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Die 3. Bremsleuchte wird wieder abgeschafft.....


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Geschrieben
vor 13 Stunden, Kugelblitz sagte:

Bastelbude... ;)

Genau.

Die Endröhrchen sind viel zu kurz und ragen zu wenig in den Gegenverkehr oder auf den Gehweg.

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Geschrieben
vor 23 Minuten, Wurzelsepp sagte:

Mir geht es um die einfache Variante. Nur eine Straße, die von mir aus geradeaus weitergeht, aber eine abknickende Vorfahrtsstraße.Da gibts nur rechts und links. Rechts ( in dem Fall geradeaus) wäre für mich abbiegen von der Vorfahrtsstraße und da blinke ich auch. Aber links ( in dem Fall auf der Vorfahrtsstraße bleiben ) ist für mich kein abbiegen, da die Vorfahrtsstraße ja mal so gebaut wurde oder irgendwann später dazu erklärt wurde. Da dann mit so blödsinnigen Vorschriften zu kommen geht mir einfach gegen den Strich und ist unlogisch.

Bei uns wurde gerade die Straße in den Ort "zurückgebaut". Aus der in den Ort führenden 3-spurigen Vorfahrtsstraße (geradeaus,separate Rechtsabbiegespur) wurde eine einfache Nebenstraße, welche nun auf eine neue linksabbiegende Vorfahrtstraße trifft. Wer den Ort nun nicht verläßt, sollte links "blinken", damit ihm der von auswärts kommt nicht die Vorfahrt nimmt.

Ronald

 

Sollte der aus dem Ort kommende nicht blinken, wird

ACCM Gerhard Trosien
Geschrieben
vor 11 Stunden, Wurzelsepp sagte:

Mir wurde es 1979 auch so beigebogen, das man da zu blinken hat, ich habs nur nie (diesen einzigen Fall) verstanden und seither auch nicht mehr gemacht.

Ich fahre oft eine Strecke mit 2 hintereinander liegenden Kreuzungen, wo die Vorfahrtsstraße abknickt. Wer nicht blinkt: will der geradeaus oder der Vorfahrstraße folgen und dem Gegenverkehr in den Weg, der vom Geradeausfahren ausgeht? Wer blinkt: will der von der Vorfahrtstraße weg geradeaus oder in die angezeigte Richtung abbiegen? Die STVO ist eindeutig, und jeder, der sich nicht dran hält, verwirrt die anderen, im Ernstfall gefährdet er sie (und sich, worum es nicht schade ist).

Geschrieben

Oder einfach mal diversen Fahrschulen an den fraglichen Stellen hinterher fahren. Dann sieht man, wo die blinken und nicht blinken...

Geschrieben
vor 14 Stunden, Wurzelsepp sagte:

ich hab hier eine 180° Kurve, da geht mein linker Mittelfinger fast jedes mal zum Blinkerhebel. Ein mal hab ich tatsächlich geblinkt.Ist sonst eigentlich nicht mein Ding an abknickenden Vorfahrtsstraßen zu blinken, da bin ich einfach ein kleiner Revoluzzer. Ich seh es einfach nicht ein, auch wenn da einer herausfahren wollte, denn wenn ich in die Seitenstraße abbiegen wollte, dann würde ich ja blinken, Wenn ich also nicht blinke, dann bleibe ich auch auf der Vorfahrtsstraße, egal was für Verwurstellungen die grade anstellt. Aber sonst blinke ich immer, auch wenn kein anderer VKT zu sehen ist.

Mein Sohn lernt gerade, dass das genau so richtig ist: Es blinkt NICHT wer auf der Vorfahrtstraße bleibt.

vor 12 Stunden, Wurzelsepp sagte:

Da ist es für mich logisch, sofern einer aus diesen 2 Sträßchen kommt. Wenn ich da geradeaus möchte und links blinke, dann hab ich einen Unfall produziert.

Nein, wenn du links blinkst, dann möchtest du in eine dieser beiden Straßen abbiegen.
Zur Verdeutlichung dient dann nur der Zeitpunkt des Blinkanfangs, denn man soll ja, solange es keine Verwirrung provoziert, 30 m vorher blinken, was in dem Fall nur für die erste Abbiegmöglichkeit gilt.
Möchtest du die 2. Abbiegmöglichkeit nutzen (also geradeaus), dann solltest du erst kurz vo dem Bremsen blinken (immer VOR dem Bemsen, damit der Hintermann mit der Bremsung rechnet).

Gruß
René

Geschrieben
vor 47 Minuten, ACCM Gerhard Trosien sagte:

Die STVO ist eindeutig, und jeder, der sich nicht dran hält, verwirrt die anderen, im Ernstfall gefährdet er sie (und sich, worum es nicht schade ist).

Und was genau besat die StVO zurzeit? ;)
Wenn es doch heutzutage so beigebracht wird (und dann auch in Prüfungen richtig ist, sonst würde es keiner beibringen), dann wird das wohl den aktuellen Vorschriften entsprechen.
Und da es, wie @bluedog schreibt, in CH auch so ist, und in den Niederlanden auch, könnte ich mir gut vostellen, dass durch genau diese Anpassung viel mehr Verwirrung verhindert wird als mit der alten Version der StVO.

Gruß
René

Geschrieben
vor 41 Minuten, Kugelblitz sagte:

Oder einfach mal diversen Fahrschulen an den fraglichen Stellen hinterher fahren. Dann sieht man, wo die blinken und nicht blinken...

ganz schlechte Idee !   Mir ist schon öfter aufgefallen,  daß genau da -  bei den Fahrschulen -  die Disziplinlosigkeit anfängt.   Da hab ich öfter mal den Eindruck das nicht mehr wirklich fahren gelehrt wird sondern eher 'irgendwie ankommen' trainiert wird,  ohne sich von Regeln allzusehr ablenken zu lassen.

Gast munich_carlo
Geschrieben
vor 57 Minuten, Kugelblitz sagte:

Oder einfach mal diversen Fahrschulen an den fraglichen Stellen hinterher fahren. Dann sieht man, wo die blinken und nicht blinken...

Nicht unbedingt. Gestern Abend auf dem Nachhauseweg hielt ich an einer Ampel hinter einem Fahrschulwagen, ich glaube der Prüfer war sogar dabei, auf alle Fälle saß hinten rechts ein älterer Herr. Der Wagen ordnete sich dann auf die Linksabbiegerspur ein, Blinker wurde nicht gesetzt, auch beim Abbiegen nicht.

Ob die Prüfung bestanden wurde kann ich allerdings nicht beurteilen, ich fuhr geradeaus weiter.

Geschrieben

Ich hab auch nochmal ein paar anderen Seiten durchgeschaut, und es steht tatsächlich überall so da: Blinken bei Abbiegen, unabhängig von der Vorfahrtrichtung.
Jetzt soll mein Sohn mal seinen Fahrlehrer fragen wo das steht so wie er es lernt, das will ich schwarz auf weiß haben.
Bis dahin mache ich es wieder wie überall beschrieben.

Gruß
René

PS: Blinkfaul bin ich auch, ich blinke aber immer dann wenn andere was davon haben ;)

Geschrieben

"Eine Richtungsänderung im Sinne der angezeigten Streckenführung muss durch Betätigung des entsprechenden Richtungsanzeigers angekündigt werden. Wer die abknickende Vorfahrt geradeaus verlässt, ändert seine Fahrtrichtung hingegen nicht und braucht nicht zu blinken.

Nach Auffassung des BayObLG (Beschluss vom 08.03.1972 - RReg 6 St 662/71 OWi) ist das Ändern der Fahrtrichtung entsprechend dem durch Zusatzzeichen zum Vorfahrtstraßenzeichen Z306 angezeigten Verlauf kein Abbiegen im rechtstechnischen Sinn des § 9 Abs. 1 StVO. Die Pflicht zum Blinken ergebe sich dann nur aus dem Zusatzzeichen, zu dem es in der Anlage 3 zur StVOwo es heißt:      Ge- oder Verbot     1. Wer ein Fahrzeug führt und dem Verlauf der abknickenden Vorfahrtstraße folgen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

 OLG Rostock v. 01.03.2010: Bei abknickender Vorfahrt werden durch vorfahrtsregelnde Verkehrszeichen mit Zusatzschild Z 306 zwei an einer Kreuzung/Einmündung zusammentreffende Straßen entsprechend der Hauptverkehrsrichtung zu einem bevorrechtigten Straßenzug zusammengefasst. Wer ihr folgt, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen. Es kann grundsätzlich darauf vertraut werden, dass derjenige, der einer abknickenden Vorfahrtsstraße folgt, die damit verbundene Richtungsänderung anzeigt."

https://www.verkehrslexikon.de/Module/Abknickend.php

 

Geschrieben
vor 33 Minuten, Ronald sagte:

"Eine Richtungsänderung im Sinne der angezeigten Streckenführung muss durch Betätigung des entsprechenden Richtungsanzeigers angekündigt werden. Wer die abknickende Vorfahrt geradeaus verlässt, ändert seine Fahrtrichtung hingegen nicht und braucht nicht zu blinken.

Und das ist das bescheuerte daran. Ich habe so eine Situation vor der Haustür und dann stehst du wenn du aus genau der besagten benachrangten Straße rausfahren willst wie der Ochs und wartest weil die Idioten kein Signal geben, dass sie eh zu dir rein abbiegen und du ruhig einfahren könntest. Würde jeden einzelnen dieser Affen am liebsten einzeln aus dem Auto zerren und verprügeln. Ignorant und Rücksichtslos ist das einfach und dem Verkehrsfluss zuwiderlaufend, jeden Tag Stau dort weil sich keiner einfahren traut denn links blinken, dass er auf der Straße bleibt weils sie abknickt (Kurve heisst das bei Leuten die normale Straßen bauen) macht keine Sau ist auch unlogisch. Die bevorrangte Straße ist der Straßenverlauf. Wenn ich dem folge brauche ich nicht zu blinken, wenn ich den Straßenverlauf verlasse habe ich zu blinken. Was ist da so schwer warum muss der Gesetzgeber da Interpretationsspielraum zulassen?

Die Hirnrissigkeit ist leicht dokumentiert. Muss ich jetzt auf jeder kurvigen Landstraße bei jedem Feldweg der in der Kurve weiter geradeausführt blinken das ich nicht auf den Feldweg abbiege um dem Hintermann zu signalisieren; Kannst ruhig weiter auf Schwanzlänge dranbleiben ich werde nicht bremsen?! Also dümmer geht immer..

Geschrieben

Ich blinke immer. Nicht nur, wenn mir andere zuschauen. :)

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Geschrieben
vor 46 Minuten, Cerberus sagte:

 Ich habe so eine Situation vor der Haustür und dann stehst du wenn du aus genau der besagten benachrangten Straße rausfahren willst wie der Ochs und wartest weil die Idioten kein Signal geben,… ..Was ist da so schwer warum muss der Gesetzgeber da Interpretationsspielraum zulassen?

Gibt keine Interpretation : Wer abbiegt muss zuvor blinken

640px-Zusatzzeichen_1002-10.svg.png

Ronald

 

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  • Danke 1
Geschrieben

Es gibt durchaus abknickende Vorfahrten die nicht dem (optischen) Straßenverlauf folgen. Hier im Ort war jahrelang so ein Fall: Straße durchgehend gepflastert, dazu im rechten Winkel einseitig eine asphaltierte Straße. Die abknickende Vorfahrt ging also von der gepflasterten auf die asphaltierte Straße bzw. umgekehrt.

Heute ist die Ecke in einer 30er-Zone mit rechts-vor-links da der Durchgangsverkehr mittlerweile wianders langgeführt wird...

Geschrieben (bearbeitet)

das wär doch mal was für den ganzen "automatischfuppes eletrokram" - wenn lenkrad eingeschlagen wird, blinkt der mistkübel von selber ;-)

ich wunder mich auch nicht mehr, dass lkws in stauenden krachen, jedes mal, wenn ich auf einer autobahn aufs stauende zurolle,
machen die anderen um mich rum keinen warnblinker mehr an.

is ja auch echt anstrengend, so ein blinkehebel geht ja sehr schwer
das ist ja dann auch vorbei, wenn der brummi einschlägt...

 

;-)

Bearbeitet von zudroehn
Geschrieben
vor 43 Minuten, Ronald sagte:

Gibt keine Interpretation : Wer abbiegt muss zuvor blinken

Ronald

 

Genau, da spielt die Regelung der Vorfahrt eigentlich gar keine Rolle.

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 15 Minuten, JK_aus_DU sagte:

Genau, da spielt die Regelung der Vorfahrt eigentlich gar keine Rolle.

Doch! Wer nicht blinkt hat auch keine Vorfahrt (bei abknickender Vorfahrt)! Dumm ist nur der Nachweis: Aussage gegen Aussage.

Aber ich weis schon wie Du es gemeint hast;).

Aber es gibt auch noch die Variante von Blinken, wenn man geradeaus von der abknickenden Vorfahrt runter faehrt. Oft beobachtet. Wenn dann sich jemand von der Strasse in die er abiegen zu wollen scheint, darauf verlaesst, knallt es auch schoen. Kommunikation ist nicht nur in Foren schwer:).

Bearbeitet von MatthiasM
Geschrieben
vor einer Stunde, zudroehn sagte:

das wär doch mal was für den ganzen "automatischfuppes eletrokram" - wenn lenkrad eingeschlagen wird, blinkt der mistkübel von selber ;-)

Genau dann ist es zu spät, denn dann hat der Abbieger schon längst abgebemst.

Gruß
René

  • Like 1
Geschrieben

Mit einer Bremsung muss man aber sowieso fast immer rechnen. Kann ja sein, der Vordermann oder einer noch weiter vorn hat nen Motorschaden oder so.

Dafür sind die 2 Sekunden Sicherheitsabstand. Wenn nicht, würds ja ständig krachen, so oft wie ohne Blinker abgebogen wird.

Gefährlicher ist es da schon, wenn einer z.B. abbiegen will, deshalb bremst oder hält und nicht blinkt, so dass die hinten nicht wissen was ist, und vielleicht dann überholen. Oder, wenn einem der Bremsweg durch Spurwechsel eines Nichtblinkers zu kurz wird.

Geschrieben
vor 7 Stunden, Ronald sagte:

Gibt keine Interpretation : Wer abbiegt muss zuvor blinken

640px-Zusatzzeichen_1002-10.svg.png

Genau die Situation nur das es die rechte Nebenstraße nicht gibt. Wenn´s immer so ausgeschildert wäre. Bei uns im Stadtgebiet jedenfalls nicht denn einige Straßen sind auch im Ortsgebiet zugleich Bundesstraßen und die sind bevorrangt auch ohne Schildchen. Da hast du nur in der Nachrangstrasse das Vorrang Geben Schild. Das checken die auf der Vorrangstraße aber naturgemäß nicht ab und fahren eben ohne zu blinke gerade weiter und viele stehen von oben kommen sinnlos weil es eben nicht zu erkennen ist das er von der Vorrangstraße gerade weiter abfährt. Also mühsam. Logisch wäre blinken bei verlassen der Vorrangstraße und gerade weiterfahren machen aber die wenigsten ....

Geschrieben
vor 9 Stunden, EntenDaniel sagte:

Wer abbiegt, egal wohin, muß blinken. Das bedeutet: wer der abbiegenden Vorfahrtstraße folgt, muß blinken - da er abbiegt!

https://www.bussgeldkatalog.org/abknickende-vorfahrt/

 

Genau. Und wer abbiegen will, muss querende Fußgänger vorbeilassen. Das weiß auch kaum jemand.

Grüße
Andreas

Geschrieben
vor 59 Minuten, AndreasRS sagte:

Genau. Und wer abbiegen will, muss querende Fußgänger vorbeilassen. Das weiß auch kaum jemand.

Grüße
Andreas

und Radfahrer, egal ob mit oder ohne Helm ;)

 

Ronald

ACCM Gerhard Trosien
Geschrieben (bearbeitet)
vor 23 Stunden, René Mansveld sagte:

Und was genau besat die StVO zurzeit? ;)
Wenn es doch heutzutage so beigebracht wird (und dann auch in Prüfungen richtig ist, sonst würde es keiner beibringen), dann wird das wohl den aktuellen Vorschriften entsprechen.
...

 

Die STVO schreibt vor, dass das ABBIEGEN durch den Fahrtrichtungsanzeiger anzukündigen ist. Das steht "ABBIEGEN", und ein Bogen ist nie gerade, auch wenn man einer abknickenden Vorfahrtstraße folgt. Daraus folgt, dass auch der "abbiegt", der eine Vorfahrstraße folgt.
Mann stelle sich eine ideale Kreuzung vor, in meiner Fahrtrichtung biegt die Vorfahrtstraße links ab, ich will ihr folgen. Wie soll der Gegenverkehr ahnen, was ich vorhabe, wenn ich NICHT blinke? Fahre ich geradeaus und er kann auch starten, will ich der Vorfahrtstraße folgend abbiegen? Soll ich rechts blinken, wenn ich geradeaus fahren will?
Ein Fahrlehrer, der seinen Schülern beibringt, beim Folgen einer abknickenden Vorfahrt NICHT zu blinken, gehört m.E. sofort aus dem Verkehr gezogen. Und wenn der Gesetzgeber diesen haarsträubenden, lebensgefährlichen Unsinn tatsächlich beabsichtigt haben sollte (wofür weder STVO noch die erläuternden Bestimmungen sprechen), wäre das Schildbürgerstreich, der allerdings angesichts unseres Regierungspersonals der letzten Jahre durchaus nicht verwunderlich wäre...
 

Bearbeitet von ACCM Gerhard Trosien
  • Like 1
  • Danke 1
Geschrieben

Gelernt habe ich das auch, bei abknickender Vorfahrtsstraße zu blinken und ich mache das auch immer so. Allerdings kann man sich nicht darauf verlassen, dass andere Verkehrsteilnehmer das auch so praktizieren und so steht man, wenn man auf ebendiese Vorfahrtsstraße einmünden will und beobachtet den Verkehr wie er mal blinkend, mal nicht blinkend hierhin und dorthin fährt, eine Konstanz gibt es da nicht. Und um keinen Unfall zu provozieren, steht man eben so lange da, bis kein Auto mehr kommt.

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