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Geschrieben

Hallo und erstmal guten Tag als neues Mitglied. Ich habe zu meinem ersten HY der sich gerade im Ausbau befindet, noch einen zweiten gekauft. Jetzt folgendes Problem: es ist eine Anhängerkupplung verbaut, nur leider habe ich keinerlei Papiere dazu. Laut Werkstatt muss diese dann stillgelegt und abgebaut werden, hätte das gerne vermieden, nachträglich kostet der Anbau ja auch paar hundert Euro. Gibts irgendeine Möglichkeit an Papiere dafür zu kommen, oder imüber einen Hersteller? So viele wirds ja da nicht geben? Bilder kann ich die Tage nachreichen wenn ich wieder bei der Werkstatt war...

danke für Hilfe im Vorraus und Lg

Geschrieben

Hallo Krokantstreusel,

du kannst die Anhängerkupplung verbauen, ich habe es auch an anderen Fahrzeugen gemacht auch ohne Papiere vom Schrottplatz.

Es gibt ja keine Eintragepflicht mehr für Anhängerkupplungen .

Aber Sicherheits halber mal den TÜV fragen.

Gruß Tommy aus Mannheim

 

Geschrieben

Es gibt zwar keine Eintragungspflicht mehr aber zulässig muß das Teil schon sein wenn man es am Auto behalten und verwenden möchte. Nicht zulässige Anbauteile werden bei der HU als EM gewertet...

Geschrieben

Keine Chance bei eine AHK ohne E Prüfzeichen oder Typenschild und Betriebserlaubnis. Das Ding muß leider weg.

Geschrieben

Kleiner Trick:

Deklariere die Anhängerkupplung als Halter für deinen Fahrradträger. Ich gehe mal davon aus, daß in deinen Papieren keine Anhängelasten eingetragen sind.... Dann ist das ok so.

Munterbleiben!

 

 

 

 

Geschrieben

Ok, wenn ich das als Halter für den Fahrradträger ausgebe habe ich aber wahrscheinlich nur den Vorteil das ich das Ding nicht rückbauen muss, als Anhàngerkupplung nutzen darf ich es dann wahrscheinlich ja nicht? Was hat das Ganze mit den Anhängelasten zu tun, in den Papieren steht quasi eh nichts drin, das wird jetzt alkes über die für die deutsche Anmeldung nötige Anforderung des Datenblatt passieren, keine Ahnung was da so drinsteht... 

Danke und Lg

ACCM Gerhard Trosien
Geschrieben

Citroën hat das Auto eh nicht als Zugwagen gedacht...

Geschrieben

wenn Du einen Kugelkopf mit Pruefzeichen anschrauben kannst (uebliche franzoesische Anhaengerkupplungen mit 90mm Lochabstand) geht das bei einem vernuenftigen TUV Pruefer (diverse Beitraege hierzu im DS Forum) - 90mm Lochabstand Kugelkoepfe gibt es ueberall preiswert - hat bei meiner DS auch geklappt (ist allerdings schon ein paar Jahre her) - Til  

Geschrieben
vor 2 Stunden, TilDS sagte:

wenn Du einen Kugelkopf mit Pruefzeichen anschrauben kannst (uebliche franzoesische Anhaengerkupplungen mit 90mm Lochabstand) geht das bei einem vernuenftigen TUV Pruefer (diverse Beitraege hierzu im DS Forum) - 90mm Lochabstand Kugelkoepfe gibt es ueberall preiswert...

und wenn zusätzlich und wenn passend noch dieses Dokument vorgelegt wird:

28338957hw.jpg

ist die Wahrscheinlichkeit gegeben das die AHK abgenommen wird.

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