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"Energiewende" und was sie bedeutet


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb MatthiasM:

Nein, er meint man haette Verbrenner auch sofort verbieten sollen. Ohne Recht auf Reparatur, am besten. "Spurstangen defekt? Sorry, da muessen Sie ein Elektrofahrzeug kaufen!"

 

Das wäre die Logik der Bundesregierung.

Ich meine, man muss die Vorraussetzungen schaffen, dass der Bürger von einem Wechsel auf die Wärmepumpe überzeugt ist. Das gelingt durch gut gedämmte Häuser und günstigen sauberen Strom.

Geschrieben
vor 45 Minuten schrieb phantomas:

die Gebäudedämmung stärker fördern sollen

Du willst demnach Häuser in Plastik verpacken und die Fassade mit hochtoxischen Chemikalien gegen Veralgung behandeln und die Giftpumpen (Öl-, Kohle-, Holz-, Gasheizung) weiter laufen lassen. 

  • Danke 1
Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Auto nom:

Du willst demnach Häuser in Plastik verpacken und die Fassade mit hochtoxischen Chemikalien gegen Veralgung behandeln und die Giftpumpen (Öl-, Kohle-, Holz-, Gasheizung) weiter laufen lassen. 

Gebäudedämmung geht auch ohne Chemikalien. 

Sind Gas- und Kohlekraftwerke keine Giftpumpen? 

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb phantomas:

Gebäudedämmung geht auch ohne Chemikalien. 

 

Die Naturmaterialien stehen nur begrenzt zur Verfügung.

 

vor 6 Minuten schrieb phantomas:

Sind Gas- und Kohlekraftwerke keine Giftpumpen? 

Preisfrage, welches Abgas wird besser gereinigt, das von privaten Heizungen oder das von industriellen Kraftwerken?

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Auto nom:

 

Preisfrage, welches Abgas wird besser gereinigt, das von privaten Heizungen oder das von industriellen Kraftwerken?

Co2 Reinigung bei Gas- und Kohlekraftwerken?

Schön wär's.

Geschrieben

Hanffaser, Holzfaser usw. ist nachwachsend, Zellulosefasern aus Altpapier sind so böse auch nicht. Kostet halt alles etwas mehr als Styropor und hat tw. etwas geringere Dämmwerte, hat dafür aber auch viele andere bauphysikalische Vorteile.

Geschrieben (bearbeitet)
1 hour ago, Ebby Zutt said:

was passiert, wenn die Heizung kaputt geht? - Ach, die darf man reparieren
Und wenn ganz kaputt? - Au weia, dann muss ich ja einen Zuschuss beantragen; aber nur 40% und ggf. noch 10% drauf.
Scheiß Regierung…

Danke, manche tun sich echt schwer Sätze, ob geschrieben oder gesprochen, zu verstehen. Erlebe ich ja hier im Forum auch ständig, man hat den Eindruck manche Leute nehmen nur ein paar Worte bewußt auf, dann geht sofort der Konfrontationsmodus an, das Blut steigt in den Kopf und tönt nicht nur die Haut rötlich sondern vernebelt den Blick durch die blutunterlaufenen Augen vollends.

Wann ist eine Heizung ganz kaputt? Also im Fall unseres Ölbrenners wäre der Worstcase wenn der Kessel durchfault, davon ist der noch weit entfernt. Brenner und Pumpe lässt sich recht kostengünstig austauschen, bei der Steuerungselektronik bin ich überfragt aber da gibts bei Bedarf bestimmt auch was in Gebraucht so wie ein Steuergerät vom Auto ;)

....und ja, Photovoltaik fürs Dach ist eh in Planung, die Abgase in Form von CO² und Feinstaub sind bestimmt bei unserer Ölheizung deutlich geringer als bei Festbrennstoffen (wenns dem Nachbarn gegenüber zu Kalt in der Burg wird dann kann man das nicht nur riechen und sehen sondern sogar fühlen, dafür verbringt er einen Großteil des Sommers damit ein paar Kubikmeter Holz in handliche Portionen zu zerlegen, mittels elektrischer Kreissäge, Motorkettensäge und einem Spalter der mit der Hydraulik eines steinalten Traktor betrieben wird (der läuft natürlich mit Diesel und auch dessen Abgase kann man deutlich sehen - emittiert vermutlich in den paar Stunden Holzspalten mehr Schadstoffe als unser Ölbrenner während der ganzen Heizphase)) ....und nachhaltig mit Holz heizen würde nur funktionieren wenn statt dem gefällten Baum sofort ein neuer gepflanzt wird und so schnell wieder nachwächst wie der gefällte verbrennt sonst gibt es da nämlich auch noch eine Diskrepanz bei der Photosynthese ;)

Bearbeitet von Manson
Geschrieben
36 minutes ago, Auto nom said:

Die Naturmaterialien stehen nur begrenzt zur Verfügung.

Wenn jeder Bundesbürger ein paar Hanfpflanzen anbaut, kann man ordentlich viel Dämmmaterial herstellen. Netter Nebeneffekt: mit den Blüten kann man sich schöne Kekse backen.

  • Like 2
  • Haha 1
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb phantomas:

Mit Verboten erreicht man bei vielen ein Festhalten an alten Technologien. 

Bei denen, die es sich leisten können, vielleicht. Ich wüsste nicht, warum ich mich als Hauseigentümer aus purem Trotz an eine veraltete Technologie klammern wollte.

Ich wüsste nicht, warum ich meine Finanziell relevanten Entscheidungen überhaupt auf einer Trotzreaktion gründen wollte.

Wenn man seine Entscheidungen regelmässig auf solche nicht-Gründe basiert, hat man das Problem mit der neuen Heizung nicht. Man bringt es dann nämlich nicht zum Eigenheim.

  • Like 1
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Ebby Zutt:

 

Es ergibt sich folgende Frage in dem Zusammenhang:
wie lange darf eine vorhandene Heizung weiterlaufen? - Aha, die muß ja gar nicht nächstes Jahr raus!
was passiert, wenn die Heizung kaputt geht? - Ach, die darf man reparieren
Und wenn ganz kaputt? - Au weia, dann muss ich ja einen Zuschuss beantragen; aber nur 40% und ggf. noch 10% drauf.
Scheiß Regierung…

Naja, nach Paragraph 72 des Gesetzentwurfs ist eine Heizung die älter ist als 30 Jahre auszutauschen. Da ist nichts mehr mit reparieren.

(Gerade heute mit meinem Schornsteinfeger besprochen)

Und bei 50% Förderung bleiben immer noch 10.000 bis 15.000 bei mir hängen.

Mein Haus ist 250 Jahre alt (Fachwerk)

Was mache ich jetzt???

Geschrieben
5 minutes ago, fantaweather said:

Was mache ich jetzt???

Lean back and relax ;)

Also ich habe nirgendwo etwas gelesen wonach Heizungen nach 30 Jahren zwingend ersetzt werden müssen wenn sie noch tadellos funktionieren.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Ebby Zutt:

 

 

Und wenn ganz kaputt? - Au weia, ....

ach wo, das wird sich hier im forum ebenso verhalten, wie mit den citroens, die jeder andere mensch schon als noch kaputter als ganz kaputt bezeichnen würde. dann wird hier der heizungsreparaturfaden aufgemacht! mit unterrubriken, wie kesselschweissen, elektronik etc.. ich sehe auch schon die ersten, die nicht mehr verfügbare keramikbrennerrohre oder sonstiges genönk auf 3d-druckern anfertigen oder nachfertigungen osteuropäischer herkunft anbieten.

das ist - wie immer im leben - weniger eine frage der aktuellen gesetzgebung, sondern mehr eine des persönlichen organisationsgrades.

  • Like 1
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Geschrieben
Am 12.4.2023 um 16:19 schrieb Ebby Zutt:

Appetithäpchen gefällig ( aktuell bei starker Bewölkung):

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Am vergangenen Samstag hatte ich leider nur einen Teil unserer Anlage ans Netz gebracht, aber es hat offensichtlich gereicht, den Blackout zu verhindern 😉

Seit gestern ist jetzt fast die ganze Anlage in Betrieb (es fehlen noch 10 x 405Wp im Süden) und jetzt gerade (ganz leicht bewölkt) sieht es hier so aus:

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Kurzfristig waren es schon 30 kW vom Dach. Ich könnte stundenlang dieser bewegten Grafik zuschauen 🙂

 

  • Like 2
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Auto nom:

Wenn 'die Industrie' wollte, könnten die den Strom selbst günstiger herstellen. 

Gibt’s doch schon, die hängen das nur nicht an die große Glocke.

 

vor 1 Stunde schrieb phantomas:

Die Fördergelder zahlt der Staat und der holt es sich vom Bürger.

Das ist ja mal was Neues, ich bin geflasht.

 

vor 1 Stunde schrieb phantomas:

Darf ein Auto, dass mit Erdölderivaten läuft und 2034 gekauft wird, nicht repariert werden und wie lange darf man dieses betreiben

Da ist er wieder, der popolistische* Ansatz.
Da guck mal in die Regelung der KfzZulassung…
Aber um dir den Umweg zu sparen:
Einmal zugelassen kannst du das Fahrzeug nutzen, solange es die HU / AU ( fahrzeugspezigisch) besteht.
Wo du dann in 11 (oder mehr) Jahren dann fahren darfst, bzw. wer dann noch einen Xa/XM reparieren kann, das ist eine andere Frage.

*netter Tipfehler; kann so stehen bleiben.

Geschrieben
vor 33 Minuten schrieb Manson:

Lean back and relax ;)

Also ich habe nirgendwo etwas gelesen wonach Heizungen nach 30 Jahren zwingend ersetzt werden müssen wenn sie noch tadellos funktionieren.

Doch, das ist schon seit vielen Jahren Gesetz. Ich glaube, unter schwarz-gelb wurde das entschieden. Nach 30 Jahren muss jede Heizung ersetzt werden.

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb -martin-:

aber es hat offensichtlich gereicht, den Blackout zu verhindern

Sauber! Damit kannst du im Sommer eine Grillparty fürs ganze Dorf inclusive Beleuchtung & Heavymetallband befeuern 😎

  • Like 2
  • Haha 1
Geschrieben
vor 52 Minuten schrieb Manson:

Lean back and relax ;)

Also ich habe nirgendwo etwas gelesen wonach Heizungen nach 30 Jahren zwingend ersetzt werden müssen wenn sie noch tadellos funktionieren.

Hier der Gesetzesentwurf.  Siehe Absatz 1
 
 
§ 72 Betriebsverbot für Heizkessel

© Collage: M. Tuschinski, © Foto: tunedin - Fotolia.com
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(1) Heizkessel, die mit festem fossilen oder mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickt werden, dürfen nach Ablauf von 30 Jahren nach Einbau oder Aufstellung nicht mehr betreiben werden.

(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden auf Niedertemperatur- und Brennwertkessel, auf Heizkessel mit festem fossilem Brennstoff sowie auf heizungstechnische Anlagen mit einer Nennleistung von weniger als 4 Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt bis zum
  1. 31. Dezember 2026 für Heizkessel, die vor dem 1. Januar 1990 eingebaut oder aufgestellt wurden,
  2. 31. Dezember 2027 für Heizkessel, die zwischen dem 1. Januar 1990 und dem 31. Dezember 1992 eingebaut oder aufgestellt wurden,
  3. 31. Dezember 2028 für Heizkessel, die zwischen dem 1. Januar 1993 und dem 31. Dezember 1996 eingebaut oder aufgestellt wurden,
  4. 31. Dezember 2029 für Heizkessel, die zwischen dem 1. Januar 1997 und dem 31. Dezember 1998 eingebaut oder aufgestellt wurden und
  5. 31. Dezember 2030 für Heizkessel, die nach dem 31. Dezember 1998 eingebaut oder aufgestellt wurden.
(3) Absatz 1 und § 69 Absatz 2 sind nicht anzuwenden auf Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung seit dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt, bis zum
  1. 31. Dezember 2030 für Heizkessel, die vor dem 1. Januar 1996 eingebaut oder aufgestellt wurden,
  2. 31. Dezember 2031 für Heizkessel, die zwischen dem 1. Januar 1996 und dem 31. Dezember 1998 eingebaut oder aufgestellt wurden,
  3. 31. Dezember 2032 für Heizkessel, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 31. Dezember 2001 eingebaut oder aufgestellt wurden,
  4. 31. Dezember 2033 für Heizkessel, die nach dem 31. Dezember 2001 eingebaut oder aufgestellt wurden.
Erfolgt ein Eigentümerwechsel nach Ablauf der Frist nach Absatz 1, darf der neue Eigentümer den alten Heizkessel noch längstens zwei Jahre nach dem Eigentümerwechsel betreiben.

(4) Heizkessel dürfen längstens bis zum 31. Dezember 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.
  • Like 1
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb bluedog:

Bei denen, die es sich leisten können, vielleicht. Ich wüsste nicht, warum ich mich als Hauseigentümer aus purem Trotz an eine veraltete Technologie klammern wollte.

Ich wüsste nicht, warum ich meine Finanziell relevanten Entscheidungen überhaupt auf einer Trotzreaktion gründen wollte.

Wenn man seine Entscheidungen regelmässig auf solche nicht-Gründe basiert, hat man das Problem mit der neuen Heizung nicht. Man bringt es dann nämlich nicht zum Eigenheim.

Wozu braucht man dann das Gesetz? 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb fantaweather:

Mein Haus ist 250 Jahre alt (Fachwerk)

Relevant ist doch wie alt und was die Heizung ist. Also wie alt und was ist es für eine Heizung?  

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb phantomas:

Co2 Reinigung bei Gas- und Kohlekraftwerken?

Schön wär's.

ich bin da optimistischer. mit steigenden preisen wird irgendwann auch co2 zum rohstoff.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 47 Minuten schrieb fantaweather:
Hier der Gesetzesentwurf.  Siehe Absatz 1
 
 
§ 72 Betriebsverbot für Heizkessel

© Collage: M. Tuschinski, © Foto: tunedin - Fotolia.com
GetFileAttachment?id=AAMkADA1MmJmZDcxLTVmNmMtNGU5YS04MjAzLWFmYWMxMDQ5Y2IxMABGAAAAAADrtbzosS%2F9QrKK9Kz%2FS6ZtBwALvQkpi6MpT5wLWbtlUjrgAAAABZpWAAC9mJz8qcxeTJP2QV3bN04VAAK7AcAQAAABEgAQAFKdsv%2BFzjBAum%2FgbqEu%2Flw%3D&X-OWA-CANARY=yb39eGKjLU-fydFHCrScv6DtjVFkQtsIMQms46AQVYJc8KJcRkmCdT0RHzBv65kmJEATn9i0IsU.&isImagePreview=True

(1) Heizkessel, die mit festem fossilen oder mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickt werden, dürfen nach Ablauf von 30 Jahren nach Einbau oder Aufstellung nicht mehr betreiben werden.

(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden auf Niedertemperatur- und Brennwertkessel, auf Heizkessel mit festem fossilem Brennstoff sowie auf heizungstechnische Anlagen mit einer Nennleistung von weniger als 4 Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt bis zum
  1. 31. Dezember 2026 für Heizkessel, die vor dem 1. Januar 1990 eingebaut oder aufgestellt wurden,
  2. 31. Dezember 2027 für Heizkessel, die zwischen dem 1. Januar 1990 und dem 31. Dezember 1992 eingebaut oder aufgestellt wurden,
  3. 31. Dezember 2028 für Heizkessel, die zwischen dem 1. Januar 1993 und dem 31. Dezember 1996 eingebaut oder aufgestellt wurden,
  4. 31. Dezember 2029 für Heizkessel, die zwischen dem 1. Januar 1997 und dem 31. Dezember 1998 eingebaut oder aufgestellt wurden und
  5. 31. Dezember 2030 für Heizkessel, die nach dem 31. Dezember 1998 eingebaut oder aufgestellt wurden.
(3) Absatz 1 und § 69 Absatz 2 sind nicht anzuwenden auf Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung seit dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt, bis zum
  1. 31. Dezember 2030 für Heizkessel, die vor dem 1. Januar 1996 eingebaut oder aufgestellt wurden,
  2. 31. Dezember 2031 für Heizkessel, die zwischen dem 1. Januar 1996 und dem 31. Dezember 1998 eingebaut oder aufgestellt wurden,
  3. 31. Dezember 2032 für Heizkessel, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 31. Dezember 2001 eingebaut oder aufgestellt wurden,
  4. 31. Dezember 2033 für Heizkessel, die nach dem 31. Dezember 2001 eingebaut oder aufgestellt wurden.
Erfolgt ein Eigentümerwechsel nach Ablauf der Frist nach Absatz 1, darf der neue Eigentümer den alten Heizkessel noch längstens zwei Jahre nach dem Eigentümerwechsel betreiben.

(4) Heizkessel dürfen längstens bis zum 31. Dezember 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.

Hast du noch einen Konstanttemperaturkessel? Typischerweise mit dauerhaft 70°C Vorlauf? Wenn nicht: Kein Problem.

Meine Heizung ist auch 31 Jahre alt, aber als Niedertemperaturkessel darf ich das Ding auch nach dem aktuellen Entwurf noch weitere 10 Jahre betreiben.

Edit: Nee, hab mich verlesen, bis 2027 darf ich noch.

Bearbeitet von NonesensE
Geschrieben (bearbeitet)

Da unsere erst 2004 eingebaut wurde ist das dann ja noch ein bissel hin, da fließt noch viel Wasser den Rhein runter bis 2033 :)

Absatz 1 betrifft uns hier nicht :) Eher Absatz 3 aber da im letzten Punkt auch noch erwähnt wird das man nach Ablauf der Frist den Kessel nach Eigentümerwechsel noch 2 Jahre weiter betreiben darf und im Absatz 4 dann sogar die Rede davon ist das die fossilen Brennstoffe längstens bis 2044 betrieben werden dürfen seh ich das wirklich ganz entspannt.

....vielleicht gibts ja bis dahin sogar ein H-Kennzeichen für antike Heizungsanlagen :D

Bearbeitet von Manson
Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb fantaweather:

Naja, nach Paragraph 72 des Gesetzentwurfs ist eine Heizung die älter ist als 30 Jahre auszutauschen. Da ist nichts mehr mit reparieren.

(Gerade heute mit meinem Schornsteinfeger besprochen)

Und bei 50% Förderung bleiben immer noch 10.000 bis 15.000 bei mir hängen.

Mein Haus ist 250 Jahre alt (Fachwerk)

Was mache ich jetzt???

meins ist noch oder sogar noch deutlich älter. wer sich sowas kauft, braucht ohnehin jede menge ideen.

also kreativ die lücken nutzen. (jast ja nichts weiteres über deine heizung geschrieben). evl reicht es ersteinmal, einfach nur den kessel zu tauschen?

dann tut sich evl. ja auch noch was in deinem umfeld. mir ist die tage ein schreiben einer privaten initiative ins haus geflattert: fernwärme für mein viertel aus lokalem biogas und hackschnitzeln.

Bearbeitet von frommbold

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