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H-Gutachten mit Nachbauradios und Doarboards. Citroen AX


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich möchte mit meinem Citroen AX (Bj. 1989) ein H-Gutachten machen. Was sagt der Prüfer zu einem Nachbauradio (CD/USB...) . Der Rest ist in einem Top original Zustand (ausser Türpappen vom MK 2 Teen und Digitaluhr vom GT) . Schaffe ich das Gutachten so. Hat jemand schon so ein Gutachten gemacht ?  Wie teuer ist die Gebühr ?

Schon mal Danke

MFG

ACCM Martin Klinger
Geschrieben (bearbeitet)

1989? - 2019? Und da machst du dir jetzt schon Gedanken?

Bearbeitet von ACCM Martin Klinger
Geschrieben

Das Gutachten kann ich ja schon vorher machen .

Geschrieben
vor 25 Minuten, ACCM Martin Klinger sagte:

1989? - 2019? Und da machst du dir jetzt schon Gedanken?

Ganz verkehrt finde ich das garnicht.  Es zeigt auf alle Fälle das Interesse am H. Und lässt einen vielleicht nicht ganz ahnungslos bei einer "H Prüfung"  stehen.  

ACCM Martin Klinger
Geschrieben

Ich steh ja vor derselben Frage mit dem 1989er BX 16V: JETZT schon ein H-Gutachten? Geht das denn? 

Geschrieben (bearbeitet)

Mir erschließt sich auch nicht der Sinn, ein Gutachten vorher erstellen zu wollen.

Dass man es nicht vorher erstellen kann, ist hingegen aus drei Gründen nicht möglich:

1. Ein H-Gutachten kann erst ab dem Tag, an dem das Auto 30 Jahre alt ist, erstellt werden. Es ist dann sechs Monate gültig, sollte das Fahrzeug nicht sofort zugelassen / umgemeldet werden.

2. wird ein H-Gutachten erstellt, ist das ein Fakt, der in die Papiere eingetragen werden muss. Ist ja eh aktenkundig, da es zusammen mit einer normalen HU §29 erstellt wird. Und eingetragen werden kann es erst, wenn das KFZ 30 Jahre alt ist. Die Dinge schließen sich also gegenseitig aus.

Da die beiden Gründe ja schon ausreichen, zusätzlich vielleicht noch die Überlegung …
3. kann sich in zwei Jahren an einem Auto ja so einiges ändern; Rost, Unfallschäden, Lackzustand etc. Wie sollte man also jetzt ein Gutachten über den Zustand des Fahrzeugs in zwei Jahren erstellen?

Es übrigens nicht möglich, ein Fahrzeug, für das ein H-Gutachten erstellt wurde, auf ein normales Kennzeichen zuzulassen. Hierzu müsste erst wieder eine HU ohne §23 durchgeführt werden.

Bearbeitet von holger s
  • Like 1
Geschrieben
vor einer Stunde, antonAX sagte:

Das Gutachten kann ich ja schon vorher machen .

Kannst Du nicht.

  • Like 2
ACCM Stefan mit BX
Geschrieben (bearbeitet)
vor 44 Minuten, holger s sagte:

an dem das Auto 30 Jahre alt ist, erstellt werden...

...Und eingetragen werden kann es erst, wenn das KFZ 30 Jahre alt ist.

Erwähnt werden sollte noch, dass die 30Jahre nach Erstzulassung und nicht nach Produktionsdatum zählen!

Hat ein Fahrzeug z.B. 2 Jahre ohne zugelassen geworden zu sein sich im Schauraum die Reifen eckig gestanden, bekommt es erst ab Tag der Erstzulassung und somit erst im Alter von 32 Jahren das H-Kennzeichen.

Bearbeitet von ACCM Stefan mit BX
Geschrieben

mal ungeachtet der,  meiner Meinung nach sehr berechtigten, Einwände;

Um auf deine ursprüngliche Frage zurückzukommen: was das Radio angeht - mir hat en TÜV-ler gesagt,  Radio spiele an sich solange keine Rolle bei der H-begutachtung, solange es (was ja üblich und bei fast allen Einbauten gegeben ist) in einem Norm-Einbauschacht sitzt und - falls es nicht ltersmäßig zum Fahrzeug passt - rückbaubar ist.  Gilt natürlich auch für alle damit verbundenen Teile wie Lautsprecher, Antenne....

Konkret ging es dabei um ein CD-Radio in meinem GS,  das erkennbar deutlich jünger war als der GS selbst.

aber was bitte sind Doarboards

Geschrieben
vor 13 Minuten, chrissodha sagte:

aber was bitte sind Doarboards

Dürfte sich um an die Türverkleidungen geschraubte Bretter handeln, in oder auf die Getränkehalter geschraubt werden.

Geschrieben
vor 23 Minuten, chrissodha sagte:

wer macht den sowas ?  :lol:

Meist junge Kerle,  die es ebenfalls verdient haben älter zu werden. ;)

Geschrieben
vor einer Stunde, ACCM Stefan mit BX sagte:

Erwähnt werden sollte noch, dass die 30Jahre nach Erstzulassung und nicht nach Produktionsdatum zählen!

Hat ein Fahrzeug z.B. 2 Jahre ohne zugelassen geworden zu sein sich im Schauraum die Reifen eckig gestanden, bekommt es erst ab Tag der Erstzulassung und somit erst im Alter von 32 Jahren das H-Kennzeichen.

Stefan, es gibt Ausnahmen (für Hartnäckige:o), guckst du:)link

ät Anton: hier die Richtline :):

http://www.ihnfz.de/assets/az2015-03-008-richtlinie-nach-§-23-stvzo.pdf

 

Geschrieben
vor 12 Stunden, chrissodha sagte:

wer macht den sowas ?  :lol:


Haben wir an allen Axen gemacht....

30016454uw.jpg

 

 

  • Like 1
Geschrieben

o.k., sieht ja auch ganz manierlich aus.

Berlingokäufer
Geschrieben
vor 13 Stunden, chrissodha sagte:

Konkret ging es dabei um ein CD-Radio in meinem GS,  das erkennbar deutlich jünger war als der GS selbst.

Ist ja auch bei dem GSA aus der "Oltimermarkt" so

Geschrieben

Das sollte beim H-Gutachten nicht wirklich hinderlich sein, andererseits schicken einige Prüfer dich auch mit einem zu jungen Radio schon wieder nach Hause...

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