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Lustiges über Wert eines Xantias mit Gasanlage


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Geschrieben

Nach einem unverschuldeten Unfall meines Bruders mit seinem frisch durchreparierten Xantia Kombi  SX  2,0 16 V und einem Gutachten mit 3000 Euro Wiederbeschaffungswert und einem Schaden von 1700 Euro kommen jetzt vom gegnerischen Anwalt lustige Argumente.

Es wird die Unparteilichkeit des Gutachters in Frage gestellt

Er beziffert den Wert des Autos lt Vergleich auf " mobile.de"  auf 199 Euro.

Gleichzeitig mahnt er die Schadensminderungspflicht an und meint er zahlt keine Gutachterkosten, weil der Wert das nicht rechtfertigt.

Es gibt am Markt keinen angebotenen Xantia mit Gas, aber die " angebliche " Gasanlage verändert den Marktwert nicht wesentlich.

Er will die Anzahl der Vorbesitzer wissen und ob es ein Nichtraucherauto ist.

Er will das Originalgutachten ausgehändigt bekommen.

Da bei einem Auto für 199 Euro Dellen , Schrammen den Wert nicht mindern ist kein Schaden entstanden.

Insofern ist die Sache für ihn erledigt.

Da sein Mandant noch eine Anzeige deswegen anhängig hat wegen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und der Anwalt Fachanwalt für Familienrecht ist bin ich gespannt ob er mit einer Kinderrassel vor Gericht erscheint um zu beeindrucken.

 

Seufz.....

 

 

 

  • Like 1
Geschrieben

Mein Beileid - so'n nervigen Stress braucht keiner.

Ich habe im April 800 für einen X2 Break mit LPG ausgegeben und dann nochmal so viel reingesteckt, um ihn durch die HU zu bringen - so viel zum Marktwert.

Gruß Stefan

Geschrieben (bearbeitet)

Ist das der Anwalt des Unfallverursachers oder dessen Haftpflicht-Versicherung? Wird das nicht zwischen den Versicherern statt den Haltern geregelt?

Ronald

Bearbeitet von Ronald
Geschrieben

Wäre das ein Spaß wenn man die Regelung für so einen Fall ändern würde. Statt einen willkürlich errechneten Betrag auszuzahlen die Versicherungen verpflichten ein gleichwertiges Fahrzeug zu beschaffen:D.

  • Like 2
Geschrieben

Nutzwert ungleich Marktwert. Vor Gericht interessiert es niemanden, ob das Auto eine Gasanlage hat. Für welches Geld wird das Modell in dem Alter und mit der Laufleistung gehandelt? Alte Zitronen werden verramscht, ob's einem gefällt oder nicht.

Geschrieben

Nein die Gasanlage ist  im Gutachten aufgeführt und das Gericht hält sich an die Summe im Gutachten, die gegnerische Versicherung hat sich nicht geäußert, nur der Anwalt des Verursachers. Sollte der Gegner oder dessen Versicherung die Summen anzweifeln ,müssen die ein Gutachten in Auftrag geben.

Genau den Fall hatten wir 1 / 2016 , da hatte der Vorgängerxantia  vom gegnerischen Gutachter einen Wiederbeschaffungswert genau von unserem Xantia ( nicht der Marktwert irgendeines anderen gleichalten Xantias )

von 2400 Euro ergeben, mit dem Zusatz das bei Nachweis des Gasumbaus vom Totalschaden ins neue Auto noch die 400 Euro dazukommen. d.h. beide Gutachter kamen auf gleiche Summen.

Muß dazu sagen das ich alle Nachweise des Kaufs bzw  Reparaturen ( 4000 Euro ) innerhalb eines Jahres belegt habe.

So einfach ist das nicht wie der Familienanwalt das denkt , hier geht's nicht um Befindlichkeiten und Meinungen wie bei Familiensachen sondern um belegbare Fakten. Werde berichten.

 

  • Like 1
Trompetentöter
Geschrieben

Na klasse, zum Glück hat man freie Gutachterwahl, am besten einen Anwalt einschalten und über diesen direkt die gegnerische Versicherung kontaktieren, das sind doch Einschüchterungsversuche.

Bei dem Schaden werden sie nicht lange Druck machen wenn sie Gegenwind bekommen das sind Peanuts und das Geld hoilen sie sich eh über die Jahre vom Unfallverursacher zurück, letzendlich dürfen sie einem doch nur die Mehrwertsteuer abziehen wenn man per Gutachten abrechnet.

Hatte auch mal so nen tollen Gegner der sich aus der Affäre ziehen wollte (mit Schuldzuweisungen gegen mich) am Ende hat seine Versicherung dann alles gezahlt und ich hatte viel mehr Geld als ich gewollt hätte wenn er mir direkt ein faires Angebot gemacht hätte.

gruß

Hartmut

 

 

Geschrieben

allein für dieses Schreiben bekommt der Herr Anwalt schon gutes Geld;   und versuchen kann man's ja mal......

Aber ja,  klar,  sowas ist eine Frechheit !

Geschrieben

Autsch, das tut weh. 

Also noch weniger der kaputte Xantia deines Bruders als vielmehr das dumm-dreiste Verhalten dieses Anwalts, den Xantia auf 199 Euro zu taxieren.

Ich habe zwar gerade mit Erschrecken festgestellt, dass man ziemlich weit nach unten scrollen muss, um einen Xantia über 1000 Euro zu finden, aber es gibt wiederum im Moment auch nur zwei für 199 Euro oder weniger. Von daher: Einfach nur frech! ;) 

 

Weil ich mir der Wertlosigkeit meines XM bewusst bin, habe ich mir mittlerweile einen sehr defensiven Fahrstil angewöhnt. So etwas muss man nicht haben. Aber klar, irgendwann ist man einfach dabei :D

Viel Glück!!

  • Like 1
Geschrieben

... die Argumentationskette dieses Anwalts ist doch ein zu erwartendes "Anwalts-Schwall-ins-All". Nie und nimmer ist das der Anwalt der gegnerischen Versicherung. Ich tippe einmal auf Anwalt in der (womöglich weitläufigeren) Verwandschaft der mal eben ein wichtig klingendes, aber gehaltloses Schreiben auf setzt (man hat ja geradezu panische Angst, dass die Prozente in der Versicherung steigen...).

Ich denke, wenn tatsächlich ein Gutachten über einen reellen Wiederbeschaffungswert existiert, dann zahlt auch die gegnerische Versicherung ohne großartig herum zu zicken (aber wahrscheinlich weiß die noch von nix). Ich würde dem ganzen zunächst einmal gelassen entgegen sehen & Gegners Versicherung kontaktieren.

(Übrigens, beim letztjährigen Hagelschaden an unserem ´93er X1 - VSX, technisch tip-top, alles funktioniert, sieht einigermassen gepflegt aus, knapp über 100.000 gelaufenen km & mit beischem Himmel wurde mir (auf die Schnelle) von der Versicherung auch ein (realer) Wiederbeschaffungswert von 2000.-€ attestiert. )

Gruß

  • Like 2
Geschrieben

Naja das ist alles ansichtssache, im Grunde muß man ja nach dem Unfall so gestellt sein wie davor. Da dürfte ein 199,- Xantia nicht in jedem Fall für reichen bzw. man sollte in der Lage sein die durchgeführten Arbeiten und das Investierte Material zu belegen, wie hier ja zum Glück auch geschehen. Das ist wie mit dem fiktiven Restwert, da muß die Versicherung auch im Zweifel einen Käufer für beschaffen...

Trompetentöter
Geschrieben
vor 21 Minuten, FuchurXM sagte:

Naja das ist alles ansichtssache, im Grunde muß man ja nach dem Unfall so gestellt sein wie davor. Da dürfte ein 199,- Xantia nicht in jedem Fall für reichen bzw. man sollte in der Lage sein die durchgeführten Arbeiten und das Investierte Material zu belegen, wie hier ja zum Glück auch geschehen. Das ist wie mit dem fiktiven Restwert, da muß die Versicherung auch im Zweifel einen Käufer für beschaffen...

Hallo

Das ist auch so eine Mär, man kann nach Gutachten abrechnen und muss rein gar nichts belegen.

Die Versicherungen hätten das gerne so, wenn ich das Geld ausbezahlen lasse dürfen sie die im Gutachten genannte Mehrwertsteuer abziehen und das war es schon.

alles andere sind nette Versuche den Schaden gering zu halten, nutzt aber nichts.

Gruß

Hartmut

  • Like 1
JanBo.Sattler
Geschrieben

Wenn man den Wert eines Fahrzeugs recht hoch ansetzt, Im Vergleich zum "durchnittlichen" wiederbeschaffungswert, sollte man das als Gutachter im Gutachten argumentieren. So habe ich zum Beispiel einen extrem gepflegten 2000er Sharan ca 3-400 € höher angesetzt als üblich, obwohl er über 300.000km gelaufen hatte. Im Gutachten hab ich das ausführlich erläutert. Hat nur nix genützt, hat nämlich keiner gelesen. Nur nen Anruf wiso, weshalb warum  so ein hoher Wiederbeschaffungswert...naja. Nachdem ich das noch mal telefonisch erklärt hatte hat der Kunde sein Geld bekommen.

Wichtig ist das man als Gutachter möglichst viel dokumentiert. 

 

  • Like 3
Geschrieben

Anwalt nehmen, dann wird das mit dem Gesamtwert des Schadens schon, den zahlt schliesslich Auch die Versicherung des Verursachers. Das ist doch sicher jemand der seinen Freiheitsrabatt behalten will oder der (vielleicht erneut) bei einer Versicherung rausfliegt wenn er schon wieder einen Schaden hat. Keine Nerven Opfer, direkt zum Anwalt und das Ganze gelassen nehmen.

Geschrieben

Unser 1.6 i Harmonie war im Januar an einem Unfall beteiligt,wobei meine Frau keine Schuld hatte. Der Restwert des Xantia mit 53000 km und 18 Monaten Tüv waren sagenhafte 30€.

Ich musste lange kämpfen wenigstens den Wiederbeschaffungswert zu bekommen,der Schaden am Xantia Motorhaube,Stoßstange,Kühler Kotflügel links ,Scheinwerfer,Blinker. 

mfg

Geschrieben
vor 20 Minuten, Henry K sagte:

Unser 1.6 i Harmonie war im Januar an einem Unfall beteiligt,wobei meine Frau keine Schuld hatte. Der Restwert des Xantia mit 53000 km und 18 Monaten Tüv waren sagenhafte 30€.

Ich musste lange kämpfen wenigstens den Wiederbeschaffungswert zu bekommen,der Schaden am Xantia Motorhaube,Stoßstange,Kühler Kotflügel links ,Scheinwerfer,Blinker. 

mfg

Es ist doch völlig egal, wie hoch der Restwert nach dem Unfall ist. Der ist bei Xantias erfahrungsgemäß sehr niedrig, weil kein Verwerter diese Autos haben möchte. Für dich als Besitzer interessiert doch erst einmal der Wiederbeschaffungswert. Von dem wird der Restwert abgezogen (wenn du das Fahrzeug behalten möchtest) und die Differenz wird ausgezahlt. Das heisst, je niedriger der Restwert ist um so besser ist es für dich. 

Geschrieben

Selbst für meinen verdammt ranzigen BX Diesel Break mit Tachostand weit jenseits der 600tkm wurden vor einigen Jahren 500€ Wiederbeschaffungswert angesetzt und satte 30€ Restwert. Machte damals 470€ aufs Konto, die kaputte Zierleiste war schnell ersetzt und der Anhängerkupplung hat der Aufprall des Plastik-Agila nicht geschadet...

Geschrieben (bearbeitet)

den Wiederbeschaffungswert bekam ich unter der Auflage den Xantia zu schrotten ,sicher hat er die benötigen Teile bekommen macht diesen Sommer aber besser Pause um im Herbst mit neuen Kennzeichen wieder zu fahren.Gut für mich das ich den Tct Break schon stehen hatte ,die gegnerische Versicherung hat mir als Auflage gegeben für die 1150€ Wiederbeschaffung ,innerhalb von 9 Tagen ein anderes Auto zu suchen . Wie gesagt die Auflage war der 1.6 musste abgemeldet werden und ein anderes zulassen. 

Bearbeitet von Henry K
  • Like 1
Geschrieben

naja gut ist anders ,jedenfalls war für mich der Xantia nicht Schrott ,wie der Gutachter es gesehen hatte .Es war schon ein Kampf das Auto nach Hause zu holen,weil es ja Schrott war.

Geschrieben

Naja aber solange der Wagen dein Eigentum ist kann sich die Versicherung letztlich viel Wünschen. Wenn die auf Verschrottung bestehen müssten die den Abkaufen aber eigentlich können die einen ja auch nicht zum verkaufen zwingen.

Geschrieben

Genau so ist es. Bei Totalschaden kann man nach Gutachten abrechnen. Der Restwert wird festgelegt (das Fahrzeug wird auf einem Portal dazu angeboten um Angebote zu sammeln) und dann vom Wiederbeschaffungswert abgezogen. Was man dann mit Geld und Auto macht bleibt jedem selbst überlassen.

Geschrieben

Es war ja auch ein wirtschaftlicher Totalschaden.Laut Gutachten.

Geschrieben

Wenn der Gutachter fürn A*** ist bringts nichts.  

Als wir letztes Jahr mit dem Ax 4x4 einen unverschuldeten Unfall hatten war das auch ein Wirtschaftlicher Totalschaden. 

Letztendlich gab es irgendwas um die 2000€ rum.  Da es nicht mein auto ist habe ich das nicht genau im Kopf.  Da hats dann die Front zerlegt (Blinker, Scheinwerfer,  Kotflügel, Motorhaube,  Schlossträger, Stoßstange) 

Der hat aber auch erst was um die 80.000 tausend drauf gehabt damals. 

Und es war ein selbstbeauftragter Gutachter für Oldtimer. 

 

Kopf hoch das wird schon..... Die 199 euro die der Anwalt da im Kopf hat werden es jedenfalls nicht. 

 

Geschrieben

Immerhin hast du deinen Humor noch nicht verloren. Sehr gut!

vor 7 Stunden, kroack sagte:

... Da ... der Anwalt Fachanwalt für Familienrecht ist bin ich gespannt ob er mit einer Kinderrassel vor Gericht erscheint um zu beeindrucken.

Seufz.....

 

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