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Geschrieben

hallo zusammen

...mein neuer alter Berlingo hat eine Gasanlage, die im Dez.2016 von einer Werkstatt repariert worden ist, es wurde ein Teil ausgewechselt.Nun ist dieses Teil schon wieder defekt, hat keine 3 Monate gehalten.Meine Frage ??? habe ich als neuer Besitzer des Fahrzeugs die gleichen Garantieansprüche gegenüber der Werkstatt wie der Vorbesitzer ? Es ist eine Quittung für die Reparatur vorhanden, sie wurde am 3.1.17 bezahlt.

danke und viele Grüße

Knitterliese

 

Geschrieben

Geh mit der Rechnung hin und laß es auf deren Kosten in Ordnung bringen.

  • Like 1
Geschrieben

Hallo,

Ja, ich würde auch sagen, dass man erstmal hingeht und das Gespräch sucht. Auch ein Ersatzteil hat ja mindestens Gewährleistung. 

Viele Grüße

Fred

Geschrieben

...wenn ich  den Berlingo nächste Woche habe, dann werde ich mal hinfahren. Es ist ein grüßerer Betrieb die sich auf Autogasanlagen spezialisiert haben.

Der Verdampfer ( so ein schwarzez rundes Teil, wie ein runder Luftfilter,bloß kleiner, ich habe davon keine Ahnung ) der vor ca. 3 Monaten ausgetauscht worden ist, war gebraucht von der Firma gekauft worden und auch von denen eingebaut worden.Und der ist wieder kaputt, deshalb muß ich mit Benzin fahren, was beim 1.6er ja auch nicht so tragisch ist vom Verbrauch her,

Grüße

Knitterliese

 

Geschrieben

Ich hatte bei meinem Opirus damals auch den Verdampfer wechseln lassen. Die Werkstatt hat mir einen Garantieschein für den neuen Verdampfer mitgegeben. Ich meine, da waren 12 oder 24 Monate Garantie drauf.

Geschrieben

Wie du uns schon an anderer Stelle mitgeteilt hast, hast du zum Glück ja eine Rechtschutzversicherung.

Dann kann ja nichts mehr schiefgehen.

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