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Geblitzdingst worden :-(


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Geschrieben (bearbeitet)

Total vertrackte Situation.

Meine Frau stand an einer Kreuzung bei den Rechtabbiegern.

An dieser Kreuzung geht es rechts in den Tiergartentunnel (Berlin)

Es wird grün, sie fährt los und genau in diesem Moment wird die Zufahrt zum Tunnel mit der Schranke verschlossen.

Nun was tun ? Rückwärts fahren ging nicht. Da bereits andere Fahrzeuge nachgerückt waren. Also nach links in den Geradeausverkehr einordnen. Ampelanlage war in der Situation nicht mehr einsehbar.

Als sie nun endlich losfahren konnte und über die Kreuzung fuhr. *Blitz* . Und nicht nur einmal. Auch alle vier Fahrzeuge die hinter ihr in den Tunnel wollten und auch geradeaus fuhren wurden geblitzt.

Ergo, war die Ampel in Geradeausrichtung in der Zwischenzeit wohl auf rot gesprungen.

Jetzt sitzen wir hier und warten im schlimmsten Fall auf 2 Punkte , 200.-€ und 1. Monat Fahrverbot.

Wie seht ihr die Chance auf Wiederspruch ? Dummerweise hab ich zur Zeit keine Verkehrsrechtsschutz.

Übrigens, sich in der Tunneleinfahrt zu bewegen hätte auch dort nichts besser gemacht. Da ist auch ein Blitzer installiert.

 

 

Bearbeitet von Frank Möllerfeld
Geschrieben

Habt ihr denn die Daten von den vier anderen Fahrzeugen? Dieser Sachverhalt müsste doch der zuständigen Behörde erklärbar sein. Ansonsten bleibt ja noch ein Bericht in der lokalen Presse, die freuen sich bestimmt über eine solche Geschichte. 

Nebenbei, warum wird die Zufahrt zum Tunnel mit einer Schranke verschlossen? Geschieht das einem nachvollziehbaren Grund oder ist das eher Willkür des Schrankenwärters?

Geschrieben

Wenn das Ticket kommt, Einspruch erheben und o.a. Sachlage schildern. Dann sollte das Verfahren eingestellt werden, zumindest ging es mir in einem ähnlichen Fall so:

Ampel schaltet auf rot, Fz. rutscht auf regennasser Straße einige Meter über die Haltelinie und es blitzt mehrfach, während ich wieder zurücksetzte. Nach meinem erklärenden Einspruch kam dann nichts mehr.

 

 

Geschrieben
vor 7 Stunden, Auto nom sagte:

 

Nebenbei, warum wird die Zufahrt zum Tunnel mit einer Schranke verschlossen? Geschieht das einem nachvollziehbaren Grund oder ist das eher Willkür des Schrankenwärters?

Es gibt Garagen mit "Auto-Zähler". Befinden sich eine gewisse Menge Fahrzeuge in der Garage geht ne Ampel auf rot und ne Schranke geht runter. Sieht man in Großstädten sogar relativ oft.

Geschrieben
vor 8 Stunden, Frank Möllerfeld sagte:

Jetzt sitzen wir hier und warten im schlimmsten Fall auf 2 Punkte , 200.-€ und 1. Monat Fahrverbot.

 

Wenn es deiner Frau das erste mal passiert ist, wird es vielleicht billiger. Wenn ihr noch mehr Glück habt ist dieses Problem mit den Ampelblitzern bekannt und es kommt nichts. Je nach Kameradraufsicht sind vielleicht sogar die Hinterherfahrenden erkennbar.

Ich wurde mal in WI von nem Ampelblitzer erwischt - da fuhren wir auch grad zu mehreren drüber. Einen Brief hab ich nicht bekommen.

Geschrieben
vor einer Stunde, EntenDaniel sagte:

Wenn es deiner Frau das erste mal passiert ist, wird es vielleicht billiger. Wenn ihr noch mehr Glück habt ist dieses Problem mit den Ampelblitzern bekannt und es kommt nichts. Je nach Kameradraufsicht sind vielleicht sogar die Hinterherfahrenden erkennbar.

Ich wurde mal in WI von nem Ampelblitzer erwischt - da fuhren wir auch grad zu mehreren drüber. Einen Brief hab ich nicht bekommen.

Ist das erste mal. Sie hat auch keine Punkte in 30 Jahren gesammelt. 

Der Tiergartentunnel wird bei Unfällen oder Wartungsarbeiten mit der Schranke verschlossen.

Das kommt häufiger vor.

Schaun wa mal ob was kommt.

Geschrieben
vor 10 Stunden, Frank Möllerfeld sagte:

Total vertrackte Situation.

Meine Frau stand an einer Kreuzung bei den Rechtabbiegern.

An dieser Kreuzung geht es rechts in den Tiergartentunnel (Berlin)

Es wird grün, sie fährt los und genau in diesem Moment wird die Zufahrt zum Tunnel mit der Schranke verschlossen.

Nun was tun ? Rückwärts fahren ging nicht. Da bereits andere Fahrzeuge nachgerückt waren. Also nach links in den Geradeausverkehr einordnen. Ampelanlage war in der Situation nicht mehr einsehbar.

Als sie nun endlich losfahren konnte und über die Kreuzung fuhr. *Blitz* . Und nicht nur einmal. Auch alle vier Fahrzeuge die hinter ihr in den Tunnel wollten und auch geradeaus fuhren wurden geblitzt.

Ergo, war die Ampel in Geradeausrichtung in der Zwischenzeit wohl auf rot gesprungen.

Jetzt sitzen wir hier und warten im schlimmsten Fall auf 2 Punkte , 200.-€ und 1. Monat Fahrverbot.

Wie seht ihr die Chance auf Wiederspruch ? Dummerweise hab ich zur Zeit keine Verkehrsrechtsschutz.

Übrigens, sich in der Tunneleinfahrt zu bewegen hätte auch dort nichts besser gemacht. Da ist auch ein Blitzer installiert.

 

 

"Meine Frau stand an einer Kreuzung bei den Rechtabbiegern.

An dieser Kreuzung geht es rechts in den Tiergartentunnel (Berlin)

Es wird grün, sie fährt los und genau in diesem Moment wird die Zufahrt zum Tunnel mit der Schranke verschlossen.

Nun was tun ? Rückwärts fahren ging nicht. Da bereits andere Fahrzeuge nachgerückt waren. Also nach links in den Geradeausverkehr einordnen."

Verstehe ich grad nicht. Wenn ich an einer Kreuzung rechts abbiegen will, und eine Schranke oder rote Ampel ist im Weg: Dann warte ich halt! Wieso fährt man dann auf der Geradeausspur drum rum??

Gruß,

DerDodel

Geschrieben
vor 46 Minuten, DerDodel sagte:

Verstehe ich grad nicht. Wenn ich an einer Kreuzung rechts abbiegen will, und eine Schranke oder rote Ampel ist im Weg: Dann warte ich halt! Wieso fährt man dann auf der Geradeausspur drum rum??

Um nicht auf unabsehbare Zeit vor der geschlossenen Tunnelschranke zu stehen - die ist ja normalerweise offen und war es auch noch in dem Moment, als die Fahrerin Richtung Tunnel abgebogen ist.

Geschrieben

Ampelblitzer blitzen afaik normalerweise zwei mal, wenn die Ampel auf rot steht. Einmal beim Überfahren der Linie, und dann noch mal ein paar Meter später.

Wenn's beim Überfahren der Linie noch nicht geblitzt hat, brauchst Du Dir mMn keine Sorgen machen. Wahrscheinlich kommt dann gar nichts, weil die schon bei der Durchsicht kapieren, dass Deine Frau die Haltelinie noch überquerrt hatte, als die Ampel grün war.

Geschrieben
vor 22 Minuten, Frank Möllerfeld sagte:

[...] Da ist auch gut die Schranke zu sehen.

Aber wo ist dort der Rotlicht-Blitzer?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Minuten, didomat sagte:

Aber wo ist dort der Rotlicht-Blitzer?

Das Foto ist alt. Die Dinger stehen erst seit nem halben Jahr oder so.

Sind sowohl Rotlicht, als auch Geschwindigkeitsblitzer. Da klingelts richtig gut in der Stadtkasse seit dem die da stehen.

Bearbeitet von Frank Möllerfeld
Geschrieben (bearbeitet)
vor 15 Stunden, Frank Möllerfeld sagte:

Total vertrackte Situation.

Meine Frau stand an einer Kreuzung bei den Rechtabbiegern.

An dieser Kreuzung geht es rechts in den Tiergartentunnel (Berlin)

Es wird grün, sie fährt los und genau in diesem Moment wird die Zufahrt zum Tunnel mit der Schranke verschlossen.

Nun was tun ? Rückwärts fahren ging nicht. Da bereits andere Fahrzeuge nachgerückt waren. Also nach links in den Geradeausverkehr einordnen. Ampelanlage war in der Situation nicht mehr einsehbar.

Als sie nun endlich losfahren konnte und über die Kreuzung fuhr. *Blitz* . Und nicht nur einmal. Auch alle vier Fahrzeuge die hinter ihr in den Tunnel wollten und auch geradeaus fuhren wurden geblitzt.

Ergo, war die Ampel in Geradeausrichtung in der Zwischenzeit wohl auf rot gesprungen.

Jetzt sitzen wir hier und warten im schlimmsten Fall auf 2 Punkte , 200.-€ und 1. Monat Fahrverbot.

Wie seht ihr die Chance auf Wiederspruch ? Dummerweise hab ich zur Zeit keine Verkehrsrechtsschutz.

Übrigens, sich in der Tunneleinfahrt zu bewegen hätte auch dort nichts besser gemacht. Da ist auch ein Blitzer installiert.

Ich sehe das auch so wie meine Vorredner. Wenn ich an ner roten Ampel oder ner Schranke stehe, dann bleib ich stehen. Ob das auf unabsehbare Zeit ist, weiss ich ja nicht. Kann ja sein, in 5 oder 10 min. stünde ein Polizist da, der mich dann von der auf unabsehbare Zeit geschlossenen Schranke weglotst. Der hat auch die Befugnis, mich bei rot über ne Ampel zu schicken. Seine Anweisungen gehen denen von Ampeln grundsätzlich vor.

Das war der eine Punkt. Ich würde also einiges an Geduld voraussetzen. An nem Bahnübergang kann man schliesslich auch ne Viertelstunde oder länger stehen, und darf Halbschranken dennoch nicht umfahren. Rot ist rot und zu ist zu.

Sind Ampeln derart schlecht aufeinander abgestimmt, dass man auf der Kreuzung festsitzt, wärend die Ampel von grün auf rot wechselt, müsste man erstmal erklären, warum man bei grün fuhr, wenn absehbar war, dass man die Kreuzung nicht rechtzeitig räumen konnte. Auch bei einer grünen Ampel darf man nur fahren, wenn vorne soviel Platz ist, dass man die Querfahrbahnen freigeben kann, bevor die ihrerseits grün bekommen. Situationen, wo man dennoch stecken bleibt, sind denkbar. Müsste man dann aber dem Richter erklären. (Blaulichteinsatz, ungeregelte Fussgängerstreifen, Busse oder dergleichen mehr, was ein Stadtverkehr so alles produziert.

Also: Ampel grün, Weg frei: Fahren. Schranke zu: Warten. Warum man dann die Spur wechselt, bei nicht mehr einsehbarer Ampel wäre zumindest erklärungsbedürftig. Mit dem Hinweis, man wisse ja nicht, wie lange die Schranke zu sei, wär ich vorsichtig. Stimmt in dem Fall sicher. Nur: Bleibts länger so, müsste die Polizei dafür sorgen, dass man da nicht übernachten muss. Weil mans aber nicht weiss, könnts auch sein, dass nur mal 5min. gesperrt wird, weil ein Fahrzeug geborgen werden muss, oder Gegenstände auf der Fahrbahn nicht im fliessenden Verkehr entfernt werden oder dergleichen mehr.

Hat man ne halbe Stunde oder so gestanden, könnte man sicher damit durchkommen. Ich würd allerdings mal die Polizei anrufen, was da denn los sei, und was zu tun, wenn ich ungeduldig würde. Sicher ist sicher...

Zum Blitzer selber: Wenn mehrere Fahrzeuge hintereinander geblitzt wurden: Foto anfordern, Situation erklären und obendrein ganz unverfänglich die Frage aufwerfen, ob denn zweifelsfrei geklärt werden könne, welches der verschiedenen, auch nur teilweise sichtbaren Fahrzeuge auf dem Foto in dem Fall die Fotofalle ausgelöst hat.

Bearbeitet von bluedog
Geschrieben

Habe heute gelesen das der Tunnel wegen Wartungsarbeiten bis Heute von 22:00 bis 5:00 gesperrt ist. So viel zum Thema warten ;) 

 

  • Like 1
Geschrieben

Und Du meinst, das würden die einem nicht verraten, wenn man da nach ein paar Minuten Standzeit mal bei der Polizei Funkfernmündlich freundlich nachfragt? Schilder werden auch keine aufgestellt?

Irgendwie alles schwer vorstellbar. Wenn eine Strecke geplanterweise die ganze Nacht zu ist, steht das zumindest in CH auf Schildern zu lesen, und zwar soweit voraus, dass man nicht mitten auf ner Kreuzung die Spur wechseln muss.

Geschrieben

Hinterher sind "alle" schlauer. Wäre die Frau stehengeblieben, hätten die Berliner sie sicher weggehupt.

Zeigt der "Kasten" ggf. eine Sperrung des Tunnels auf Ampelhöhe an?

large.tiergarten-kreuzung.JPG.8088af4309c7e2c907944a523ea72204.JPG

Das "Ding" hängt auch an der anderen Kreuzung unterm "Vorfahrt gewähren":

large.tiergartentunnel.JPG.fad595b61565c0a03e55ccf27af51c73.JPG

Ronald

Geschrieben
vor 10 Minuten, Ronald sagte:

Hinterher sind "alle" schlauer. Wäre die Frau stehengeblieben, hätten die Berliner sie sicher weggehupt.

Zeigt der "Kasten" ggf. eine Sperrung des Tunnels auf Ampelhöhe an?

Ich kenne die örtlichen Gegebenheiten nicht. Nur in diesem Fall hätte die Anzeige auf Ampelhöhe nur bedingt geholfen, dann nämlich, wenn es ne Voranzeige ist, die man rechtzeitig und mit zielführender Botschaft bereits erkennen konnte, bevor die Ampel grün wurde und sich darauf die Schranke senkte. Ich bezweifle das. Gleichzeitig kann ich mir aber auch schwer vorstellen, dass eine voraussehbar längere Sperrung unangekündigt kommt, und ich meine nicht, das Radiomeldungen oder Zeitungsartikel als Vorankündigung genügen. Das müsste schon auch direkt lesbar an den Zufahrtsstrecken passieren.

Wenn es aber so war, dann müsste es eigentlich reichen, die Situation ausführlich und in gemessenen Worten darzulegen; bei Bedarf ja dennoch nicht zwingend, ohne eine gewisse Empörung für den Fall durchscheinen zu lassen, dass man bestraft würde für etwas, wofür man nichts konnte. Mit einiger Vorsicht allerdings, aus bereits dargelegten Überlegungen.

Geschrieben (bearbeitet)

Also wirklich bluedog, Du hast da eine merkwürdige Sichtweise. Du hättest Dich da wirklich ne halbe Stunde vor die Schranke gestellt, in der Hoffnung, dass jemand vorbei kommt und Dir erklärt, was Du tun kannst? Wenn irgendwo gesperrt ist, ruft doch auch kein Mensch bei der Polizei an und erkundigt sich, warum gesperrt ist und wie lange die Sperrung noch anhält, wenn er auch einfach umdrehen könnte. Die Polizei würde sich auch bestimmt nicht gerade freuen, wenn jedes Mal bei denen das Telefon klingelte, wenn da jemand abbiegen will. :D

Bearbeitet von highharti
  • Like 1
Geschrieben

Ich kenne diese sch.... Ecke nur zu gut.

Das der Tunnel gesperrt ist, wird tatsächlich erst beim Sperrvorgang angezeigt.

Ich hatte das selber auch schon. Ich fuhr an der Ampel los und genau auf Höhe der Schranke bemerkte ich das die Warnlampen an dieser blinkten.

Als ich kurze Zeit später in den Rückspiegel schaute, sah ich wie sie sich gerade schloss.

Gast munich_carlo
Geschrieben
vor einer Stunde, highharti sagte:

Also wirklich bluedog, Du hast da eine merkwürdige Sichtweise. Du hättest Dich da wirklich ne halbe Stunde vor die Schranke gestellt, in der Hoffnung, dass jemand vorbei kommt und Dir erklärt, was Du tun kannst? Wenn irgendwo gesperrt ist, ruft doch auch kein Mensch bei der Polizei an und erkundigt sich, warum gesperrt ist und wie lange die Sperrung noch anhält, wenn er auch einfach umdrehen könnte. Die Polizei würde sich auch bestimmt nicht gerade freuen, wenn jedes Mal bei denen das Telefon klingelte, wenn da jemand abbiegen will. :D

Zumal er zum Telefonieren erstmal einen Parkplatz ansteuern müsste. Auch bei stehendem Verkehr auf öffentlichen Straßen ist das Telefonieren am Steuer mit einem Bußgeld und mindestens einem Punkt in Flensburg belegt. :)

Geschrieben
vor 2 Stunden, highharti sagte:

Also wirklich bluedog, Du hast da eine merkwürdige Sichtweise. Du hättest Dich da wirklich ne halbe Stunde vor die Schranke gestellt, in der Hoffnung, dass jemand vorbei kommt und Dir erklärt, was Du tun kannst? Wenn irgendwo gesperrt ist, ruft doch auch kein Mensch bei der Polizei an und erkundigt sich, warum gesperrt ist und wie lange die Sperrung noch anhält, wenn er auch einfach umdrehen könnte. Die Polizei würde sich auch bestimmt nicht gerade freuen, wenn jedes Mal bei denen das Telefon klingelte, wenn da jemand abbiegen will. :D

Merkwürdig vielleicht. Ich hab nicht geschrieben, dass ich ne halbe Stunde da stehen würde. Ich habe geschrieben, bevor ich ne Rotlichtbusse samt Unfall riskiere, würde ich bei der Polizei nachfragen, was los ist und was ich tun soll. Wenn man ohne das einfach losfährt, kommts halt auf den Richter an, was der in so einer Situation dann einem glaubt oder nicht. Das Prozessrisiko ist dabei nicht auf Seiten des Richters.

Da ist ein Anruf halt einfach das kleinere übel. Lieber steh ich da 10 oder 15min, und mach nen Anruf, über den sich die Damen und Herren Ordnungshüter dann von mir aus auch gern die Bäuche halten dürfen, als dass ich mich eine oder zwei Stunden hinsetze, einen Brief schreibe, und dann ein paar schlaflose Nächte hab. Wenn man einen Einsprachefall verliert, wird das nämlich nicht billig. Da wärs billiger, gar nichts zu machen... weiss man aber erst hinterher.

Der Punkt ist: Wenns dann blitzt, kann man sagen: Ich hab alles zumutbare getan, um die Verkehrsregeln einzuhalten und Gefahren zu minimieren. Und man ist dabei nicht von der Gnade eines Richters abhängig.

Ob sich die Polizei über meinen Anruf freut oder nicht, geht mir am Arsch vorbei. Wenn da dreimal die Woche die Leitungen glühen, weil die Stadt die Signalisation nicht hinbekommt und noch nicht mal den dämlichen Blitzer ausschalten kann, bevor die Schranke zu geht, dann kann das nicht das Problem der gesetzestreuen Bürger sein. Auch dann nicht, wenn die sich des Tatbestands schuldig gemacht haben, es zu wagen, die Strassen der teutonischen Hauptstadt mit den Rädern des eigenen PKW abzunutzen.

Anders gesagt: Wenn da keiner anruft und sie auch nur indirekt auf den Missstand aufmerksam macht, wird sich nie was ändern. Wenn sie das pro Woche so und soviele Mannstunden kost, bloss weil die Signalisation nicht StVO-gerecht ausgelegt ist, wird man sich überlegen, obs wirklich die optimale Lösung ist.

Autofahrer müssen ja schliesslich nicht immer nur negativ besetzten Kontakt zur Polizei haben. Bei der Kohle, die die Blitzer einbringen, sind die Autofahrer die allerletzten, die sich drum Gedanken machen müssen, ob sich die Polizei über Nachfragen freut. Wenn die Polizei nicht da ist, wenn man sie braucht, ruft man sie. Ausserdem müssen sie ja keinen vorbeischicken. Die werden die Situation kennen, und wenn dann geblitzt wird, verweist man auf die polizeilichen Anweisungen, die ggf. funkfernmündlich den Adressaten erreichten, und dürfte dann fein raus sein.

Geschrieben
vor 6 Stunden, bluedog sagte:

[...] Wenn ich an ner roten Ampel oder ner Schranke stehe, dann bleib ich stehen. Ob das auf unabsehbare Zeit ist, weiss ich ja nicht. [...] Ich würde also einiges an Geduld voraussetzen. An nem Bahnübergang kann man schliesslich auch ne Viertelstunde oder länger stehen, und darf Halbschranken dennoch nicht umfahren. Rot ist rot und zu ist zu.

Der entscheidende Unterschied ist: es ist im Leben einer Bahnschranke alltäglich, daß sie öfters mal geschlossen ist. Eine Tunnelschranke hingegen bleibt im besten Fall monatelang offen (und bekommt ne Sinnkrise...). Zu ist die entweder mit Ansage (Wartungsarbeiten) oder wegen plötzlicher unfallbedingter Sperrung.

Schranken, die ähnlich wenig zu tun haben, sind die Sperrschranken an Paßstraßen - den ganzen Sommer offen, den ganzen Winter geschlossen. Mir ist es aber schonmal passiert, daß ich im späten Frühjahr am Flüela (Paß in Graubünden) gegen Mittag vor der geschlossenen Paßschranke stand - Naßschneelawine. Im Tal war der Flüela noch als offen ausgeschildert, aber es dauert halt etwas, bis man an der Schranke ist. Ich hab natürlich nicht gewartet, bis die den Paß nachts wieder öffnen. (Zur Erklärung für "Unterländer": Pässe wie der Flüela sind manchmal Ende Mai / Anfang Juni nur nachts offen - dann ist es nämlich den Naßschneelawinen zu kalt.)

Geschrieben

Habe inzwischen rausgefunden das dass Foto wahrscheinlich ungültig ist Da sie ja nur eine Kontaktschleife überfahren hat weil sie ja schon auf der Kreuzung stand. Für die Rechtssicherheit brauch es aber zwei Fotos. Wir werden sehen und ich werde berichten ob was kommt. 

Geschrieben

Ich glaube Du hast einfach zu viel Zeit, bluedog.
Für den unwahrscheinlichen Fall, dass tatsächlich ein Schreiben kommt: bei mir war es bisher immer so, dass da auf der Rückseite ein Widerspruchsformular aufgedruckt war. Das füllt man aus und schickt es zurück, da muss man nicht "zwei Stunden" lang Briefe schreiben, das ist in 5 Minuten gemacht.

Wie ich oben schon schrieb, blitzt es zwei mal, wenn man rote Ampeln überfährt. Es muss dann also auch zwei Fotos geben, von denen eines das Überfahren der Linie dokomentieren muss. Entgegen der allgemeinen Stammtischmeinung ist unser Rechtssystem weder besonders übel, noch kann es von finanzstarken Streitpartein verdreht werden. Niemand verliert rechtmäßig seinen Lappen, obwohl er, als die Ampel rot wurde, schon auf der Kreuzung stand. Das wissen auch die Behörden. Wenn die keine anderslautenden Beweise haben, werden die kein Verfahren riskieren, das sie nur verlieren können. Anders als bei Privatmenschen spielt bei Behörden Eitelkeit normalerweise nämlich keine große Rolle.

Übrigens: wenn Du vorher mit der Polizei telefonierst, blitzt der Blitzer trotzdem, wenn die Ampel gerade rot ist. Den ggf. fälligen Einspruch wirst Du damit also auch nicht los.

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