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Geschrieben

Hallo Forum , Ich besitze einen HY aber keine Fahrzeugpapiere . Wer kann mir da weiterhelfen damit ich ihn wieder auf die Straße bekomme.

Geschrieben

... das gibt es oft! .... Da liegt der Brief dann bei ner Bank. :lol:

Und so ganz ohne Ausweis wirst auch du hier nicht weiterkommen: also mal bitte eine Vorstellung deinerseits! :)

Zum HY:

woher soll hier jemand wissen, was für einen du dir angelacht hast. Welch Infos zum HY kannst du angeben (Baujahr, Motor, Diesel/Benziner, Aufbau, Fahrgestell Nr., Motonummer, Herstell-Land, .....)? Hast du Fotos?

Willkommen hier!:)

 

Geschrieben

Hallo Forum , das ist das erste Forum dem ich beigetreten bin. Darum weis ich auch nicht genau wie das hier läuft. Ich komme aus Süd-Deutschland habe bereits mehrere Fahrzeuge restauriert aber ein Franzose war noch nicht dabei.  Auf der Suche nach einem VW T2 bin ich an einem HY hängen geblieben. Es ist ein Kastenwagen (Transporter) mit kurzem Radstand , Benziner, er kommt aus Frankreich. Wo er gebaut wurde weis ich nicht , aber laut Fz.-Nr. ist er Bj. oder EZ. 1982 . Ach ja , ob der Fz.-Brief auf der Bank liegt weis ich nicht , ich habe ihn jedenfalls nicht dahin gebracht.

 

Geschrieben

Wenn er aus F kommt brauchst Du die carte grise, damit zum TÜV zur Vollabnahme, dann bei der Zulassungsstelle einen Brief ausstellen lassen.

Geschrieben

Das ist ja das Problem, eine carte grise habe ich auch nicht.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 19 Minuten, raceway sagte:

Das ist ja das Problem, eine carte grise habe ich auch nicht.

Du brauchst Papiere oder Du erklärst es zum Scheunenfund. Wenn der HY aber gestohlen ist oder ein Bankvorbehalt drauf ist oder irgendwas als illegal aufscheint hast Du ein Problem.

Oder Du nimmst andere Papiere. Wenn sie Dich erwischen hast Du auch ein Problem.

Warum kauft man dann so ein Auto?

Bearbeitet von jozzo_
Geschrieben

... " andere Papiere" geht gar nicht! Der dümmste Weg weil klar illegal.

In Deutschland geht es um den Nachweis, dass das Fahrzeug rechtlich einwandfrei in deinem Besitz ist. Es reicht bei vielen Zulassungsstellen aus, wenn der Besitz/ Erwerb durch einen KAUFVERTRAG nachgewiesen wird.  Den wirst du ja wohl haben?! Die Zulassungsstellen haben gewisse Entscheidungsspielräume. Manchen reicht der Kaufvertrag als Beleg des recht. einwandfreien Erwerbs aus. In unserem Landkreis reicht das nicht. Zusätzlich wird die Carte Grise gefordert. Wenn die nicht vorhanden ist, muss der Verlust eidesstattlich erklärt werden. Wenn der ehemalige Besitzer (= der verkaufende Franzose) die CG verloren hat, müsste DER (theoretisch) diese Erklärung bei dt. Zulassungstelle abgeben. Das ist sicher nicht so einfach zu bewerkstelligen.

Bei einem meiner HYs hatte ich die CG zwar vom Besitzer mitbekommen, sie aber leider irrtümlich entsorgt. Das ist dämlich, klar - gut aber ist, dass ICH die Verlusterklärung abgeben kann. Dann wird dieses Fahrzeug vom Verkehrsamt "aufgeboten" das heisst, es wird geklärt, ob das Teil irgendwo als gestohlen gemeldet wurde. Ist alles okay, bekommst du eine Mitteilung, dass einer Zulassung von Seiten der Zulassungsstelle nichts entgegensteht.

Dann kommt die TÜV-Geschichte. Wenn die auch erledigt ist, kannst du deinen HY in D. zulassen - ohne CG - aber ein Kaufvertrag MUSS sein.

 

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