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Geschrieben

Die Gas/Öl-Aufstellzylinder sind weit verbreitet, praktisch und problemlos - aber was sagt der TÜV dazu, wenn man für seinen H-Kennzeichen-HY mit Verkaufsklappen solche Teile eingebaut hat.  Gab es diese Teile 1972 (mein HY-Bj.) schon bei anderen Fahrzeugen?

Erstmal muss er damit abgenommen werden.  Später wird sich da kaum einer für interessieren.

Hat jemand von der Verkaufsklappenfraktion schon mal von TÜV-Einwänden gehört betr. "moderne" Gasdruckaufsteller für die Verkaufsklappen beim HY mit H-KENNZEICHEN?

In der Praxis wird es wahrscheinlichdarauf hinauslaufen, dass ich einfach mit den Teilen hinfahre und nicht groß drauf hinweisen werde ... :)

Geschrieben

ich denke, dass die um 1970 aufkamen. Der GS hatte sie und auch der SM. Von daher durchaus zeitgenössisch.

 

Andreas

Geschrieben

HY Andreas,

 

danke für die Info - der Hinweis auf GS und SM ist sehr hilfreich. Gutes Argument.

Gruß, Christian

 

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

Seit ich ein H-Kennzeichen habe, fahre ich nicht mehr zum TÜV. Die sind mir da zu schräg. Ist ja schlimmer wie zur See oder vor Gericht. Nur noch Werkstatt-TÜV. Da gab es noch nie Probleme.

Bearbeitet von lumiere
Geschrieben (bearbeitet)

Glücklicherweise habe ich sowohl zu TÜV als auch zur DEKRA nette Kontakte. Erstabnahme des vorher in F. zugelassenen Fahrzeugs mit H-Begutachtung führt im ehemaligen Westdeutschland zwangsläufig zur TÜV-Station - im ehemaligen Ostdeutschland zur DEKRA. Die haben sich die Beute sauber aufgeteilt.

Was bei meinen beiden bisherigen HYs bemängelt wurde war auch völlig korrekt bemängelt. Wenn die Blinkanlage komplett ausgefallen ist, kann der TÜV nix dafür. Ich habe das damals auf die schnelle vor Ort nicht hinbekommen und noch Kleinkram dazu - also Hausaufgaben ordentl. erledigen ;-) Klar mein Fehler.

Beim 2. HY wurde gar nichts offiziell bemängelt - ich habe nur den Hinweis erhalten, dass meine an einigen Positionen (Tachoeinheit, Blinkerkappen etc.)  verwendeten kl. Inbus-Schrauben nix an diesem Bj. zu suchen haben - wenn er denn "H" bekommen soll. Hat er auch recht - oder? Ich habe mein "H" aber trotzdem erhalten.

Grundsätzlich dazu: Ich mag keinen unnötigen Stress mit der Abnahme. In Folge dessen fahre ich mit meine reparierten / restaurierten Großbaustellen zum TÜV mit der Ansage: "Bei den vielen erledigten Arbeiten gehe ich von Restfehlern aus. Ich sehe zwar keine mehr - aber man(n) weiss nie... "

Darauf kommt meist eine positive Reaktion von den Prüfern - "Fahrnsemalrein das schaun wir uns erstmal an." Und dann kommt meist: "Sieht doch gut aus ..." Mehrmals so gelaufen. Damit nehme ich (mir) den Stress raus.   Wenn dann doch was ist, habe ich einen in kollegialer Atmosphäre erarbeiteten Mängelbericht und arbeite den ab - fertig. das sehe ich nicht als Maßregelung. Ich nutze einfach seine Kompetenz für mein Projekt. Ich zahle schließlich dafür!

Im  (kostenlosen) Vorgespräch habe ich früher grundsätzlich erstmal den zuständigen Prüfer geprüft: ist er kompatibel = kooperativ oder nicht? Nervsäcke werde ich doch gar nicht erst mit meinen Autos behelligen ...

 

In diesem Sinne: Frohes werkeln!

Bearbeitet von HY-plus
!
  • Like 1
Geschrieben (bearbeitet)

By the way: 

Die Innensechskant- (Allen-)schraube ist älter, als man denkt! Das US-Patent hierzu stammt eigentlich von 1910.

Bauer und Schauerte ließen sich diese Schraube dann 1936 in Deutschland patentieren und produzieren. 

Der heute gebräuchliche Name Inbus setzt sich zusammen aus dem Begriff INnensechskant und den Namen Bauer Und Schauerte. Insofern kann man die getrost verwenden, original und gebräuchlich waren sie hingegen nicht.

(Klugscheissmodus wieder aus)

Und wenn der Spezi beim TÜV mit GS und SM nichts anfangen kann: Der erste Passat (1973) und der Golf 1(1974) hatten Gasdruckfedern ja auch schon in der Großserie.

LG, Bert

Bearbeitet von Le Fourgon
Geschrieben

.... zum Thema INBUS - wieder was gelernt. Merci! Beim HY werde ich trotzdem drauf verzichten. Die Aufsteller werde ich einbauen. Mal sehen ...

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