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Geschrieben
Am 13.4.2020 um 15:13 schrieb marc1234:

und darauf wird es in der Argumentation hinauslaufen. Sollte man sich bewusst sein, wenn man die Klimabewegung vorbehaltlos unterstützt.

Auch das mehrfache lesen dieses Satzfragmentes hilft mir nicht daraus etwas sinnvolle zu extrahieren. Kern des Einwurfes von @khs2212 war, dass sich die Luftqualitaet, trotz weniger Verkehr, nicht verbessert, aber weder sein gesendeter Screenshot noch serioese Berichte teilen diese Einschaetzung.

Zitat

Das Leben in Hessen steht wegen des Corona-Virus seit Wochen quasi still. Eine nachweislich gute Nebenwirkung bringt der Lockdown mit sich: deutlich verbesserte Luftqualität.

Für die Bewertung gilt: Vergleichstage vor dem Corona-Lockdown müssten ähnliche Wind- und Wetterverhältnisse haben, sonst sei ein Vergleich der Daten nicht zielführend und könne zu "erheblichen Fehlinterpretationen" führen.

https://www.hessenschau.de/panorama/nebenwirkung-des-lockdowns-so-sauber-wird-die-luft-durch-die-corona-krise,durchatmen-dank-corona-100.html

Damit gilt, fuer mich, der Nachweis das der Verkehr die Luftverschmutzung nur unwesentlich beeinflusst ist fuer mich nicht erbracht. Insgesammt ist eine deutliche Veringerung der Schadstoffbelastung festzustellen. aheliegend ist, dass der Fahrzeugverkehr keinen unwesentichen Anteil daran hat.

Was man aus dieser Erkenntnis macht, war erst mal nicht die Frage, Luft anhalten ist aber ein aermlicher Vergleich.

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb MatthiasM:

Auch das mehrfache lesen dieses Satzfragmentes hilft mir nicht daraus etwas sinnvolle zu extrahieren. Kern des Einwurfes von @khs2212 war, dass sich die Luftqualitaet, trotz weniger Verkehr, nicht verbessert, aber weder sein gesendeter Screenshot noch serioese Berichte teilen diese Einschaetzung.........

@MatthiasM Mein Screenshot war lediglich die Antwort auf EntenDaniels Frage, um welche Schadstoffe es sich denn handelt. Ein Snapshot von einem Tag ist natürlich nicht aussagekräftig.

Ich verwende die App des Umweltbundesamtes relativ regelmäßig und war daher verwundert, dass die Werte sich an der besagten Messtation wegen des geringeren Fahraufkommens nicht verbessert hatten. Ich schaue einmal, ob man die Tageswerte aus der App in eine Tabelle exportieren kann.

Gruß, Karl-Heinz

  • Like 2
  • 1 Jahr später...
Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb Activator:

Na schau mal einer an....in Berlin geht es rückwärts....wer hätte das gedacht:

https://www.bz-berlin.de/berlin/mitte/erste-diesel-fahrverbote-in-berlin-fallen

 

Aber ich würde mich da keinen falschen Illusionen hingeben....demnächst wird man in Berlin mit keinem PKW mehr Einfahren können....oder keinen Parkplatz finden....unabhängig von der Antriebsart.

Dasselbe in der Schweiz in Zürich, Basel, Bern und Genf.

Nach dem Willen der Politik hat das Auto als Fortbewegungsmittel (vorläufig mal in den Städten) ausgedient.

  • 2 Jahre später...
Geschrieben

Auf dem Rückweg von Westhofen bin ich gestern mit meinem Euro-0-Diesel durch Darmstadt gefahren. Die Umweltzone ist dank H-Kennzeichen ja kein Problem. Aber dass es Straßen mit Dieselfahrverbot gibt, war mir als "schon-lange-Ex-Kreis-Da-Di-Bewohner" neu. Gesehen habe ich es erst beim Einfahren, so dass mir kaum was übrig blieb als mit schlechtem Gefühl weiterzufahren.

Aus Interesse habe ich mir auf der Seite der Stadt Darmstadt heute mal die Regelung angesehen. Autos mit H-Kennzeichen sind aufgrund der Schlüsselnummer weder ausnommen noch explizit eingeschlossen. Aber dann las ich Folgendes: "Betroffen sind Dieselfahrzeuge der Euro-Normen 1 bis 5 und für Ottofahrzeuge („Benziner“) der Euro-Normen 0 bis 2" (https://www.darmstadt.de/leben-in-darmstadt/umwelt/luftreinhaltung). Diesel mit Euro 0? Freie Fahrt! Das legalisiert zwar meine Dúrchreise, aber was um Himmels Willen hat man sich bei dieser Gesetzgebung gedacht?

Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb fredo:

Diesel mit Euro 0? Freie Fahrt! Das legalisiert zwar meine Dúrchreise, aber was um Himmels Willen hat man sich bei dieser Gesetzgebung gedacht?

Es geht ja hauptsächlich um die Feinstaubthematik. Da hat ein kundiger Altautodieselfahrer in der Verwaltung offensichtlich mitgedacht und Brikettwerfer mit Euro0 sinnvollerweise vom Fahrverbot ausgenommen.
Nein, wahrscheinlich war es nicht so aber klingt doch gut. 🙂

  • Like 1
Geschrieben

Euro 0 ist kein Abgasgesetz, in der eigentlichen Verordnung steht es bestimmt anders formuliert. Aber auf die Schnelle habe ich diese nicht gefunden.

Geschrieben (bearbeitet)

Mit Euro 0 werden umgangssprachlich alle Autos vor der Euro-Abgaseinführung genannt - quasi alle Fahrzeuge ohne G-Kat.

bedingt schadstoffarm A, B, C und schadstoffarm D werden meist Euro 0 genannt. Wobei unter schadstoffarm D auch schon Euro1-Fahrzeuge drunter sein können.

 

Daß die bei obiger Verordnung nicht berücksichtigt wurden, liegt wohl daran, daß man von ausging, daß alle Autos einen G-Kat haben. Autos ohne G-Kat fallen eh so gut wie alle unter der Kategorie Oldtimer. Mittlerweile dürfte so manch ein Euro1- und Euro2-Fahrzeug auch wieder in die Umweltzone, da einige das Oldtimer-Alter erreicht haben.

Bearbeitet von EntenDaniel
Geschrieben

Wahrscheinlich ist entweder ein Fehler, oder es gibt in DA irgendwelche städtischen Fahrzeuge, die man von der Regelung ausnehmen wollte. Da ist vom alten Feuerwehrauto über einen Hubsteiger für Grünschnitt bis zum Museums-Omnibus vieles denkbar.

Die Grobstaub-Brikett-Theorie halte ich für unwahrscheinlich, denn dann dürfte es bei Benzinern nur feinstaubbezogene Fahrverbote für Direkteinspritzer ohne OPF geben, oder pauschal ab Euro 5 aufwärts.

  • 1 Jahr später...
Geschrieben

 

Wissing warnt vor Stilllegung von Millionen Dieselfahrzeugen (Euro5, Euro6)
 

Zitat

 

Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) warnt die EU-Kommission vor einer Stilllegung von Millionen Dieselfahrzeugen. Hintergrund ist eine mögliche neue Auslegung bei der Einhaltung von Schadstoffgrenzwerten. Dazu läuft ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Nach EU-Recht müssten die Schadstoffwerte unter den sogenannten NEFZ-Prüfbedingungen eingehalten werden. Dies passiert stationär in Testzentren. Für die Typgenehmigung von Neufahrzeugen ab der Norm "Euro 6d temp" gilt seit September 2017 das sogenannte RDE-Verfahren, mit dem neben dem Prüfzyklus auch bestimmte Realbedingungen abgebildet werden können.

In dem Gerichtsverfahren hat die EU-Kommission nun laut Wissing die Auffassung vertreten, dass die Schadstoffgrenzwerte auch außerhalb der "Betriebs- und Umgebungsbedingungen" des NEZF-Verfahrens und zwar für jede Fahrsituation gelten würden. Das würde bedeuten, dass die Grenzwerte auch bei sogenannten "Vollastfahrten" mit Steigung einzuhalten wären – das bedeutet: wenn ein Auto voll geladen bergauf fährt und der Motor seine maximal mögliche Leistung erreicht.

 

 

https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_100460612/diesel-autos-von-stilllegung-bedroht-volker-wissing-warnt-eu-kommission.html

Geschrieben (bearbeitet)
vor 40 Minuten schrieb Ronald:

Wissing warnt vor Stilllegung von Millionen Dieselfahrzeugen (Euro5, Euro6)

Soll er doch. Kostet ihn nix und wenn die Diesel nicht stillgelegt werden ist er der Held der die Welt vor einer nicht existierenden Gefahr gerettet hat. Der sollte im Hinterzimmer besser Schilder fürs Tempolimit malen, das wär sinnvoller.

Zitat

....ADAC hält Argumentation für abwegig

Eine Sprecherin des ADAC verwies auf den Bestandsschutz und hält Diskussionen über eine drohende Stilllegung für "unsachgemäß". Die betroffenen Fahrzeuge seien zum Zeitpunkt der Betriebnahme ordnungsgemäß zugelassen worden. "Änderungen im Messverfahren bei der Typgenehmigung eines Kfz zu einem späteren Zeitpunkt können nach Auffassung von ADAC-Juristen nicht rückwirkend Anwendung finden." Eine Betriebsuntersagung sei vor diesem Hintergrund abwegig.....


https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/diesel-wissing-100.html

Bearbeitet von SeppCx
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Geschrieben

Ach, dieser Idiot verbreitet mal wieder nur heiße Luft! Hat der nicht vor kurzem auch mal drohende Fahrverbote wegen irgendwas an die Wand gemalt? Neue Prüfverfahren nachträglich auf alte schon zugelassene typgenehmigte Fahrzeuge anzuwenden, wird wohl kaum möglich sein. Wenn sich schon alle auf eine BILD-Meldung berufen müssen, weiß man eigentlich schon Bescheid!😁

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Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Aakim:

Neue Prüfverfahren nachträglich auf alte schon zugelassene typgenehmigte Fahrzeuge anzuwenden, wird wohl kaum möglich sein.

Zitat

In einem Gerichtsverfahren in Deutschland, das an den EuGH verwiesen wurde, waren diese Zulassungen infrage gestellt worden. Auch der Generalanwalt hat sich laut Verkehrsministerium dahingehend geäußert, dass auch außerhalb der Laborbedingungen die Autos die Werte einhalten müssen.

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/diesel-wissing-100.html

Scheinen die Juristen nicht zu wissen.

Geschrieben

Sommertheater, die Splitterpartei feilt an ihrer Propfilneurose, nachdem sich Biden ausdrücklich beim Bundeskanzler bedankte ( Gefangenenaustausch) brauchts eben ein schnelles Störfeuer.

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Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb Ebby Zutt:

die Splitterpartei

Zeitweise waren die Voraussetzungen für eine politische Partei sicherlich erfüllt, es handelt sich jedoch schon seit längerem nur noch um den parlamentarischen Arm, bzw. die Interessenvertretung von Stinkreichen Bonzen und ewig gestrigen Zukunftsverweigerern. 

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Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Auto nom:

handelt sich jedoch schon seit längerem nur noch um den parlamentarischen Arm

Da hat mein Hirn automatisch ergänzt:
einer terroristischen Vereinigung 😎

Geschrieben (bearbeitet)
Geschrieben (bearbeitet)

Netzfund, Joshua Ben, fb:

DIESEL-AUS MUSS VERHINDERT WERDEN
oder
DIE FDP MACHT HALT MAL WIEDER LOBBY-POLITIK
oder
EIGENTLICH GEHT ES UM ABSCHALTVORRICHTUNGEN VON MERCEDES
Was Volker Wissing und die FDP in Ihrer Pressemitteilung behaupten, ist - gelinde gesagt - abenteuerlich.
Wie die deutsche Medienlandschaft darauf reagiert, ist... ein trauriges Beispiel von offensichtlich fehlender Recherchezeit in den Redaktionen der Republik.
Um zu verstehen, worum es überhaupt geht, muss man leider ein wenig ausholen... und vor allem, die Falschbehauptungen von Wissing und der FDP näher beleuchten.
Behauptung der FDP:
"Bisher gilt der NEFZ (Neuer europäischer Fahrzyklus) als Standardverfahren."
Das stimmt so nicht.
Der NEFZ war das Standardverfahren bei der Neu-Zulassung von Autos vor dem September 2017.
Seit der Einführung der EURO 6c Norm werden die Schadstoffgrenzwerte nach dem WLTP-Verfahren kontrolliert.
Bei beiden Verfahren wird ein Testzyklus im Labor durchlaufen an dessen Ende ein durchschnittlicher Schadstoffausstoß pro Kilometer ermittelt wird.
Dieser wird mit den Grenzwerten der jeweils gültigen EURO-Norm zum Zeitpunkt der Typenzulassung verglichen.
Die Unterschiede der beiden Verfahren werden hier sehr schön zusammengefasst:
Der gesetzgeberische Gedanke dabei lautet:
Hält ein Fahrzeug die Grenzwerte im Test ein, kann man davon ausgehen, dass diese Grenzwerte auch in der Realität eingehalten werden.
Seit dem VW-Diesel-Skandal wissen wir:
Das ist keinesfalls so.
Vereinfacht gesprochen (!) haben VW-Fahrzeuge den Testzyklus ausgespäht und die Grenzwerte nur während der Tests einhalten können... im realen Fahrbetrieb allerdings nicht.
Damit lag ein eindeutiger Betrugsversuch vor... und VW-Kunden hatten Anspruch auf Schadensersatz.
Denn die entsprechenden Fahrzeuge des VW-Konzerns entsprachen eigentlich gar nicht den Zulassungsvoraussetzungen der seinerzeit gültigen EURO 5-Norm und mussten stillgelegt (oder nachgerüstet) werden.
Bei der Einhaltung von Grenzwerten geht es praktisch um den durchschnittlichen Betrieb eines Fahrzeugs.
Juristisch hingegen ist es komplizierter.
Mit der Einhaltung von Grenzwerten in Testzyklen wird lediglich eine juristische Fiktion erzeugt, obwohl die Wirklichkeit eine andere ist. Denn der tatsächliche Schadstoffausstoß ist ein anderer.
Mit der Einführung des WLTP-Verfahrens erhoffte sich der Gesetzgeber eine Annäherung der gemessenen Schadstoffwerte an die realen durchschnittlichen Schadstoffemissionen.
Wissing und die FDP verweisen nun auf ein sogenanntes Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichtes Duisburg an den EuGH.
In diesem geht es um die Einhaltung von Schadstoffgrenzwerten bei Euro 5-Dieselfahrzeugen der Mercedes-Benz Group:
Hier wird's dann komplizierter.
Die Abschalteinrichtungen der Mercedes-Fahrzeuge waren/sind komplexer gestaltet als die von VW.
Bei den Mercedes-Fahrzeugen funktioniert die Abgasreinigung im NEFZ nämlich einwandfrei... egal ob auf dem Prüfstand oder in der Realität.
Die Abschalteinrichtungen von Mercedes waren/sind (vereinfacht gesprochen) allerdings so gestaltet, die sie die Abgasreinigung außerhalb des NEFZ wieder abschalt(et)en oder verringer(te)n.
D.h. einige Mercedes-Modelle erfüllen zwar uneingeschränkt die Zulassungsanforderungen nach NEFZ... emittieren aber außerhalb dieses Zyklus deutlich mehr Schadstoffe als nach EURO-Norm zugelassen.
Ist das gesetzeskonform?
An dieser Stelle mögen juristisch weniger bewanderte Menschen glauben, dass die Frage doch nicht so schwer zu beantworten sein kann.
Ist sie doch!
Wen(n) die Details interessieren... hier findet sich eine relativ gute (immer noch vereinfachte) Darstellung der juristischen Problematik:
Der EuGH-Generalstaatsanwalt vertritt die Auffassung, dass beispielsweise sogenannte Thermofenster illegal sind... und die Schadstoffgrenzwerte auch außerhalb der "Betriebs- und Umgebungsbedingungen" des NEFZ gelten würden.
Wissing und die FDP machen daraus die abstruse Behauptung, dass damit "Volllastfahrten" gemeint seien.
Was alleine schon dem Prinzip der Durchschnittswert-Ermittlung widersprechen würde.
Man kann sich zudem fragen, wieso die neue EU-Kommission von Ursula von der Leyen ausgerechnet jetzt an dieser angeblich geänderten Rechtsposition schuld sein soll.
Die Position des EuGH-Generalstaatsanwaltes ist seit Mitte 2023 bekannt.
Wie auch immer die Entscheidung der EuGH-Richter ausfallen wird... betroffen sind davon ausschließend einzelne Fahrzeugmodelle der Mercedes-Group.
Was die nächste Behauptung von Wissing ad absurdum führt.
8,2 Millionen Dieselfahrzeuge sind nämlich gar nicht betroffen.
Es geht alleine um die Frage, ob bestimmte Fahrzeuge der Mercedes-Benz Group zum Zeitpunkt der damaligen Typzulassung gesetzeskonform waren... oder nicht.
Selbst wenn Mercedes im Verfahren unterliegen würde... müssten die Fahrzeuge keineswegs stillgelegt werden, sondern mit einem Software-Update lediglich sichergestellt werden, dass die Abschalteinrichtungen nicht zum Einsatz kommen.
Allerdings, so Mercedes, könne es dann zu Problemen beim Betrieb des Motors kommen... was wiederum Gewährleistungsansprüche betrifft und ein neues juristisch heikles Thema wäre.
Eben deshalb dauert die Aufdröselung dieser juristisch komplexen Konstellation auch so lange.
Warum dann dieser unsachliche Vorstoß von Volker Wissing indem er eine Klarstellung schon vor der EuGH-Entscheidung fordert?
Weil sich die grundlose Verunsicherung von Diesel-Fahrer:innen vorteilhaft bei den kommenden Wahlen auswirken könnte?
Weil der Mercedes-Group eine Klarstellung, dass ihre Fahrzeuge nicht stillgelegt/nachgebessert werden müssen, egal wie die EuGH-Entscheidung ausfällt, sehr gelegen käme?
Weil Volker Wissing den Eindruck erwecken möchte, sich im Sinne der Autofahrer:innen zu engagieren... obwohl das genaue Gegenteil der Fall ist?
Weil Volker Wissing überhaupt mal irgendwas aktiv betreiben möchte?
Alles Spekulation... aber mal wieder Wasser auf die Mühlen derjenigen die es mit wahrheitsgemäßer Informationsvermittlung nicht so genau nehmen.
Prädikat ärgerlich!
-
Epilog
Natürlich haben der Gesetzgeber und die EU-Kommission ein Interesse daran, dass Schadstoffgrenzwerte nicht nur in Tests, sondern auch tatsächlich eingehalten werden.
Weil sich Schadstoffwerte aber halt nur mit Tests bestimmen lassen, werden die Testverfahren sukzessive verfeinert, um den Manipulationsbemühungen der Konzerne einen Riegel vorzuschieben.
Eben deshalb werden zukünftig die sogenannten RDE-Tests durchgeführt. Real Driving Emissions.
Bearbeitet von 15cv
  • Danke 5
Geschrieben

Die EU spricht von einer Irreführung durch Minister Wissing! Die Klientelpartei FDP schafft sich ab, es kann nur besser werden. 
Irgendwie führt er die CSU Tradition lückenlos fort.😳

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Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Hartmut51:

Irgendwie führt er die CSU Tradition lückenlos fort.😳

In einem Hinterzimmer im Hauptsitz des vda steht die Casting-Couch für den Verkehrsminister. Wer den Text von Ich will Spaß fehlerfrei singen kann und die folgenden zehn Fragen mit ja beantwortet, ist für den Job geeignet.

1. Sind sie für freie Fahrt für deutsche Autofahrer?

2. Ist der Verbrennungsmotor am besten geeignet, die Kassen der deutschen Automobilindustrie zu füllen?

3. Ist das Auto das mit Abstand wichtigste Verkehrsmittel in Deutschland?

4. Braucht Deutschland mehr Autobahnen?

5. Bremsen Tempolimits die freie Entfaltung der Autofahrer?

6. Sollten Autofahrer generell Eigenverantwortlich handeln?

7. Baut Deutschland die besten, schnellsten und schönsten Autos?

8. Soll die Bahn und der ÖPNV weiter nur mit den allernötigsten Finanzmitteln ausgestattet werden?

9. Sollen Radwege nur dort gebaut werden, wo der Autoverkehr dadurch nicht eingeschränkt wird?

10. Sind Parkplätze in Städten wichtiger als Spielplätze und Bäume?

 

  • Haha 1
Geschrieben (bearbeitet)

Hauptsache diese illegalen Diesel Autos, die behaupten sie würden filtern, dann aber die Harnstoff einspritzende Filterung abschalten, werden endlich stillgelegt. Das geht doch schon seit Jahren so. Und keiner unternimmt was. In diversen Werkstätten / Firmen wirbt man sogar damit jede Vorrichtung abzuschalten . Diese 8 Millionen Autos waren von vornherein eine Betrugsnummer, und sind es auch heute noch. Zeit das diese Dreckschleudern stillgelegt werden. Eventuell kann man ja einen Elektromotor einbauen. Dann bleiben die Karossen wenigstens erhalten. 
und wer jetzt wieder sagt : wir haben das nicht gewusst das unser als sauber verkaufter Diesel in Wirklichkeit ne Dreckschleuder ist, der lügt doch. Es ging durch die Presse. Breit diskutiert in allen Gazetten. 

Bearbeitet von Karl Hunsche
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Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb 15cv:

Der EuGH-Generalstaatsanwalt vertritt die Auffassung, dass.. die Schadstoffgrenzwerte auch außerhalb der "Betriebs- und Umgebungsbedingungen" des NEFZ gelten würden.

Das ist doch Blödsinn. Genauso könnte man nun auch einfordern, dass der Verbrauch niemals höher als beim NEFZ sein darf.

Geschrieben

Natürlich muss die Schadstoffgrenze auch ausserhalb des Prüfstands eingehalten werden. Sonst können wir uns das prüfen ja ganz sparen. 

Geschrieben

Wer im realen Betrieb die gleichen Emissionen erwartet wie bei einem definierten Prüfstandslauf ist einfach nur weltfremd. Natürlich darf es keine Erkennung des Testzyklus mit Aktivierung eines "angepassten" Kennfelds geben, aber Abweichungen bei den realen Emissionen im Vergleich zum Testzyklus wird es immer geben. Do ein Testzyklus bildet nie die Realität ab, er macht lediglich Testergebnisse vergleichbar.

  • Like 3

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