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Reifengröße Xantia - Eintragung


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Geschrieben

Ich habe in meiner Garage noch gute Winterreifen vom V6 in 205/60 R15 und würde die gerne auf meinem jetzigen Winter-Xantia 1.8i 16V fahren.  Für den sind aber nur die 185/65 R15 eingetragen.

Habt ihr eine Ahnung, ob die Eintragung der größeren Reifen auch beim 1.8er möglich ist und was man ggf. dazu braucht (Unbedenklichkeitsbescheinigung o.ä.)?

Für hilfreiche Tipps wäre ich dankbar.

Gruss /Axel

Geschrieben

... bei/von Cit gibt es Unterlagen um mit bestimmten Felgen 205 60 R15 auf dem X2 1.8 16V fahren zu dürfen. Ob dein Händler dir das raussuchen mag, weiß ich nicht.

Kannst aber auch mit einem 205er Rad und dem Brief deines X1 V6 mal zu einer Prüforganisation (DEKRA, TÜV, GTÜ...) fahren und einen netten Prüfer/Ing. mal dazu fragen....

 

Geschrieben

Der TÜV hat die Unterlagen die nötig sind ,wenn sie wollen suchen die sich das raus, da der X 2 immer die breiten Kotflügel hat sehe ich da keine Probleme

Geschrieben (bearbeitet)

Von 185/65 R 15 nach 205/60 R 15 vergrößert sich der Umfang des Rades - minimal, um ca. 1 %. Andererseits ist 205/60 R 15 bei einigen X2 (z.B. Activa) die Standardbereifung - sollte also kein Problem darstellen.
Ansonsten finde ich diese Seite hilfreich:
http://www.helpster.de/andere-reifen-als-im-fahrzeugschein-so-lassen-sie-diese-eintragen_97383

Gab's 'Exclusive' beim X1?

Bearbeitet von EdgarHXA
Geschrieben (bearbeitet)

Ich denke auch daß das in Verbindung mit den entsprechenden Felgen (6Jx15 ET15) problemlos eintragbar ist.

Bearbeitet von bx-basis
Geschrieben
vor 26 Minuten, EdgarHXA sagte:

Gab's 'Exclusive' beim X1?

Jup, ich hab´ "Exclusive" und die o.g. Größe 205/60 R15 ;)

Geschrieben (bearbeitet)
vor 20 Minuten, bx-basis sagte:

Ich denke auch daß das in Verbindung mit den entsprechenden Felgen (6Jx15 ET15) problemlos eintragbar ist.

... bei neuen Papieren ("Zulassungsbescheinigung Teil I ") sogar ohne Eintragung ...

Bearbeitet von EdgarHXA
Geschrieben

Wenn die Reifengröße in der ABE bzw. EG-BE des betreffenden Fahrzeuges nicht enthalten ist muß das vom TÜV o.ä. abgesegnet werden. Ob das dann in die ZB1 eingetragen wird oder nichtbist nicht relevant. Ob die Grlße für das Fahrzeug zulässig ist (mit/ohne Abnahme) kann TÜV&Co. in seiner Datenbank nachgucken.

  • Like 1
Geschrieben
vor 2 Stunden, EdgarHXA sagte:

... bei neuen Papieren ("Zulassungsbescheinigung Teil I ") sogar ohne Eintragung ...

Stimmt. Unser Xantia X2 1,8 16V war vor zwei Wochen beim TÜV und zwar mit den V6-Alu-Felgen und 205/60 R15er Bereifung. Wurde vom TÜV akzeptiert und nicht in die Papiere eingetragen.

  • Like 2
Geschrieben
vor 2 Stunden, EdgarHXA sagte:

... bei neuen Papieren ("Zulassungsbescheinigung Teil I ") sogar ohne Eintragung ...

Ich denke das mit dem Begriff "eintragbar" die änderungsabnahme gemeint ist, falls überhaupt nötig. Der Begriff hat sich in den köpfen so festgesetzt weil der TÜV in grauer vorzeit  direkt in Brief und Fahrzeugschein geschrieben/eingetragen hat. Das darf in den neueren Papiere nicht mehr gemacht werden. Ich denke man darf ihn ruhig als synonym für abnehmbar/ abnahmefähig nutzen.

Die Papiere ändern/ eintragen kann und darf nur die Zulassungsstelle.

Viele grüße janbo 

  • Like 2
Geschrieben

205/60-15 auf einem 1,8i16V muß abgenommen werden, allein schon weil der Abrollumfang sich ändert. Der Tachoantrieb eines 1,8i16V ist anders untersetzt als der von Modellen, die ab Werk mit 205/60-15 ausgerüstet sind. Wenn eine TÜV-Prüfstelle die Reifen nicht moniert, hat sie m. E. geschlafen.

  • Like 2
Geschrieben (bearbeitet)

Wenn im Fahrzeugschein die Reifengröße - in diesem Fall 205/60R15 - nicht eingetragen ist, benötigt man dreierlei:

ABE der (Alu)Felgen auf die die Reifen aufgezogen werden sollen 

Eine Unbedenklichkeitserklärung von Citroën für die Kombination der oben genannten Felgen (Größe und Einpresstiefe) mit der neuen Reifengröße

Eine Änderungsabnahme nach Paragraph 19(3) StVZO durch TÜV, DEKRA, etc.

Mit dieser Änderungsabnahme kann - muss man aber nicht- zur Zulassungsstelle und in den Fahrzeugschein eintragen lassen. Das ganze Prozedere (Alufelgen 6,5Jx15H2 ET15 mit 205/60R15) habe ich im letzten Jahr mit meinem X2 2.0i 16V durchgezogen, den Gang zur Zulassungsstelle habe ich mir gespart und führe eben die Änderungsabnahme und die ABE der Felge immer mit mir.

Gruß, Karl-Heinz

Bearbeitet von khs2212
  • Like 1
Geschrieben

Wenn du eine ABE für die Felgen hast, brauchst du gar nichts eintragen lassen. Montieren und die ABE mitführen und alles ist gut. Das gilt natürlich nur dann, wenn die Reifengröße auch in der ABE steht. Gibt es nur ein Material- / Mustergutachten, ist eine Eintragung notwendig. Bei der Eintragung in die Fahrzeugpapiere habe ich schon beides erlebt. Auf meinem alten X1 hatte ich ein Gutachten für mein Fahrzeug. Somit war die Eintragung in die Fahrzeugpapiere wohl nicht notwendig. Meine aktuellen Winteralus wurden per Vergleichsgutachten abgenommen, weil das Gutachten nicht für meinen Wagen war. Hier ist jetzt noch eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere notwendig.  

Geschrieben
vor 7 Stunden, GuenniTCT sagte:

Wenn du eine ABE für die Felgen hast, brauchst du gar nichts eintragen lassen. Montieren und die ABE mitführen und alles ist gut. Das gilt natürlich nur dann, wenn die Reifengröße auch in der ABE steht. Gibt es nur ein Material- / Mustergutachten, ist eine Eintragung notwendig. Bei der Eintragung in die Fahrzeugpapiere habe ich schon beides erlebt. Auf meinem alten X1 hatte ich ein Gutachten für mein Fahrzeug. Somit war die Eintragung in die Fahrzeugpapiere wohl nicht notwendig. Meine aktuellen Winteralus wurden per Vergleichsgutachten abgenommen, weil das Gutachten nicht für meinen Wagen war. Hier ist jetzt noch eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere notwendig.  

Das kann man so pauschal nicht sagen. Es kommt immer drauf an was in der Prüfgrundlage als Auflage steht. Dabei ist es egal ob Teilegutachten , ABE oder Herstellerbescheinigung. Alle können als Auflage eine Änderungsabnahme fordern.

Viele Grüße janbo

  • Like 1
Geschrieben

Die SWIFT2-Felgen für meinen BX muß ich nur per Änderungsabnahme legalisieren lassen wenn ich eine nicht ab Werk in den Fahrzeugpapieren eingetragene Reifengröße verwende. Andere Alufelgen des gleichen Herstellers mit den gleichen Abmessungen müssen hingegen in jedem Fall abgenommen werden. Warum das alles so ist kann vermutlich niemand wirklich nachvollziehen, scheinbar gab es auch bei der Erstellung der Gutachten einen Ermessensspielraum der jeweiligen Prüfer...

Geschrieben

Bei Teilegutachten immer §19.3, also Abnahme.

Geschrieben
vor 12 Stunden, GuenniTCT sagte:

Wenn du eine ABE für die Felgen hast, brauchst du gar nichts eintragen lassen. Montieren und die ABE mitführen und alles ist gut. Das gilt natürlich nur dann, wenn die Reifengröße auch in der ABE steht. .....

Das habe ich seinerzeit auch gedacht und bin ein paar Jahre nur mit ABE herumgefahren - unter anderem auch dreimal über den TÜV :)

Dies hatte ich auch hier im Forum so gepostet in der Überzeugung, dass die ABE mit der entsprechenden Reifengröße ausreichend sei; die PDF hatte ich sogar mit hier reingehängt. TorstenX1 hatte hier richtigerweise darauf hingewiesen, dass in den Auflagen (das Kleingedruckte, die Fußnoten) drin steht, dass dies nur gültig sei, wenn auch im Fahrzeugschein die Größe aufgeführt sei.

Von daher habe ich im letzten Jahr oben genanntes Szenario umgesetzt.

Gruß, Karl-Heinz

Geschrieben (bearbeitet)
vor 17 Stunden, TorstenX1 sagte:

205/60-15 auf einem 1,8i16V muß abgenommen werden, allein schon weil der Abrollumfang sich ändert. Der Tachoantrieb eines 1,8i16V ist anders untersetzt als der von Modellen, die ab Werk mit 205/60-15 ausgerüstet sind. Wenn eine TÜV-Prüfstelle die Reifen nicht moniert, hat sie m. E. geschlafen.

Gewisse Abweichungen bei der Radgröße (und damit beim Umfang) werden toleriert - eher nach unten als nach oben. Ich hab's selbst erlebt (die eingetragene Reifengröße in den Fahrzeugpapieren war 205/55 R 15):

Am 27.10.2016 at 14:00 , EdgarHXA sagte:

Ich wollte auch mal auf meinem X1 2.0i 16V (allerdings Schl.-Nr. 273 (132 PS)) 205/60R15 (HANKOOK-Winterreifen) fahren. Die Reifen waren schon montiert. Der TÜV-Mann hat die Reifengröße aber genau mit der Begründung der negativen Tachoabweichungen abgelehnt. Der Reifendienst hat die ganze Geschichte aber 'auf seine Kappe' genommen und ohne Mehrkosten für mich die kleineren Reifen (195/55R15) bestellt und montiert. Meine Wunschgröße 205/55R15 war - jedenfalls von HANKOOK - seinerzeit leider nicht lieferbar.

Es ist nämlich kaum möglich bei einer Abweichung von der eingetragenen Reifengröße ein exakt gleich großes Rad zu bekommen, da der Reifenquerschnitt in Prozent (der Reifenbreite) bemessen und üblicherweise nur in Fünferschritten angeboten wird, und Reifenbreiten in Zehnerschritten (mm) angeboten werden. Bei 104 Beispiel-Reifengrößen (Reifenbreite 165 bis 235 und Querschnitte jeweils 35 bis 95 - auf 15-Zoll-Felgen) hab' ich gerade mal 5 Übereinstimmungen gefunden:

  • 165/65 und 195/55
  • 165/75 und 225/55
  • 175/45 und 225/35
  • 175/90 und 225/70
  • 195/75 und 225/65

(Keine Sorge, ich hab' das nicht alles manuell ausgerechnet ... :) )

Bearbeitet von EdgarHXA
Geschrieben

Abweichungen nach untern werden klar toleriert. Es ging aber umeinen größeren Abrollumfang. Dabei besteht die Gefahr, daß der Tacho weniger anzeigt als real gefahren wird. Da gibt es keinen Ermessensspelraum, daß muß überprüft, also abgenommen werden.

Geschrieben

Meiner Erfahrung nach wird bei nicht extremer Bereifung aus Zeitmangel gar nicht mehr im System nachgesehen, ob Größe zulässig, es interessieren meiner Erfahrung nach in erster Linie Traglast und Geschwindigkeitsindex, Alter/porös und Profiltiefe.

Geschrieben
Am ‎22‎.‎11‎.‎2016 at 12:24 , khs2212 sagte:

Das habe ich seinerzeit auch gedacht und bin ein paar Jahre nur mit ABE herumgefahren - unter anderem auch dreimal über den TÜV :)

Dies hatte ich auch hier im Forum so gepostet in der Überzeugung, dass die ABE mit der entsprechenden Reifengröße ausreichend sei; die PDF hatte ich sogar mit hier reingehängt. TorstenX1 hatte hier richtigerweise darauf hingewiesen, dass in den Auflagen (das Kleingedruckte, die Fußnoten) drin steht, dass dies nur gültig sei, wenn auch im Fahrzeugschein die Größe aufgeführt sei.

Stimmt fast. Allerdings ist nicht ausschlaggebend was im FZG-Schein/Zulassunsgbescheinigung steht, sondern in der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs (von irgendeiner europäischen Behörde, zB dem KBA, erteilt.)

Geschrieben

Und was sagt man dem Polizisten, der in der ABE der Felge die Auflage findet, dass die Reifengröße im Fahrzeugschein eingetragen sein muss? Die ABE des Fahrzeugs können doch sicherlich nur von KBA, TÜV, DEKRA und co eingesehen werden...

Gruß, Karl-Heinz

  • 3 Monate später...
Geschrieben

Puh, so viele Informationen... erstmal vielen Dank Euch allen!

Was die Tachoabweichung angeht, so hat EdgarHXA ja berechnet, dass es nur 1% Abweichung sei. Da der Tacho nach GPS-Messung 6,5 % voreilt sollte 1% weniger eigentlich kein Problem sein.

Was die Felgen angeht, so sind das nicht irgendwelche Alufelgen, sondern die Winterreifen vom V6 sind auf ganz normalen Stahlfelgen der passenden Größe/ET aufgezogen.

Die CDG wollte/konnte mir in der Sache nicht weiterhefen sondern hat nur auf die im Downloadbereich verfügbare Liste mit Reifengrößen für Xantia verwiesen. Wenn diese nicht die gewünschte Information liefern würde, solle ich mich an die Vertragswerkstatt wenden, die hätten das nötige Technikwissen.
Von dieser Aussgae war mein freundlicher Cit-Händler gar nicht angetan, sondern meinte, dass es die Homologationsexperten in der Zentrale doch wissen müssten. Er könne letztlich auch nichts anderes tun, als für mich dort anzurufen. Was er diese Woche tun will.

Unabhängig davon werde ich auch mal bei Prüfstelle (TÜV/Dekra) nachfragen, wie die das sehen.

Eine Frage noch an Marc:
Hat der TÜV die abweichende Reifengröße denn auch gesehen oder vielleicht einfach nur übersehen?

Schwebende Grüße
Axel

 

Geschrieben

Ich habe auf meinem Xantia sowie auch C2 Reifengrößen montiert, die nicht mit den Fahrzeugpapieren (ich habe bei beiden die "neuen" Zulassungsbescheinigungen) übereinstimmen. Beim C2 musste ich die Reifen erneuern und fragte den sehr engagierten Verkäufer, woran ich mich denn halten muss, da ich ja keine Eintragung in den Papieren hätte. Er erklärte mir, dass die Traglast und Indezbuchstabe ausschlaggebend sein und er im System prüfen könne, welche Reifengrößen für mein Fzg (Kombi von Felge-Reifengröße) zulässig sind. Würde ich versuchen mit einer anderen Felge zu kommen und möchte plötzlich 225er Reifen haben, hätte sein System eine Fehlermeldung ausgegeben.

Auf Nachfrage, was ich in der Polizeikontrolle mache sagte er nüchtern: da können Sie sich entspannt zurücklehnen, es wird in der Bescheinigung geprüft, ob der Indexbuchstabe mindestens der selbe ist (oder höher) und das Profil wird begutachtet, sowie ob der Reifen innerhalb des Kotflügel sitzt (wird bei den Tuning-Auto´s sicher eher relevant sein:P). Jedenfalls sagte er zu mir, dass er bisher keinen Reklamationsfall gehabt habe, weil er einem Kunden eine falsche Felge oder Reifen verkauft hätte, da er sonst dafür haftbar gemacht werden könne.

Da jetzt softrider einen Weg ohne Reifen- oder KFZ-Händler geht, weiß ich allerdings nicht, ob man sich in der Tat die ABE lieber erteilen lassen sollte, denn hier wäre ja jedes Kontrollinstrument gar nicht gefragt worden. Aber es ist ja oben schon beschrieben, das können Cit-Händler oder Tüv für ein paar Euro in die Kaffeekasse sicher machen.

Geschrieben
vor 13 Stunden, Softrider sagte:

 

Eine Frage noch an Marc:
Hat der TÜV die abweichende Reifengröße denn auch gesehen oder vielleicht einfach nur übersehen?

 

Ich war selber nicht bei der TÜV-Abnahme dabei. Ich kann also nicht sagen, ob der TÜV-Prüfer die Reifengröße beachtet und akzeptiert oder einfach ignoriert bzw. übersehen hat.

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