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Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb bx-basis:

Wer im realen Betrieb die gleichen Emissionen erwartet wie bei einem definierten Prüfstandslauf ist einfach nur weltfremd. Natürlich darf es keine Erkennung des Testzyklus mit Aktivierung eines "angepassten" Kennfelds geben, aber Abweichungen bei den realen Emissionen im Vergleich zum Testzyklus wird es immer geben. Do ein Testzyklus bildet nie die Realität ab, er macht lediglich Testergebnisse vergleichbar.

Da hast du natürlich Recht. Aber was die Autobauer gemacht haben ist ja, die Reinigungsmechanismen absichtlich abzuschalten wenn das Auto nicht auf einem Prüfstand war. Weil der Tank für Harnstoff von der Grösse gar nicht auf Dauerbetrieb ausgelegt war.

Der Betrug war von vornherein geplant. 

Geschrieben

EU-Kommission: Wissings Befürchtung einer Stillegung von Millionen Pkw grundlos

Zitat

 

Die öffentlich geäußerte Befürchtung von Verkehrsminister Wissing, der zufolge EU-5-und-6-Diesel bald stillgelegt werden müssen, findet die EU "irreführend".

"Klarstellung im Regelwerk"

Aus dem Bundesverkehrsministerium hieß es, der Minister sehe sich durch das Schreiben des EU-Kommissars in seiner Sorge bestätigt. Die Kommission betone zwar, dass sie gegenüber den Autoherstellern und Bürgern keine rückwirkenden Maßnahmen plane. Darum gehe es aber nicht. Es wäre nämlich nicht die Kommission, sondern der EuGH, der diese Entscheidung treffen würde, betonte eine Sprecherin. "Aus diesem Grund ist es jetzt wichtig, wie von Bundesminister Wissing vorgeschlagen, eine Klarstellung im europäischen Regelwerk vorzunehmen." Wissing sei dazu bereits auf seine EU-Amtskolleginnen und -Amtskollegen zugegangen.

Nach EU-Recht müssten die Schadstoffwerte unter bestimmten Bedingungen (sogenannte NEFZ-Prüfung) eingehalten werden. Das passiert in Testzentren. Infolge des Dieselskandals wurden auch Abgasprüfungen unter realem Fahrbetrieb (RDE) entwickelt. Ein solches Verfahren gilt mittlerweile auch für die Genehmigung von neuen Fahrzeugtypen ab der Norm "Euro 6d temp". Kommissionsangaben zufolge entschied der EuGH bereits in einem früheren Urteil, dass sich die Emissionsprüfungen nicht mehr auf Labortests beschränken dürfen. Ältere Euro-5- und Euro-6-Diesel sind aber nach dem NEFZ zugelassen und erfüllen die Richtwerte des RDE nicht.

 

https://www.heise.de/news/EU-Kommission-Wissings-Befuerchtung-einer-Stillegung-von-Millionen-Pkw-grundlos-9823921.html

 

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