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H - Kennzeichen jetzt auch als Saisonkennzeichen


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Geschrieben
Am ‎16‎.‎02‎.‎2017 at 08:22 , fredo sagte:

04-10 = 7 Monate, macht 111 Euro Steuern statt 195 Euro. Meine Oldtimerversicherungen rechnen taggenau ab (ADAC und Zurich), ein CX mit Vollkasko liegt bei mir bei etwa 250 Euro Jahresbeitrag, macht für 7 Monate 145 Euro. Gesamtersparnis etwa 190 Euro. Kennzeichen (30 Euro) und Ummeldegebühr auf Saison (schätzungsweise 15 Euro) armortisiert sich also sehr schnell.

Übrigens natürlich nur, wenn ich bisher wirklich das H-Fahrzeug ganzjährig angemeldet gelassen habe. Ich weiß, dass das viele machen - verstanden habe ich das nie. Ein (zum Beispiel) Winter-AX kostet Euro2 keine 100 Euro Jahressteuer und vielleicht 200 Euro Versicherung. Ihn im Sommer abzumelden, spart viel weniger als das H-Auto im Winter abzumelden. Trotzdem kommt keiner auf die Idee, seinen Winter-AX im Sommer angemeldet zu lassen.

Deshalb mein Credo: Auch H-Autos manuell abmelden, wenns Wetter im Herbst schlecht wird, die Karre Zicken macht, die Lust nachlässt. Manuell anmelden, wenns im Frühjahr "zuckt". Denn Holger hat absolut Recht, wenn 04-10 draufsteht, gibt es absolut keine Möglichkeit, außerhalb des Saisonzeitraums mal zu fahren. Manuelles Abmelden spart auch 190 Euro im Jahr - siehe erster Absatz, minus 22 Euro ab-/anmelden (ich gebe zu, meine Zulassungsstelle liegt auf meinem Weg und die Wartezeit ist i.d.R. kleiner 5 Minuten, das mag woanders ärgerlicher zugehen).

Über die Jahre weichen meine jährlichen Zulassungszeiträume so voneinander ab (mal Start im März, mal im Mai, mal Ende im September, mal im Dezember), das ein Saisonkennzeichen ärgerlich und teurer gewesen wäre.

Doch ich komme auf die Idee und sogar auf die, meinen €2 (eigentlich) Winter-BX 14 gar nicht erst auf H-Kennzeichen zu hieven. Rechnet sich nicht bei 191€ Steuer ganzjährig gegen 102€ ganzjährig für eine normale Zulassung. Außerdem würde bei unter 6 monatiger Zulassung versicherungsseitig auch die Besserstufung entfallen. Da ich im SFR noch tiefstapele mit seit diesem Jahr Sf 4 bin ich über 70€ monatlich an Versicherung (Teilkasko inklusive) schon ganz bequem dabei finde ich. Wenn ich meinen BX zum H-Oldie brächte, hätte ich das Problem, keinen anderen PKW als Alltagsauto vorweisen zu können. Mein Motorrad wird wohl keine Versicherung als solchen PKW anerkennen. So oder so, es würde sich bei meinem BX und auch beim AX mit dem 1,4l 75PS Motor mehr lohnen, die €2 zu besorgen und dann normal weiter zu fahren. definitv :) 

Geschrieben
Von was redest Du denn da? Wartezeit 5 Minuten? Südliches Oberfranken scheint mir eine Art Paradies zu sein. Was die Qualität der Verwaltung anbelangt. Aber naja … wenn da alle drei Jahre mal ein Trekker angemeldet wird, hat der Sachbearbeiter nach dem Kaffeekochen immer mal Zeit für einen, der spontan reinschneit.
Du kannst ja mal in Berlin versuchen, einen kurzfristigen Termin für eine KFZ-Anmeldung zu bekommen. Wenn ich z.B. am Wochenende spontan ein Auto kaufen würde, müsste ich es vermutlich zwei-drei Wochen unan- oder umgemeldet oder mit abgelaufenem Kurzzeitkennzeichen vor den Häschern des Ordnungsamtes verbergen. Ich hab vor meinem letzten geplanten Autokauf – obwohl ich nicht wusste, ob ich es nehmen würde, für den Montag nach dem Wochenende tatsächlich zwei Wochen vor der Besichtigung einen Termin geblockt … 
Oder mal im Bezirk Mitte mit dem Büro umziehen … es dauert sechs Monate, bis man für die Parkraumraumbewirtschaftungszonen die Parkgenehmigung umgeschrieben bekommt. Im Außendienst hat das Ordnungsamt allerdings genug Mitarbeiter, sodass man täglich Knöllchen bekommt, trotz dass man die auf A3 aufgeblasene Kopie des Antrags hinter der Windschutzscheibe liegen hat …
Oder einen Personalausweis verlängern … ich bekam ein Schreiben vom Bezirksamt Pankow, dass mein Personalausweis abgelaufen sei (was auch stimmte), und ich ihn unverzüglich zu verlängern habe. Mit Androhung von Zwangsgeldern, wenn ich dies nicht innerhalb von vier Wochen erledige. Nur … innerhalb von sechs Wochen kein Termin frei beim Bezirksamt Pankow. Ha – wow – gacker sind die irre? … aber für das Mahnschreiben haben sie Personal und Zeit. Das Bezirksamt Tempelhof hat dann als erster Berliner Bezirk die Terminbuchung per Onlineportal eingeführt. Hat dann auch geklappt. Nur steht steht jetzt auf meinem Personalausweis als ausstellende Behörde das BA Tempelhof. Ich war in meinem Leben vorher kaum je in Tempelhof; das ist gefühlt und in der Tat auch verwaltungsmäßig eine andere Stadt … im Land Berlin. Ich bin Pankower … das ist so als würde ein Kölner seinen Personalausweis vom Düsseldorfer Einwohnermeldeamt bekommen.
Einen hab ich noch:
Mal standesamtlich heiraten … im Bezirk Mitte zurzeit keine weitere Vergabe von Terminen in naher Zukunft.
Und jetzt kommt mir nicht mit diesem Flughafenbauprojekt. Wir Berliner können die unglaublich witzigen Kommentare dazu nicht - mehr - hören. Das ist ein Projekt des Bundes. Im Bundesland Brandenburg. Und die ausführenden Firmen sind aus West- und Süddeutschland. Hamwa nix mit zu tun. Hoffentlich kommen die da bald zu Potte, damit Tegel endlich schließen kann. Denn die Ein- und Ausflugschneise liegt über Pankow. Laut. 

Da ist es bei uns draußen ja noch halbwegs vertretbar: einen Termin kann und muss ich nicht vereinbaren, dafür aber mit mindestens 2 Stunden Wartezeit rechnen (bisher max 3,5 Stunden). Leider muss ich mein 07er jedes Jahr verlängern lassen - woanders gibt es das auf Lebenszeit (unser Zulassungsstellen-Leiter steht auf Schikanen).
Gruß Stefan.
  • 1 Monat später...
Geschrieben (bearbeitet)
Am 15.2.2017 at 17:49 , fredo sagte:

 

So, war gerade auf der Zulassungsstelle und durfte mir ne Absage abholen: angeblich wäre das Gesetz noch nicht vom Bundesrat verabschiedet :confused: Meine Argumente zählten, natürlich, nicht. Schade war, ich hatte nichts schwarz auf weiß mit dabei...

Weiß hier jemand was Genaues ?

 

Warum ist da fredos zitat ???

Bearbeitet von 2schewo
Geschrieben

Ja bin ich froh dass ich noch nie in Berlin war. Da scheint die Meinschheit ja noch verrückter zu sein wie im Rest der Welt. Pff einen Termin beim Amt ja geht es noch. Ich kann auch nur über das Problem mit Hakenzeichen und Saisonkennzeichen lächeln. Ich lebe in einem Land in dem man ein Fahrzeug nicht abmelden kann dafür aber Auch keine KFZ Steuer bezahlen muss. Und für Altautofahrer haben manche Versicherungen recht interessante Tarife, ich zahle rund 250€/Jahr für 35 Autos >20 Jahre.

Geschrieben

Das Gesetz ist schon verabschiedet, gilt aber erst nach Veröffentlichung im Amtsblatt.
Gruß Stefan.

Geschrieben

Na vieleicht habe ich ja im März 2018 mehr Glück.Würde gerne von 2-10 anmelden. 11-1 ist wirklich immer feuchtes Mistwetter.

Geschrieben

Hallo,

die Ummeldung auf Saisonkennzeichen ist erst ab September 2017 möglich!

Was ich eher reformbedürftig finde, ist die Höhe der KFZ-Steuer für Oldtimer. Diese steht meiner Meinung nach mittlerweile in keinem akzeptablen Verhältnis zur Steuer von Neuwagen. Das war zur Einführung des H-Kennzeichens ganz anders. Aber daran wird sich wohl leider nichts ändern, das sieht man ja auch an dem Quatsch mit dem Wechselkennzeichen.

Gruß   Michael

Geschrieben

Genau. Das Wechselkennzeichen hat die deutsche Politik zur Totgeburt gemacht. Komisch das das keinen groß juckt und es kein Aufbegehren gibt. Sie sollten das so machen wie bei unseren Nachbarn. Die können sich mal ne Scheibe von Österreich und der Schweiz abschneiden

  • Like 2
Geschrieben
vor einer Stunde, klette sagte:

die Ummeldung auf Saisonkennzeichen ist erst ab September 2017 möglich!

Gilt das für einen bestimmten Landkreis?
Denn bis es ausdrücklich erlaubt ist, ist es ja nicht verboten, also seitens des Gesetzgebers zumindest geduldet.

Gruß
René

Geschrieben
vor 55 Minuten, René Mansveld sagte:

Gilt das für einen bestimmten Landkreis?
Denn bis es ausdrücklich erlaubt ist, ist es ja nicht verboten, also seitens des Gesetzgebers zumindest geduldet.

Gruß
René

Oldtimer-Markt Seite 9: " Die Verordnung tritt voraussichtlich am 1. Oktober in Kraft."

Gruß   Michael

Geschrieben

PDF aus Post #2:

Zitat

In  den  Kommentierungen  zu  den Änderungen  der  FZV  wird  auf  das  Thema  wie  folgt
eingegangen:
Zu Artikel 1 Nummer 5 ( 9 Abs. 3 FZV)
Mit  der  Neufassung  von  Satz  4  soll  klargestellt  werden,  dass  die
Kombination  von  Oldtimerkennzeichen  und  Saisonkennzeichen
zulässig  ist.  Stimmen  in  der  Literatur  hatten  anderes  aus  einer
älteren  Gesetzesbegründung  hergeleitet.  Für  ein  Verbot  dieser
Kombination ist aber kein sachlicher Grund ersichtlich.

Gruß
René

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