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Werkstatt verschrottet falsches Auto


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Geschrieben
vor 11 Minuten, Memphisto sagte:

Klassischer Fall von "dumm gelaufen", wahrscheinlich hat keiner einen richtigen Fehler gemacht.

Merkwuerdige Einstellung, vor allem fuer jemand der den Begriff Derelinktion kennt. Ich halte das fuer Wildwestmethoden! Wenn "mir etwas im Weg steht" rechtfertigt das kein Eigentumdelikt. Es gibt hinreichend legitime Wege. Den Besitzer auffordern das Fahrzeug unverzueglich zu entfernen, diese Entfernung auf einen weniger stoerenden Platz selbst vornehmen, Standmiete nehmen....

Mich wuedrde interessiern ob diejenigen, die mit fremden Besitz so grosszuegig umgehen, dass bei eigenem auch so machen wuerden. Ist das dann auch "dumm gelaufen" oder ein unvermeidbarer Schicksalsschlag? 

Geschrieben

Ich bin immerwieder beeindruckt, welch geballtes, juristisches Fachwissen sich hier findet. Ohne wirklich die Ausgangssituation zu kennen, sondern lediglich einen Pressebericht. Oder wart ihr alle dabei ? Und kennt gar die Örtlichkeit, das Streitobjekt ? Nein ? Ach !

Deswegen würde es gut tun, wenn man seine subjektive Sicht der Dinge nicht als allgemeingültige Rechtsgrundlage darstellt. Nur so mein Senf dazu......

  • Like 4
Geschrieben
vor 33 Minuten, Yvonne2202 sagte:

Das ist so nicht vollständig richtig, nehmen wir zum Beispiel Sperrmüll.

Es war ja auch nur ein Beispiel von mir, um die Problematik zu zeigen. Entscheidend ist, es gibt:

§ 959
Aufgabe des Eigentums

Eine bewegliche Sache wird herrenlos, wenn der Eigentümer in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, den Besitz der Sache aufgibt.

Wenn der Amtsrichter sich darauf bezieht, dann könnt ihr nichts machen. Beim Containern ist der Unterschied, dass der Müll auf dem Privatgelände des Besitzers lagert. Wenn der Wagen auf dem eigenen Privatgelände steht, dann wäre das etwas anderes.

Und noch einmal: Eure Phantasien könnt ihr vergessen, solange der Richter keine Rechtsbeugung begeht, und § 959 gibt es nun einmal, besteht da ein großes Prozessrisiko. Natürlich kann er Oldtimer-Liebhaber sein, er kann aber auch Automobile aller Art doof finden ... .

 

 
Lutz-Harald Richter
Geschrieben

Also man sollte doch die Kirche im Dorf lassen: da wurde ein nicht fahrbereiter, alter BMW mit defektem Motor, der auf dem Werkstattgelände offenbar störend abgestellt war, versehentlich verschrottet. Ob das Auto zugelassen war, wissen wir nicht, ist aber auch nicht von entscheidender Bedeutung.

Eine Straftat kann ich hier beim besten Willen nicht erkennen. Diebstahl erfordert die Absicht, sich eine Sache rechtswirdrig zuzueignen. Eine strafbare Sachbeschädigung käme nur in Frage, wenn der Werkstattbesitzer gewusst hätte, dass das Auto repariert werden sollte. Eine fahrlässige Sachbeschädigung ist nicht strafbar.

Hier wurde eine irrtümlich als wertlos angesehene Sache vernichtet. Der Irrtum hätte sich vermeiden lassen. Der Werkstattbesitzer hätte das Auto zur Seite schieben und warten können, ob sich jemand meldet, evtl. auch bei seinen Mitarbeitern herumfragen, ob jemand etwas über das Auto weiß. Weil er das nicht gemacht hat, war er fahrlässig und haftet er für den angerichteten Schaden, d.h. er muss den Wert der vernichteten Sache ersetzen.

Dieser Wert dürfte sich bei einem nicht fahrbereiten, alten BMW in Grenzen halten. Wieviel das Auto noch wert war, muss der Besitzer darlegen und ggfs. beweisen. Schmerzensgeld gibt es bei Sachschäden nicht, und auch zusätzliche Strafzahlungen kennt das deutsche Schadensersatzrecht nicht.

Die geltenden Gesetze sind dabei vor dem Amtsgericht die gleichen wie vor dem Oberlandesgericht oder auch dem Bundesgerichtshof. Man darf erwarten, dass auch ein Amtsrichter das Gesetz in aller Regel richtig anwendet.

Lutz-Harald Richter

  • Like 1
Geschrieben

Es geht doch im Strafrecht um die Schuld und nicht um die Tat. Wir wissen nicht, wie oft der böse Täter schon ähnliche Autos verschrottet hat. Die größte "Schuld" vermute ich beim "Hauptbesitzer", der wohl seine Mitarbeiter nicht informiert hat, um was es sich da handelt. Aber wusste der wieder, dass das Auto auch wie ein Abwrackfall ausgesehen hat?

Vielleicht hätte der BMW-Fahrer sein Auto auch so hinstellen können, dass es niemand behindert. Viele Zeitgenossen denken da gar nicht dran. Soviel ich weiß, gibt es so etwas wie eine Schadengeringhaltungspflicht. Einfach beliebig seine Sachen anderen Menschen in den Weg stellen und dann aufjaulen, wenn das Hindernis beseitigt wird, kann man machen. Ich würde abraten.

Ich habe an meiner Garage ein Schild mit "Ausfahrt freihalten" und trotzdem stellen Menschen einfach ihr Auto direkt davor ab und laufen dann stundenlang davon. Habe ich alles schon erlebt. Anzeige habe ich noch nie erstattet.

Geschrieben
vor 33 Minuten, silvester31 sagte:

Ohne wirklich die Ausgangssituation zu kennen, sondern lediglich einen Pressebericht. Oder wart ihr alle dabei ? Und kennt gar die Örtlichkeit, das Streitobjekt ? Nein ? Ach !

Nun dann koennen wir die meisten Unterhaltungen hier einstellen. Der Disput beruht natuerlich darauf, dass die Angaben der Wahrheit entsprechen.

Irrtum halte ich fuer sehr unwahrscheinlich. Wenn ein Fahrzeug auf meinem Gelaende steht was mich stoert, bin ich erst ein mal verpflichtet den Verursacher festzustellen. Eine Entsorgung aufgrund "schlechten Aussehens" und  "steht im Weg" was immer das bedeuten mag, ist mehr als fahrlaessig. Irrtum ist, wenn er ruft "schick mal den BMW in die Presse" und der einfaeltige Mitarbeiter greift den Falschen.

Da diese Unterhaltung ja auch nur dem Meinungsaustausch dient und keine rechtlichen Auswirkungen hat, finde ich diesen Meinungsaustausch, beidem man ja auch noch etwas lernen kann, was aber nicht alle nutzen, nicht weiter schlimm. 

 

Geschrieben

Ich kann mich aber, wenn ich eine Sachbeschädigung begehe, nicht darauf hinausreden, ich hätte ja nicht gewusst, dass ich das nicht hätte machen dürfen. Ob da also Fahrlässigkeit zu bejahen wäre und damit keine Strafbarkeit gegeben, hängt wiederum von den Umständen und dem Richter ab.

Erstens einmal ist es nicht aussergewöhnlich, dass unvollständige oder beschädigte Fahrzeuge auf dem Gelände einer KFZ-Werkstatt anzutreffen sind. Wie man da dann die Vermutung rechtfertigen will, alles was im Wege stehe, sei ziehmlich sicher Schrott und dürfe jedenfalls Strafffrei entsorgt werden, würde mich schon interessieren. Der Betriebsinhaber wusste, oder hätte wissen müssen, was mit dem Fahrzeug los war. Wenn es ihm egal war, kanns durchaus auch sein, dass der Richter nicht von Fahrlässigkeit sondern von Eventualvorsatz ausging, und das läuft rechtlich auf Vorsatz hinaus.

Kommt halt drauf an, was sich nachweisen lässt. Wenn es wirklich so war, dass sich der Schädiger nicht drum kümmerte, was mit dem Wagen war und ihn einfach verschrottete, dann wärs wohl keine Fahrlässigkeit. Fahrlässigkeit ist die schuldhafte verletzung pflichtgemässer Vorsicht. Wenn da gar kein Gedanke zur Vorsicht aufkam, dann wars eventualvorsatz und damit strafbar.

Zum Schadensersatz: Der Anspruch besteht, fragt sich nur in welchem Umfang und gegen wen. Gegen den Schädiger, weil der wusste was er tat? Gegen den Mitarbeiter, welchem der Wagen anvertraut wurde, weil der es unterlassen hatte, seinen Vorgesetzten zu informieren, oder doch gegen diesen Vorgesetzten oder dessen Vorgesetzen, weil der wegen Geschäftsherrenhaftung auch für das Tun und Lassen seiner Mitarbeiter (dann aber eben nur im Rahmen deren beruflicher Tätigkeit für ihn) haftet, oder eben doch wieder nur gegen den einzelnen Mitarbeiter, weil der den Karren in seiner Freizeit mit dessen zusammen Eigentümer reparieren wollte?

Erstreckt sich die Schadensersatzpflicht nur auf das nicht fahrfähige Auto, oder auch auf die schon im Hinblick auf die Reparatur erworbenen Ersatzteile, oder auf das Reparierte Fahrzeug? Was ist mit Leihwagen? Hängt ein bisschen davon ab, wie man den Schaden umreisst. Hat der Geschädigte einfach nur Anspruch auf die Vermögensdifferenz - die er jedenfalls bekommt, oder ist er so zu stellen, wie wenn der schädigende Vorfall nie passiert wäre? Wenn ja, wie lange wäre der Wagen so oder so noch gestanden? Was hätte an Zeit noch investiert werden müssen bis zum fertigen Fahrzeug, und was hätte das gekostet? Das würde man dann vom Schaden abziehen... Oder muss ihm der Schädiger die Kosten für das Fahrzeug im reparierten Zustand ersetzen, also Realersatz leisten? Und: Schadensersatz ist immer der Ausgleich einer durch eine Schädigung entstandenen Vermögensdifferenz. Somit stellt sich am Rande eventuell sogar die Frage, ob sich der Geschädigte sogar noch den Schrottwert eines vielleicht vorhandenen Presswürfels würde anrechnen lassen müssen. Wahrscheinlicher ist, dass der Würfel ihm eben auch nicht zurückgegeben werden kann, also zum Schaden zählt. Aber nur schon hier ergibt sich ein Grund, schnellstens Anzeige zu erstatten: Ist man schnell genug, kann zumindest der Schrott noch sichergestellt werden, so dass man vielleicht noch die FIN oder anderes leicht nachweisen kann. Hat man gar nichts mehr, ist der Zug abgefahren, wenn man keine verlässlichen Zeugen hat. Dabei ist ersmal nebensächlich, ob tatsächlich eine Straftat dabei herauskommt. Hauptsache es wird ermittelt, was dem Schädiger die Beweisführung in der Tendenz erleichtert.

Alles offene Fragen.

Wenn man sowas in der Zeitung liest, kann man eh nur spekulieren. Dabei eine Straftat in Erwägung zu ziehen und eine grundsätzliche Schadensersatzpflicht zu bejahen, unabhängig vom Ausgang des Strafverfahrens, liegt jedoch sehr nahe.

Von einem Derelinquierten Gegenstand auszugehen ist hingegen reichlich aus der Luft gegriffen. Es gibt nicht nur keinen Anhaltspunkt für die Annahme, das Automobil sei eine herrenlose Sache gewesen, es gibt im Gegenteil im Text Hinweise, dass dem eben gerade nicht so war. Herrenlose Sachen werden nicht repariert. Allein die Tatsache, dass der Wagen zur Reparatur vorgesehen war, würde - wäre das Eigentum daran je aufgegeben worden - implizieren, dass seither daran neuer Eigentumserwerb stattgefunden hätte. Davon abgesehen, dass schon die Annahme der Dereliktion absurd ist bei einem Auto, von dem wir, wenn wir schon fast nichts wissen, wissen dass es defekt abgestellt war, WEIL man auf die Ersatzteile zur Reparatur wartete.

Insofern: Wer den Wagen verschrottete, konnte vermutungsweise  - weil es eben eine KFZ-Werkstatt und kein KFZ-Verwertungsbetrieb war, nicht leichthin davon ausgehen, den Wagen straflos vernichten zu dürfen. Ich wär mir da also nicht so sicher, dass der sich auf Fahrlässigkeit berufen kann. Der Anwalt hätte wohl eher Chancen, eine strafffreiheit zu erreichen, sei es, wegen Wiedergutmachung (siehe die Idee des vergleichs), weil der Täter (der eben erst mit der Verurteilung Täter wird) in entschuldbarer Aufregung handelte, oder weil das Strafverfahren, allenfalls gegen Geldzahlung, und/oder wegen Geringfügigkeit eingestellt würde, bevor es zu einer Verurteilung kommen könnte. Meines Wissens gibt die Möglichkeit in D auch noch.

Geschrieben (bearbeitet)

Etwas OT....

Ein Kollege und Fahrradfetischist hat mal eine Fahrradleiche vom Baum schneiden wollen.

Dieses hing augenscheinlich schon seeehr lange angeschlossen da.

Es war wirklich nur noch der Rahmen. Anbauteile fehlten bereits.

Das wurde von einem Beobachtet. Der rief die Polizei.

Fazit: Anzeige wegen versuchten  Diebstahl 

Bearbeitet von Frank Möllerfeld
Geschrieben

Was passiert wenn jemand den Hund vergewaltigt und den Mülleimer leerfrißt? ER wird als Ostfriese beschimpft und wird mit 10 Folgen Otto bestraft.

Das oft mit eigenartigen Methoden und eigenartigen Strafen und eigenartigen Rechtfertigung Dinge getan werden ist hinlänglich bekannt.

Tun wir auch beim Citronenzüchten

Geschrieben

Wirksame Methode gegen Schwarzarbeit und gefälschte Ersatzteile oder war es eine Selbsthilfe-Werkstatt?

"A. kannte einen der Mitarbeiter der Werkstatt und brachte seinen BMW E36 318i dorthin, um ihn zusammen mit dem Angestellten zu reparieren."

Wenn ich bei meinem :) mit Teilen ankommen würde, sagt der nur: Nein oder bringen Sie Ihr Bier in die Kneipe auch mit?

Ronald

  • Like 1
Geschrieben (bearbeitet)
vor 57 Minuten, Ronald sagte:

Wenn ich bei meinem :) mit Teilen ankommen würde, sagt der nur: Nein oder bringen Sie Ihr Bier in die Kneipe auch mit?

Nicht alles was nur ein Bein hat ist ein vergleich.

Es ist durchaus moeglich einen Gastronomiebetrieb zu mieten und Getraenke, manchmal gegen ein sogenantes Korkengeld, selbst mitzubringen. Genau so kann man eine Handwerker dafuer bezahlen, selbst besorgte Materialien zu verbauen. Das ist im KFZ-Gewerbe eher selten, aber es gibt durchaus Betriebe die das machen. Abgesehen vom entgangen Aufschlag auf die Ersatzteile, gibt es auch noch weitere Gruende aus denen gut verstehen kann wenn es abgelehnt wird.

Wenn ich einem Freund helfe sein Fahrzeug in Stand zu setzen ohne dafuer eine wirtschaftliche Gegenleistung zu nehmen, wuerde ich das auch nicht Schwarzarbeit nennen. Die selbst mitgebrachten Teile sprechen auch dafuer. Diese Nachbarschaftshilfe ist in Deutschland legal! Ich wuerde sagen, deine Interpretation des Textes geht wirklich etwas zu weit;)! Die Absprache mit dem Chef scheint aber nicht ganz so gut gewesen zu sein, vielleicht war sein Einverstaendnis gar nicht da. Wuerde die Sache plausibler machen, die Entsorgung aber nicht rechtfertigen.

Bearbeitet von MatthiasM
Geschrieben

Immerhin ist dieser Fred bei gugel auf der 1. Seite:

26963661um.jpg

 

  • Like 1
Gast munich_carlo
Geschrieben
vor 7 Stunden, Frank Möllerfeld sagte:

Etwas OT....

Ein Kollege und Fahrradfetischist hat mal eine Fahrradleiche vom Baum schneiden wollen.

Dieses hing augenscheinlich schon seeehr lange angeschlossen da.

Es war wirklich nur noch der Rahmen. Anbauteile fehlten bereits.

Das wurde von einem Beobachtet. Der rief die Polizei.

Fazit: Anzeige wegen versuchten  Diebstahl 

Finde ich gerechtfertigt, es hätte sich ja auch um ein Kunstwerk handeln können, das durch das Herunterschneiden des Fahrrades seinen Wert eingebüßt hätte. ;)

Geschrieben
vor 25 Minuten, munich_carlo sagte:

Finde ich gerechtfertigt, es hätte sich ja auch um ein Kunstwerk handeln können, das durch das Herunterschneiden des Fahrrades seinen Wert eingebüßt hätte. ;)

So wie damals Beuys "Fettecke" :D

  • Like 1
Geschrieben
vor 10 Stunden, coyote sagte:

chris, so ein bisschen realitätsfern bist du schon, oder?

wenn so ein choleriker nach 3 tagen die kiste verschrotten lässt-glaubst du mit dem ist zu reden?

davon ab steht ihm der ersatzwagen zu, die reparatur war ja geplant und wäre durchgeführt worden-er hatte die teile, ergo hätte er ein fahrfertiges auto gehabt. der wert bemisst sich somit auch an einem fahrfertigen fahrzeug, da der reparaturwille ja gegeben war.

rechtlich sieht es weiter so aus das sich niemand ungefragt an fremdem eigentum zu vergreifen hat, egal wie wenig man die karre oder die jeweilige sache mag. 

wenns nach mir ginge könnte man auch alles nach xantia wegpressen, inklusive deinen C6. aber darf man das dann deshalb auch?

isch abe leider keinen C6......

schon möglich,  das ich ein wenig realitätsfern bin;  gerne aber auch.   Diese Realität,  in der Menschen von Kindes Beinen an darauf erzogen werden,  das erst Papi, dann der große Kumpel, dann der Anwalt und zuletzt der Staat sich um Ihre Angelegenheiten kümmern ist mir offen gestanden tatsächlich etwas fremd.

(wie kriegt man das eigentlich hin zwischen den zitierten Absätzen was zu schreiben ??)

Du bist dafür ein sehr unaufmerksamer Leser..... ich sagte mit keinem Wort etwas davon mit dem Choleriker zu reden;  nein, aber mit dem Mitarbeiter der Werkstatt, der dem BMW eigner ja offenbar erlaubt hat sein Auto da stehen zu lassen - dies aber offensichtlich mit dem Chef.... also dem Choleriker nicht abgesprochen hat.

Was den Ersatzwagen angeht:  klar, der Wille zur Reparatur mag dem Auto einen anderen Wert zu geben als wenn es ohne Reparaturwillen abgestellt worden wäre;  das ändert abe rnichts daran das es - nach dem was der Zeitungsartikel hergibt - zum Zeitpunkt der Verschrottung nicht fahrbereit war und somit der Eigentümer zumindest mal einen Nachweis bringen müsste,  warum er bislang auf das Auto verzichten konnte,  es nun aber nicht mehr kann.Aber egal,  gerade dieser Punkt  würde im Falle eines Prozesses ganz sicher je nach dem, wie der Kläger argumentiert und der Richter diese Argumente bewertet sehr individuell beurteilt werden.   Mir ging es lediglich darum,  das dieser spontane, pauschale Ruf nach selbstverständlich auch einem Mietwagen nicht hinhaut,  denn......

und jetzt kommen wir zum eigentlichen Punkt, der Eigentumsverletzung:

es wird hier all denen, die dem Werkstattbesitzer sozusagen den Rücken stärken sehr schnell und leichtfertig unterstellt, es mit anderer Leute Besitz nicht so genau zu nehmen. Das ist frech und falsch.   Ich für meinen Teil hege grossen Respekt für anderer Leute Eigentum - den ich auch andersrum von anderen meinem Eigentum gegenüber erwarte.  Was hier aber vollkommen ignoriert wird (und einige haben ja bereits darauf hingewiesen - wir alle kennen die genauen Umstände nicht und reden hier nur über das, was in der Zeitung stand und was wir daraus schliessen)   der Halter des BMW hat zuerst eines anderen Eigentum ignoriert.

Wie soll ich all die Proteste hier werten ?   Darf - mal überspitzt ausgedrückt - jeder Depp sein Ato in meine Garage stellen und ich muss das mal einfach so hinnehmen..... weil ich des Deppen Eigentum zu respektieren habe ?   Muss ich hinnehmen,  das meinen Nachbarin ihre Wäsche in meinen Garten hängt weil sie im eigenen Garten der Anblick stört ?   Ne,  da stimmt doch irgendwas nicht !

Geschrieben
vor 19 Minuten, chrissodha sagte:

Muss ich hinnehmen,  das meinen Nachbarin ihre Wäsche in meinen Garten hängt weil sie im eigenen Garten der Anblick stört ?   Ne,  da stimmt doch irgendwas nicht !

Hinkende Vergleiche koennen einem leicht auf die Fuesse fallen! Nein musst Du nicht! Du kannst sie ihr einfach ueber den Zaun werfen...aeh, meine natuerlich auf ihren Gartenstuhl legen.

Nein, man muss sich in Deutschland nicht alles gefallen lassen, man muss allerdings die Relation waren. Das ist fuer manche Menschen vielleicht etwas anstrengend, weil es ihnen an Geduld mangelt, aber fuer den Rechtsfrieden ganz hilfreich. Wildwestmethoden funktionieren nur bei starkem Kraefteungleichgewicht. Sonst fueren sie meist zur Eskalation!

Wo soll das enden: Falsch geparkt= verschrottet. Musss ich hinnehmen dass jemand meine Einfahrt blockiert? Auf dem Fussgaengerweg geparkt: druebergelaufen. Muss ich hinnehmen auf die Strasse auszuweichen?

Geschrieben

was die Wäsche der Nachbarin angeht - ich grille nie..... mag das nicht;  aber in diesem Falle könnte mir auch die Idee kommen jetzt doch mal grillen zu wollen :rolleyes:

Ne, Spass.....

Du hast natürlich recht,  die Relation muss gewahrt bleiben,  keine Frage.    In dieser Diskussion wird - wie in den meisten Stammtischdiskussionen - natürlich auch überpointiert.   Ich versichere,  ich hab noch nie einen Falschparker verschrottet,   Linksfahrer per Laserkanone pulverisiert,   ich pflege auch nicht die Katzen zu  vegiften die - sicherlich auch in Unkentniss der Eigentumsverhältnisse - auf meinem Grundstückchen verweilen.

Was mich veranlasst hat in dieser Diskussion hier überhaupt etwas zu schreiben - das Thema als solches finde ich gar nicht so interessant - war lediglich das vielfältige spontane Geschrei was der Werkstattbesitzer doch für'n Drecksack ist.   Mag er sein,  das kann am Ende nur beurteilen,  wer den gesamten Sachverhalt kennt.

Aber es kommt mir an dieser Stelle einfach zu schnell.

  • Like 1
Geschrieben
vor 19 Stunden, badscooter sagte:

Um das Ganze mal citroeniger werden zu lassen:

Ein Bekannter hatte seinen sehr gepflegten XM V6 zur Reparatur bei einer Renault-Werkstatt (ehm. Cit) stehen. Da auf ein Ersatzteil gewartet werden musste, wurde der XM hinterm Haus neben den Schrottautos abgestellt. Der Verschrotter kam und lud versehentlich den XM auf...

Ich glaube , den hätte ich ganz einfach verhauen ;).

  • Like 1
Geschrieben

Ich sehe, hier ist mal wieder die halbe Anwaltskammer anwesend :P

  • Like 3
Geschrieben

shit happens ! Ging ja um nen BMW als das shit nehm ich zurück. ;)

Das wird sicher juristisch geklärt werden können. Worüber ihr euch aufregen könnt......................

da gibts doch wahrlich wichtigeres:

z. B.:

75 Jahre Massaker von Babi Jar Die Opfer haben Namen

Männer, Frauen, Kinder, Säuglinge: Vor 75 Jahren erschossen deutsche SS-Männer und Polizisten in Kiew 33.771 Juden. Das Grauen muss uns heute Mahnung sein.

  • Like 1
Geschrieben (bearbeitet)
vor 12 Stunden, chrissodha sagte:

Was mich veranlasst hat in dieser Diskussion hier überhaupt etwas zu schreiben - das Thema als solches finde ich gar nicht so interessant - war lediglich das vielfältige spontane Geschrei was der Werkstattbesitzer doch für'n Drecksack ist.   Mag er sein,  das kann am Ende nur beurteilen,  wer den gesamten Sachverhalt kennt.

Aber es kommt mir an dieser Stelle einfach zu schnell.

Dieses Geschrei kommt daher, weil der Typ ein Drecksack ist, wenn er ein Auto, was zwei Tage dasteht ohne weiteres verschrottet, obschon er offensichtlich sogar wusste, warum der Wagen da stand.

Wer das Verhältnismässigkeit so grob und in voller Absicht verletzt, hat nichts anderes verdient, als dass man ihn für nen Drecksack hält.

Da soll es dem Typen nicht anders gehen, als den Polizisten, die auf unbewaffnete Leute schiessen, nur weil die die falsche Hautfarbe haben, oder der Petry, die mit ihrer triggerhappines auch nicht wirklich mehrheitsfähig ist, wenn ihre Idee selbst bei vorsichtiger Fragestellung in Umfragen nur 29% Zustimmung bekommt.

Da geht mir gar nichts zu schnell. So gröblich kann sich ein Autobesitzer im ruhenden Verkehr gar nicht vertun, dass diese Reaktion nach so kurzer Standzeit auch nur angebracht scheinen möchte.

Wenn der Mann gern eine andere Beurteilung und bessere Presse hätte, dann hätte er wohl ohne weiteres anders reagieren können. Bei unberechtigt abgestellten Fahrzeugen wendet man sich an die Polizei oder einen Abschleppdienstleister, sofern die Eigentümerschaft nicht schnell genug erreichbar ist. Birgt zwar ein Kostenrisiko, aber dafür laufen dann auch die Schadensersatzforderungen in die andere Richtung und man bekommt keine schlechte Presse. Das ist dann in der Tendenz auch eher der Falschparker, der als Drecksack dasteht.

Bearbeitet von bluedog
  • Like 1
Geschrieben

na denn.......ein, aus welchem Grund auch immer, verschrottetes Auto und ein erschossenen Mensch gehört natürlich in diesselbe Schublade.

Ich glaube,  Du solltest mal in Behandlung!

Geschrieben (bearbeitet)

Es gehört deshalb in die gleiche Schublade, weil beides wahrscheinlich strafbar ist, und die Verhältnismässigkeit in beiden Fällen gröblich missachtet wurde.

Und: Woher willst Du mich bitte so gut kennen, dass Du Dich dazu verleiten lässt, mich in Behandlung schicken zu wollen? Schon wieder so ein Verhältnisblödsinn, den Du für völlig in Ordnung hältst?

Bearbeitet von bluedog
Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden, Hartmut51 sagte:

Worüber ihr euch aufregen könnt......................

da gibts doch wahrlich wichtigeres:

Selbstverstaendlich gibt es wichtigeres! Nur kann man sich ja auch mal ueber unwichtiges unterhalten ohne vorher alle wichtigen Probleme dieser Welt geloest zu haben. Ich ereifere mich da auch nicht, wundere mich aber trotzdem, wenn in einem Forum fuer diese Form der Selbstjustiz Verstaendniss aufgebracht wird. Ich denke auch das ein Disput um solch eine "Panoramameldung" doch zumindestend das Rechtsverstaendnis der Beteiligten erhoehen kann.

Ueber die Strafe zu philosophieren ist sicher sinnlos, es gleich mit dem Erschiessen eines Menschen gleichzusetzen sicher weit ueberzogen. Aber zu klaeren wo Eigentum beginnt, wann man Schadensersatzpflichtig wird und wo Sachbeschaedigung anfaengt, hilft sicher um mit seinen Mitmenschen besser auszukommen, auch wenn es sich nur um schnoede materielle Werte handelt. Ich war in einem anderen Thread auch ueberrascht wieviel Mitforisten glauben, dass Hoechstgeschwindigkeit gleich die Mindestgeschwindigkeit ist. Selbst wenn es den Meisten immer noch uneinsichtig ist, hilft es mir doch sich merkwuerdig verhaltende Verkehrsteilnehmer zu verstehen:D. Dazu muss man auch kein Rechtsgelehrter sein, das Internet bietet ausreichen Moeglichkeiten, was diese zb unter "Derelinktion" verstehen. Manche koennen sich sogar darueber auseinandersetzen. Gerade weil man ja erwartet, dass alle sich rechtstreu verhalten, sollte ein Interesse daran bestehen was man darunter versteht. 

Aber voellig nebensaechlich scheint es Dir auch nicht zu sein, ich habe gesehen das Du diesem Thread folgst;).

Bearbeitet von MatthiasM
Geschrieben (bearbeitet)

Ich habe eine Einstellung, die falls ich mich äußere mich zum "Follower" macht, werde ich mal ändern.

Aber die Welle der Erregung werde ich doch wohl noch putzig finden, kommt irgendwie dem Sack Reis nahe. Gerade die Posts die mit höchster Unkenntnis vom wirklichen Geschehen die heftigesten Emotionen bemühen.

 

Bearbeitet von Hartmut51

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