes Kennzeichen am Fahrzeug. Diese zu verschrotten zeugt schon von mangelnder Sorgfaltspflicht.

Auch wenn ich es um einen ollen BMW nicht schade finde, liegt das Merkmal "Schrott" doch haeufig im Auge des Betrachters. Moechte nicht wissen was hier los gewesen waere wenn es eine DS gewesen waere. Soll sich doch nicht so anstellen...

Ich gehe mal davon aus das der Eigner des BMW nicht in der Lage ist die vollen rechtlichen Moeglichkeiten auszuschoepfen und mit einem Vergleichsvorschlag einverstanden ist. Trotzdem steht ihm natuerlich Schadensersatz zu. Auch wenn natuerlich der Schaden durch die mangelnde Fahrbereitschaft und die schwierige Wertabschaetzung nicht einfach festzustellen ist. Der Werkstattbesitzer ist sicherlich gut beraten, wenn er eine grosszuegigen Vergleichsvorschlag macht, dann kann er sich Gutachter und Rechtsanwaltskosten einsparen. In einem Rechtsstreit verlieren sicherlich beide.

Bearbeitet von MatthiasM
Geschrieben
vor 2 Stunden, sturmdres sagte:

Wer sich unberechtigt am Eigentum anderer vergreift, in dem er es vorsätzlich vernichtet, begeht IMMER eine strafbare Sachbeschädigung.

 

So einfach ist die Rechtslage nicht: Wer seinen Müll zum Abholen an den Straßenrand stellt, gibt damit juristisch betrachtet sein Eigentum auf. Und so kann man auch im Falle von Kraftfahrzeugen argumentieren. Das ist zwar mitunter sehr gewagt, aber wenn sich der Amtsrichter dieser Meinung anschließt, ...

  • Like 1
Geschrieben (bearbeitet)

Stillschweigende Eigentumsaufgabe? Funktioniert in dem Fall der Werkstatt nur, wenn der Kunde sich nach Aufforderung und Fristsetzung nicht rührt. Nicht umsonst werden im öffentlichen Verkehrsraum stehende abgemeldete Fahrzeuge, selbst mit Schäden, eine Zeit lang auf Staatskosten verwahrt, da der Staat keine Straftat begehen darf. Anders sieht es natürlich bei offensichtlichem Müll aus. Teilausgeschlachtete Karosse, einzelne Fahrzeugteile etc. 

Nochmal: Ein Fahrzeug mit Motorschaden ist erst einmal zunächst KEIN Abfall. Nicht mal ansatzweise. Da mag der Sachwert im Einzelfall noch so niedrig sein.

Bearbeitet von sturmdres
Geschrieben

Bei Müll am Straßenrand ist erstens erkennbar kein Sachwert vorhanden und zweitens erkennbar etwaiges Eigentum sofort aufgegeben worden. Der Fall ist aber hier VÖLLIG anders!

Geschrieben (bearbeitet)
vor 31 Minuten, Albert Rupprecht sagte:

So einfach ist die Rechtslage nicht: Wer seinen Müll zum Abholen an den Straßenrand stellt, gibt damit juristisch betrachtet sein Eigentum auf. 

Mit dem ersten Teil hast Du recht, mit dem Zweiten eher nicht.*

https://de.wikipedia.org/wiki/Containern

Es gibt den Begriff des "Mülldiebstahls". Das pluendern von Sperrmuell ist streng genommen Diebstahl, auch wenn es selten geahndet wird. Das Eigentum geht vom Wegwerfenden auf den legitimen Entsorger ueber. Und das ist nicht jeder der gerade zufaellig vorbei kommt! Und wie gesagt, ein zugelassenes Kennzeichen laesst darauf schliessen das es eben kein Muell ist.

Ich moechte nur an die Threads erinnern bei den es um die "illegale" Lagerung von alten Fahrzeugen auf eigenem Gelaende geht. Sollten sie die  Bedingung "Muell" erfuellen, ist eine Lagerung auch auf eigenem Gelaende illegal.

Jeder auch nur einigermassen serioese Autoverwerter laesst sich vor der Entsorgung auch die Fahrzeugpapiere uebergeben, mit denen auch ein Eigentumsuebertrag dokumentiert wird oder laesst sich ausdruecklich schriftlich bestaetigen das der Anlieferer zum Entsorgen befugt ist. Dann kann er Schadensersatzansprueche einfach weiterreichen.

* hier noch mal in kompliziert:

https://rechtsfragenblog.de/containern-diebstahl-oder-wegnahme-einer-herrenlosen-sache

Ich scheine es auch auf immer mehr Ignorelisten zu schaffen :D!

Bearbeitet von MatthiasM
Geschrieben

richtig.

der besitzer hatte ja die zur reparatur benötigten teile besorgt. und die reparatur mit dem werkstattmenschen abgesprochen. somit kann von eigentumsaufgabe keine rede sein.

davon ab darf man auch auf privatgelände stehende fahrzeuge nicht einfach so entsorgen lassen-es gibt da so einen fall wo jahrelang ein fiat panda mit italienischer zulassung auf einem privaten tiefgaragenstellplatz stand-der arme mann durfte den wagen nicht entfernen da die besitzverhältnisse nicht geklärt waren...

wie kommt ihr drauf das der werkstattinhaber den wagen hat verschrotten lassen? da steht immer nur es war der besitzer des geländes-was nicht zwangsläufig der werkstattinhaber sein muss...

 

 

Geschrieben
vor 18 Minuten, Albert Rupprecht sagte:

So einfach ist die Rechtslage nicht: Wer seinen Müll zum Abholen an den Straßenrand stellt, gibt damit juristisch betrachtet sein Eigentum auf. Und so kann man auch im Falle von Kraftfahrzeugen argumentieren. Das ist zwar mitunter sehr gewagt, aber wenn sich der Amtsrichter dieser Meinung anschließt, ...

Das ist so nicht vollständig richtig, nehmen wir zum Beispiel Sperrmüll. Rechtlich richtig und wichtig wäre es, den bisherigen und noch aktuellen Besitzer des Sperrmülls zu fragen, ob man etwas mitnehmen darf. Denn die Abfuhr ist in vielen Städten kostenpflichtig (bei uns in MG nicht, man darf 2x im Jahr kostenlos die Abfuhr bestellen) und wenn dann nichts mehr dort steht, wenn die Abholung kommt, hätte der Abfuhrbetrieb theoretisch das Recht, dem Besteller die Anfahrt in Rechnung zu stellen. Ich kann einem Fremden die Mitnahme meines Sperrmülls ausdrücklich verweigern, dieses Recht steht mir zu. Mein Eigentum an der Sache endet erst mit der Abfuhr durch einen beauftragten und somit dazu ermächtigten Abfuhrbetrieb. 

Ich denke, im Falle eines Kfz wird es auf eine Einzelfallentscheidung ankommen, so lange das Ordnungsamt noch keinen orangen Kleber angebracht hat.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 22 Minuten, sturmdres sagte:

Bei Müll am Straßenrand ist erstens erkennbar kein Sachwert vorhanden und zweitens erkennbar etwaiges Eigentum sofort aufgegeben worden. Der Fall ist aber hier VÖLLIG anders!

Ihr wollt die Problematik nicht verstehen: Es interessiert nicht, wie es ist, sondern wie das Amtsgericht entscheidet. Die Gegenseite wird auf Eigentumsaufgabe plädieren und das Prozessrisiko besteht darin, dass sich der Amtsrichter dieser Meinung anschließt. Es gab vor langer Zeit mal ein Fall in der Oldtimer Markt, da war es genauso. Ich habe es nicht mehr genau in Erinnerung, aber ich meine, es wäre das Ordnungsamt gewesen, dass da etwas beseitigt hat.

Eure aufwendigen Gedanken könnt ihr ab OLG aufwärts voraus setzen, aber nicht beim Amtsgericht.

Und erkennbar kein Sachwert, da wird das Beweisen aber schwierig, wenn der Wagen verschrottet und kein Ortstermin mehr möglich ist.

Bearbeitet von Albert Rupprecht
  • Like 1
Geschrieben

Dereliktion kann man ausschließen, es wurden ja Ersatzteile bestellt und der "Hauptbesitzer" war eingeweiht. Vor 20 Jahren gab es vielleicht noch stillschweigende Dereliktionen bei Kfzs, als eine alte Kiste einfach irgendwo in der Pampa abgestellt wurde.

Klassischer Fall von "dumm gelaufen", wahrscheinlich hat keiner einen richtigen Fehler gemacht. Für den einen war das ein toller BMW, dem jeder ansah, was für ein Schätzchen das ist. Für den anderen ein 20 Jahre altes Auto ohne Motor, das nur im Weg steht.

Wenn das Auto im Link das wirkliche "Opfer" war, könnte Naturalrestitution (Wiederherstellung des vorherigen Zustands)  sogar gar nicht so einfach sein, weil unverbastelt.

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden, Memphisto sagte:

Vielleicht sind da Menschen am Werk, die jeden Tag mit Autos zu tun haben? Warum haben die sich nichts dabei gedacht, als sie den BringMichWerkstatt verschrottet haben?

Wegen einem ollen E 36 mit Motorschaden so einen Zirkus anzetteln? Geht's noch? Dem armen "Opfer" gibt man ein paar Hunderter, kann er sich wieder einen kaputten, wahrscheinlich sogar einen fahrfähigen voll krassen Dreier holen und alle sind glücklich.

Aber am besten gleich Gerichte jahrelang beschäftigen und sein Leid via Presse und Internet in voller Lautstärke in die Welt hinausposaunen.  

 

 

Wer da dann was wohin posaunt, hat der Schädiger nicht zu entscheiden. Nach allem was wir wissen, hat der sich strafbar gemacht. Der kann froh sein, wenn das ohne nennenswerte strafrechtliche Konsequenzen abgeht.

Einen Vergleich kann man natürlich anstreben. Allerdings hat in einem solchen Fall der Schädiger ein wesentlich grösseres Vergleichsinteresse als der Geschädigte, auch weil sich ein Vergleich auf das Strafmass auswirkt.

vor 3 Stunden, sturmdres sagte:

Wir haben immer noch eine Rechtsordnung, die für JEDEN verbindlich ist. Es gibt in der Autoszene genug selbstherrliche "Proleten" die meinen sie wüßten und könnten alles besser, alle anderen seinen unwissend oder dumm.

Wer sich unberechtigt am Eigentum anderer vergreift, in dem er es vorsätzlich vernichtet, begeht IMMER eine strafbare Sachbeschädigung. Welche automatisch Schadenersatzforderungen nach sich zieht, die NICHT der Schädiger der Höhe nach festsetzt.

Ein Verwerter der Fahrzeuge eigenmächtig presst die auf seinem Grundstück stehen wird bei entsprechender Strafanzeige sofort seine Gewerbeerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit verlieren, und das ist GUT so => Rechtsstaat.

Ein Verwerter darf im Regelfall keine Autos mitnehmen zu denen es keine Papiere gibt. Die Eigentumsverhältnisse müssen dargelegt werden können, Zusicherungen reichen nicht aus.

In der Praxis wird das anders gehandhabt oftmals, das zeigt nur wie hoch intellektuell und rechtskundig Verwerter oftmals sind.

Ein sonst intaktes Auto mit Motorschaden welches in die Werkstatt gebracht wurde ist KEIN Schrott. Auch wenn es von der Werkstatt noch so wertlos geredet wird.

Rechtlich sieht die Sache völlig anders aus.

Die dürfen richtig ZAHLEN.

Mit ALLEN Folgekosten.

Leihwagen 14 Tage etc.

 

Dem würde ich im grossen Ganzen, wenn auch etwas weniger emotionalisiert, zustimmen. Wohl gemerkt, im grossen ganzen; nicht im Detail. Der Leihwagen hängt dann doch sehr von den Umständen ab... und vom Richter. Wenn, dann könnten es wohl aber auch mehr als 14 Tage werden. Soll ja keiner den Geschädigten bei der Suche nach Ersatz drängen...

vor 2 Stunden, chrissodha sagte:

Mietwagen ?  als Ersatz für ein nicht fahrfähiges Auto ?

Träum' mal schön weiter von Deinem Rechtsstaat.....

Kommt eben drauf an. Nach der Reparatur wär die Karre ja wohl wieder gefahren. Allerdings glaub ich nicht, dass man einen E36 als einziges Fahrzeug nutzt. Dann aber eher doch kein Leihwagen.

vor 48 Minuten, MatthiasM sagte:

Hm, die meisten Fahrzeuge die repariert werden sollen oder nur ungeschickt geparkt sind, haben ein zugelassenes Kennzeichen am Fahrzeug. Diese zu verschrotten zeugt schon von mangelnder Sorgfaltspflicht.

Auch wenn ich es um einen ollen BMW nicht schade finde, liegt das Merkmal "Schrott" doch haeufig im Auge des Betrachters. Moechte nicht wissen was hier los gewesen waere wenn es eine DS gewesen waere. Soll sich doch nicht so anstellen...

Ich gehe mal davon aus das der Eigner des BMW nicht in der Lage ist die vollen rechtlichen Moeglichkeiten auszuschoepfen und mit einem Vergleichsvorschlag einverstanden ist. Trotzdem steht ihm natuerlich Schadensersatz zu. Auch wenn natuerlich der Schaden durch die mangelnde Fahrbereitschaft und die schwierige Wertabschaetzung nicht einfach festzustellen ist. Der Werkstattbesitzer ist sicherlich gut beraten, wenn er eine grosszuegigen Vergleichsvorschlag macht, dann kann er sich Gutachter und Rechtsanwaltskosten einsparen. In einem Rechtsstreit verlieren sicherlich beide.

Die Beurteilung, ob es sich um Schrott handelt, kann offen bleiben. Solangs fremdes Eigentum ist und der Eigentümer der Verschrottung nicht zugestimmt hatte, ist das Sachbeschädigung. Würde sowas mir passieren, ginge der Fall vor Gericht, nur schon, weil ich mit der entsprechenden Anzeige staatliche Hilfe bei der Beweissicherung beanspruchen könnte. Also: Strafverfahren wegen Sachentziehung & Sachbeschädigung, und dazu eine Schadensersatzforderung. Den Kostenvorschuss wär mir das wert. Da gewinnt man beinahe 100%, und hat mit etwas Glück auch noch die eigene KFZ-Versicherung im Rücken.

Was da der Schädiger verliert, hätt der sich auch zuvor überlegen können, das wär mir sowas von egal.

vor 44 Minuten, Albert Rupprecht sagte:

So einfach ist die Rechtslage nicht: Wer seinen Müll zum Abholen an den Straßenrand stellt, gibt damit juristisch betrachtet sein Eigentum auf. Und so kann man auch im Falle von Kraftfahrzeugen argumentieren. Das ist zwar mitunter sehr gewagt, aber wenn sich der Amtsrichter dieser Meinung anschließt, ...

Das wird mit fast hundertprozentiger Sicherheit so nicht verfangen. Müll stellt man in Säcken oder Containern oder als Paket mit Gebührenmarke vors Haus, und das auch nur am Sammeltag erlaubterweise.

Ein Auto hat in der Regel ein Kennzeichen dran, und selbst wenn nicht, gibt es Fahrzeugpapiere, und der dort eingetragene Halter würde im Zweifelsfall wohl als Eigentümer vermutet. Wer besseres Recht geltend machen wollte, müsste diese Vermutung zerstören, und dazu dürfte blosse Behauptung nicht ausreichen. Das weiss auch der Richter am königl.bayer. Amtsgericht, genauso wie jeder andere auch.

Ich sehe die Problematik, so man denn daraus eine machen möchte, woanders. Da hab ich was gelesen von wegen mit einem Mitarbeiter des Betriebs die Reparatur durchführen wollen, oder so in dem Dreh. Man lese zwischen den Zeilen und komme drauf, dass da der mögliche Grund für die Verschrottung lag. Was, wenn der betreffende Mitarbeiter das am Betrieb vorbei und ohne Erlaubnis des Chefs reparieren wollte, und was, wenn sowas vielleicht nicht zum ersten mal vorkam? Wenn der Chef dann noch Choleriker ist, kanns schon sein, dass da mal ein Auto fehlt, vermute ich mal; besonders dann, wenns der Mitarbeiter auch nach wiederholter Mahnung nicht kapiert hat, dass der Chef nicht billigt, was er da (vielleicht ja anständigerweise sogar ausserhalb der Arbeitszeit, vielleicht ja aber auch nicht, wer weiss?) treibt.

Ändert aber nichts an der Strafbarkeit des Vorgangs, hat höchstens Einfluss auf das Strafmass. Es ändert auch nichts an dem Bestehen und dem Umfang der Schadensersatzpflicht.

Man kann im Übrigen auch noch, wenn man denn will, die Frage aufwerfen, ob nicht der Betriebsinhaber so oder so für seine Angestellten haftet, etwa im Rahmen einer Geschäftsherrenhaftung. Als Geschädigter würde ich mich aber auf den Standpunkt stellen, dass dies abzuklären das Problem des Schädigers sei, der ja eben vielleicht auf die Idee kommen könnte, seine Betriebshaftpflichtversicherung in Anspruch nehmen zu wollen. Dann könnte es, je nach Details des Sachverhalts, auf solche Fragen vielleicht ankommen.

Bearbeitet von bluedog
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