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"Energiewende" und was sie bedeutet


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Geschrieben
vor 17 Stunden schrieb schwinge:

Dann wird PV montiert, bis nirgendswo mehr ein grüner Halm zu sehen ist. :D
... Viktor Orban hat das auf die Ketten bekommen.

Ich dachte, der setzt auf billige Energie aus Russland und Ausbau der Atomkraft? Doch ein Solarheld? Oder was meinst du mit "auf die Ketten bekommen"?

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Ebby Zutt:

Das Gesetz muss erst durch den Bundestag usw…

ich befürchte , dass der Inhalt nicht verstanden wurde bzw. wird.

(1) Heizkessel, die mit festem fossilen oder mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickt werden, dürfen nach Ablauf von 30 Jahren nach Einbau oder Aufstellung nicht mehr betreiben werden.
(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden auf Niedertemperatur- und Brennwertkessel, auf Heizkessel mit festem fossilem Brennstoff

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Ebby Zutt:

Und spart damit eine Menge Energie ein.

Mein Wärmeempfinden , sagt Nein.

Geschrieben
vor 36 Minuten schrieb schwinge:

Da gibts ja schon Gejammer wenn irgendwo ein Baum rumsteht oder eine Haselmaus rumläuft

Moment, da haben Menschen ihre Rechte genutzt, um durch unabhängige Gerichte den Sachverhalt prüfen lassen. Dabei haben sie die Möglichkeiten des Rechtssystems ausgeschöpft. Was daran ist falsch? Des Weiteren steht da nix, wie krank der Wald dort schon ist ( das sind von mir 50 KM), wieviel da schon gerodet werden musste. Die Mäusepopulation hätte der Investor auch vorher schon finden & ( mittels anfütterung - wie dann geschehen) zum Umsiedeln bewegen können. Den Wegeausbau nicht zu beantragen war genauso dämlich.

Also alles 1/2 so wild; dauert leider nur zu lange.

 

Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb Ronald:

Mein Wärmeempfinden , sagt Nein.

Und die Verbrauchsrechnung?
Oder handelt es sich um eine „selbsterfüllende Prophezeiung“?

Geschrieben
23 minutes ago, Ebby Zutt said:

Den Wegeausbau nicht zu beantragen war genauso dämlich.

Wurde gemacht, aber nicht genehmigt. Wir müssen alle unseren Beitrag zur erfolgreichen Energiewende leisten, auch die Haselmaus.

Geschrieben
Zitat

Über die Heizungspläne von Klimaminister Robert Habeck wurde diskutiert, als ginge es um den Weltuntergang. Dabei geht es um Milliardenumsätze, an denen die fossile Gas-Lobby festzuhalten versucht – mithilfe von Springer-Medien und FDP.

https://www.kontextwochenzeitung.de/wirtschaft/629/feindbild-waermepumpe-8820.html

Zitat

Damit dies so bleibt, mischt ein Lobbyverein der Branche hinter den Kulissen kräftig mit: "Zukunft Gas". Der Verein, der bis Ende 2020 "Zukunft Erdgas" hieß, vereint knapp 130 Unternehmen aus der Gas-Wirtschaft. Neben Stadtwerken sind auch Global Player mit von der Partie, etwa der Öl- und Gaskonzern Shell, der allein zehn Prozent der weltweiten CO2-Emissionen verantwortet. Eines der Hauptanliegen des Vereins: Erdgas als klimafreundlichsten fossilen Brennstoff und daher als notwendige "Brückentechnologie" in der Energiewende zu inszenieren, um das Gasgeschäft noch so lange wie möglich am Leben zu halten, beschreibt das Online-Lexikon Lobbypedia einen der "zentralen Akteure der Gaslobby in Deutschland".

Zitat

Fragen wirft das Gebaren einzelner Vereinsmitglieder auf. So bewerben die Stadtwerke Esslingen (SWE) Erdgasheizungen bis heute als effiziente, saubere und kostengünstige Art der Wärmeversorgung, während man zugleich "aufgrund der aktuellen Situation an den Energiemärkten momentan leider keine Sondertarife im Bereich Gas" anbieten kann.

 

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Geschrieben
vor 56 Minuten schrieb Ronald:

ich befürchte , dass der Inhalt nicht verstanden wurde bzw. wird.

(1) Heizkessel, die mit festem fossilen oder mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickt werden, dürfen nach Ablauf von 30 Jahren nach Einbau oder Aufstellung nicht mehr betreiben werden.
(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden auf Niedertemperatur- und Brennwertkessel, auf Heizkessel mit festem fossilem Brennstoff

 

Eine negative Formulierung, wie in Absatz 1, in einem Gesetz ist für manche ggf. schwierig zu deuten. 😏

Stellt sich die Frage, wer es nun falsch versteht...😶

Absatz 2 reduziert Absatz 1 um feste fossile Brennstoffe u generell um die genannten Kesselarten.

Man kann bei Gesetzen davon ausgehen, dass sie sich im selben Paragraphen ergänzen bzw. erweitern aber nicht einen Absatz gänzlich überflüssig machen. Dann wäre er entfernt, auch im Gesetzesvorschlag.

Aber Ebby hat recht, warte einfach ab, bis das Gesetz steht, dann weißte genau Bescheid u kannst was fürs Klima tun. Das ist das Wichtigste!

Bzgl. Deiner Schwiegermutter: in diesem Jahr eingebaut? Dann sollte der Verkäufer es doch wohl erklärt haben. Außerdem - ohne ihr zu nah treten zu wollen - könnte ja später für sie auch noch die Altersregelung gelten. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 35 Minuten schrieb schwinge:

Wir müssen alle unseren Beitrag zur erfolgreichen Energiewende leisten, auch die Haselmaus.

 so in etwa?
221400514074.jpg

Bearbeitet von SeppCx
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Geschrieben
vor 52 Minuten schrieb Ebby Zutt:

Und die Verbrauchsrechnung?
Oder handelt es sich um eine „selbsterfüllende Prophezeiung“?

Gibt es noch nicht, miss mal auf den Gaszähler schauen, welcher ebenfalls gewechselt wurde.

Die Therme war kaputt und wurde vor ca. 4 KW getauscht, da es kaum noch ET gibt.

WAR: Niedertemperatur Konstantvorlauf (manuell auf 50°C reduziert)  mit Raumfühler im  Referenzraum Thermostat "5"
IST: Brennwert Heizkurve (1,2 30 -70°C, aber Raumtemperatur 23,5°/18,5°, d.h. plus ca. 17 K)  und Außenfühler, Thermostat weiterhin "5" (wird sonst zu "kalt")

Geschrieben
vor 33 Minuten schrieb Auto nom:

Apropos Lobby : Gestern jubelte die Bauministerin, deren Namen ich mir nicht merken kann und die beim Bau von Sozialwohnungen hinter die kläglichen Zahlen ihres Vorgängers zurück gefallen ist, dass Viessmann, Vaillant und japanische Konzerne Produktionskapazitäten in Polen erweitern und die Regierung inständig baten, am Gesetz fest zu halten.

Lobbyarbeit gibt es überall, und wenn die Lobbyisten der Gasbranche so erfolgreich wie die der Autobranche und der Kohlekraftwerke gewesen wäre, dann wäre das Gesetz sicher auch nicht so gekommen.

Für Europa spielt der deutsche Markt sicher eine große Rolle, die anderen Länder haben ja weit höhere Anteile an Wärmepumpen und auch weit höhere Zuwachsraten.

Das liegt aber am Strompreis und nicht an Verboten.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 32 Minuten schrieb Nitsrekds:

Bzgl. Deiner Schwiegermutter: in diesem Jahr eingebaut? Dann sollte der Verkäufer es doch wohl erklärt haben. Außerdem - ohne ihr zu nah treten zu wollen - könnte ja später für sie auch noch die Altersregelung gelten. 

Ja, dieses Jahr. Eingebaut hat die selbe Firma, welche auch die Therme vor 30 Jahren montiert hatte. Da der Raumfühler (Modus, Temperatur) entfernt wurde , hat der "Service" den Wochenplan programmiert:  Mo-So: 05:30 - 22:30 Uhr Heizen "23,5°C" ; Absenktemperatur "18,5°C" . Die Therme misst die Raumtemperatur nicht, sondern "verschiebt" dadurch die 20°C-Heizkurve um ca. 5K/°C.

Die Dame wird 80 ;)

Bearbeitet von Ronald
Geschrieben
Gerade eben schrieb Ronald:

Ja, dieses Jahr. Eingebaut hat die selbe Firma, welche auch die Therme vor 30 Jahren montiert hatte. Da der Raumfühler (Modus, Temperatur) entfernt wurde , hat der "Service" den Wochenplan programmiert:  Mo-So: 05:30 - 22:30 Uhr Heizen "23,5°C" ; Absenktemperatur "18,5°C" . Die Therme misst die Raumtemperatur nicht, sondern "verschiebt" dadurch die 20°C-Heizkurve um ca. 5K/°C.

Ich meinte bzgl. der voraussichtlichen Betriebserlaubnis in den nächsten Jahrzehnten.

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb Ronald:

Thermostat weiterhin "5" (wird sonst zu "kalt")

Hydraulischer Abgleich ist bei so einem Systemwechsel „Pflicht“
(beim Auto machst du ja auch nen Ölwechsel*)
- wird von der Bafa gefördert:

Heizungsoptimierung

Gefördert werden sämtliche Maßnahmen zur Optimierung von Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden, die älter als zwei Jahre und bei einer Wärmeerzeugung mit fossilen Brennstoffen nicht älter als zwanzig Jahre sind, mit denen die Energieeffizienz des Systems erhöht wird, wie beispielsweise der hydraulische Abgleich oder der Austausch der Heizungspumpe.

*halbhinkender Vergleich mit Pferdefuß 😉

Geschrieben
Am 21.4.2023 um 23:10 schrieb HDI JUNKIE:

Abreißen und neu Bauen , den Grünen ist es eh Egal, wenn du es nicht schaffst, machen wir da eine Flüchtlingsunterkunft draus oder 50000€ Strafzshlung. In

Nochmal: das Gesetz mit der Laufzeit von 30 Jahren kam nicht von den Grünen, sondern von der CDU. Aber Grünenbashing ohne Verstand ist ja gerade total in.

 

vor 20 Stunden schrieb bernd_bln:

Ich werde einen Scheiß tun 10 Firmen rauszuschmeißen und zwangsläufig die Mieten verdreifachen um um Endeffekt die Banken satt zu bekommen und dieser kranke linke Idiologie zu befriedigen.

Mittel- bis langfristig werden sich die Mieter Wohnungen und die Firmen Geschäftsräume suchen, die mit preiswerter erneuerbarer Energie betrieben werden. Dann kannst Du Deinen alten Schuppen abreißen lassen.

Die kranke, konservative Ideologie stürzt viele in den Ruin.

 

vor 20 Stunden schrieb bernd_bln:

Das Ganze Haus mit Wärmepumpen? Das gibt ja nicht mal die Stromleitung her die auf der Straße liegt. Wo bewegen sich die Strompreise hin?

Das weiß noch niemand so genau. Was man aber sicher weiß, ist, dass alle fossilen Brennstoffe im Gebäudebereich ab 2027 massiv CO2-besteuert werden (bis 75 Cent pro Liter Heizöl). Das wurde übrigens von einer konservativen Mehrheit des EU-Parlaments beschlossen.

 

vor 20 Stunden schrieb bernd_bln:

Ihr könnt sparen wo ihr wollt, in der Bude bei 12 Grad sitzen, aber jeder Liter Öl oder Gas den wir uns sparen weil wir die künstlichen Preise nicht bezahlen können wird irgendwo anders in der Welt verbrannt.

Das ist einfach so.

Du meinst also, wenn Du hier mit Erneuerbaren heizt, dann wird wo anders mehr mit fossilen Brennstoffen geheizt als bisher?

Oje, das ist wohl die Logik der ewig Gestrigen.

 

vor 5 Stunden schrieb Ronald:

Ich bin mir nun nicht sicher ob Absatz 2 verkürzt oder verlängert:

(1) Heizkessel, die mit festem fossilen oder mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickt werden, dürfen nach Ablauf von 30 Jahren nach Einbau oder Aufstellung nicht mehr betreiben werden.

(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden auf Niedertemperatur- und Brennwertkessel, auf Heizkessel mit festem fossilem Brennstoff sowie auf heizungstechnische Anlagen mit einer Nennleistung von weniger als 4 Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt bis zum
...

Der Knackpunkt ist die Einschränkung "mit einer Nennleistung von weniger als 4 Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt". Solche Anlagen wird es kaum geben. Ältere Heizungen hatten im EFH praktisch immer deutlich mehr als 4 kW. Und ein Mehrfamilienhaus mit mehr als 400 kW ist schon ziemlich groß.

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Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Nitsrekds:

Ich meinte bzgl. der voraussichtlichen Betriebserlaubnis in den nächsten Jahrzehnten.

Die allgemeine Meinung war, dass eine neue Therme wieder 30 Jahre genutzt werden darf. Oder warum wurden 2022 600.000 Gasheizungen verkauft,wenn diese ab 2027 "stillgelegt" werden müssen?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 9 Minuten schrieb -martin-:

Der Knackpunkt ist die Einschränkung "mit einer Nennleistung von weniger als 4 Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt". Solche Anlagen wird es kaum geben. Ältere Heizungen hatten im EFH praktisch immer deutlich mehr als 4 kW. Und ein Mehrfamilienhaus mit mehr als 400 kW ist schon ziemlich groß.

Das ist m.M. keine UND-Verknüpfung, sondern ein ODER.

Absatz 1 ist nicht anzuwenden auf Niedertemperatur- und Brennwertkessel, auf Heizkessel mit festem fossilem Brennstoff sowie auf heizungstechnische Anlagen mit einer Nennleistung von weniger als 4 Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt

Absatz 1 gilt nicht für:

  • Niedertemperaturkessel und Brennwertkessel oder
  • Heizkessel mit festem fossilen Brennstoff oder
  • heizungstechnische Anlagen mit einer Nennleistung von weniger als 4 Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt
Bearbeitet von Ronald
Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb Ebby Zutt:

Hydraulischer Abgleich ist bei so einem Systemwechsel „Pflicht“

Wurde (noch) nicht gemacht. Prüft das der Schornsteinfeger und muss der auch die neue Heizung abnehmen?

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Ronald:

Die allgemeine Meinung war, dass eine neue Therme wieder 30 Jahre genutzt werden darf. Oder warum wurden 2022 600.000 Gasheizungen verkauft,wenn diese ab 2027 "stillgelegt" werden müssen?

Das ist auch so. 30 Jahre (bzw. bis 2045), wie in Absatz 1, wie ich bereits mehrfach schrieb.

Deswegen ist Deine Schwiegermutter auch gut bedient u Deinen Hinweis bzw. die Frage nach der Laufzeit der neuen Heizung war eigentlich überflüssig.(wenn sie nicht einen Heizkessel (unwahrscheinlich) wie unter Absatz 2 hat.)

Dann hat ja auch niemand das Gesetz falsch verstanden, Du u ich jedenfalls nicht, ggf. aber bernd_bln.

Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb Nitsrekds:

30 Jahre (bzw. bis 2045)

Na das ist aber eine Rechnung außerhalb der üblichen Mengen. Herkömmlich würde man bei 2023+30 Jahre wohl bei 2053 landen. Aber ohne genaue Definition der Wertemenge und der abbildenden Funktion kann 2023+30 dann eben auch 2045 ergeben. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 33 Minuten schrieb Nitsrekds:

Das ist auch so. 30 Jahre (bzw. bis 2045), wie in Absatz 1, wie ich bereits mehrfach schrieb.

Absatz 2 und 3 widersprechen dem aber, durch die zugefügten "Stichtage". Für "Schwiegermutter" gilt dann Maximum [2(5) 31.12.2030 ,  3(4): 31.12.2033] -> 10 Jahre, keine 30.

(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden auf Niedertemperatur- und Brennwertkessel, auf Heizkessel mit festem fossilem Brennstoff sowie auf heizungstechnische Anlagen mit einer Nennleistung von weniger als 4 Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt bis zum

  1. 31. Dezember 2026 für Heizkessel, die vor dem 1. Januar 1990 eingebaut oder aufgestellt wurden,

  2. 31. Dezember 2027 für Heizkessel, die zwischen dem 1. Januar 1990 und dem 31. Dezember 1992 eingebaut oder aufgestellt wurden,

  3. 31. Dezember 2028 für Heizkessel, die zwischen dem 1. Januar 1993 und dem 31. Dezember 1996 eingebaut oder aufgestellt wurden,

  4. 31. Dezember 2029 für Heizkessel, die zwischen dem 1. Januar 1997 und dem 31. Dezember 1998 eingebaut oder aufgestellt wurden und

  5. 31. Dezember 2030 für Heizkessel, die nach dem 31. Dezember 1998 eingebaut oder aufgestellt wurden.

(3) Absatz 1 und § 69 Absatz 2 sind nicht anzuwenden auf Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung seit dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt, bis zum

  1. 31. Dezember 2030 für Heizkessel, die vor dem 1. Januar 1996 eingebaut oder aufgestellt wurden,

  2. 31. Dezember 2031 für Heizkessel, die zwischen dem 1. Januar 1996 und dem 31. Dezember 1998 eingebaut oder aufgestellt wurden,

  3. 31. Dezember 2032 für Heizkessel, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 31. Dezember 2001 eingebaut oder aufgestellt wurden,

  4. 31. Dezember 2033 für Heizkessel, die nach dem 31. Dezember 2001 eingebaut oder aufgestellt wurden.

Erfolgt ein Eigentümerwechsel nach Ablauf der Frist nach Absatz 1, darf der neue Eigentümer den alten Heizkessel noch längstens zwei Jahre nach dem Eigentümerwechsel betreiben.

(4) Heizkessel dürfen längstens bis zum 31. Dezember 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.

 

Fassung von 2020:

1) Eigentümer von Gebäuden dürfen ihre Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickt werden und vor dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nicht mehr betreiben.

(2) Eigentümer von Gebäuden dürfen ihre Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickt werden und ab dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nach Ablauf von 30 Jahren nach Einbau oder Aufstellung nicht mehr betreiben.

(3) Die Absätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden auf

  1. Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel sowie

  2. heizungstechnische Anlagen, deren Nennleistung weniger als 4 Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt beträgt.

(4) Ab dem 1. Januar 2026 dürfen Heizkessel, die mit Heizöl oder mit festem fossilem Brennstoff beschickt werden, zum Zwecke der Inbetriebnahme in ein Gebäude nur eingebaut oder in einem Gebäude nur aufgestellt werden, wenn...

 

 

Bearbeitet von Ronald
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Geschrieben (bearbeitet)
vor 15 Minuten schrieb Ronald:

Absatz 2 und 3 widersprechen dem aber, durch die zugefügten "Stichtage". Für "Schwiegermutter" gilt dann Maximum [2(5) 31.12.2030 ,  3(4): 31.12.2033] -> 10 Jahre, keine 30.

(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden auf Niedertemperatur- und Brennwertkessel, auf Heizkessel mit festem fossilem Brennstoff sowie auf heizungstechnische Anlagen mit einer Nennleistung von weniger als 4 Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt bis zum

  1. 31. Dezember 2026 für Heizkessel, die vor dem 1. Januar 1990 eingebaut oder aufgestellt wurden,

  2. 31. Dezember 2027 für Heizkessel, die zwischen dem 1. Januar 1990 und dem 31. Dezember 1992 eingebaut oder aufgestellt wurden,

  3. 31. Dezember 2028 für Heizkessel, die zwischen dem 1. Januar 1993 und dem 31. Dezember 1996 eingebaut oder aufgestellt wurden,

  4. 31. Dezember 2029 für Heizkessel, die zwischen dem 1. Januar 1997 und dem 31. Dezember 1998 eingebaut oder aufgestellt wurden und

  5. 31. Dezember 2030 für Heizkessel, die nach dem 31. Dezember 1998 eingebaut oder aufgestellt wurden.

(3) Absatz 1 und § 69 Absatz 2 sind nicht anzuwenden auf Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung seit dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt, bis zum

  1. 31. Dezember 2030 für Heizkessel, die vor dem 1. Januar 1996 eingebaut oder aufgestellt wurden,

  2. 31. Dezember 2031 für Heizkessel, die zwischen dem 1. Januar 1996 und dem 31. Dezember 1998 eingebaut oder aufgestellt wurden,

  3. 31. Dezember 2032 für Heizkessel, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 31. Dezember 2001 eingebaut oder aufgestellt wurden,

  4. 31. Dezember 2033 für Heizkessel, die nach dem 31. Dezember 2001 eingebaut oder aufgestellt wurden.

Erfolgt ein Eigentümerwechsel nach Ablauf der Frist nach Absatz 1, darf der neue Eigentümer den alten Heizkessel noch längstens zwei Jahre nach dem Eigentümerwechsel betreiben.

(4) Heizkessel dürfen längstens bis zum 31. Dezember 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.

 

Hängt wohl von der neuen Heizkessel/Heizanlage (u.ggf. Wohnart) der Schwiegermutter ab. Wurde sie wohl ggf. schlecht beraten.

Ich hatte übrigens darauf reagiert, dass Du ursprünglich schriebst, dass meine Aussage mit Ende 2044 (bzw. 30 Jahre) falsch sei.

Das ist sie generell natürlich nicht. Deine Schwiegermutter kam ja dann erst später als Thema.

Hinweis: ich kenne mich überhaupt nicht mit Heizanlagen aus, allerdings ein bisschen mit Gesetzesformulierungen u deren Lesart. In der Tat ist das in D so eine Sache, nicht umsonst gibt es bei uns sehr viele Revisions- und Einspruchsverfahren.

Hier mal ein Link, ca. in der Mitte des Textes geht es um relativ neu eingebaute Heizungen.

https://www1.wdr.de/nachrichten/energie-heizen-oelheizung-gasheizung-gebaeudeenergiegesetz-100.html

Bearbeitet von Nitsrekds

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