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Xantia-Sichtungen


Kwashiorkor

Empfohlene Beiträge

Wenn der auf Rügen steht und in Freising/Bayern zugelassen ist, dann wird er anscheinend auch noch als Urlaubsfahrzeug genutzt.

Bearbeitet von Nihonnezumi
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Bilder mit komplett sichtbarem Kennzeichen?!?! Denkt hier niemand an Privatsphäre und Datenschutz?! 😡

Bitte umgehend ändern!!

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Ich glaube das Thema hatten wir schon gefühlt 1000x durchgekaut und kamen immer wieder zu dem Schluß daß es kein Problem darstellt ein Fahrzeug mit lesbarem amtlichen Kennzeichen in diesem Forum abzubilden - so jedenfalls meine Erinnerung.

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Ich benutze aus Gründen des Datenschutzes keine Fahrtrichtungsanzeuger mehr, es geht schließlich niemanden etwas an wo ich hinfahren möchte. Die Rückfahrscheinwerfer habe ich aus dem gleichen Grund deaktiviert, ebenso die Bremsleuchten - ob und wann ich abbremse geht nur mich etwas an.

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Datenschutzrechtlich ist auch die hintere Kennzeichenbeleuchtung problematisch. Wenn man z.B. in Berlin nachts ein Autorennen auf dem Kudamm veranstalten möchte, will man doch auch anonym bleiben.

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vor 12 Stunden schrieb Nihonnezumi:

Wenn der auf Rügen steht und in Freising/Bayern zugelassen ist, dann wird er anscheinend auch noch als Urlaubsfahrzeug genutzt.

Vorsicht, ich hab beim Kauf meines Xantia auch das PB Schild drangelassen, obwohl ich im Landkreis Verden wohne und der Xantia dort zugelassen ist…

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vor 3 Stunden schrieb VGS-Xantia:

das PB Schild drangelassen

Nicht mal mehr aufs Kennzeichen kann man sich verlassen…

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vor 6 Stunden schrieb Xantia-Harald:

Datenschutzrechtlich ist auch die hintere Kennzeichenbeleuchtung problematisch. Wenn man z.B. in Berlin nachts ein Autorennen auf dem Kudamm veranstalten möchte, will man doch auch anonym bleiben.

Die ist bei mir schon lange kaputt...

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Dürfen wir eigentlich hier im Forum zu unseren Fahrzeugen noch etwas schreiben , oder geben wir nach Datenschutz nicht zuviel Preis . Wieso werden hier nicht diese Fenster auf gemacht wo ich zustimmen muss das meine Daten in die USA und für Werbezwecke verwendet werden .

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Danke für Euren Humor 🙂

Die Antwort fällt allerdings etwas humorlos aus:

Da sind sie wieder, die ach sooo mündigen Bürger 🙄

Was DU mit DEINEN Daten machst, ist hier nicht Thema. Es geht um Daten über andere bzw. von anderen, die nicht gefragt werden. Wenn sie dem jetzt die Bude ausräumen, weil der so schön weit weg im Urlaub ist, dann könnt Ihr natürlich nicht dafür ... kann er ja nicht beweisen ... und überhaupt: "Was geht einen fremdes Elend an!".

Von den Datensammelmaschinen mit noch ganz anderen Zielen mal ganz abgesehen. Das übersteigt schlicht und einfach die Vorstellungskraft und Phantasie eines Normalsterblichen ... und die der "mündigen Bürger" sowieso. Dafür gibt's den Begriff ja schließlich auch.

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Am 18.8.2024 um 09:23 schrieb spätActiva:

Bilder mit komplett sichtbarem Kennzeichen?!?! Denkt hier niemand an Privatsphäre und Datenschutz?! 😡

Bitte umgehend ändern!!

Ich hätte eher ein Problem z. B. : den Fahrer eines Fahrzeugs mit seiner Freundin hier ungefragt ins Forum zu stellen, während er angeblich auf einer Tagung in München sein sollte und Frau und drei Kinder zu Hause hocken..

Bei Gesichtern und Personen kann ich das ja mit Privatsphäre und Datenschutz nachvollziehen, bei amtlichen Kennzeichen empfinde ich es etwas 'überzogen'...

Zumal ich nicht jedes Foto, was ich im Urlaub mache,  mit einer Bildbearbeitungssoftware  malträtiere, selbst wenn das mittlerweile sooo einfach mit den Smart Phones gehen soll.

Mein Neusser Kennzeichen, das ich vor 12 Jahren von meinem AstraF, samt Vorbesitzerinitialien und Geburtsjahrgang, übernommen habe, ist im übrigen auch erkennbar und Muttern sitzt auf der  Beifahrerseite...

Einfach mal tief Luft holen, damit der Puls untergeht. Danke.

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Recht am Bild der eigenen Sache – kurz und kompakt

Ein Recht am Bild der eigenen Sache existiert in Deutschland in der Regel nicht. Es ist somit grundsätzlich zulässig, von öffentlichen Orten fremde Gebäude, Fahrzeuge oder auch Haus- und Nutztiere abzulichten. In den meisten Fällen ist zudem auch eine Veröffentlichung ohne das Einverständnis des Eigentümers zulässig.

Dürfen Dritte ohne meine Erlaubnis Fotos von meinem Auto machen und diese im Internet veröffentlichen?

In den meisten Fällen ist es erlaubt, ein fremdes Auto zu fotografieren. Gemäß deutschem Recht ist eine Veröffentlichung im Internet in der Regel sogar dann zulässig, wenn das Kennzeichen dabei erkennbar ist. Denn laut einem Urteil des Landgerichts Kassel vom 10.05.2007 (Az.: 1 T 75/07) handelt es sich bei einem Kfz-Kennzeichen nicht um sensibele Informationen.

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Eine Halterabfrage kann ja auch nicht jeder machen. Damit bleibt der Besitzer und die Wohnadresse normalerweise geschützt.

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ACCM Claude-Michel
vor 11 Stunden schrieb HDI JUNKIE:

Der Wagen ist ja soweit In der Gasse, das du den überhaupt gesehen hast.

Hat mein Bekannter gesehen als wir mit dem Rad vorbei sind. Die Gass' war länger als auf dem Bild. Bin schon etwas reingefahren um es zu machen.

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  • 2 Wochen später...

Heute, 07.09.2024, ein weinroter 94er Xantia auf dem Oldtimertreffen auf dem Jakob Laur Flugplatz des FSV Laichingen in 89150 Laichingen.

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